Moorburg: Vattenfalls Kohlemonster steht teilweise auf öffentlichem Grund
Kaum noch 500 Millionen Euro ist nach wiederholten Verlustabschreibungen das Vattenfall Kohlekraftwerk Moorburg wert. Jetzt teilt der Hamburg Senat auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Stephan Jersch mit (Drucksache 22/861, siehe auch hier (PDF)), dass Teile des Kraftwerks auf öffentlichem Grund und Boden errichtet sind. Die rot-grüne Koalition in Hamburg hatte im Koalitionsvertrag (hier als PDF) angekündigt, zu prüfen, wie das 1.600 MW Vattenfall-Kraftwerk bis 2025 abgeschaltet und teilweise auf einen anderen Brennstoff umgerüstet werden könnte. Außerdem hatte der Bürgerschaftsabgeordnete zur Klage des BUND Hamburg gegen das Kraftwerk Moorburg nachgefragt. Gemeinsam mit Vattenfall steht die Grün geführte Umweltbehörde gegen das BUND-Anliegen, die Kühlung des Kohlekraftwerks mit Elbwasser zu untersagen, um den Fischbestand und den Zustand der ohnehin schwer belasteten Elbe nicht weiter zu gefährden: “Die FHH führt das Klageverfahren nicht „im Sinne des Energiekonzerns“ weiter, sondern erfüllt ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz und unter sorgfältiger Abwägung aller öffentlichen und privaten Interessen. Hierzu gehören namentlich auch die wirtschaftlichen Interessen der Antragstellerin,” heißt es u.a. in der Antwort des rot-grünen Senats.
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- Das Hamburger Abendblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 11. August 2020 unter der Überschrift: “Linke fordert Härte gegen Vattenfall – Teile des Kraftwerksgeländes in Moorburg gehören Stadt. Das müsse Hamburg nutzen.” Darin zitiert Jens Meyer-Wellmann den Linken-Politiker Jersch: “Einer der größten Klimasünder Hamburgs, das Kohlemonster in Moorburg, steht teilweise auf Grund und Boden im Eigentum der Hansestadt. Zuvor hieß es noch, der Senat habe keinen Einfluss auf das Vattenfall gehörende Kraftwerk” , so Jersch. Und außerdem: “Es sei nun wichtig, “dass die Stadt auch in den Gesprächen mit Vattenfall diesen Punkt zur Durchsetzung der Energiewende auf den Tisch bringt”, so der Linken-Politiker … Dass dieser Punkt bisher nicht kommuniziert wurde, ist erneut ein Zeichen für eine viel zu defensive Haltung gegenüber Vattenfall. Wer die Energiewende ernst nimmt, muss auch gewillt sein, seine Joker auszuspielen.”
“Das Betriebsgelände des Heizkraftwerks Moorburg umfasst zahlreiche Flurstücke; ein Großteil dieser Flurstücke gehört der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH, einige wenige Teilflächen/Flurstücke gehören der Hamburg Port Authority AöR und der Stromnetz Hamburg GmbH.” So antwortet der Senat auf die entsprechende Frage 5 des Hamburger Bürgerschaftsabgeordneten Stefan Jersch. Diese Eigentumsverhältnisse machen auch klar, dass der Hamburger rot-grüne Senat bei den auch nach Vattenfall Ankündigungen anstehenden Veränderungen in Moorburg ein gewichtiges Wort mitzureden hat. Das klimaschädliche Kohlekraftwerk ist für Vattenfall zu einem wirtschaftlichen Desaster geworden. Immer neue Bauverzögerungen und der enorme Preisdruck durch die günstige Stromerzeugung mit den Erneuerbaren Energien haben zu immer neuen Verlustabschreibungen geführt. Auch wenn der Senat gegen Jersch behauptet, keine konkreten Informationen “zur aktuellen betriebswirtschaftlichen Situation des Kraftwerkes Moorbug” zu haben, teilt der mit, “dass sich die wirtschaftliche Situation von Kohlekraftwerken bei steigenden Kosten für CO2 und zunehmender Einspeisung Erneuerbarer Energien allgemein ungünstig entwickeln wird.”
Die rot-grüne Koalition hat eine Machbarkeitsstudie vereinbart (PDF, siehe auch hier), mit der die Umrüstung und Stilllegung von Moorburg bis zum Jahr 2025 geprüft werden soll. “Die Bekanntmachung der Ausschreibung für eine „Machbarkeitsuntersuchung zur Umwandlung des Kraftwerkes Moorburg und Aufbau einer großen Elektrolyseanlage“ wurde am 21. Juli 2020 in der EU veröffentlicht. Die Ausschreibung sieht als Termine für die Vergabe den 30. November 2020 und für den Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung Mitte des Jahres 2021 vor. Die Kosten für die Machbarkeitsuntersuchung trägt die zuständige Behörde.” (Die umfangreichere EU-Ausschreibung ist hier als PDF.)
Dass die Stadt Hamburg eine Studie finanziert, wie ein Kraftwerk, das ihr gar nicht gehört, umgebaut werden kann, ist schon interessant und ein Hinweis, dass die Eigentumsverhältnisse der Stadt offenbar mehr Einfluss gegenüber Vattenfall ermöglichen, als bislang bekannt war. Diese Eigentumsverhältnisse dürften vermutlich auch mit dem Volksentscheid “Unser Hamburg – Unser Netz” in Verbindung stehen, denn laut Senatsantwort gehört ein Teil der Flurstücke in Moorburg dem inzwischen von Vattenfall rekommunalisierten Stromnetz Hamburg. Jersch hat angekündigt, diesen Sachverhalten in einer weiteren Kleinen Anfrage nachzugehen. Der BUND in Hamburg hat den Senat aufgefordert, die Karten auf den Tisch zu legen und für Transparenz zu sorgen.
Dabei soll das “neue” Moorburg auch in der Wärmeerzeugung eine Rolle spielen: “Die leitungsgebundene Wärmeversorgung ist eine wesentliche Maßnahme des Hamburgischen Klimaplans. Ohne diese Maßnahme lassen sich die Klimaschutzziele der Stadt nicht realisieren. Ziel des Klimaplans ist es, bis 2030 mindestens 35 Prozent des Nutzwärmebedarfs über leitungsgebundene Wärmeversorgung zu decken. Ausgehend von der derzeitigen Nutzung von 25 Prozent bedeutet das in den nächsten zehn Jahren ein Wachstum der leitungsgebundenen Wärmenutzung von einem Prozentpunkt pro Jahr.”
In seiner Antwort auf die Fragen von Jersch macht der Senat aber auch klar, dass die Planungen für den im Dradenau-Hafen geplanten “Energiepark”, der das veraltete Kohle-Heizkraftwerk Wedel ersetzen soll, von den angestrebten Veränderungen für Moorburg nicht betroffen sind: “Die Planungen für den Energiepark Hafen als Ersatz für das Kraftwerk Wedel sind weit fortgeschritten und gehen noch 2020 in die Umsetzung.”
Am 1. September wird vor dem Oberverwaltungsgericht in Hamburg erneut eine Klage des BUND Hamburg verhandelt. Der Verband hatte geklagt, um die enorm große Wasserentnahme aus der Elbe zur Kühlung des Kohlekraftwerks Moorburg zu verhindern. Beim Ansaugen des Wassers würden Fische “geschreddert”, vor allem aber würde das ohnehin vorbelastete Elbwasser weiter aufgeheizt, was wiederum den Sauerstoffgehalt absenke. Gerade in den wärmeren Sommermonaten würde das die Lebewesen in der Elbe massiv gefährden. Der BUND hat zunächst durchgesetzt, dass Vattenfall diese Art der Kühlung vom Gericht untersagt wurde. Stattdessen musste ein Hybrid-Kühlturm gebaut und eingesetzt werden. Der schont zwar Umwelt und Elbe, geht aber zu lasten der Wirtschaftlichkeit für Vattenfall, denn der hohe Eigenstromverbrauch reduziert die Effizienz des Kraftwerks. Gemeinsam mit Vattenfall hat die Umweltbehörde dem Anliegen des BUND widersprochen und den Vorgang vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht. Diese höchste Gericht hat das Verfahren zur erneuten Prüfung an das OVG zurücküberwiesen.
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Auf Nachfragen von Jentsch, warum die Umweltbehörde diesen umweltschädlichen Anliegen von Vattenfall gegen den BUND Hamburg unterstützt, teilt der Senat nun mit: “Nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz führt eine Verletzung von bestimmten Rechtsvorschriften nur dann zur Aufhebung einer Erlaubnis, wenn der Fehler nicht durch Entscheidungsergänzung oder ein ergänzendes Verfahren behoben werden kann. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seinem Urteil vom 29. Mai 2018 festgestellt, dass der vom Europäischen Gerichtshof gerügte Fehler geheilt werden kann (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 – 7 C 18/17 (7 C 7/16, 7 C 6/13) –, juris, Rn. 35). Das BVerwG hat deshalb das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Hamburg vom 28. Januar 2013, mit dem die Erlaubnis zur Wasserentnahme für die Durchlaufkühlung aufgehoben wurde, aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das OVG zurückverwiesen.”
Und außerdem antwortet der Senat: “Die FHH führt das Klageverfahren nicht „im Sinne des Energiekonzerns“ weiter, sondern erfüllt ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz und unter sorgfältiger Abwägung aller öffentlichen und privaten Interessen. Hierzu gehören namentlich auch die wirtschaftlichen Interessen der Antragstellerin. Das OVG Hamburg hatte die wasserrechtliche Erlaubnis im Jahr 2013 zum Teil aufgehoben, weil es einen Verstoß gegen Wasserrecht angenommen hatte. Das BVerwG hat das Urteil des OVG Hamburg aufgehoben, soweit es der Klage des BUND stattgegeben hatte, und die Sache, wie in der Antwort zu 9 ausgeführt, zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das OVG zurückverwiesen. Die mündliche Verhandlung vor dem OVG ist auf den 1. September 2020 angesetzt.”
So oder so: Der grünen Behörde ist derzeit nicht anzumerken, ob sie sich in irgendeiner Weise gegen die weitere Elbe- und Umweltschädigung durch Vattenfall stemmt. Auch konkret zum Thema Fische und Moorburg-Kraftwerk kommt mit Blick die Folgen, sollten die FFH und Vattenfall gegen den BUND gewinnen, eher nichtssagende Hinweise. Jersch fragt: “Laut BioConsult-Gutachten zur Situation des Stints in der Tideelbe vom Februar 2020 wurden 2015 durch den Betrieb des Kraftwerks Moorburg unter Nutzung der zulässigen Durchlaufkühlung Fischverluste in einer Größenordnung von circa 87 t (vor allem Fischlarven und junge Stinte) festgestellt. Hält die BUKEA eine Durchlaufkühlung trotzdem für zulässig im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie?”
Die wenig engagierte Antwort aus dem Hause eines grünsen Umweltsenators: “Die Frage wird gegebenenfalls Gegenstand der behördlichen Prüfung im Rahmen des in der Antwort zu 9 genannten ergänzenden Verfahrens sein. Eine Wasserentnahme zum Zwecke der Durchlaufkühlung findet derzeit nicht statt, weil die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) die sofortige Vollziehung der wasserrechtlichen Erlaubnis aufgehoben hat. Der Senat hat sich mit der Frage noch nicht befasst.”
Angeblich müsse die Umweltbehörde so handeln, weil Vattenfall sonst die Stadt wegen Unterlassung auf Schadensersatz verklagen könnte. Selbst wenn das so wäre: Ein grüner Umweltsenator sollte hier eine härtere Gangart gegen ein Unternehmen an den Tag legen, welches Umwelt und Klima schädigt. Ein solches Unternehmen sollte – auch für die SPD – derzeit schlicht kein “Partner der Stadt” mehr sein. Und klar ist auch: Ein Unternehmen wie Vattenfall ist vom Good-Will einer Stadt wie Hamburg äußerst abhängig. Das zeigt sich ja erneut an den Eigentumsverhältnissen beim Grund und Boden des Klimakillers in Moorburg. Von Filz will da natürlich niemand sprechen.