Mangelhafte Transparenz bei der Atommüll-Endlagersuche: Bundesrat beschließt Geologiedatengesetz

Der Bundesrat hat den im Vermittlungsausschuss erarbeiteten Kompromiss beim Geologiedatengesetz beschlossen. Das Gesetz regelt die Möglichkeiten, geologische Daten von privaten Dritten unter anderem im Rahmen der Suche nach einem tiefengeologischen Atommüll-Endlager für hochradioaktive Abfälle in bestimmten Grenzen zu veröffentlichten. Im Zuge des laufenden Suchverfahrens sollen laut dem Standortauswahlgesetz die Vorgehensweise und Entscheidungen der Verantwortlichen transparent und nachvollziehbar für die Öffentlichkeit sein. Trotz des Kompromisses bleiben aber aus Sicht von BUND oder z.B. des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel oder der BI Lüchow-Dannenberg erhebliche Mängel, die den Anforderungen des Standortauswahlgesetzes eigentlich nicht gerecht werden.

Dokumentation: BUND-Kommentar vom 5. Juni 2020

Atommüll: Geologiedatengesetz unzureichend und viel zu spät

Der Bundesrat hat am Freitag das Geologiedatengesetz beschlossen, das bei der Atommülllagersuche mehr Transparenz schaffen soll. Dazu erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): 

„Der neue ‚Allgemeinwohl-Passus‘ im Gesetz ist grundsätzlich richtig, vollumfänglich und zügig angewandt würde er zur Transparenz bei der Atommülllagersuche beitragen. Aber in seiner jetzigen Form ist er nur ein stumpfes Schwert: Denn der Passus greift dem Gesetzestext nach nur ‚in der Regel‘ und erst mit Verzögerung. Er kommt erst im Anschluss an die Fachkonferenz Teilgebiete ins Spiel. Das ist wachsweich und viel zu spät!

Für eine umfängliche und glaubwürdige Öffentlichkeitsbeteiligung müssen bereits zu Beginn des Verfahrens alle Daten und Informationen offengelegt werden, die zur Erstellung des Zwischenberichts bei der Atommülllagersuche herangezogen wurden. Ausnahmslos alle Methoden die zur Auswahl der Teilgebiete geführt haben, müssen erläutert und debattiert werden.

Stattdessen drückt die zuständige Behörde aufs Tempo und will die Fachkonferenzen, die der Ort für diese Debatten sind, noch im Sommer nächsten Jahres abschließen – offensichtlich noch vor dem Ende der Legislaturperiode. Zeitdruck ist einer der größten Feinde von Transparenz, Vertrauensbildung und Entscheidungen nach fundierter Meinungsbildung. Unter diesen Vorzeichen droht das Verfahren zu scheitern, bevor es wirklich begonnen hat. Es droht ein ‚Gorleben 2.0‘. Auch bei der Erkundung dieses Bergwerks blieben Transparenz und Bürgerbeteiligung auf der Strecke – und provozierten starke gesellschaftliche Reaktionen.“

Forderungen des BUND:
Vollständige Transparenz durch Offenlegung und Erläuterung ausnahmslos aller Daten und Methoden.

  1. Beteiligung auf Augenhöhe durch Bereitstellung ausreichender zeitlicher und finanzieller Ressourcen für die Zivilgesellschaft zur Überprüfung des Berichts u.a. durch unabhängige wissenschaftliche Expertise.
  2. Sicherstellung eines wissenschaftsbasierten Prozesses, ohne politisch motivierte Einflussnahme.
  3. Dafür bleibt ein Moratorium der Standortsuche unabdingbar!

Hintergrund:
Das Geologiedatengesetz soll die Offenlegung der teils privaten geologischen Daten regeln, die zu Auswahl und Ausschluss potentieller Standorte eines tiefengeologischen Atommülllagers führen. Bereits 2016 geplant, wurde es nun verabschiedet – mit vier Jahren Verspätung und gewissermaßen in letzter Minute. Denn der Zwischenbericht, der Teilgebiete als potentielle Standorte auf Grundlage eben dieser Geodaten benennt, soll im Herbst erscheinen. Kurz darauf soll die erste Fachkonferenz Teilgebiete stattfinden, die bereits terminiert wurde für den 17./18. Oktober dieses Jahres. Darauf folgen sechs Monate, in denen diese Fachkonferenz bestehend aus Öffentlichkeit, Wissenschaft und Kommunen, den Bericht bewerten soll. Sind Daten nicht oder noch nicht veröffentlicht, soll laut Gesetz wenigstens dem Nationalen Begleitgremium Einsicht in alle entscheidungserheblichen Geodaten gewährt werden. Dies ist aber nicht nur eine immense Herausforderung und Überfrachtung des Gremiums, sondern auch absolut unzureichend. Für ein glaubwürdiges Verfahren müssen alle Beteiligten diese Einsicht bekommen.

Weitere Informationen: www.bund.net/zwischenbericht-teilgebiete

Kontakt: Juliane Dickel, Leitung Atom- und Energiepolitik, BUND-Expertin für Energiepolitik, mobil: 0176-31267936, E-Mail: juliane.dickel@bund.net

Atommüll-Endlagersuche: Verbessert und doch mangelhaft – Bundesrat beschließt Geologiedatengesetz

„Das heute nun auch im Bundesrat beschlossene längst überfällige Geologiedatengesetz ist zwar durch den Vermittlungsausschuss verbessert worden, aber in der Summe bleiben weiterhin erhebliche Mängel, was die vielfach versprochene umfassende Transparenz bei der Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle angeht.“ So lautet das Fazit des für Atomausstieg zuständigen Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE).

„DIE LINKE hat diese Nachbesserungen unterstützt. Es bleibt aber aufgrund des weiterhin bestehenden privaten Eigentümerschutzes bei den Geologiedaten dabei, dass das Nationale Begleitgremium von einem über dem Verfahren stehenden unabhängigen  Organ nun zu einer verfahrensbeteiligten Prüfinstanz wird. (Siehe §35)

Und die Neuregelungen greifen auch erst in der zweiten Phase der Atommülllagersuche und nicht bereits jetzt bei der anstehenden wichtigen ersten Auswahl, die mit dem Zwischenbericht Teilgebiete Ende des dritten Quartals dieses Jahres auf der Tagesordnung steht. Die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) will dann diejenigen Regionen vorschlagen, die im Verfahren zur Endlagersuche weiter untersucht werden sollen.

Dass nun bereits im ersten Schritt des Auswahlverfahrens die Zusage, umfassende Daten-Transparenz herzustellen, nicht eingehalten wird, ist für das weitere Verfahren sehr bedenklich. Nach dem Desaster mit Gorleben dürfen derartige Versäumnisse nicht wiederholt werden.“

Image statt Beteiligung: BUND kritisiert Atommülllagersuche

Der BUND erneuert seine Kritik an der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Suche nach einem Atommüllendlager für hochradioaktive Abfälle. Während für eine PR-Kampagne gutes Geld bereitgestellt wird, verweigert die zuständige Behörde die finanzielle Unterstützung der Bürger_innen, um Augenhöhe im Beteiligungsverfahren und Kompetenz zu verbessern. Während die Mängel bei der Öffentlichkeitsbeteiligung immer deutlicher werden und zusätzlich die Corona-Einschränkungen die Möglichkeiten der Bürger_innen erschweren, würden die zuständigen Stellen das Verfahren sogar noch beschleunigen, kritisiert der BUND in einer Stellungnahme auf seiner Homepage. Bereits Mitte Oktober will die zuständige Behörde eine erste Veranstaltung – früher als bislang vorgesehen – durchführen, in der der sogenannte Zwischenbericht Teilgebiete behandelt werden soll. Auch das Nationale Begleitgremium bei der Atommüll-Endlagersuche hat das staatliche Vorgehen massiv kritisiert und mehr Zeit und Mittel für eine qualitative und faire Beteiligung der Öffentlichkeit gefordert. Auch die BI Lüchow Dannenberg (Gorleben) kritisert das Verfahren.

Dokumentation: PR statt Beteiligung: Bundesamt will eine Million für Imagepflege bei der Atommülllagersuche ausgeben

03. Juni 2020 | Atomkraft, BUND

Während sich das Bundesamt für die Sicherheit nuklearer Entsorgung (BASE) weiterhin nicht in der Verantwortung sieht, glaubwürdige Öffentlichkeitsbeteiligung in der Atommülllagersuche zu finanzieren, lanciert es laut Bild-Zeitung nun eine millionenschwere Werbekampagne für die Atommülllagersuche.

Der BUND meint: Es ist abstrus, dass die für Öffentlichkeitsbeteiligung verantwortliche Behörde Unsummen für eine Imagekampagne an die Werbeagentur Scholz & Friends zahlt, sich aber beharrlich weigert, die Öffentlichkeit mit den notwendigen Mitteln auszustatten, um die Atommülllagersuche fachlich zu verstehen und auf Augenhöhe zu diskutieren.

Dabei hat der BUND mehrfach deutlich gemacht, dass die Lagersuche ohne diese Voraussetzung droht, gleich zu Beginn zu scheitern. Erst Ende September bekommt die Öffentlichkeit den hunderte Seiten schweren „Zwischenbericht Teilgebiete“ vorgesetzt. Und dazu noch weitere Fachbeiträge, die sie in einem halben Jahr durchdringen und bei der „Fachkonferenz Teilgebiete“ kommentieren soll.

Das Verfahren ent-, nicht beschleunigen!

Das ist nicht zu schaffen. Der BUND fordert daher, die Öffentlichkeitsbeteiligung zu verschieben. Dieser Meinung ist auch das Nationale Begleitgremium, das die Aufgabe hat, das Standortauswahlverfahren vermittelnd und unabhängig zu begleiten.

Um wirklich auf Augenhöhe diskutieren zu können, braucht es für alle Beteiligten ausreichend Zeit, finanzielle Ressourcen und Beteiligungsformate, die einen echten Einfluss auf den finalen Bericht besitzen sowie fair und offen gestaltet sind.

Stattdessen sehen wir jedoch eine Beschleunigung des Verfahrens, die genau das Gegenteil bewirkt. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit hat das BASE offenbar wortwörtlich wenig übrig: Selbst die Erstattung von Kosten der teils ehrenamtlichen Diskutanten für die Anreise und Unterkunft lehnt es ab.

Sollte der Bericht über die Werbekampagne stimmen, muss sich das BASE fragen lassen, warum ihm Imagepflege bei der Atommülllagersuche wichtiger ist, als echte Glaubwürdigkeit durch die gesetzlich vorgeschriebene Befähigung der interessierten Öffentlichkeit, die Auswahl des Atommülllagers mitzubestimmen.

Atomforschungsreaktor Garching illegal – BUND klagt auf Stilllegung

Trotz aller Fristüberschreitungen duldet die bayerische Staatsregierung bis heute, dass der Atomforschungsreaktor in München-Garching weiterhin mit hochangereichertem atomwaffenfähigem Uran betrieben werden darf. Ein Gutachten der Rechtsanwältin Cornelia Ziehm hatte diese eklatanten Missstände aufgezeigt. Das Gutachten war Mitte 2019 veröffentlicht worden, doch sowohl die bayerische Staatsregierung als auch das Bundesumweltministerium lehnten bislang eine Stilllegung des Reaktors ab. Jetzt hat der BUND Naturschutz in Bayern eine Klage gegen illegalen Weiterbetrieb des Forschungsreaktors FRM II auf den Weg gebracht.

Dokumentenation 1: BUND Naturschutz reicht Klage gegen illegalen Weiterbetrieb seit Ende 2018 des Forschungsreaktors München II ein

Der Betrieb der Anlage durch die Technische Universität München ist spätestens seit Ende 2018 illegal, da er gegen Kernauflagen der Genehmigung von 2003 verstößt. Das ist das Ergebnis eines juristischen Gutachtens der Berliner Juristin Dr. Cornelia Ziehm. Dieses hat der BUND Naturschutz zusammen mit Bürger gegen Atomreaktor Garching e. V., Umweltinstitut München e. V. und Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über den Weiterbetrieb des Forschungsreaktors München II in Garching in Auftrag gegeben.

„Wir verfolgen den Rechtsverstoß der Technische Universität München (TUM) beim illegalen Betrieb des Forschungsreaktors München II in Garching gegen die Dritte Teilerrichtungsgenehmigung von 2003 schon länger. Leider versagt das Staatsministerium für Umwelt hier als Aufsichtsbehörde in Gänze. Wir hatten im Oktober 2019 dort den Antrag gestellt, den weiteren Betrieb des Forschungsreaktors zu untersagen. Die Antwort im April war leider nichtssagend und ging auf unseren Antrag eigentlich gar nicht ein. Daher hat der BN Anfang Mai Klage gegen den Weiterbetrieb des Forschungsreaktors München II eingereicht,“ so Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern.

Die TU München betreibt den Forschungsreaktor München II in Garching mit einem zwar effektiven, aber leider höchstgefährlichen Brennstoff – mit hochangereichertem, waffenfähigem Uran 235. Die Dritte Teilerrichtungsgenehmigung von 2003 hatte diesen höchstgefährlichen Betriebsstoff gestattet – aber nur bis Ende 2010. Dann, so die Auflage der Genehmigung, müsse umgestellt werden auf einen Betriebsstoff mit weniger als 50 Prozent Uran 235. Dieser Termin der Umstellung war dann nochmals bis Ende 2018 verlängert worden.

„Wir haben das Umweltministerium in einer Pressekonferenz im November 2018 aufgefordert, seinen Aufgaben gerecht zu werden. Leider geschah nichts! Wir haben dann, gemeinsam mit dem BUND Naturschutz und anderen Verbänden, bei der Juristin Dr. Cornelia Ziehm, Berlin, ein rechtliches Gutachten in 2019 in Auftrag gegeben, das klar darlegt – ab Ende 2018 endet die Genehmigung für den Betrieb mit hochangereichertem Uran 235.
Der Antrag des BUND Naturschutz vom 25. Oktober 2019 beim Umweltministerium, diesen den illegalen Weiterbetrieb zu untersagen, wurde mit Bescheid vom 8. April abgelehnt. In Konsequenz reichte der BUND Naturschutz nun Klage ein, wir unterstützen diese,“ so Karin Wurzbacher, BUND Naturschutz und Mitglied der Bürgerinitiative.

Der BUND Naturschutz hatte in seinem Antrag vom Oktober 2019 argumentiert, dass die Auflagen der Dritten Teilerrichtungsgenehmigung von 2003, bis Ende 2010 hochangereichertes Uran 235 durch einen Betriebsstoff mit weniger als 50 Prozent Uran 235 zu ersetzen, spätestens bis Ende der Verlängerung, also 2018, hätten umgesetzt werden müssen durch die TU München, sonst erlösche die Betriebsgenehmigung. In seinem ablehnenden Bescheid argumentierte das Staatsministerium für Umwelt als Aufsichtsbehörde vor allem damit, dass der Betrieb des Forschungsreaktors mit hochangereichertem, waffenfähigem Uran europa- und völkerrechtlich zulässig sei.

Aus Sicht des BUND Naturschutz beantwortet dies jedoch den Antrag auf Entzug der Betriebsgenehmigung nicht. Im Mittelpunkt des Antrags hatte der BUND Naturschutz die Nichtumsetzung der Maßgabe der Umrüstung auf niedriger-angereichertes Uran mit unter 50 Prozent Uran 235 gerügt. Diese Maßgabe der Betriebsgenehmigung von 2003 war auf 2010 befristet und sei auch nicht in der Verlängerung bis 2018 umgesetzt worden. Der Weiterbetrieb, so der BUND Naturschutz, sei somit ab 2019 illegal und zu untersagen durch die Genehmigungsbehörde, hier das bayerische Umweltministerium.

Dokumentation 2: Gutachten zeigt: Betrieb des Garchinger Forschungsreaktors FRM II ist seit 8 Jahren illegal

Der Forschungsreaktor FRM II in Garching bei München wird seit dem 1. Januar 2011 unrechtmäßig betrieben. Das bayerische Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde hätte den Betrieb schon vor Jahren untersagen müssen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm, das von einem Konsortium aus BUND Naturschutz in Bayern e.V., Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Umweltinstitut München und den Bürgern gegen den Atomreaktor Garching in Auftrag gegeben wurde.

10.07.2019
Der Garchinger Forschungsreaktor FRM II wird seit 2004 mit hoch angereichertem Uran betrieben. Der Brennstoff mit einer Anreicherung von bis zu 93 % Uran 235 ist atomwaffenfähig und stellt ein erhebliches Proliferationsrisiko dar. Schon bei der Planung und Inbetriebnahme gab es erhebliche internationale und nationale Proteste gegen diesen Brennstoff, weil er internationale Bemühungen zur Abrüstung und zur Nichtverbreitung von Atomwaffenmaterial untergräbt. Darum wurde in der Betriebsgenehmigung des FRM II eine Umrüstung auf einen Brennstoff mit einer geringeren Anreicherung (unter 50 Prozent) bis Ende 2010 festgelegt. Diese Frist wurde vom Betreiber nicht eingehalten. Ein späteres Versprechen, die Umrüstung wenigstens bis 2018 durchzuführen, wurde ebenfalls nicht gehalten. Weder Betreiber noch die Aufsichtsbehörden zogen daraus Konsequenzen.

Um endlich eine rechtliche Klärung herbeizuführen, beauftragten die Organisationen BUND Naturschutz in Bayern, Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Umweltinstitut München und Bürger gegen Atomreaktor Garching die Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm. Ihr Gutachten kommt zu folgenden zentralen Ergebnissen:

  • Die Maßgabe zur Umrüstung auf niedriger angereichertes Uran ist eine wesentliche Inhaltsbestimmung, nicht etwa eine bloße „Nebenbestimmung“, da ohne diese die Genehmigung überhaupt nicht erteilt, sondern versagt worden wäre.
  • Da die Umrüstung nicht erfolgt ist und damit die Inhaltsbestimmung nicht eingehalten wurde und wird, ist der Betrieb des FRM II formell illegal und muss daher von der Aufsichtsbehörde untersagt werden.
  • Eine Vereinbarung aus dem Jahr 2010 zwischen dem Freistaat Bayern und der Bundesrepublik Deutschland entfaltet keine genehmigungsrechtliche Wirkung und ist daher für die rechtliche Betrachtung nicht relevant.
  • Der Betrieb des FRM II ist somit bereits seit dem 1. Januar 2011 illegal.

Sowohl die Staatsregierung als auch die TU München argumentierten jahrelang in der Öffentlichkeit damit, dass die Umrüstungsauflage nur eine Nebenbestimmung sei, die eben nicht so schnell erfüllt werden könne. Diese Argumentation findet in dem Genehmigungsbescheid aus 2003 keine Grundlage. Die vertiefte juristische Prüfung durch Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm ergab eindeutig, dass die Maßgabe zur Umrüstung eine wesentliche Inhaltsbestimmung ist. In der Begründung der Genehmigung wird mehrfach und explizit deutlich gemacht, dass die Genehmigung ohne diese Maßgabe überhaupt nicht erteilt worden wäre. Ein Betrieb unter Verstoß gegen eine Inhaltsbestimmung einer Genehmigung stellt einen ungenehmigten Betrieb dar. Sollte die Umrüstung, wie die Bayerische Staatsregierung meint, tatsächlich objektiv unmöglich sein, wäre die Genehmigung aus 2003 zudem nichtig.

Die zweite Vereinbarung zur Umrüstung, die 2010 geschlossen wurde und die Umrüstung auf Ende 2018 verschob, hat laut dem Gutachten ebenfalls keine rechtliche Wirkung. Diese Vereinbarung zwischen zwei Ministerien in Berlin und München hat keine Auswirkung auf die Genehmigungssituation beim Garchinger Atomreaktor. Der Garchinger Forschungsreaktor wird aus diesem Grund bereits seit Anfang 2011 widerrechtlich betrieben.

Zu den Details der juristischen Begutachtung siehe bitte beiliegende von uns erstellte Zusammenfassung bzw. das gesamte Gutachten von Frau Dr. Cornelia Ziehm.

Für den BUND Naturschutz in Bayern e.V. erklärte der Landesvorsitzende Richard Mergner: „Wir fordern die Staatsregierung auf, den Garchinger Atom-reaktor umgehend stillzulegen, bis die von der Genehmigung geforderte Umrüstung erfolgt ist. Der Ball liegt eindeutig beim Umweltministerium, das dafür zu sorgen hat, dass hier ein rechtmäßiger Zustand wiederhergestellt wird. Wir appellieren an das Umweltministerium, dies rasch umzusetzen und uns nicht auf den Weg der Verbandsklage zu zwingen, um hier wieder Recht und Ordnung herzustellen.“

Auch die Grüne Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Umweltausschusses im Bayerischen Landtag, Rosi Steinberger, kündigte an, dass die Grüne Fraktion den illegalen Betrieb des FRM II im Landtag zur Sprache zu bringen wird. „Wir fordern eine rasche Aufklärung, wie es zu diesem unrechtmäßigen Zustand kommen konnte und ich erwarte eine klare und eindeutige Haltung von Umweltminister Glauber und die schnellstmögliche Umsetzung der Umrüstungsbestimmungen aus der Genehmigung.“

Nach Ansicht von Dr. Hauke Doerk vom Umweltinstitut München bestätigt das Gutachten die Position der Umweltverbände und der Friedensbewegung: „Jetzt haben wir Schwarz auf Weiß, dass der Betrieb des FRM II mit waffenfähigem Brennstoff tatsächlich illegal ist. Die Umrüstung ist ein wichtiger Schritt, um den Markt für atomwaffenfähiges Material auszutrocknen.“

Für Karin Wurzbacher, die in Vertretung der Bürgerinitiative Bürger gegen Atomreaktor Garching e.V. spricht, sind diese Vorgänge ein weiterer Beleg für die Politik der Reaktorbetreiber, die seit Jahrzehnten nach dem Prinzip „Tricksen und Täuschen“ funktioniert. „In der langen Reihe von undichten Abwasserkanälen, angeblich massenhaften Krebstherapien, Korrosionsproblemen in der Anlage, verschwiegenen Transportproblemen, u.v.a.m. passt es in das Bild, dass man die Bürgerinnen und Bürger nun auch noch mit einer falschen rechtlichen Darstellung an der Nase herumgeführt hat.“

Alle vier Organisationen bekräftigten die Forderung, dass das Bayerische Umweltministerium umgehend handeln müsse, und je nach rechtlicher Beurteilung,

a) wenn die geforderte Umrüstung objektiv nicht möglich wäre, die Genehmigung für nichtig erklären müsse oder

b) wenn die geforderte Umrüstung zwar möglich wäre aber nicht umgesetzt wurde, den weiteren Betrieb zu untersagen.

Diese Forderungen richten sich ebenso an die Bundesaufsicht des Bundesumweltministeriums (BMU), da diese über den Vollzug des Atomrechts in den Ländern wacht. Das Bündnis erwartet eine schnelle Reaktion der Aufsichtsbehörden, damit nicht erst der Rechtsweg beschritten werden muss, um die Umrüstung mit neun Jahren Verspätung endlich durchzusetzen.

Für Rückfragen:
Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz
Tel. 09 11-81878-17 oder 0151-5048-9963

Atommülllager Schacht Konrad: Wenig überzeugende Sicherheitsprüfung

„Wenig überzeugend und wenig engagiert, was hier in Sachen Sicherheitsüberprüfung der veralteten Genehmigungssituation beim geplanten Atommülllager im Schacht Konrad in Salzgitter stattfindet.“ Mit diesen Worten fasst Hubertus Zdebel die Antworten der Bundesregierung auf seine Kleine Anfrage zum Stand der Dinge bei der vermeintlichen „Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Konrad (ÜsiKo)“ zusammen. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) führt diese Untersuchung durch, mit der der Stand von Wissenschaft und Technik angeblich überprüft werden soll. Aufgrund immer neuer Verzögerungen beim laufenden Ausbau wurde die Inbetriebnahme mehrfach auf nunmehr 2027 verschoben.

„Nach heutigen Anforderungen wäre der Schacht Konrad als schon genutzte ehemalige Wirtschaftsanlage nicht genehmigungsfähig. Ein Alternativenvergleich für einen bestmöglichen Standort für leicht- und mittelradioaktiven Atommüll hat es nicht gegeben und auch der Nachweis der Langgzeitsicherheit ist beim Schacht Konrad fragwürdig.

Vor dem Hintergrund wäre eine auch sehr engagierte und kritische Debatte in der Fachöffentlichkeit notwendig. Bei der laufenden Überprüfung der Sicherheitsanforderungen und dem Stand von Wissenschaft und Technik werden von der BGE jedoch Gutachter beteiligt, die teilweise an der Planung und am Ausbau beteiligt waren bzw. sind. Das ist keine gute Ausgangsbasis.

Die einzige (fach-)öffentliche Diskussion der vorläufigen Ergebnisse und der sogenannten Peer-Review erfolgten im Januar 2019 lediglich in Form von Vorträgen und Folien. Eine wirkliche Sicherheits-Diskussion war auf der Grundlage gar nicht wirklich möglich. Wenig beteiligungs- und diskussionsorientiert ist es auch, wenn die BGE im Januar 2020 dann still und leise die Endfassungen einfach nur online stellt. Und nicht nachvollziehbar ist, warum die BGE die Endfassungen erst so spät veröffentlicht hat und damit auch eine öffentliche Diskussion über die Anforderungen für die jetzt bereits angelaufene Phase 2 der Überprüfung damit verhindert.“

Zdebel weiter: „Es gibt gute Gründe, die Art und Weise der laufenden Sicherheitsüberprüfung insgesamt kritisch zu hinterfragen: So werden nach meinen Informationen die Anforderungen aus der bereits 2013 veröffentlichen EU-Richtlinie 2013/59/Euratom (siehe hier beim Bundesumweltministerium) und die dann 2017 und 2018 mit dem neuen Strahlenschutzgesetz und der neuen Strahlenschutzverordnung in deutsches Recht übernommenen Regelungen zwar erwähnt, aber faktisch nicht zur Bewertung einbezogen, obwohl das dem Inhalt nach möglich gewesen wäre.“

Abschließend kritisiert Zdebel: „Ich bekomme den Eindruck, dass hier in der Form eine Überprüfung läuft, die aber in der Sache wirkliche Probleme und Mängel nicht ergeben darf, weil weitere Verzögerungen oder gar das Scheitern von Konrad als einziges und für die Atommüll-Erzeuger dringend notwendiges Atommülllager absolut nicht in den Plan passen.“

Mehr zum von MdB Hubertus Zdebel zum Thema Schacht Konrad:

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