Stilllegung AKW Brokdorf und Öffentlichkeitsbeteiligung: Konsultation statt Erörterung

Stilllegung AKW Brokdorf und Öffentlichkeitsbeteiligung: Konsultation statt Erörterung

Obwohl der Atomreaktor in Brokdorf noch bis Ende 2021 am Netz ist, will die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein im Rahmen des bereits laufenden Stilllegungsverfahrens die atomrechtliche Öffentlichkeitsbeteiligung – auch Erörterungsverfahren genannt – trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie durchziehen. Eine für Februar geplante Präsenz-Erörterung hat das Ministerium jetzt abgesagt. Stattdessen soll eine Video-Konsultation mit zwei weiteren Beitrags-Runden erfolgen. Diese Online-Konsultation soll im Februar 2021 beginnen und im Mai 2021 abgeschlossen werden, so das Ministerium. Die Erörterung ist Teil der atomrechtlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und ohnehin eher als begrenzt zu kritisieren. Die Stilllegungsgenehmigung regelt immerhin Maßnahmen, die einen zeitlichen Umfang von ca. 15 Jahren ausmachen und bei der auch mit hochradioaktiven Komponenten hantiert wird. Am 8. Februar, so das Atomministerium in Schleswig-Holstein, sollen weitere Informationen zum digitalen Ablauf der Veranstaltung folgen. Tatsächliche Gründe, warum eine Verschiebung nicht möglich ist, nannte das Ministerium nicht. Am 31. Dezember 2021 erlischt nach dem Atomgesetz die Genehmigung zur Stromerzeugung im AKW Brokdorf. Auch ohne Stilllegungsgenehmigung.

Dokumentation der PM des Ministeriums:
Öffentlichkeitsbeteiligung zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf: Erörterungstermin wird online stattfinden

Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht: „Wir wollen beim unverzüglichen, sicheren und sichtbaren Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf endlich in die nächste Phase einsteigen.“
Datum 25.01.2021

KIEL. Energiewendeminister Jan-Philipp Albrecht hat heute (25. Januar) bekannt gegeben, dass der ursprünglich als Präsenzveranstaltung geplante Erörterungstermin zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf und zu Errichtung und Betrieb des dort geplanten Zwischenlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle durch eine Online-Konsultation ersetzt werden wird. Dieser Präsenztermin war ursprünglich für Oktober 2020 vorgesehen, wurde im Juni 2020 wegen der Covid-19-Pandemie in den Februar 2021 verschoben und ist jetzt aufgrund der anhaltenden Beschränkungen erneut nicht durchführbar.

„Aktuell kann nicht vorhergesagt werden, wann eine solche Präsenzveranstaltung wieder möglich ist. Wir wollen beim unverzüglichen, sicheren und sichtbaren Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf endlich in die nächste Phase einsteigen. Damit sich das Verfahren nicht noch weiter verzögert, werden die Einwendungen im Rahmen einer Online-Konsultation erörtert“, sagte Minister Albrecht zur Begründung.

Details zur Anmeldung zum Erörterungsverfahren werden am 8. Februar 2021 im Amtsblatt Schleswig-Holstein und in Tageszeitungen öffentlich bekannt gemacht.

Hintergrund:

Die PreussenElektra-Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brokdorf hat im Dezember 2017 beim Energiewendeministerium den Stilllegungs- und Abbauantrag gestellt. Gesetzlich darf das Kernkraftwerk noch bis längstens Ende 2021 betrieben werden. Daneben und rechtlich selbstständig wurde ein Antrag für die Errichtung und den Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe („Transportbereitstellungshalle“) gestellt. Auch dieses Vorhaben ist Gegenstand der Online-Konsultation. Für die Verfahren ist aus der Perspektive des Atom- und Strahlenschutzrechts die Reaktorsicherheitsbehörde (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, MELUND) und für die baurechtlichen Aspekte die Baubehörde des Kreises Steinburg zuständig.

In beiden Verfahren findet eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) statt. Rechtsgrundlagen für die Verfahren sind das Atomgesetz (AtG), die Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV) und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Diese Gesetze sehen einen Erörterungstermin vor, auf dem den Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit gegeben wird, ihre Einwendungen zu erläutern und zu vertiefen. Der Erörterungstermin ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften nicht öffentlich. Alle Personen, die innerhalb der Auslegungsfrist vom 15.Juni 2020 bis zum 18. August 2020 Einwendungen erhoben hatten, sollen diese näher erläutern können.

Die rechtliche Grundlage für den Ersatz des Erörterungstermins durch eine Online-Konsultation ist das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz). Die Durchführung einer Online-Konsultation lässt dieses Gesetz ausdrücklich zu, wenn ein Erörterungstermin aufgrund von Beschränkungen durch die COVID-19-Pandemie nicht durchgeführt werden kann. Das bedeutet nicht, dass die Teilnahme an der Konsultation nur online möglich ist. Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, haben auch die Möglichkeit, sich per Post zu ihren Einwendungen und den Stellungnahmen der Betreibergesellschaft zu äußern.

Das MELUND möchte seine bisher praktizierte Diskussionskultur trotz der widrigen Umstände weitest möglich erhalten und hat die Online-Konsultation deshalb so konzipiert, dass alle Personen, die Einwendungen erhoben haben, zweimal die Gelegenheit erhalten sich zu äußern. Dazwischen erhält die Betreibergesellschaft Gelegenheit zur Stellungnahme.

Außerdem sollen vom MELUND zusätzlich zu den formell notwendigen Inhalten der Erörterung Hintergrundinformationen als fachliche Hilfestellung zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch soll dem in den schleswig-holsteinischen Stilllegungs-Erörterungsterminen besonders im Fokus stehenden Gedanken einer bürgerfreundlichen Ausgestaltung und Erörterung unter den gegebenen Randbedingungen so gut wie möglich Rechnung getragen und eine gleichwertige Möglichkeit geschaffen werden, alle Einwendungen und die Entgegnungen der Betreibergesellschaft umfassend zu erörtern. Die Online-Konsultation soll im Februar 2021 beginnen und im Mai 2021 abgeschlossen werden. Die Ergebnisse wird das Energiewendeministerium in seine Entscheidung über die Genehmigungsanträge einbeziehen.

Dirk Seifert