Grünes Licht für Atomtransporte aus Berliner Forschungsreaktor nach Frankreich – Transportgenehmigung für Uran liegt vor

Für den Export von Uran-Brennstoff aus dem ehemaligen Atomforschungsreaktor in Berlin-Wannsee liegt nun auch eine Transportgenehmigung vor. Nach Angaben des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) ist eine entsprechende Genehmigung für den Abtransport von 15 Uran-Platten erteilt worden, die im stillgelegten Reaktor nicht mehr eingesetzt wurden. Die Anreicherung liegt mit 19,75 Prozent des spaltbaren Uran-235 knapp unterhalb der Schwelle zur Atomwaffenfähigkeit. Ziel des Atomtransports ist eine Atomfabrik von Framatome SAS in Romans-sur-Isere (Frankreich). Die erforderliche Exportgenehmigung war bereits vor einigen Wochen vom zuständigen Bundesamt für Ausfuhrkontrolle und Wirtschaft (BAFA) erteilt worden. UmweltFAIRaendern hatte darüber am 8. April berichtet. Für den Abtransport Richtung Frankreich dürften gepanzerte Fahrzeuge zum Einsatz kommen, da sich die Sicherungsanforderungen aufgrund erhöhter Terrorrisiken in den letzten Jahren deutlich erhöht haben. Konkrete Angaben dazu liegen aber nicht vor. (Foto: gepanzerte Spezialfahrzeuge der Firma Daher)

  • Zum Thema Terrorschutz bei nuklearen Anlagen und Transporten – Stichwort SEWD – auf umweltFAIRaendern.de
  • Über gültige Atomtransportegenehmigungen informiert das zuständige Bundesamt BaSE hier. Sie werden veröffentlicht, nachdem der erste Transport im Rahmen einer Genehmigung stattgefunden hat.
  • Exportgenehmigungen für Kernbrennstoffe bzw. Brennelemte werden vom Bundesumweltministerium hier veröffentlicht.

Auch hochradioaktiver Atommüll lagert noch im Berliner Forschungs-Reaktor. Der soll nach den derzeitigen Plänen der Betreiber nach einer Abklingzeit der Brennelemente in das Zwischenlager Ahaus in NRW abtransportiert werden. Der Betreiber, die Helmholtz-Gesellschaft Berlin, hat die Stilllegung mit einem Dialogprozess mit einer Begleitgruppe verbunden. Öffentliche Stellungnahmen der Begleitgruppe bzw. der beteiligten Gruppen oder Personen zu den Atomtransporten mit unbestrahlten Uran-Platten nach Frankreich oder von hochradioaktivem Atommüll nach Ahaus liegen meines Wissens bislang nicht vor.

Der Transport der bestrahlten Brennelemente nach Ahaus dürfte nicht auf die Zustimmung der BI Ahaus oder der dortigen Gemeinde stoßen. Angekündigte Transporte aus dem Forschungsreaktor Garching sind vor Ort bereits auf Widerstand gestoßen und die Gemeinde hat Klagen angedroht.

Nachgebessert: NBG reagiert auf BUND-Kritik an Geologiedaten-Gutachten

Das Nationale Begleitgremium (NBG) bei der Suche nach einem Atommüll-Endlager für hochradioaktive Abfälle reagiert auf die Kritik des BUND an einem Gutachten zu den Geologie-Daten. Dabei räumt das Gremium in seiner Antwort offen ein, dass Nachbesserungen erforderlich waren. Während andere Einrichtungen im Endlagersuchverfahren sich in solchen Fällen schwer tun, Mängel einzuräumen oder Nachbesserungen durchzuführen,  zeigt sich das NBG also lernfähig.

Die Kritik des BUND bezog sich auf ein Gutachten von Dr. Christian Bücker. Der Gutachter hatte laut NBG „Einsicht in den Datenraum der BGE genommen und ermittelt, welche Daten bis einschließlich 18.03.2021 öffentlich zugänglich waren.“ Dazu hatte das Gremium erklärt: „Nicht alle geologischen Daten, die in den Zwischenbericht eingeflossen sind, sind auch öffentlich. Ein NBG-Gutachter konnte sie trotzdem einsehen. Hier seine Einschätzung – kurz & knapp zusammengefasst.“

Diese Veröffentlichung hatte der BUND kritisiert: „NBG-Gutachten zur Verfügbarkeit geologischer Daten unzureichend. Sorgfältiger und umfangreicher Blick in den Datenraum essentiell“.

In der Antwort an den Umweltverband (hier online) teilt das NBG mit Datum 12. Mai unter anderem mit: „Jedoch hat auch das NBG an einigen Stellen des Gutachtens Nachbesserungsbedarf gesehen und Herr Bücker hat eine Revision des Gutachtens erstellt. Wir sehen den Auftrag damit als erfüllt an. An dieser Stelle möchten wir gerne noch einmal das Angebot erneuern, Vorschläge für Aufträge an die Sachverständigen beim NBG einzureichen.“

Weiter ist zu lesen: „Sicherlich bedarf es sowohl seitens der Sachverständigen als auch seitens des NBG eine gewisse Orientierung und Einarbeitungszeit, um gemeinsam der wichtigen ebenso wie neuen Aufgabe des NBG gerecht zu werden. Ihre Hinweise nehmen wir in diesem Prozess gerne auf.“

Eine Bewertung der jetzt erfolgten Revision steht beim BUND noch aus.

×