Atomkraftwerke und Flutkatastrophe

Während das Umweltinstitut in München angesichts der jüngsten Hochwasserkatastrophe in der Grenzregion zwischen Frankreich, Belgien und der Bundesrepublik auf Risiken für den Betrieb der Atomanlagen in den betroffenen Gebieten hinweist, sieht die Bundesregierung laut der Antwort auf einen Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) keine Probleme.

Auch wenn die Hochwassersituation vor allem rund um das belgische AKW Tihange nach Aussagen der Bundesregierung nicht kritisch war. Die zunehmenden Katastrophen zeigen, dass immer neue und nicht vorhergesehene Auswirkungen mit schlimmsten  Folgen eintreten können. Grund zu Beruhigung ist das mit Blick auf die auch sonst störanfälligen Atomanlagen und deren Katastrophenpotential nicht. Sicherheit gibt es nur, wenn diese Atommeiler abgeschaltet werden”, so Hubertus Zdebel.

Dokumentation: Schriftliche Frage MdB Hubertus Zdebel und Antwort der Bundesregierung

4.8.2021

Sehr geehrter Herr Kollege,

Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 7/392 vom 29. Juli 2021 (Eingang im Bundeskanzleramt am 29. Juli 2021) beantworte ich wie folgt:

Frage 7/392

„Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der jüngsten Flutkatastrophe in Westdeutschland und den angrenzenden Nachbarländern hinsichtlich der Konsequenzen (Auswirkungen/ ergriffene Schutzmaßnahmen) für die dort  befindlichen Nuklearanlagen, und gibt es Anhaltspunkte, die zu weiteren Prüfungen auch mit Blick auf bundesdeutschen Atomanlagen führen?“

Antwort

Von den Starkniederschlägen und den daraus resultierenden Überflutungsereignissen im Juli 2021 waren insbesondere der Westen Deutschlands sowie die angrenzenden Regionen Frankreichs, Luxemburgs und Belgiens betroffen. In diesem Gebiet befinden sich die Standorte der Atomkraftwerke Tihange in Belgien sowie Cattenom und Chooz in Frankreich. Nach Kenntnis der Bundesregierung lagen die im angrenzenden Fluss an den drei Standorten während der Hochwassererlage maximal erreichten Wasserstände deutlich unter dem jeweiligen Bemessungswasserstand der Hochwasserschutzvorrichtungen.

Die deutschen Atomkraftwerke sind entsprechend den Anforderungen des kerntechnischen Regelwerks gegen das standortspezifisch zu erwartende 10.000-jährliche Hochwasserereignis ausgelegt.

Während der Hochwasserlage im Juli 2021 blieb der Wasserstand der jeweiligen Gewässer deutlich unterhalb der Auslegung der jeweiligen Standorte der Atomkraftwerke mit Berechtigung zum Leistungsbetrieb.

Im Rahmen der Umsetzung von Empfehlungen der Reaktor-Sicherheitskommission im Nachgang zu Fukushima wurden Robustheitsreserven für alle deutschen Atomkraftwerke gegen ein 100.000-jähriges Hochwasser aufgezeigt.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Schwarzelühr-Sutter
Parlamentarische Staatssekretärin
Mitglied des Deutschen Bundestages

Dse4Zdebel

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