Atomenergie: BUND zu atomarer Laufzeitverlängerung und NBG-Statement und zur EU-Taxonomie
Auf der Bundesdelegiertenversammlung des BUND hat der Umweltverband Beschlüsse in Sachen Nationales Begleitgremium (NBG) und einem Statement des Co-Vorsitzenden Armin Grundwald sowie zur EU-Taxonomie gefasst (siehe unten). Gegenüber dem WDR hatte sich der Co-Vorsitzende des NBG bei der Endlagersuche dahingehend geäußert, dass eine Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken für einige Länder „sinnvoll“ sein könne.
Nach ersten Reaktionen vom Bundesarbeitskreis (BAK) Atomenergie und Strahlenschutz vom BUND sowie von der BI Lüchow-Dannenberg hat jetzt auch die BDV die Äußerungen von Grundwald scharf kritisiert und das Gremium zu einer Stellungnahme aufgefordert. Grundlage der Endlagersuche ist der Ausstieg aus der Atomenergie. So hatte sich auch das NBG unter dem Vorsitz von Miranda Schreurs und Klaus Töpfer (CDU) bereits im Juni 2019 klar geäußert. Außerdem nimmt der BUND Stellung zu den EU-Deal zwischen der noch amtierenden Bundesregierung mit Frankreich, im Rahmen der EU-Taxonomie Atomenergie und Gas als saubere Energien zu deklarieren.
- Atommüll Endlagersuche: NBG-Vorsitzender kann sich nukleare Laufzeitverlängerung vorstellen
- Das Nationale Begleitgremium in einer PM vom Juni 2010 zum Thema Atomausstieg und Endlagersuche (PDF)
- Zur aktuellen Befassung mit dem Thema im NBG siehe auch hier zum TOP 6 der letzten NBG-Sitzung vom 5. November 2021. bzw. hier die Übersicht zur Sitzung.
- Das Video zur Sitzung vom 5. November sollte in diesem Youtube-Kanal des NBG erscheinen
Der auf der BDV des BUND am 6. November beschlossene Antrag im Wortlaut:
Die Bundesdelegiertenversammlung möge folgendes beschließen:
Die Bundesdelegiertenversammlung des BUND fordert:
1. die Bundesregierung auf, alles ihr Mögliche zu unternehmen, damit der Beschluss der EU-Kommission zur Nachhaltigkeit von Atomkraft und fossilem Gas verhindert wird.
2. das NBG und seine Mitglieder auf, sich in öffentlichen Äußerungen an die nationale Beschlusslage zum Atomausstieg zu halten.
Begründung:
Zu Punkt 1:
Die EU-Kommission plant, Investitionen in Atomkraft und fossiles Gas als nachhaltig einzustufen. Der BUND lehnt dies kategorisch ab. Eine solche Taxonomie würde gänzlich wertlos, da sie schlechtere Standards setzt als die bestehenden unzureichenden Standards der Privatwirtschaft. Bedauerlicherweise hat Bundeskanzlerin Merkel in Brüssel nicht alles dafür getan, dieses Greenwashing zu verhindern. Stattdessen hat sie in Kauf genommen, dass vor der Regierungsbildung Fakten geschaffen werden. Olaf Scholz als wohl zukünftiger Bundeskanzler darf dies nicht hinnehmen. Als vorgeblicher Klimakanzler muss er sich für ein echtes Nachhaltigkeitslabel aussprechen. Sonst könnten schon innerhalb des nächsten Monats die Weichen in die völlig falsche Richtung gestellt werden.
Zu Punkt 2:
Auch die aktuellen Äußerungen des Co-Vorsitzenden des Nationalen Begleitgremiums (NBG) Armin Grunwald im WDR-Interview zur Klassifizierung der Atomkraft als Brückentechnologie weisen in die falsche Richtung und disqualifizieren ihn in seiner Verantwortung für einen konsequenten Atomausstieg und eine zügige Atommülllagersuche.
PRESSEMITTEILUNG | 05.06.2019
Das Nationale Begleitgremium erteilt Forderungen nach einer längeren Laufzeit für Atomkraftwerke eine klare Absage.
Unter dem Deckmantel des Klimaschutzes mehren sich die Stimmen, die fordern, die Laufzeiten der Atomkraftwerke zu verlängern. Diese Stimmen reichen bis in die höchsten Etagen der Wirtschaft. Dazu haben die Vorsitzenden des Nationalen Begleitgremiums eine klare Meinung.
Prof. Dr. Miranda Schreurs und Prof. Dr. Klaus Töpfer erklären dazu: „Der Ausstieg aus der Atomenergie in Deutschland ist in einem breiten politischen Konsens beschlossen worden. Das Ende ist gesetzlich auf 2022 festgeschrieben. In diesem Zusammenhang ist auch die Suche nach einem Endlager auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt worden. Das Nationale Begleitgremium hat dabei eine besondere Verantwortung übernommen, mit dafür Sorge zu tragen, dass die Hinterlassenschaften der Nutzung der Atomenergie nach einem fairen und offenen Verfahren verantwortungsvoll gelagert werden. Als vermittelnde Instanz setzt sich das Gremium dafür ein, dass das Verfahren vertrauenswürdig ist. Es ist ein mühsamer und sensibler Prozess, Vertrauen, das in der Vergangenheit verspielt worden ist, in der Bevölkerung (wieder) aufzubauen und zu schaffen.
Wer jetzt einer Verlängerung der Laufzeiten das Wort redet, bringt den Klimaschutz nicht voran. Aber er setzt leichtfertig den erzielten Kompromiss zum Ausstieg aufs Spiel und gefährdet das schwierige Unterfangen, einen Standort für die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle zu finden. Die Politik hat versprochen und gesetzlich geregelt, dass nach 2022 Schluss mit der Nutzung der Atomenergie ist. Auf dieses Versprechen muss Verlass sein. Es ist die Voraussetzung dafür, überhaupt die Chance zu wahren, dass ein Standort für die Endlagerung in der Bevölkerung, wenn nicht unterstützt, so doch wenigstens akzeptiert wird. Das Standortauswahlverfahren steckt noch in den Anfängen. Hier ist Sensibilität statt kurzfristige Interessenpolitik gefragt.
Die Energiewende ist die konsequente Folge aus dem Ausstieg aus der Atomenergie in Deutschland. Um diese voranzubringen, wurde viel Geld in die Hand genommen. Investitionen, die am Ende alle Beteiligten bezahlen, auch die Verbraucher*innen. Die Menschen können zu Recht erwarten, dass dieses Geld gut investiert wird, in eine zukunftsfähige Energieversorgung. Die erneuerbaren Energien bergen ein enormes Potential, ökologisch, ökonomisch und sozial. Mit dem Ausbau werden Innovationen vorangetrieben, neue Techniken und neue Produkte entwickelt. Sie bieten Unternehmen erhebliche Entwicklungschancen. Das haben viele Unternehmen und fortschrittliche Wirtschaftsführer längst erkannt.“