Bürger-Energie-Wende: Sozial-ökologische Transformation – Unser Hamburg Unser Netz

Vor 11 Jahren startete in Hamburg eines der erfolgreichsten Projekte der Bürgerenergiewende in der Bundesrepublik. Gegen massiven Widerstand der Atom- und Klimakillerkonzerne Vattenfall und E.on, der Handelskammer und der SPD samt CDU und FDP formierte sich die Volksinitiative „Unser Hamburg Unser Netz“. Das zum Ökostromer Naturstrom gehörende Monatsmagazin „Energiezukunft“ hat sich in ihrer aktuellen Ausgabe dieser Bürgerinitiative und ihren Folgen nicht nur in Hamburg gewidmet. „Immer mehr Kommunen in Deutschland holen sich die Kontrolle über ihre Strom- und Wärmenetze zurück – und können damit die lokale Energieversorgung demokratisch und klimafreundlich gestalten. Ein Blick nach Hamburg und Berlin zeigt: Bürger sind die Treiber der Rekommunalisierung“, ist dort unter der Überschrift „Für eine soziale und ökologische Stadt“ zu lesen. Die sozial-ökologische Transformation hätte eine gute Ausgangslage … Kommt aber drauf an, was man weiter draus macht.

Unser Hamburg Unser Netz: Eine gesellschaftliche Bürgerinitiative, die vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um Klimakatastrophe, Laufzeitverlängerung für marode und gefährliche Atomkraftwerke und der Katastrophe von Fukushima und gestützt auf aktiver Unterstützung aus Kirchenkreisen, Verbraucherinitiativen sowie Umweltverbänden und Initiativen die Demokratisierung und Sozialisierung der Energienetze als Instrument gegen die Klimakatastrophe auf die politische Tagesordnung in Hamburg setzte. Eine Initiative, die gegen das neoliberale Dogma und die Privatisierung wichtiger gesellschaftlicher Belange und Gewinne an den Start ging. Wenige Jahre zuvor hatten SPD, Grüne, FDP und CDU in Hamburg die ehemals städtischen Energieversorger HEW (Wärme, Strom) und HeinGas in mehreren Schritt privatisiert. Damit gab Hamburg elementare Instrumente einer energie- und klimapolitischen Steuerung aus der Hand. Lebenswichtige Bereiche wie die Energieversorgung wurde an ausschließlich gewinnorientierte Großkonzerne abgegeben.

Dass das z.B. bei der SPD keine kurzfristige Dummheit war, machte die SPD-Spitze unter Bürgermeister Olaf Scholz auch zehn Jahre nach der Privatisierung zugunsten von Vattenfall und E.on deutlich: Um die massive gesellschaftliche Unterstützung für die vollständige Rekommunalisierung zu brechen, die zeitweise bei rund dreiviertel der wahlberichtigen Hamburger:innen lag, sah sich die SPD bzw. der Senat sogar gezwungen, sich als Minderheitsaktionär mit 25 Prozent an den Netzen von Vattenfall und E.on als Partner der Konzerne zu beteiligen. Ein Trick, den die Hamburger:innen durchschauten. Nach einer millionenschweren Schlammschlacht von Vattenfall, der SPD, CDU, Handelskammer und anderen konnte sich Unser Hamburg Unser Netz im Bürgerbegehren und Volksentscheid erfolgreich durchsetzen.

Atomenergie: BUND zu atomarer Laufzeitverlängerung und NBG-Statement und zur EU-Taxonomie

Auf der Bundesdelegiertenversammlung des BUND hat der Umweltverband Beschlüsse in Sachen Nationales Begleitgremium (NBG) und einem Statement des Co-Vorsitzenden Armin Grundwald sowie zur EU-Taxonomie gefasst (siehe unten). Gegenüber dem WDR hatte sich der Co-Vorsitzende des NBG bei der Endlagersuche dahingehend geäußert, dass eine Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken für einige Länder „sinnvoll“ sein könne.

Nach ersten Reaktionen vom Bundesarbeitskreis (BAK) Atomenergie und Strahlenschutz vom BUND sowie von der BI Lüchow-Dannenberg hat jetzt auch die BDV die Äußerungen von Grundwald scharf kritisiert und das Gremium zu einer Stellungnahme aufgefordert. Grundlage der Endlagersuche ist der Ausstieg aus der Atomenergie. So hatte sich auch das NBG unter dem Vorsitz von Miranda Schreurs und Klaus Töpfer (CDU) bereits im Juni 2019 klar geäußert. Außerdem nimmt der BUND Stellung zu den EU-Deal zwischen der noch amtierenden Bundesregierung mit Frankreich, im Rahmen der EU-Taxonomie Atomenergie und Gas als saubere Energien zu deklarieren.

Der auf der BDV des BUND am 6. November beschlossene Antrag im Wortlaut:

Die Bundesdelegiertenversammlung möge folgendes beschließen:

Die Bundesdelegiertenversammlung des BUND fordert:
1.    die Bundesregierung auf, alles ihr Mögliche zu unternehmen, damit der Beschluss der EU-Kommission zur Nachhaltigkeit von Atomkraft und fossilem Gas verhindert wird.

2.    das NBG und seine Mitglieder auf, sich in öffentlichen Äußerungen an die nationale Beschlusslage zum Atomausstieg zu halten.

Begründung:

Zu Punkt 1:
Die EU-Kommission plant, Investitionen in Atomkraft und fossiles Gas als nachhaltig einzustufen. Der BUND lehnt dies kategorisch ab. Eine solche Taxonomie würde gänzlich wertlos, da sie schlechtere Standards setzt als die bestehenden unzureichenden Standards der Privatwirtschaft. Bedauerlicherweise hat Bundeskanzlerin Merkel in Brüssel nicht alles dafür getan, dieses Greenwashing zu verhindern. Stattdessen hat sie in Kauf genommen, dass vor der Regierungsbildung Fakten geschaffen werden. Olaf Scholz als wohl zukünftiger Bundeskanzler darf dies nicht hinnehmen. Als vorgeblicher Klimakanzler muss er sich für ein echtes Nachhaltigkeitslabel aussprechen. Sonst könnten schon innerhalb des nächsten Monats die Weichen in die völlig falsche Richtung gestellt werden.

Zu Punkt 2:
Auch die aktuellen Äußerungen des Co-Vorsitzenden des Nationalen Begleitgremiums (NBG) Armin Grunwald im WDR-Interview zur Klassifizierung der Atomkraft als Brückentechnologie weisen in die falsche Richtung und disqualifizieren ihn in seiner Verantwortung für einen konsequenten Atomausstieg und eine zügige Atommülllagersuche.

PRESSEMITTEILUNG | 05.06.2019

Das Nationale Begleitgremium erteilt Forderungen nach einer längeren Laufzeit für Atomkraftwerke eine klare Absage.

Unter dem Deckmantel des Klimaschutzes mehren sich die Stimmen, die fordern, die Laufzeiten der Atomkraftwerke zu verlängern. Diese Stimmen reichen bis in die höchsten Etagen der Wirtschaft. Dazu haben die Vorsitzenden des Nationalen Begleitgremiums eine klare Meinung.

Prof. Dr. Miranda Schreurs und Prof. Dr. Klaus Töpfer erklären dazu: „Der Ausstieg aus der Atomenergie in Deutschland ist in einem breiten politischen Konsens beschlossen worden. Das Ende ist gesetzlich auf 2022 festgeschrieben. In diesem Zusammenhang ist auch die Suche nach einem Endlager auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt worden. Das Nationale Begleitgremium hat dabei eine besondere Verantwortung übernommen, mit dafür Sorge zu tragen, dass die Hinterlassenschaften der Nutzung der Atomenergie nach einem fairen und offenen Verfahren verantwortungsvoll gelagert werden. Als vermittelnde Instanz setzt sich das Gremium dafür ein, dass das Verfahren vertrauenswürdig ist. Es ist ein mühsamer und sensibler Prozess, Vertrauen, das in der Vergangenheit verspielt worden ist, in der Bevölkerung (wieder) aufzubauen und zu schaffen.

Wer jetzt einer Verlängerung der Laufzeiten das Wort redet, bringt den Klimaschutz nicht voran. Aber er setzt leichtfertig den erzielten Kompromiss zum Ausstieg aufs Spiel und gefährdet das schwierige Unterfangen, einen Standort für die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle zu finden. Die Politik hat versprochen und gesetzlich geregelt, dass nach 2022 Schluss mit der Nutzung der Atomenergie ist. Auf dieses Versprechen muss Verlass sein. Es ist die Voraussetzung dafür, überhaupt die Chance zu wahren, dass ein Standort für die Endlagerung in der Bevölkerung, wenn nicht unterstützt, so doch wenigstens akzeptiert wird. Das Standortauswahlverfahren steckt noch in den Anfängen. Hier ist Sensibilität statt kurzfristige Interessenpolitik gefragt.

Die Energiewende ist die konsequente Folge aus dem Ausstieg aus der Atomenergie in Deutschland. Um diese voranzubringen, wurde viel Geld in die Hand genommen. Investitionen, die am Ende alle Beteiligten bezahlen, auch die Verbraucher*innen. Die Menschen können zu Recht erwarten, dass dieses Geld gut investiert wird, in eine zukunftsfähige Energieversorgung. Die erneuerbaren Energien bergen ein enormes Potential, ökologisch, ökonomisch und sozial. Mit dem Ausbau werden Innovationen vorangetrieben, neue Techniken und neue Produkte entwickelt. Sie bieten Unternehmen erhebliche Entwicklungschancen. Das haben viele Unternehmen und fortschrittliche Wirtschaftsführer längst erkannt.“

Atommüll und Macht – Sozialwissenschaftliche Beobachtungen über die Endlagersuche

Die bundesdeutsche Endlagersuche nach einem unterirdischen Ort für hochradioaktiven Atommüll ist zwar nach 50 Jahren Atomenergie kaum vorangekommen. Aber das neue Verfahren wird mit höchster Aufmerksamkeit und Intensität vorangetrieben. Kein Wunder: Die Mängel und Risiken der oberirdischen Lagerung dieser gefährlichen, Zukunft einschränkenden und anschlagsrelevanten strahlenden Abfälle sind enorm.

Nach dem Desaster der politisch zur Durchsetzung des Atomenergieprogramms willkürlich geprägten Entscheidung für einen Endlagerstandort in Gorleben gibt es nach 40 Jahren machtpolitischer Demonstrationen eines Atomstaats nach Fukushima einen Neustart für das Suchverfahren mit einen vergleichsweise großen Aufwand staatlicher Stellen und der Parlamente mit dem Ziel, die Fehler von Gorleben möglichst nicht zu wiederholen. Was aber die Fehler waren, ist und bleibt umstritten, sodass diese zwangsläufig im neuen Verfahren immer wieder neu oder anders auftauchen. So oder so: Das Scheitern in Gorleben und das Scheitern der Atomenergie ist auch und vor allem ein soziales, ein gesellschaftliches und ein politisches.

Nicht nur deshalb sind Sozialwissenschaftler:innen intensiv im Umfeld der neuen Endlagersuche unterwegs. Im FORSCHUNGSJOURNAL SOZIALE BEWEGUNGEN ist jetzt ein Beitrag zur Dritten Fachkonferenz Teilgebiete veröffentlicht, verfasst von Lucas Schwarz, Dörte Themann und Achim Brunnengräber (FU Berlin) mit dem Titel: Räume erobern, öffnen und verteidigen – Über die Wirkung von Macht beim dritten Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete“.

und außerdem:

update 03/2022: Das Forschungsjournal hat (leider) seine Homepage überarbeitet und den Beiträgen neue Links verpasst. Hier sind sie:

Eine andere Form nuklearer Teilhabe: Französische Atom-U-Boote – Powered by Volkswagen und MAN

Die deutsch-französische Freundschaft umfasst auch eine langjährige Kooperation mit Volkswagen und MAN für den Einsatz atomar angetriebener und mit Atomwaffen bestückter U-Boote. Damit die französische Atom-U-Bootflotte überhaupt abtauchen kann, werden Dieselmotoren von MAN eingebaut, für den Fall, dass der nukleare Antrieb nicht eingesetzt werden kann: „Die MAN-Dieselmotoren werden in den Tauchbooten als Notbehelf gebraucht, falls der Atomantrieb versagt. Ohne sie fahren die Atom-U-Boote nicht. Dann wäre Frankreich nur bedingt verteidigungsbereit und seine nukleare Abschreckung eingeschränkt.“ Über diese seit Jahrzehnten andauernde deutsche Beteiligung und Unterstützung an der französischen Atomwaffen-Flotte berichtete die Süddeutsche Zeitung zuletzt im Frühjahr 2021, nachdem es zwischen Frankreich und VW offenbar zu erheblichen Streitigkeiten bekommen war. (FOTO: CC BY-SA 2.0 fr, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=267846)

Über die zivil-militärischen Verbindungen bei der Nutzung der Atomenergie auf umweltFAIRaendern siehe auch hier:

Zwischen Frankreich und der Bundesrepublik bzw. dem Volkswagenkonzern ist es demnach zum Streit gekommen, weil Gerüchte aufgekommen waren, dass der Volkswagenkonzern die von seiner Tochter MAN hergestellten Motoren für die französischen Atom-U-Boote nicht mehr länger herstellen wollte. Diese Zusammenarbeit, so stellt es die SZ da, geht auf einen Ingenieur aus Nazi-Deutschland zurück.

Die SZ schrieb am 12. Januar 2021 (Online) „Die Regierung in Paris ist alarmiert. Sie argwöhnt, dass MAN die Schiffsmotoren-Produktion im Werk Saint-Nazaire an der französischen Atlantikküste herunterfahren will. „Die Volkswagen-Gruppe ist an die Verpflichtung gebunden, seine Verteidigungsaktivitäten auf französischem Boden aufrecht zu erhalten“, sagt der Minister deshalb gestreng. Seine Sorge gilt nicht irgendwelchen Schiffsantrieben. Es geht hier um Atom-U-Boote der französischen Marine. Zur Not, lässt Le Maire unwidersprochen in Pariser Medien streuen, könnte Frankreich Volkswagen sogar zwingen, Saint-Nazaire zu verkaufen.“

Zum Hintergrund berichtet das Blatt auch: „Tatsächlich verbirgt sich hinter dem deutsch-französischen Streit des Jahres 2021 eine andere, ältere deutsch-französische Geschichte: die wunderliche Lebensgeschichte des Ingenieurs Gustav Pielstick, der erst den Nationalsozialisten diente – und dann den Franzosen. Das macht die Sache jetzt noch heikler.“

Wenige Wochen nach der ersten Berichterstattung in der Süddeutschen ist am 24.01.2021 in der Online-Ausgabe zu lesen, dass die Konflikte beendet wurden und Volkswagen als MAN-Mutterkonzern gegenüber Frankreich erklärt habe, weiterhin die benötigten Diesel-Motoren für die atomar bestückten U-Boote zu liefern. Einzelheiten über die diese andere Form einer deutschen nuklearen Teilhabe sind in den beiden bislang noch online verfügbaren Texten in der SZ nachzulesen.

Bundesdeutsche Atommülllagerung mit Mängeln – EU Kommission fordert Nachbesserungen

Da mag man nur noch den Kopf schütteln: Ein Verbot von Uran-Exporten für marode AKWs im grenznahen Ausland aus Deutschland bekommt das Bundesumweltministerium (BMU) EU-rechtskonform nicht hin. Eine gesamte Atomgesetznovelle mit allen Beteiligungen von Bundestag und Bundesrat verpennt das BMU am Ende, rechtskonform in kraft zu setzen – stellt ein Bundesverfassungsgericht fest – und dann wäre das Ding auch noch verfassungswidrig gewesen. Doppelfehler. In Atommüll-Zwischenlagern wie Brunsbüttel oder Jülich sind die atomrechtlichen Genehmigungen außer Kraft und seit Jahren geht in der Frage nichts voran. Aber sonst ist im Umgang mit radioaktiven Abfall eigentlich alles gut. Naja. Selbst beim Nationalen Entsorgungsprogramm schafft es das BMU nicht, die Anforderungen der EU an diese nationalen Pläne rechtskonform zu erfüllen. (Vielleicht weil das mit dem Atommüll und der fehlenden Landebahn im Grunde eine Art Flughafen ist?) Die Kommission hat jedenfalls von Atom-Super-Sicher-Land Deutschland Nachbesserungen gefordert. Nach einer EU-Richtlinie müssen alle EU-Länder Nationale Entsorgungsprogramme entwickeln und dort Anfall und Umgang mit den radioaktiven Abfällen  und noch einiges mehr darlegen.

Mit den nationalen Entsorgungsprogrammen will die EU-Kommission einen möglichst einheitlichen Rahmen für den Umgang mit den radioaktiven Abfälle aus der Atomenergie etablieren. Alles drei Jahre müssen die dafür erforderlichen Bericht aktualisiert werden. Angesichts der großen Menden radioaktiver Abfälle, die an sehr vielen unterschiedlichen Standorten zwischengelagert werden, hat das BMU offenbar große Mühen, dass alles im Blick zu behalten. Allemal, wenn sich die Wirklichkeit anders entwickelt, als es in den tollen Plänen vorgesehen ist. Anti-Atom-Verbände waren es, die mit dem Atommüllreport vor einigen Jahren erstmals eine detaillierte Gesamtübersicht vorgelegt hatten.

Immer wieder hatten Anti-Atom-Verbände die sogenannten NaPros der Bundesregierung als verharmlosend oder irreführend kritisiert (Siehe dazu Informationen unter den oben genannten Links)

Dokumentation:

23/09/2021 – Radioaktive Abfälle: Kommission fordert Deutschland auf, ein nationales Programm für die Entsorgung radioaktiver Abfälle zu erlassen (Siehe online z.B. hier)

Die Kommission hat heute beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an Deutschland und Lettland zu richten, weil die von den beiden Ländern erlassenen Programme für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle nicht vollständig im Einklang mit der Richtlinie über abgebrannte Brennelemente und radioaktive Abfälle (Richtlinie 2011/70/Euratom des Rates) stehen. Radioaktiver Abfall entsteht bei der Stromerzeugung in Kernkraftwerken, aber auch durch andere Verwendungen radioaktiven Materials in Medizin, Forschung, Industrie und Landwirtschaft. Das bedeutet, dass in allen Mitgliedstaaten radioaktive Abfälle anfallen. Die Richtlinie liefert einen Gemeinschaftsrahmen für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, damit ein hohes Sicherheitsniveau gewährleistet ist und künftigen Generationen keine unangemessenen Lasten aufgebürdet werden. So sind die Mitgliedstaaten insbesondere verpflichtet, nationale Programme für die Entsorgung aller abgebrannten Brennelemente und radioaktiven Abfälle, die in ihrem Hoheitsgebiet von der Erzeugung bis zur Endlagerung anfallen, zu erstellen und durchführen. Ziel ist es, die Arbeitskräfte und die Bevölkerung vor den Gefahren ionisierender Strahlung zu schützen. Die von Deutschland und Lettland gemeldeten nationalen Programme stehen nicht im Einklang mit bestimmten Anforderungen der Richtlinie. Die fraglichen Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate, um die von der Kommission ermittelten Mängel zu beheben. Sollten sie keine zufriedenstellende Antwort geben, kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen diese Länder einreichen.

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