Lange her und doch bis heute mit katastrophalen Folgen und nukleare Bedrohung: Am 26. April jährt sich die Atomkatastrophe von Tschernobyl zum 38. Mal. Damals explodierte einer der Reaktoren im ukrainischen Atomkomplex der Sowjetunion. Bis heute sind große Regionen rund um die Anlagen nukleare Sperrbereiche. Weit entfernte Regionen in Weißrussland und anderswo sind bis heute von dem radioaktiven Fallout betroffen, der damals als Folge der hohen Temperaturen beim nuklearen Feuer, den vorherrschenden Windrichtungen und dem Regen für hohe Verstrahlungswerte und gesundheitliche Risiken sorgte.
Auch in Deutschland und anderen westeuropäischen Ländern wurden Lebensmittel und Böden kontaminiert. Viele Tausende Menschen mussten evakuiert werden, wurden aus ihrer Heimat vertrieben. Vor allem für die vielen Rettungskräfte zum Löschen des atomaren Feuers und den Aufräumarbeiten bedeuteten die enormen Strahlenwerte Tod, Krebs und das Ende ihres bisherigen Lebens. Ausgerechnet jetzt ist die Ukraine im Krieg mit Russland, werden Atomanlagen zur Zielscheibe.
Auch Tschernobyl war gleich nach Kriegsbeginn Anfang 2022 ein Angriffsziel und zeitweise von russischen Truppen militärisch besetzt. In Saporischschja mit seinen sechs Reaktoren und den Atommülllagern droht angesichts der Kämpfe mit Raketen und Drohnen erneut eine neue nukleare Katastrophe. Die IAEO, eine internationale Agentur zur Förderung der zivilen Atomenergie, warnt immer wieder, dass die Kämpfe rund um den Atomkomplex zur nuklearen Katastrophe führen können.
Die Gesellschaft für Reaktorsicherheit – GRS – berichtet aktuell über die Geschichte der Reaktorkatastrophe und die Lage von Tschernobyl. Selbst ohne den Krieg ist die Region nach der Reaktorkatastrophe vom April 1986 ein radioaktiv schwer belastetes Gebiet mit Sperrzonen und Strahlung. Dazu kommen enormen Mengen von radioaktiven Abfällen aus den Reaktoren, die vor Ort gelagert werden müssen und die teilweise noch im havarierten Reaktor „rumliegen“. Daher wurde nach dem Sarkopharg, einer im Notfallmodus errichteten Betonhülle eine international geförderte neue Schutzhülle konstruiert, um die weiteren Aufräumarbeiten in den nächsten Jahrzehnten durchführen zu können.
Über die gesundheitlichen Folgen von Tschernobyl sind die Internet-Seiten der mit Nobelpreis ausgezeichneten Internationalen Ärzt:innen zur Verhütung eines Atomkriegs – IPPNW zu empfehlen.
#Neuartige Brennelemente von Framatome für Atomforschungsreaktor in München – Einsatz frühestens 2028 # Betrieb rechtswidrig? Am 17. Juni wird vor Gericht in München Klage des BUND Bayern auf Widerruf der Genehmigung gegen FRM2 verhandelt. # Reparaturen komplexer als gedacht: Abschluss der Arbeiten erneut verschoben – frühestens 2025 erneute Inbetriebnahme.
Ausgerechnet die bayerische „MUH“ hatte schon vor Wochen (und also auch umweltFAIRaendern) in ihrer 52. Ausgabe berichtet, dass der Atomforschungsreaktor München 2 (FRM2) der „Technischen Universität München“ (TUM) entgegen bisheriger Planungen nicht mehr in diesem, sondern frühestens im Jahr 2025 wieder in Betrieb gehen kann. Nach einem Störfall mit Freisetzung von Radioaktivität waren weitere technische Schäden entdeckt worden, die zu einem weiteren Stillstand führten und überaus anspruchsvolle Reparaturen erforderlich machten.
Das ist jetzt auch der Süddeutschen zu entnehmen, die außerdem berichtet, dass die TUM mit dem französischen Atomkonzern Framatome dieser Tage einen neuen Vertrag zur Entwicklung neuer Brennelemente unterzeichnet hat, die nicht mehr atomwaffenfähig angereichert sein sollen. Allerdings frühestens in vier Jahren – oder später – könnten diese einsatzfähig sein. Folien mit auf 19,25 angereichertem Uran235 waren im letzten Jahr aus Frankreich nach Garching geliefert worden. Im weiteren Verlauf der Entwicklungsarbeiten werden diese Folien später in Belgien bestrahlt, um zu testen, ob sie den Anforderungen genügen, die die Atomforscher in München haben wollen.
Diese bis heute fehlenden nicht atomwaffenfähigen Brennelemente in Garching sind u.a. Anlaß für eine Klage, die nunmehr am 17. Juni in München vor Gericht verhandelt wird. BUND und andere sind der Auffassung, dass der nukleare Forschungsreaktor seit Jahren rechtswidrig betrieben werde. Die USA hatten es bei der Planung und beim Betrieb des Reaktors in München damals abgelehnt, dass dort hochangereichertes Atomwaffen-Materials als Brennstoff zum Einsatz kommen sollte. Doch Bundesregierung und Bayern hielten an den Plänen fest, selbst als die USA erklären, dass sie nicht liefern würden. Daher wurde das hochangereicherte Material in Russland beschafft und in Frankreich entsprechend zu Brennstoffplatten verarbeitet.
Auszugehen ist davon, dass die Aktivitäten der TUM rund um die Entwicklung neuer Brennelemente unterhalb der Schwelle zur Atomwaffenfähigkeit unter dem Druck der Klage des BUND erfolgt. Ob es allerdings ausreichend ist, dass jetzt erst mit vielen Jahren Verspätung diese neue Brennelemente entwickelt werden, deren Einsatz vor 2028 kaum möglich sein werden, ist zumindest fraglich und dürfte auch für das Gericht relevant sein.
Eine Option, die Urananreicherung in den Brennelementen für den FRM2 schnell zu reduzieren, wird von der FUM seit Jahren ausgeschlossen oder gar ignoriert: Würden die Ansprüche an die Forschungsbreite und Intensität reduziert, könnte ein schnellerer Umstieg auf nicht mehr atomwaffenfähige Brennstoffe möglich sein. Doch davon will man offenbar nicht nur an der TUM nichts wissen.
Aus Sicht von NRW könnten die Verzögerungen in München Garching einen Vorteil haben: Weil die Produktion von neuem Atommüll dort nun seit Jahren nicht mehr stattfindet, verzögert sich auch der geplante Abtransport des hochaktiven Atommülls in Richtung Ahaus. Das Lager in Garching ist fast voll. Würde der Reaktor im Betrieb sein, hätte der Atommüll von dort per LKW in das Zwischenlager nach Ahaus bei Münster erfolgen müssen. Die Stadt Ahaus und die dortigen Bürgerinitiativen lehnen aber die Einlagerung des Atommülls aus München in Ahaus ab. Nicht zuletzt, weil das Zwischenlager in Ahaus bereits Mitte der 2030er Jahre seine Betriebsgenehmigung verliert.
Über die neuen Verträge zur Herstellung neuartige Brennelemente für den Betrieb des Forschungsreaktors mit dem französischen Atomkonzern Framatome berichtet die Süddeutsche hier und die TUM hier per Presseerklärung auf ihrer Homepage.
Die Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) und die französische Firma Framatome haben einen weiteren Vertrag über die Fertigung des hochdichten und niedrig angereicherten Brennstoffs für die Umrüstung des FRM II unterzeichnet. Das Projekt läuft über vier Jahre, soll die Produktionslinie weiter optimieren und einen industriellen Fertigungsprozess für den Uran-Molybdän (U-Mo)-Brennstoff vorbereiten.
Bereits seit 2019 kooperiert der FRM II an der Technischen Universität München mit Framatome, um einen Brennstoff für die Umrüstung der Forschungs-Neutronenquelle vorzubereiten. “Wir haben gemeinsam mit Framatome einen Fertigungsprozess auf Pilot-Level entwickelt und bei Framatome in Frankreich eine entsprechende Test-Produktionslinie installiert. Damit werden derzeit bereits erste Brennstoffplatten gefertigt”, Dr. Bruno Baumeister, Projektleiter der Umrüstung von hochangereichertem (HEU) auf niedrig angereichertes Uran (LEU) am FRM II.
Im neu unterzeichneten Vertrag investiert der FRM II einen zweistelligen Millionenbetrag in die weitere Optimierung und Vor-Industrialisierung des Fertigungsprozesses. Außerdem unterstützt Framatome den FRM II bei der Entwicklung des neuen Brennelements: Vom Design bis hin zu abschließenden Prüfungen.
“Unsere Teams haben sich der Herausforderung gestellt, einen einzigartigen Hightech-Brennstoff zu entwickeln, der den Anforderungen von Forschungsreaktoren entspricht und deren Nachhaltigkeit gewährleistet. Wir sind nun bereit, diesen innovativen Brennstoff herzustellen”, ergänzt François Gauché, Vize-Präsident von CERCA bei Framatome.
“Der FRM II und Framatome arbeiten seit 2019 am Aufbau einer europäischen Produktionslinie für monolithische U-Mo-Brennstoffe”, sagt der Wissenschaftliche Direktor des FRM II Prof. Dr. Christian Pfleiderer. “Die harte Arbeit unserer Teams hat sich ausgezahlt. Dieser neue Brennstoff ist die Garantie für eine zuverlässige und nachhaltige Versorgung mit Neutronen für Forschung und Innovation.”
Die hohe Uran-Dichte des innovativen monolithischen U-Mo-Brennstoffs ermöglicht es dem FRM II, sein hohes Leistungsniveau auch mit einer Anreicherung von maximal 19,75% Uran-235 (eng. low enriched uranium, LEU) aufrechtzuerhalten. Die ersten U-Mo-Folien aus LEU wurden im Jahr 2022 erfolgreich bei CERCA hergestellt. Die erstmalige Bestrahlung von monolithischen U-Mo-Brennstoffplatten aus dieser 100% europäischen Fertigung ist für Ende 2024 geplant.
Das 2019 eingeweihte Framatome CERCA’s Research & Innovation Laboratory mit Sitz in Romans-sur-Isère in Frankreich widmet sich der Entwicklung von Brennstoff auf Uranbasis für die internationale Forschung in den Bereichen Physik und Nuklearmedizin.
In der Pressekonferenz vom 10. Juli 2019 in München wurde das Rechtsgutachten von Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm, das von einem Konsortium aus BUND Naturschutz in Bayern e.V., Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Umweltinstitut München e.V. und den Bürgern gegen den Atomreaktor Garching in Auftrag gegeben wurde, vorgestellt.
Am 25.10.2019 wurde ein Antrag des BUND Naturschutz in Bayern e.V. an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) übersandt, der darauf abzielt, den Betrieb der „Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz“ (FRM II) mit einem Brennstoff mit einer Anreicherung größer 50 % U-235 zu untersagen und des Weiteren die Nichtigkeit der 3. Teilgenehmigung festzustellen bzw. diese zu widerrufen. Begründet wird dieser Antrag des BUND Naturschutz in Bayern e.V. im Wesentlichen mit dem Gutachten von Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm. Zu diesem Antrag wurde der FRM II durch das StMUV angehört bzw. um eine Stellungnahme gebeten.
Der FRM II hat von Dr. Christian Raetzke, einem international anerkannten und renommierten Fachjuristen für Fragen des Atomrechts, ein umfassendes Gutachten zur Frage der Rechtsmäßigkeit des Betriebs des FRM II erstellen lassen. Dieses unterstützt vollumfänglich die Einschätzung, dass der derzeitige Betrieb des FRM II mit Uran in einer Anreicherung bis zu 93,2 % U-235 ohne Zweifel rechtskonform ist. Das Gutachten bezieht hierbei auch das geltende Völkerrecht, internationale Abkommen, das Recht der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und das deutsche Atomrecht ein. Ebenso bestätigt das Gutachten, dass es sich somit bei den Nebenbestimmungen III. 9.1-3 um keine Inhaltsbestimmung der Genehmigung, sondern um eine klassische Auflage handelt.
Unabhängig von der im Gutachten bestätigten Rechtmäßigkeit des Betriebs des FRM II mit HEU ist der FRM II wie bisher und auch weiterhin intensiv bemüht, die Voraussetzungen für eine Umrüstung zu schaffen. Bis heute gibt es trotz intensiver Bemühungen – weltweit – keinen qualifizierten hochdichten Uranbrennstoff mit einer Anreicherung unter 50 % Uran-235, der unter den Betriebsbedingungen und sicherheitstechnischen Anforderungen von Hochflussreaktoren, wie dem FRM II, einsetzbar wäre.