Atommüll-Zwischenlager Biblis: BUND klagt für mehr Sicherheit bei hochradioaktiven WAA-Abfällen

Atommüll-Zwischenlager Biblis: BUND klagt für mehr Sicherheit bei hochradioaktiven WAA-Abfällen

Der hessische Landesverband des BUND klagt im Eilverfahren gegen die Genehmigung für die Einlagerung von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Zwischenlager Biblis. Seinen Antrag auf “Aufhebung des Sofortvollzugs der Genehmigung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Einlagerung von sechs Atommüllbehältern aus Sellafield (UK) in das Zwischenlager am Atomkraftwerk Biblis” hat der BUND Hessen beim Verwaltungsgericht Darmstadt gestellt. Geplant war, dass dieser in Glas verpackte spezielle Atommüll aus der Wiederaufarbeitung bereits Anfang April aus dem britischen Sellafield über den Hafen in Nordenham nach Biblis transportiert werden sollte. 6000 Polizist*innen waren für den Schutz dieser Castor-Transporte eingeplant. Wegen der Corona-Krise war dieser erste Transport abgesagt worden.

Weitere Castor-Behälter mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen AKWs in den Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und England sollen in den nächsten Jahren in die Zwischenlager Isar, Brokdorf und Philippsburg folgen. Der BUND und andere kritisieren einen massiven Sicherheitsabbau bei der Zwischenlagerung dieser besonderen Atomabfälle, unter anderem mit Blick auf die eingesetzten Castor-Behälter. Der BUND HESSEN ruft auf, die Klage durch Spenden an den Landesverband zu unterstützen! Kontoverbindung unten! (Foto: GNS)

umweltFAIRaendern.de dokumentiert die PM des BUND Hessen:

BUND Hessen stellt sich quer gegen CASTOR-Einlagerung in Biblis

17. April 2020 | Atomkraft

Der BUND Hessen hat im April beim Verwaltungsgericht Darmstadt einen Antrag auf Aufhebung des Sofortvollzugs der Genehmigung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Einlagerung von sechs Atommüllbehältern aus Sellafield (UK) in das Zwischenlager am Atomkraftwerk Biblis gestellt.

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat im April beim Verwaltungsgericht Darmstadt einen Antrag auf Aufhebung des Sofortvollzugs bezüglich des Transportes und der Einlagerung von Atommüll gestellt. Konkret wendet sich der BUND Hessen gegen die Genehmigung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Einlagerung von sechs CASTOR®28 M-Atommüllbehältern aus Sellafield (UK) in das Zwischenlager am Atomkraftwerk Biblis.

Dr. Werner Neumann, Atomexperte des BUND Hessen: „Wir haben berechtigte Zweifel an der Sicherheit der Castoren während des Transportes und kritisieren, dass eine Reparaturmöglichkeit defekter Behälter im Einlagerungskonzept nicht vorgesehen ist.“

Die CASTOR®28 M-Atommüllbehälter verfügen über einen Primär- und einen Sekundärdeckel, die sehr dicht sein müssen, um die in den Behältern vorhandene hohe Radioaktivität sicher einzuschließen. Sollten Undichtigkeiten am Primärdeckel auftreten, müssten defekte Deckel in einer sogenannten „Heißen Zelle“ repariert oder gewechselt werden.

Obwohl die Entsorgungskommission, ein Expertengremium zur Beratung des Bundesumweltministeriums in Fragen der nuklearen Entsorgung, die Errichtung einer solchen „Heißen Zelle“ fordert, hat das BASE dieses nicht zum Bestandteil der Einlagerungsgenehmigung gemacht.

Guido Carl, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND Hessen stellt fest: „Die Aussage des Bundesamtes, man könne sich mit dem Problem befassen, wenn es auftrete, kommt mir vor wie eine Sackgasse ohne Wendehammer für den Atommüll. Diese Vorgehensweise ist verantwortungslos, da die nach Atomgesetz nachzuweisende Vorsorge fehlt. Wir fordern, dass die Behälter zu jedem Zeitpunkt repariert werden können und vor Einlagerung erst eine Reparaturstation gebaut wird.“

Unzureichend ist für den BUND auch das vorgelegte Reparaturkonzept, sollte bei der Einlagerung der Sekundärdeckel undicht werden.

Werner Neumann: „Wir haben in den Genehmigungsunterlagen erhebliche Unklarheiten und Widersprüche entdeckt, die dazu führen, dass die gesetzlich geforderte Vorsorge für größtmögliche Sicherheit nicht gegeben ist.“

Den Genehmigungsunterlagen musste der BUND auch entnehmen, dass bei der Beladung von CASTOR®28 M-Behältern sicherheitsrelevante Probleme auftraten. So wurde beispielsweise ein Primärdeckel schief aufgesetzt, mit der Folge, dass ein 24 mm langer Metallspan vom Behälter abgeschabt wurde. Oder es konnten die Glaskokillen, die das hochradioaktive Material enthalten, nicht korrekt eingeführt werden, da der entsprechende Behälterkorb zur Aufnahme verdreht und verzogen war. Der Primärdeckel konnte daher nicht richtig aufgesetzt werden.

Werner Neumann: „Wenn weder die Beladung der Behälter fehlerfrei funktioniert, noch ein nachvollziehbares Reparaturkonzept vorhanden ist, dann stellen wir die Sicherheit dieser Castorbehälter grundsätzlich in Frage. Das heißt für uns, Transport und Einlagerung in ein Zwischenlager ist derzeit ausgeschlossen.“

Der BUND Hessen fordert, die Genehmigung zur Einlagerung von CASTOR®28 M-Atommüllbehältern mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu verbinden, da sich die bisherige Genehmigung zur Einlagerung in das Zwischenlager am AKW Biblis nur auf Castorbehälter der Bauart CASTOR® V/19 bezieht.

Das Bundesamt BASE hatte gleichwohl einen Sofortvollzug der Einlagerung genehmigt, auch weil nach ihrer Meinung das Ansehen Deutschlands in Bezug auf die Einhaltung der Verträge zur Rücknahme des Atommülls gefährdet sei.

Werner Neumann: „Wenn diese Castor-Behälter ohne ausreichende Sicherheit, ohne Reparaturstation und mit erheblichen Abweichungen von Spezifikationen im Zwischenlager Biblis eingelagert werden, dann leidet das Ansehen und die Glaubwürdigkeit des Bundesumweltministeriums und der von ihm unterstellten Ämter und Firmen viel mehr!“

Weitere Informationen

Der BUND Hessen ruft auf, seine rechtlichen Schritte gegen die unsichere Einlagerung der CASTOR®28 M-Behälter in Biblis mit Spenden zu unterstützen.

  • Spendenkonto des BUND Landesverband Hessen e.V.
    GLS Gemeinschaftsbank eG
    IBAN: DE69 4306 0967 8013 6150 00
    Stichwort: CASTOR BIBLIS

 

Dirk Seifert