AKW Hamm-Uentrop: Kein Rückbau bis 2027 – Atommüll in Ahaus – Reparatur defekter Castoren

Noch bis 2027 wird das abgeschaltete Spezial-AKW in Hamm-Uentrop (NRW) im sogenannten “sicheren Einschluss” bleiben. Insgesamt 305 Castor-Behälter mit den kugelförmigen Brennelementen aus dem Betrieb des Thorium-Hochtemperatur-Reaktors (THTR) befinden sich im Zwischenlager in Ahaus (NRW). Sollte dort ein Castorbehälter mit dem hochradioaktiven Atommüll undicht werden, könnten die Deckel in einem von AtomkraftgegnerInnen als unzureichend kritisierten Verfahren in Ahaus ausgetauscht werden oder müssten nach Hamm-Uentrop transportiert werden, wo sie im Rahmen bestehender Genehmigungen repariert oder ausgetauscht werden könnten, teilt die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs. 18/13499) des Abgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) jetzt mit.

Während überall in der Bundesrepublik daran gearbeitet wird, die abgeschalteten Atomkraftwerke zurückzubauen, soll der bereits im September 1988 nach zahlreichen Störfällen  abgeschaltete THTR noch bis zum Jahr 2027 “eingeschlossen” bleiben. Nach einem Testbetrieb ab 1983 wurde der Reaktor, der als “gigantischer Fehlschlag” (WA) gilt, 1987 an den Betreiber übergeben und im September 1989 aus sicherheitstechnischen Gründen nach nur 423 Tagen Volllastbetrieb endgültig stillgelegt.

“Auf Grundlage des Bescheides Nr. 7/12c THTR vom 21. Mai 1997, ergänzt durch den Bescheid vom 6. April 2000, wechselte die Anlage im Oktober des Jahres 1997 in den sicheren Einschluss, in dem sie sich seither befindet”, teilt die Bundesregierung in der Antwort auf die Fragen von Hubertus Zdebel mit: “Die Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG) als Betreiberin der Anlage plant, den sicheren Einschluss bis zum Jahr 2027 fortzuführen.”

Sollte es bei den insgesamt 305 Castor-Behältern vom Typ THTR/ AVR im Zwischenlager Ahaus zu Undichtigkeiten kommen, ist laut Bundesregierung vor Ort ein Deckeltausch möglich: “Ein Reparaturkonzept zum Umgang mit Undichtheiten bei einer der beiden Behälterbarrieren ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens nach § 6 Atomgesetz (AtG) gewesen. Demnach sind bei nachgewiesener Undichtheit der Austausch einer  Sekundärdeckeldichtung bzw. das Aufbringen des Fügedeckels vorgesehen.
Diese Maßnahmen sind im Reparaturfall unverzüglich einzuleiten oder das Verbringen des Behälters in eine kerntechnische Anlage zum Zweck der Reparatur zu veranlassen (siehe NB A9 der Aufbewahrungsgenehmigung für das TBL-A vom 7. November 1997, Az.: ET-S 2.3 – 2.2.4).

Weiter erklärt die Bundesregierung dazu: “Gemäß der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG für das TBL-A ist im Reparaturfall der Abtransport in eine andere kerntechnische Einrichtung möglich (siehe Antwort auf Frage 2). Die Transportierbarkeit eines Behälters ist auch im Reparaturfall gegeben. Die Verbringung an einen anderen Standort erfordert jedoch zusätzlich eine Transportgenehmigung nach§ 4 AtG.
Zum Umfang der Genehmigung für die Anlage THTR 300 gehört, TLB zum Zwecke der Reparatur dort anzunehmen, zu reparieren und anschließend zum TBL-A zurückzuführen.”

Sollte es zu einem solchen Fall kommen, dann würde der Castor-Behälter “würde mittels eines Schleusenwagens in den Raum ZD04 Rl 74 (Reaktorbetriebsgebäude) der Anlage THTR 300 verfahren werden. Dort können alle vorbereitenden Arbeiten in einer Ausschleusstation zur Entnahme des Brennelementebehälters aus dem TLB erfolgen. Der entnommene Brennelementebehälter würde mit dem Brennelemente-Kran in die vorgesehene Lagerposition des Betriebselementelagers überführt werden.”

Die Behälter verfügen laut Bundesregierung weiterhin über eine Transportzulassung: “Die derzeit aktuelle Revision der Zulassung für die Bauart TLB CASTOR®THTR/A VR wurde am 24. Januar 2017 mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer erteilt. Sie ist somit bis einschließlich 24. Januar 2027 gültig.”

Die Behälter müssen nach der Reparatur zurück in das Zwischenlager Ahaus. Außerdem stellt die Bundesregierung klar: “Eine Untersuchung von Brennelementen in der Anlage THTR 300 ist nach den vorliegenden atomrechtlichen Genehmigungen nicht zulässig.”

In der Frage 11 der Kleinen Anfrage will Hubertus Zdebel wissen: “Wo würden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig defekte Castor-THTR-Behälter aus dem Zwischenlager Ahaus repariert werden, wenn dies nicht im THTR Hamm-Uentrop erfolgen kann, und wo soll dies spätestens nach Ablauf der Frist für den „ Sicheren Einschluss” geschehen?”

Dazu die Bundesregierung: “Die technischen Einrichtungen in der Anlage THTR 300 für die Handhabung von TLB vorn Typ CASTOR® THTR/AVR werden wiederkehrend geprüft und sind einsatzbereit.
Das Reparaturkonzept sieht als gleichwertige Varianten entweder den Abtransport des betroffenen Behälters in eine kemtechnische Anlage oder alternativ das Aufschweißen eines Fügedeckels vor. Das Fügedeckelkonzept dient der Wiederherstellung des Doppeldeckeldichtsysterns für die weitere Aufbewahrung und stellt damit ein vollwertiges Reparaturkonzept für die Zwischenlagerung dar.”

Dse4Zdebel

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