Hochradioaktiver Atommüll bleibt in Jülich? Export in die USA abgesagt – neues Zwischenlager vor Ort angestrebt
Der hochradioaktive Atommüll, der in über 150 Castorbehältern in Jülich in der ehemaligen Atomforschungsanlage ohne ausreichende Genehmigung zwischengelagert wird, kommt nicht wie ehemals geplant in die USA und vermutlich auch nicht in das Zwischenlager nach Ahaus. Um die hochgefährlichen Atomtransporte mit dem brisanten Material zu vermeiden, soll stattdessen in Jülich vor Ort ein neues Zwischenlager mit ausreichenden Schutzmaßnahmen und einer Genehmigung nach Paragraph 6 Atomgesetz gebaut werden. Darüber informierten sowohl der Betreiber Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) als auch die Staatssekretärin aus dem Wirtschaftsministerium in NRW auf einer Veranstaltung des Nationalen Begleitgremiums bei der Endlagersuche in Ahaus.
- Kein Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA!
- Die Sitzung des NBG in Ahaus ist hier in einem Youtube-Stream der Stadt Ahaus in voller Länge online. Das NBG selbst war nach eigenen Aussagen technisch nicht in der Lage, ihre beiden Veranstaltungen in Ahaus als Online-Veranstaltung auch mit Chat-Möglichkeit anzubieten. So war es über das Internet nicht möglich, an der Veranstaltung mit Fragen oder Beiträgen teilzunehmen.
Die Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium NRW, Silke Krebs, bekräftige zum Auftakt der Veranstaltung des Nationalen Begleitgremiums am Dienstag Abend (13.9.) in Ahaus, dass die neue Landesregierung die Atomtransporte vermeiden wolle und daher im Fall der hochradioaktiven Atomabfälle in Jülich anstrebt, vor Ort ein neues Zwischenlager zu errichten. Dazu laufen bereits Gespräche und Abstimmungen mit dem Bundesumweltministerium und auch vor Ort wird am Kauf eines geeigneten Grundstücks gearbeitet. Auch sei man mit der zuständigen Genehmigungsbehörde BaSE im Kontakt, um die notwendigen Schritte zu klären. Die sogenannte US-Option, den gesamten Atommüll per LKW und Schiff in die USA zu verfrachten, sei vom Tisch, betonte die Staatssekretärin.
Auch die Geschäftsführerin der JEN, Beate Kallenbach, hatte vor wenigen Wochen bereits erklärt, dass die US-Option vom Betreiber nicht mehr weiter verfolgt wird. umweltFAIRaendern hatte darüber berichtet.
- Das Nationale Begleitgremium bei der Endlagersuche hatte wiederholt den Zusammenhang der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle und der Suche nach einem entsprechenden Endlager betont. Schon heute ist klar, dass die Zwischenlagerung erheblich länger dauern wird, als bislang geplant, weil sich die Suche nach und der Bau eines Endlagers deutlich verzögern wird und die bisherigen Zwischenlager-Standorte daher weiter belastet würden. Insbesondere die Zwischenlager in Ahaus und Gorleben werden bereits Mitte der 2030er Jahre die Genehmigung verlieren. Für Ahaus muss daher bereits ca. 2028 das Verfahren für eine komplette Neugenehmigung eingeleitet werden. Bis dahin muss geklärt werden, welche Sicherheitsanforderungen technisch und welche Sicherungsmaßnahmen gegen Terrorangriffe oder Einwirkungen von Außen (Flugzeugabsturz) an eine Neugenehmigung zu stellen sind und wie die Gebäude und Behälter nachgerüstet werden müssten bzw. ob es nicht neue Lagerkonzepte wie z.B. die Verbunkerung in erdnahen unterirdischen Gebäuden braucht. (Auch über derartige Themen wurde auf der Sitzung in Ahaus diskutiert.) Ein Endlager wird aber laut Gesetz erst Anfang der 2050er Jahre in Betrieb gehen. Experten halten das für unrealistisch und gehen von einem um Jahrzehnte späteren Termin aus. Die Einlagerung der dann vorhandenen 1.900 Castorbehälter wird dann nochmals 30 – 40 Jahre dauern. Während die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) und die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) die Sicht des Nationalen Begleitgremiums offenbar für berechtigt halten – und daher auf der Veranstaltung umfangreich informierten, vertritt die Genehmigungsbehörde BaSE, die auch für die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche verantwortlich ist, die Auffassung, dass sich das NBG nicht um die Zwischenlagerung zu kümmern habe. Auf der Veranstaltung in Ahaus war sie trotz Einladung nicht vertreten!
Befristete Genehmigung des alten Zwischenlagers beantragt – Neubau-Antrag soll folgen
Guido Caspary von der JEN erläuterte am zweiten Tag der NBG-Veranstaltung in Ahaus die derzeitigen Maßnahmen und Schritte am Mittwoch im weiteren Verlauf der NBG-Tagung. Demnach müsse nun im ersten Schritt eine neue befristete Aufbewahrung im alten Lager in Jülich erreicht werden. Dazu müsste der Nachweis der Erdbebensicherheit erbracht werden, alle erforderlichen Gutachten lägen der Genehmigungsbehörde vor. Lediglich Gutachten zur IT-Sicherheit hinsichtlich Terrorabwehr müssten noch nachgereicht werden.
Außerdem müssten beim Terrorschutz der Anlage noch Verbesserungen erreicht werden, damit eine befristete Genehmigung des alten Lagers für rund neun Jahre genehmigt werden könne, so der JEN-Vertreter. Sobald BaSE als Genehmigungsbehörde diese Zustimmung erteilt, könnte das Wirtschaftministerium in NRW die bestehende Räumungsanordnung für den Atommüll aufheben. Damit wäre die weitere Lagerung in Jülich befristet wieder zulässig.
Angesprebt wird dann der Bau einer neuen verbesserten Zwischenlagerhalle in Jülich. Sobald das dazu notwendige Grundstück vorhanden ist und entsprechende Anforderungen wie Erdbebensicherheit vorliegen, könnte der Genehmigungsantrag nach Paragraph 6 Atomgesetz für ein neues Lager gestellt werden.
Der Atommüll in Jülich könnte nur in die USA exportiert werden, wenn er nicht nach diesem Paragraph 6 Atomgesetz in Deutschland zwischengelagert werden kann. Sobald diese Voraussetzung erfüllt ist, ist der Export automatisch gesetzwidrig. Diese Regelung im Atomgesetz war ein Kompromiss in der damaligen Endlagerkommission des Bundestags. Dort war mit Blick auf die Atommülllagerung hochradidoaktiver Abfälle um den Jülicher Atommüll und die US-Option gerungen worden, Atommüll nicht ins Ausland abzuschieben, sondern zur deutschen Verantwortung zu stehen und die Entsorgung in Deutschland zu betreiben.
Neubau in Jülich angestrebt – Transporte nach Ahaus aber noch in Planung
Allerdings betonte Caspary in Ahaus: Auch der Transport der hochaktiven Brennelemente nach Ahaus stehe für den Betreiber JEN derzeit noch auf der Agenda. Der Grund dafür sei die noch rechtlich wirksame Räumungsverfügung. Diese vom Land NRW erteilte Anordnung fordert eine schnellstmögliche Räumung. Daher müsse auch der Abtransport noch geplant werden, solange diese Anordnung nicht aufgehoben werde (siehe oben).
Die Vorbereitung für einen Abtransport des Atommülls aus Jülich nach Ahaus ist weit fortgeschritten, machte Caspary deutlich. Auch die JEN Geschäftsführerin Beate Kallenbach hatte vor wenigen Wochen darauf verwiesen, dass grundsätzlich die erhöhten Terrorschutzanforderungen an die Atomtransporte aus ihrer Sicht eingehalten werden könnten. Genehmigungen sowohl für den Transport als auch eine Einlagerung in Ahaus stehen aber noch aus.
Die Stadt Ahaus hat Klagen gegen die Einlagerung in Ahaus angekündigt, sollte BaSE diese genehmigen. Das hatte die Bürgermeisterin von Ahaus, Karola Voß, auf der NBG-Veranstaltung noch einmal unterstrichen.
Caspary erklärte in Ahaus: So wären die notwendigen Fahrzeuge für die Atomtransporte bestellt, die Sicherungsanforderungen seien mit der Polizei in der Klärung. Demnach würden vermutlich je vier Fahrzeuge mit je einem Behälter auf dem Tieflader an einem Transporttermin auf die Reise gehen. Der Aufwand für die Sicherung dieser Transporte ist enorm, wie sich aus den Andeutungen vermuten lässt. Einzelheiten werden aus Geheimschutzgründen nicht veröffentlicht. Ein Abtransport per LKW und Umschlag auf Schiff mit Kurs USA – so machte Caspary am Rande deutlich, wäre unter heutigen Terrorschutzanforderungen kaum noch zu bewerkstelligen, so hoch wären die Anforderungen aufgrund der Brisanz der Atomabfälle aus Jülich. So wäre bei einer Umschlagsdauer von 24 Stunden in einem Hafen von LKW auf Schiff vor Ort verbunkerte Lagermöglichkeiten erforderlich, was realistisch nicht machbar wäre, so die Einschätzung.
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