AKW Rückbau Hamm Uentrop – RWE, E.on und Co müssen zahlen

Eine (erstmal) gute Nachricht gilt es nachzutragen: Die Kosten für Stilllegung und Rückbau des Atommeilers in Hamm-Uentrop müssen die Betreiber RWE, die E.on Tochter Preussen Elektra und andere hatte von Gericht versucht, die Kosten dem Land NRW und damit den Steuerzahler:innen aufzuhalsen. Ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf hat das per Urteil unterbunden. Der Reaktor mit waffenfähigem Uran sollte ein deutscher Exportschlager werden und scheitere aufgrund zahlreicher technischer Pannen. Kaum in Betrieb musste der Schrottreaktor als komplette Fehlinvestition abgeschaltet werden. (Allerdings hat das Gericht Revision zugelassen.)
„Der Thorium-Hochtemperatur-Reaktor in Hamm-Uentrop, dessen Bau zum größten Teil der Bund finanziert hatte, wurde 1987 in Betrieb genommen und schon 1989 wieder stillgelegt. Seit 1997 ist er für die Abklingphase im „sicheren Einschluss“. Die immensen Kosten für die restliche Abwicklung und den Rückbau sollten nach Ansicht der Betreiberin, die die Kosten nicht decken kann, der Bund und das Land NRW zahlen. Sie beriefen sich dafür auf einen Vertrag von 1989″, so berichtet Beck-Aktuell über Anlass und Hintergrund der Klage.
Die ganze Entwicklung dieser sogenannten Thorium-Hochtemperatur-Reaktoren ist ein Desaster. Auch der AVR Forschungsreaktor in Jülich, dessen Atommüll gerade die Öffentlichkeit, Betreiber, Behörden und Polizei beschäftigt, gehört in diesen Irrweg. Der soll nun sogar wiederbelebt werden, wenn über sogenannte SMR-Reaktoren und ihre Entwicklungsmöglichkeiten spekuliert wird.
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Bei IWR ist zu lesen: „Die Baugeschichte des THTR-Reaktors ist wie nahezu bei allen Atomkraftwerken von Zeit- und Kostenüberschreitungen geprägt. Die geplanten Baukosten lagen ursprünglich im Jahr 1968 bei 300 – 350 Mio. DM (150 – 175 Mio. Euro). Die Bauzeit wurde mit 5 Jahren veranschlagt. Gründe für die Kostenexplosion und zeitlichen Verzögerungen waren u.a. technische Probleme, geänderte Sicherheitsanforderungen und komplexe Neuentwicklungen. Der Bund und das Land NRW subventionierten große Teile des Projekts. Tatsächlich dauerte der Bau dann 15 statt 5 Jahre und die endgültigen Baukosten beliefen sich auf rd. 2 Mrd. Euro.“
- Auch der Spiegel hat vor der Verhandlung über das Verfahren berichtet. Zu dem THTR siehe auch hier bei Reaktorpleite
Über die Betreibergesellschaft berichtet „energiefirmen„: „RWE Power, Eon-Tochter Preussen Elektra und kommunale Energieversorger betroffen – Die Betreibergesellschaft des THTR-Reaktors in Hamm-Uentrop ist die Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG). Hauptanteilseignerin ist die RWE Power AG mit rd. 39 Prozent, gefolgt vn der Eon Tochter Preussen Elektra (ca. 39%) sowie der Arbeitsgemeinschaft Versorgungsunternehmen (AGV) mit rd. 22 Prozent. Die AGV ist ein Zusammenschluss von kommunalen Energieversorgern, darunter u.a. die Stadtwerke Bielefeld, Stadtwerke Hagen, Stadtwerke Aachen und die Stadtwerke Wuppertal (WSW).
Die finanzielle Verantwortung der HKG – etwa für Rückstellungen und Nachsorgekosten – verteilt sich anteilig auf diese Gesellschafter.“
Bei Beck wird auf die Quellen hingewiesen, die zum Urteil führen: „Wie zuvor schon beim LG Düsseldorf ist die Betreiberin nun auch beim OLG Düsseldorf gescheitert, das ihre Berufung zurückgewiesen hat (Urteil vom 05.06.2025 – I-16 U 363/24). Bei der Auslegung des Vertrags müssten neben dem Wortlaut und der Stellung der Klausel im Vertrag insbesondere auch die Interessenlage der Vertragsparteien und die Begleitumstände des Vertragsabschlusses berücksichtigen werden.“
Danach solle mit der Klausel lediglich klargestellt werden, dass die Betreiberin weder von ihren Gesellschaftern noch von Bund und Land nach der Herstellung des sicheren Einschlusses und der Abklingphase noch Mittel für weitere Maßnahmen verlangen könne. Vielmehr müssten dann im Fall einer Unterkapitalisierung der Betreiberin Bund und Land im Rahmen ihrer öffentlich-rechtlichen Verantwortung für die Kernenergie entscheiden, wie sie im Interesse der öffentlichen Sicherheit verfahren. Der Senat hat die Revision zugelassen.