Atommüll: BUND NRW legt Widerspruch gegen Transportgenehmigung ein

Atommüll: BUND NRW legt Widerspruch gegen Transportgenehmigung ein

Der Landesverband NRW des BUND hat heute gegen die am Montag erteilte Genehmigung für Atomtransporte mit hoch radioaktivem Strahlenmüll von Jülich nach Ahaus Widerspruch beim zuständigen Bundesamt BASE eingelegt. In der PM heißt es: „Mit dem Widerspruch wurde auch Akteneinsicht in die vom Transportunternehmen Orano NCS GmbH eingereichten sicherheitstechnischen Unterlagen und die der Genehmigung zugrunde liegenden Verwaltungsvorgänge verlangt. Dazu beantragte der BUND, die Vollziehung der Beförderungsgenehmigung auszusetzen.“ (Unten als Dokumentation.) Weitere Widersprüche in Bezug auf die ebenfalls erteilte Genehmigung von atomwaffenfähigem hoch radioaktiven Atommüll aus dem Forschungsreaktor München Garching nach Ahaus werden erwartet. Prüfungen, ob die am Montag außerdem erteilte Einlagerungsgenehmigung für den Atommüll aus Garching in Ahaus Gegenstand rechtlicher Schritte werden, erfolgen zurzeit. (Foto: Betreiber JEN)

Insgesamt 152 Atommüllbehälter aus Jülich und zunächst zwei weitere Behälter mit Atommüll aus Garching sollen mit gepanzerten Spezial-LKWs nach Ahaus rollen. Auch die taz berichtete über das Thema.

Der BUND NRW fordert wie viele andere einen Verzicht auf die unnötigen Atomtransporte und den verbleib vor Ort in Jülich, wo schnellstens ein neues besser gesichertes Zwischenlager errichtet werden müsse. Auch die Gründe für die jetzt erklärte Eilbedürftigkeit der Atomtransporte hält der Umweltverband für vorgeschoben. Kerstin Ciesla vom BUND Landesvorstand NRW: „Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Genehmigung soll der Rechtsweg abgeschnitten werden. Dabei sind die für den Sofortvollzug angeführten Gründe an den Haaren herbeigezogen.“

Auf Proteste und Gefahren der Atomtransporte berichtet auch der WDR aktuell. Darin warnt die Atomphysikerin Oda Becker warnt in dem Bericht vor dem Gefahrenpotential des Atommülls und den mit den Transporten selbst verbundenen Risiken bei Unfällen. Darüber hatte auch Westcastor bereits informiert und auch umweltFAIRaendern.de

Aufgrund des enormen Gefahrenpotentials werden die Transporte von einem Großaufgebot der Polizei begleitet. Die Polizeigewerkschaft NRW hatte wiederholt diese Atomtransporte kritisiert und sogar als „unverhältnismäßig“ bezeichnet. Aktuell kommentiert die Gewerkschaft: „GdP-Landeschef: Castor-Fahrten sind „sinnlose Mammutaufgabe““ Dort heißt es weiter: Als „sinnlose Mammutaufgabe“ hat der NRW-Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Patrick Schlüter, die geplanten Castor-Transporte von Jülich nach Ahaus quer durch Nordrhein-Westfalen mit Begleitschutz kritisiert. Er bezweifelt, dass die Transporte in der vorgesehenen Zeit erfolgen können. „Die Politik drückt sich um die Frage der Endlagerung und lässt den Atommüll lieber von einem Zwischenlager ins nächste fahren“, sagte er der „Rheinischen Post„. Das sei für die Politik bequem, werde der Verantwortung nicht gerecht.“

Dokumentation

Atommüll: BUND legt Widerspruch gegen Transportgenehmigung ein

27. August 2025 | Atomkraft, Atompolitik, AVR Jülich, Klima & Energie

Auch Aussetzung der Castortransporte beantragt

    • Transporte mit erheblichen Risiken für Mensch und Umwelt
    • Bundesamt will rechtliche Prüfung blockieren
    • absurde Gründe für sofortige Vollziehung

Düsseldorf | Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Widerspruch gegen die am 25. August 2025 erteilte Beförderungsgenehmigung zum Transport von 152 CASTOR-Behältern von Jülich nach Ahaus eingelegt. Mit dem Widerspruch wurde auch Akteneinsicht in die vom Transportunternehmen Orano NCS GmbH eingereichten sicherheitstechnischen Unterlagen und die der Genehmigung zugrunde liegenden Verwaltungsvorgänge verlangt. Dazu beantragte der BUND, die Vollziehung der Beförderungsgenehmigung auszusetzen.

Mit der Genehmigung soll der Weg frei gemacht werden, um 288 161 bestrahlte Brennelemente aus dem Hochtemperaturreaktor der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor GmbH (AVR) in Jülich in das Transportbehälterlager Ahaus zu transportieren. Die Brennelemente enthalten angereichertes Uran mit einem ursprünglichen maximalen Anreicherungsgrad an Uran-235 von 93% und Plutonium in Form einer kugelförmigen Matrix aus Graphit. Ursprünglich summierte sich der strahlende Inhalt insgesamt auf maximal 720,7 Kilogramm Uran und max. 1 850 kg Thorium. Dazu kommen 9,7 kg Plutonium.

Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND: „Von den überflüssigen Transporten geht ein erhebliches Risiko für Mensch und Umwelt aus. Umso skandalöser ist, dass das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung eine sorgfältige Prüfung der Rechtmäßigkeit der Transporte verhindern will. Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Genehmigung soll der Rechtsweg abgeschnitten werden. Dabei sind die für den Sofortvollzug angeführten Gründe an den Haaren herbeigezogen.“

Für den BUND ist nicht ersichtlich, aus welchem- Grunde der Transport nunmehr sehr schnell vollzogen werden soll. Letztlich habe sich an der Situation seit Juni 2013 nicht geändert, ein besonderes Vollzugsinteresse der erst jetzt erlassenen Transportgenehmigung sei nicht ersichtlich. Der BUND hält eine Aussetzung der Vollziehbarkeit der Beförderungsgenehmigung für geboten, weil die von den Transporten ausgehenden Gefahren für Mensch und Umwelt gewichtiger sind als die vom BASE angeführten Gründe. Eine vorherige vollständige Prüfung der Rechtmäßigkeit der Atommülltransporte wird aber durch den Sofortvollzug blockiert.

Im Genehmigungsbescheid hatte das BASE die sofortige Vollziehung unter anderem mit den notwendigen erheblichen polizeilichen Schutzmaßnahmen begründet. Angesichts der massiven Kritik seitens der Gewerkschaft der Polizei an den beabsichtigten Castortransporten erscheint dieses Argument geradezu absurd. Auch die Behauptung, die Rechtsgüter Leben und Gesundheit potenziell betroffener Dritter würden von der Beförderungsgenehmigung nicht berührt, ist für den BUND nicht nachvollziehbar.

Dirk Seifert

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

×