Kernfusion in Deutschland: Ein Gesetzentwurf und ein Pilotprojekt ReFus: Jenseits des Atomgesetzes? Tritium, Atomwaffen und die Fusion

Die Bundesregierung will die nukleare Kernfusion fördern: „Der erste Fusionsreaktor der Welt soll in Deutschland stehen.“ CDU/CSU und SPD nennen das sogar „neuartige Klimatechnologie“.  Im Haushalt für 2027 werden weitere Gelder zur Forschung bereit gestellt. Und für den rechtlichen Rahmen heißt es klipp und klar: „Wir regulieren die Fusionskraftwerke außerhalb des Atomrechts.“ So ist es im Koalitionsvertrag nachzulesen. Ein Regierungsentwurf ist inzwischen beschlossen und auf dem Weg in den Bundestag. Eine Gruppe von Wissenschafts- und Gutachter-Instituten unter dem Dach der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) haben im Auftrag des Bundesforschungsministerium in einem unter dem Kürzel „ReFus“ betitelten Bericht die Regularien in den Blick genommen. In dem Zwischenbericht werden Lücken deutlich, die auf Regelungen im Atomgesetz erforderlich machen. Für Umweltverbände ist klar Kernfusion hilft nicht gegen die Klimakrise und berge zuviele Risiken, auch in militärischer Hinsicht.

Die Präsentation und das weitere Verfahren zu den vorgelegten „Zwischenergebnissen“ ist hier auf der Seite GRS, die das Projekt koordiniert und leitet, zu finden. Dort auch die Informationen, über Auftraggeber, Fristen, Beteiligte und den angestrebten Zeitablauf bis zur finalen Studie. Wichtig: Bis Ende Oktober 2026 ist es möglich, sich mit Stellungnahmen zum jetzt vorliegenden Entwurf zu beteiligen. Der Bericht soll dann Ende 2027 fertig sein.

      • Hinweis: Der Entwurf für gesetzlichen Regelungen der Kernfusion im Strahlenschutzrecht liegt als Beschluss der Bundesregierung vor und dem Bundestag bereits zugeleitet. Wann eine Einbringung in den Bundestag durch die Regierungsfraktionen erfolgen wird, ist mir noch nicht bekannt. Wenn die Bundesregierung und der Bundestag allerdings in dem Tempo weiter an einer Umsetzung in dieser Sache arbeitet, könnte es gut sein, dass die Debatte und ein Beschluss im Bundestag vorliegen, bevor die Ergebnisse von ReFus vorliegen.

Beteiligt am Bericht ist auch das Öko-Institut, welches – wie auch die GRS – mit der Vorstellung der Zwischenergebnisse auf seiner Homepage auch schreibt: „Basierend auf einer neu entwickelten Methodik zur Bestimmung des Gefährdungspotenzials für Anlagen mit radioaktivem Inventar zeigte sich, dass das Gefährdungspotenzial zukünftiger Fusionskraftwerke oberhalb desjenigen von Anlagen liegen kann, die bislang nach Strahlenschutzrecht reguliert werden. Gleichzeitig zeigte sich, dass ihr Gefährdungspotenzial deutlich unter dem von Kernkraftwerken liegt, unter Umständen jedoch eine Größenordnung erreichen kann, die mit der deutscher Forschungsreaktoren vergleichbar ist.

Bei der Analyse von Konzeptstudien für Fusionskraftwerke hat sich gezeigt, dass mit relevanten Mengen schwach- und mittelradioaktiver Reststoffe zu rechnen ist. Da es sich bei Fusionsanlagen um starke Neutronenquellen handelt und sie mit Tritium betrieben werden, müssen ebenso Aspekte der nuklearen Nichtverbreitung und des Dual-Use beachtet werden.“

Was die Wissenschaftler*innen aus dem Öko-Institut hier benennen, sind gute Gründe, die in der Konsequenz die Pläne der Bundesregierung kritisieren, die Kernfusion ohne Regelung im Atomgesetz an den Start zu bringen. Zwar ist – so heißt es übereinstimmend bei den beiden genannten Quellen – der Betrieb von Fusionsforschungsanlagen bereits heute nach dem Strahlenschutzgesetz zulässig (Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung – (Nicht Stromerzeugung)). Aber die genannten Argumente vom Öko-Institut stellen Rahmenbedingungen, die jetzt geregelt werden müssen und die ins Atomgesetz gehören.

Für Atomwaffen und Kernfusion unerläßlich – Tritium

Stichwort Tritium: Dieses Element kommt in der Natur eigentlich so gut wie gar nicht vor. Wer aber die Kernfusion erreichen will, der braucht davon jeden Menge. Das Problem: Tritium ist der Booster für Atomwaffen und potentiert die Wirkung dieser Waffen um ein vielfaches. Daher ist es vor allem militärisch von höchster Bedeutung. Weil es nach rund 12 Jahren durch die Halbwertzeit seine Wirkung verliert, muss es in vergleichsweise kurzen Zeiträumen neu erzeugt und in den thermonuklearen Sprengköpfen ausgetauscht werden.

In einem Interview mit Prof. Christian Reiter, Professur für Angewandte Kerntechnologien („der sich selbst als „Nuklear-Nerd“ bezeichnet“) auf den Seiten der Technischen Universität München, Betreiber des immer noch mit atomwaffenfähigem Uran betriebenen Atomforschungsreaktor FRM II in Garching:

„Ein weiterer zukünftiger Schwerpunkt ist die Tritium-Produktion für die Fusionsforschung. Für künftige Fusionskraftwerke braucht man enorme Mengen Tritium – viel mehr, als weltweit aktuell vorhanden sind. Wir arbeiten gemeinsam mit dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) an Konzepten, wie man Tritium in Spaltungsreaktoren effizient brüten und eine eigene deutsche Versorgungsketteaufbauen kann. Um die Größenordnung zu verstehen: Das Tritiumlabor Karlsruhe (TLK) am KIT verfügt momentan über eine Umgangsgenehmigung für 40 Gramm Tritium. Für ein zukünftiges Fusionskraftwerk brauchen wir 100 Kilogramm. Um diese Skalierung zu erreichen, haben wir für dieses Großprojekt zum Jahresanfang einen Verbundantrag eingereicht. Langfristig soll an der TUM eine das TLK ergänzende Tritium‑Kompetenz entstehen, inklusive eigener Infrastruktur.“

Für die Fusionstechnik sollen Spaltungsreaktoren für die Tritium-Erzeugung eingesetzt werden. Forschungen dazu an der TUM beim FRM und in Karlruhe. Das könnte man auch Wiedereinstieg in die Atomenergie nennen. Das Tritiumlabor Karlsruhe ist hier online.

„Technologieoffene Gesellschaft“, so die Vorstellung von Christian Reitner, ohne auch nur halbwegs auf die enormen Risiken der militärischen Nutzung des Tritums zu verweisen.

Dabei sprengt das Problem Tritium schon heute die Grenzen zwischen ziviler und militärischer Nutzung der Atomenergie, die für die Fusion Voraussetzung ist. Damit die USA und Frankreich ausreichend Tritium für ihre Atomsprengköpfe erzeugen können, werden schon jetzt „zivile“ Atommeiler zur Stromerzeugung als Brutanlagen für Tritiumerzeugung eingesetzt.

In den USA hat das zuständige Ministerium mit TVA (Tennessee Valley Authority) Verträge geschlossen, damit im Atomkraftwerke Watts Bar Tritium für Atomwaffen erzeugt werden kann. Frankreich folgt diesem Model gerade. Dort laufen die Vorbereitungen für die Tritium-Herstellung im AKW Civaux.

Schon dieser Hinweis auf die Bedeutung von Tritium für die Kernfusion und die laufenden Aktivitäten dazu zwischen dem FRM/TUM und dem „Tritiumlabor Karlsruhe (TLK)“ machen die Dimensionen deutlich, um die es geht.

Technologieoffen sagt einer aus der Forschung, die AfD spricht von Nationaler Tritium-Strategie:

AfD fordert Nationale Tritium-Strategie von der Bundesregierung

Die AfD im Deutschen Bundestag hat diese Problematik bereits erkannt und fordert von der Bundesregierung eine „Nationale Tritium-Strategie“. Einen Antrag dazu hat sie bereits im Mai eingebracht (21/6087(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) Bei „Heute im Bundestag“ ist zu lesen: „…  geht es um die Versorgungssicherheit mit dem für die Fusionsforschung wichtigen Stoff Tritium. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem dazu auf, eine nationale Tritium-Strategie zu erarbeiten, um „die langfristige Versorgung der deutschen Fusionsforschung sowie zukünftiger Kraftwerksanlagen sicherzustellen“. Außerdem solle geprüft werden, welche Möglichkeiten einer nationalen Produktion von Tritium es gebe.“

Auch hier wird die militärische Dimension des Problems ausgeblendet. **

Dokumentation: https://www.oeko.de/publikation/pilotprojekt-regulatorik-fuer-fusionsanlagen-refus-statusbericht-stand-juni-2026/

Der Statusbericht fasst die bis Juni 2026 erarbeiteten Ergebnisse des Projekts ReFus (Regulatorik für Fusionsanlagen) zusammen und stellt sie zur öffentlichen Kommentierung zur Verfügung (refus@grs.de, Deadline: 31.10.2026).

Es wurde untersucht, wie Fusionsanlagen in die bestehende Gesetzessystematik eingebunden sind und ob es ergänzender oder neuer Regelungen bedarf. Fusionsanlagen gelten laut Strahlenschutzrecht als Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung und werden somit bereits heute durch das Strahlenschutzgesetz erfasst. Die Anforderungen des Strahlenschutzrechts verfolgen dabei einen zielorientierten Ansatz: Betreiber müssen nachweisen, dass Ausrüstungen und Maßnahmen dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen und dass der Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist. Es wurde ein Vorschlag für ein technisches Regelwerk mit gestuftem Ansatz entwickelt, der sich am radiologischen Gefährdungspotenzial der jeweiligen Fusionsanlagen orientiert.

Basierend auf einer neu entwickelten Methodik zur Bestimmung des Gefährdungspotenzials für Anlagen mit radioaktivem Inventar zeigte sich, dass das Gefährdungspotenzial zukünftiger Fusionskraftwerke oberhalb desjenigen von Anlagen liegen kann, die bislang nach Strahlenschutzrecht reguliert werden. Gleichzeitig zeigte sich, dass ihr Gefährdungspotenzial deutlich unter dem von Kernkraftwerken liegt, unter Umständen jedoch eine Größenordnung erreichen kann, die mit der deutscher Forschungsreaktoren vergleichbar ist.

Bei der Analyse von Konzeptstudien für Fusionskraftwerke hat sich gezeigt, dass mit relevanten Mengen schwach- und mittelradioaktiver Reststoffe zu rechnen ist. Da es sich bei Fusionsanlagen um starke Neutronenquellen handelt und sie mit Tritium betrieben werden, müssen ebenso Aspekte der nuklearen Nichtverbreitung und des Dual-Use beachtet werden.

Insbesondere mit Blick auf Genehmigungs- und Sicherheitsnachweise sind geeignete, qualifizierte Simulationswerkzeuge für Störfälle und Unfälle notwendig. Eine entsprechende Bestandsaufnahme hat infrage kommende Codes ermittelt, zeigt jedoch auch Lücken und Weiterentwicklungsbedarf auf.

 

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