Atomgesetz und Entschädigungen für Konzerne – Laufzeitverlängerung nicht geplant
Bis Ende Juni 2018 muss der Bundestag das Atomgesetz ändern, um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg vom 6. Dezember 2016 auf Klage der Atomkonzerne umzusetzen. Generell hatte das Gericht den Atomausstieg als Verfassungsgemäß erklärt, aber Entschädigungen, wenn auch in deutlich geringerem Umfang als die von den Atomkonzernen erwarteten 20 Mrd. Euro, für rechtens befunden und … „Atomgesetz und Entschädigungen für Konzerne – Laufzeitverlängerung nicht geplant“ weiterlesen
