Atommülllagerung im Ausnahmezustand: Vattenfall liefert nicht – Genehmigungsunterlagen Zwischenlager Brunsbüttel

Obwohl die Lagerung von hochradioaktivem Atommüll im Zwischenlager Brunsbüttel nur mit Ausnahmebescheiden geduldet ist, kommt im laufenden Neu-Genehmigungsverfahren Vattenfall offenbar mit erforderlichen Sicherheitsnachweisen nicht hinterher. Auf Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) teilt das Bundesumweltministerium mit, das Vattenfall immer noch “keinen Termin genannt (hat), zu dem alle erforderlichen Nachweisunterlagen vorliegen werden.”

Das neue Genehmigungsverfahren ist erforderlich geworden, weil 2015 ein Urteil des  Oberverwaltungsgerichts Schleswig wirksam wurde, mit dem die Genehmigung für das Castor-Lager für hochradioaktiven Atommüll aufgehoben wurde, weil Sicherheitshinweise nicht erbracht waren. Vor wenigen Wochen hatte die zuständige Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), per Presseerklärung die fehlenden Unterlagen angemahnt.

Zdebel: “Es kommt nicht jeden Tag vor, dass eine Genehmigungsbehörde so deutlich in der Öffentlichkeit anmerkt, dass ein Antragsteller mit erforderlichen Sicherheitsnachweisen nicht in wünschenswerter Weise rüber kommt. Vor dem Hintergrund, dass das Zwischenlager in Brunsbüttel derzeit keine ausreichende atomrechtliche Genehmigung hat und der hochgefährliche Atommüll vom zuständigen Ministerium in Schleswig-Holstein nur per Ausnahmebescheid in einer rechtlich abenteuerlichen “Bereitstellung zur Zwischenlagerung” geduldet wird, ist das Verhalten von Vattenfall inakzeptabel und unverantwortlich.”

Erst im Dezember 2018 hat das grün geführte Energieministerium in Schleswig-Holstein die weitere “Bereitstellungslagerung” in Brunsbüttel unterhalb der atomrechtlichen Anforderungen erneut “angeordnet”. (Die Anordnung ist hier online, PDF)

Seit Anfang 2019 ist die Zwischenlagerung der atomaren Abfälle in die Hand des Staates übergangen. Dazu gehören auch die Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle. Im Fall Brunsbüttel bleibt die Verantwortung aber einstweilen bei Vattenfall, bis eine neue atomrechtliche Genehmigung vorliegt.

Dokumentation: Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel und Antwort von Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin Bundesumweltministerium.

Frage 2/506 MdB Hubertus Zdebel:

Wie bewertet die Bundesregierung das Verhalten von Vattenfall im laufenden Genehmigungsverfahren für eine Neugenehmigung des Standort-Zwischenlagers für hochradioaktive Abfalle in Brunsbüttel, in dem das Unternehmen laut  Genehmigungsbehörde Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BJE) wichtige Unterlagen zu „ wesentlichen Sicherheitsfragen” und offenbar auch zur Bewertung insbesondere von „ Fragen des Strahlenschutzes sowie die Sicherheit des Gebäudes infolge eines Störfalles oder Angriffes” bislang nicht vorgelegt hat, und bis wann erwartet nach Kenntnis der Bundesregierung die Genehmigungsbehörde, dass ihr alle zur Bewertung erforderlichen Unterlagen für eine Genehmigung vorliegen werden
(Pressemitteilung des BfE zum Genehmigungsverfahren Brunsbüttel)?

Antwort des Bundesumweltministeriums:

Das Neugenehmigungsverfahren zur Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente am Standort Brunsbüttel dauert noch an. Die Antragstellerin muss für einen Abschluss des Verfahrens alle erforderlichen Nachweise in der notwendigen Detailtiefe vorlegen. Die Antragstellerin hat angekündigt, in der nächsten Zeit weitere Unterlagen einzureichen. Sie hat keinen Termin genannt, zu dem alle erforderlichen Nachweisunterlagen vorliegen werden.

Dse4Zdebel

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