Bundesregierung schweigt zu Sicherheits-Verbesserungen beim Neubau Atommüll-Zwischenlager Lubmin

In Lubmin bei Greifswald an der Ostsee wird erstmals ein neues Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll entstehen. Seit Anfang der 2000er Jahre haben sich die Sicherheitsanforderungen maßgeblich erhöht – auch aus Gründen erhöhter Terrorrisiken. Am alten Zwischenlager können erforderliche Nachrüstungen nicht umgesetzt werden. In Brunsbüttel hat ein Gericht wegen fehlender Sicherheitsnachweisen die Genehmigung für ein solches Atommüll-Zwischenlager aufgeboben. „Welche wesentlichen Sicherheits- und Sicherungs-Verbesserungen gegenüber den bisherigen Standortzwischenlagern“ sollen bei diesem Neubau in Lubmin realisiert werden, wollte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) von der Bundesregierung erfahren.

Obwohl von herausragender Bedeutung teilt das Bundesumweltministerium ausweichend mit, dass ein „entsprechender Antrag einschließlich Eckdaten, u. a. zum geplanten Sicherungskonzept bezüglich der Aufbewahrung nach § 6 Atomgesetz“ bislang nicht vorliege. Der Betreiber in Lubmin, das „Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH“ (EWN) gehört zum Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums.

Zdebel: „Mit Transparenz hat es nichts zu tun, wenn die Bundesregierung auf meine Nachfragen zu möglichen Sicherheitsverbesserungen beim notwendigen Neubau eines Zwischenlagers für hochradioaktive Abfälle in Lubmin nur ausweichend bzw. gar nicht antwortet. Betreiber in Lubmin ist über die bundeseigene Gesellschaft EWN das Bundesfinanzministerium. Anforderungen an die Sicherheit der Atommülllager werden vom Bundesumweltministerium (BMU) definiert. Die zuständige Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), gehört wiederum zum Geschäftsbereich des BMU. Es ist schon unverforen, wenn die Bundesregierung angesichts dieser Situation auf meine Frage keinerlei konkrete Informationen liefert. Bleibt zu hoffen, dass die „freiwillige frühe Öffentlichkeitsbeteiligung vor Antragstellung“ durch EWN eine höheren Informationsgehalt haben wird.“

Mehr zum Hintergrund:

Dokumentation: Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel und Antwort von Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin Bundesumweltministerium.

Frage 2/503 Hubertus Zdebel:
„Welche wesentlichen Sicherheits- und Sicherungs-Verbesserungen gegenüber den bisherigen Standortzwischenlagern wird nach Kenntnis der Bundesregierung das im Auftrag des bundeseigenen „Entsorgungswerk für Nuklearanlagen“ (EWN) von der STEAG Energy Services GmbH entwickelte geplante neue Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll am Standort in Lubmin kennzeichnen, und wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass das Konzept für diesen ersten Neubau eines Castor-Zwischenlagers seit Mitte der 2000er Jahre unter inzwischen deutlichen verschärften Terror-Risiken vor der laut EWN im Frühjahr 2019 geplanten Antragstellung beim Bundesamt für kerntechnischen Entsorgungssicherheit einer umfassenden öffentlichen Diskussion und Bürgerbeteiligung unterzogen wird, um bestehende Mängel nicht erst erneut im Genehmigungsverfahren festzustellen und damit weitere Verzögerungen zu riskieren (EWN, PDF)?“

Antwort Bundesumweltministerium:

„In einem Vorgespräch zur Antragstellung hat die Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH (EWN) gegenüber der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für kemtechnische Entsorgungssicherheit (BfE), bekannt gegeben, dass sie ein Ersatzlager am Standort Lubmin für die Aufbewahrung in Halle 8 des Zwischenlagers Nord (ZLN) plant. Ein entsprechender Antrag einschließlich Eckdaten, u. a. zum geplanten Sicherungskonzept bezüglich der Aufbewahrung nach § 6 Atomgesetz, liegt dem BfE bisher nicht vor.

Das Vorhaben der Aufbewahrung in dem Neubau verpflichtet zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Nach Antragstellung wird das BfE im Genehmigungsverfahren einen Scoping-Termin entsprechend § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auf der Grundlage der dafür erforderlichen Unterlagen durchführen. Auch die Erforderlichkeit einer grenzüberschreitenden UVP wird geprüft werden.

Nach§ 25 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes wird das BfE darauf hinwirken, dass die EWN GmbH außerdem eine freiwillige frühe Öffentlichkeitsbeteiligung vor Antragstellung in Bezug auf das Vorhaben durchführt.“

Nachgefragt: Urankonzern URENCO – Neuer Brennstoff für Atomreaktoren mit deutscher Beteiligung?

Mit einem Berichtsersuchen im Umweltausschuss des Bundestages sowie einer schriftlichen Frage an die Bundesregierung reagiert der Abgeordnete Hubertus Zdebel auf die Ankündigungen des zu einem Drittel deutschen Urankonzerns URENCO, der künftig mit höher angereichertem Brennstoff neue Atomreaktoren versorgen will. Dazu würde URENCO an seinem Standort in den USA in die Produktion von High Assay Low Enriched Uranium (HALEU) einsteigen. Anträge, die Urananreicherungsanlage der URENCO in Gronau stillzulegen, lehnten die Regierungsfraktionen am 14. März im Bundestag ab.

Die Atomkonzerne E.on und RWE halten gemeinsam ein Drittel an dem dreistaatlichen Urankonzern URENCO. Je ein weiteres Drittel wird von den Niederlanden und von Großbritannien gehalten. Das Unternehmen betreibt Urananreicherungsanlagen in Almelo, Capenhurst, Gronau sowie in New Mexico (USA).

Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Die neuen Pläne der URENCO sind beunruhigend. Nicht nur, weil damit unter bundesdeutscher Beteiligung weiter mit zukünftigen Atomreaktor-Modellen Geschäfte gemacht werden sollen. Mit einer Anreicherung des spaltbaren Uran235 von nur noch knapp unter 20 Prozent nähert sich der Urananreicherer immer mehr der Grenze zur Herstellung von atomwaffenfähigem Uran. Ich erwarte, dass im Umweltausschuss von der Bundesregierung umfangreich über die Absichten von URENCO informiert wird und fordere, dass von der Bundesregierung nichts zugelassen wird, was den Ausbau der Atomenergie sogar noch fördert.“

Weitere Informationen und Hintergrund zu URENCO und HALUE

Anfang Februar hatte URENCO in den USA angekündigt (siehe auch hier bei WNN), sich mit neuen Uranbrennstoff am Betrieb künftiger Atomreaktor-Modelle zu beteiligen. Während heute in den meisten kommerziellen AKWs das spaltbare Uran-235 bis maximal ca. 5 Prozent angereichert wird, sollen künftig Anreicherungen von bis zu 19,75 Prozent betrieben werden. Ab 20 Prozent wird von hochangereichertem Uran gesprochen.

Die internationale Ärzteorganisation IPPNW, die Münsteraner Anti-Atom-Initiative SOFA und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) erklären in einer Pressemitteilung Anfang März: „Urenco vervierfacht Urananreicherungsgrad – Atompolitische Sicherheitsbarrieren werden durchbrochen.“ Dort heißt es weiter: „RWE, EON und Bundesregierung billigen Ausbau des Atomsektors“, gewarnt wird, dass ein „Wettlauf in den USA um (eine) zivil-militärische Atom-Renaissance“ verstärkt würde und fragen, ob „Uran-Firma in Jülich an Entwicklung und Bau beteiligt“ ist.

Nach den URENCO-Ankündigungen ist davon auszugehen, dass für die Entwicklung der entsprechenden Zentrifugen die gemeinsame Tochter von URENCO und AREVA, die Enrichment Technology Company (ETC) in Jülich, zum Einsatz kommen könnte.

Neben fortgeschrittenen Reaktortypen sowie Forschungsreaktoren will URENCO mit dem höher angereichertem Uran auch eine Eigenentwicklung, eine Art Batterie-Reaktor betreiben.

Brisant ist die Entwicklung dieses neuen höher angereichertem Brennstoff auch mit Blick auf mögliche militärische Einsatzmöglichkeiten. Erst vor wenigen Wochen hatte das US-Verteidigungsministerium Interesse an kleinen mobile Reaktoren für „rapid response scenarios“ bekundet, die mit HALEU betrieben werden sollen. Auch us-amerikanische Unternehmen und Forschungseinrichtungen arbeiten an HALEU für neue Reaktormodelle und Einsatzgebiete.

Schriftliche Frage des MdB Hubertus Zdebel an die Bundesregierung:

„Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe der angekündigten Aktivitäten des zu einem Drittel im Besitz der deutschen Konzerne RWE und E.on befindlichen Urananreicherungsunternehmens URENCO zur Herstellung von High assay low enriched uranium (HALEU), bei dem das spaltbare Uran nicht wie bislang lediglich auf bis zu 5 Prozent, sondern auf bis zu 19,75 Prozent Uran 235 angereichert werden soll, und in welcher Weise sind deutsche Standorte der URENCO in diese Planungen einbezogen (https://urenco.com/news/detail/urenco-usa-inc.-announces-next-step-haleu-activities)?“

Informationen zum dem Thema finden Sie unter den folgenden Links:

EU-Prospektverordnung – Verbraucherschutz sieht anders aus

Mit dem Wertpapierhandel an Börsen und der damit in Zusammenhang stehenden EU-Prospektverordnung hat sich der Bundestag am Donnerstag, 14. März 2019, befasst. Den Abgeordneten lag dazu ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen“ (19/8005) vor. Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse, unter Federführung des Finanzausschusses, überwiesen. Hubertus Zdebel, Mitglied im Finanzausschusss des Bundestages, kritisierte, dass erneut eine Chance für den Verbraucher*innenschutz vertan würde.

Der Bundestag berichtet über die Debatte hier. Die Rede von Hubertus Zdebel hier im Wortlaut und als Video bei Youtube im Kanal der Fraktion DIE LINKE.

 

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Diskussion um die Umsetzung der EU-Prospektverordnung in nationales Recht geht in eine zweite Runde. Ein recht sperriges, aber für den Anlegerschutz sehr wichtiges Thema. Und um es gleich zu sagen: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vertut die Bundesregierung die zweite Chance auf mehr finanziellen Verbraucherschutz.

(Beifall bei der LINKEN)

Unsere Hauptkritikpunkte, die wir schon vergangenes Jahr vorgetragen haben, bleiben nach wie vor bestehen.

(Sepp Müller (CDU/CSU): Aber nicht im Finanzausschuss! Wo waren Sie denn?)

– Ich habe dazu hier geredet.

Erstens. Wertpapierprospekte sind zwar sehr umfangreich,

(Sepp Müller (CDU/CSU): Ja! – Matthias Hauer (CDU/CSU): Haben Sie schon mal einen gelesen?)

sie erfüllen aber für Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem dann eine wichtige Funktion, wenn ihnen bei einer Anlageentscheidung finanzieller Schaden droht oder schon entstanden ist;

(Matthias Hauer (CDU/CSU): Das ist aber nicht der Sinn von Prospekten!)

denn Prospekte dienen als Haftungsgrundlage und damit als Basis für Schadensersatzansprüche. Dies darf nicht durch eine allzu großzügige Prospektfreiheit ausgehebelt werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Deswegen erscheint uns die Schwelle von 8 Millionen Euro deutlich zu hoch, ab der ein Prospekt erst erstellt werden muss, erst recht, wenn man sich vor Augen führt, dass im Rahmen der Kapitalmarktunion vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, kleine gemeinnützige Projekte und Start-ups gefördert werden sollen. Wir gehen aber eher davon aus, dass primär größere Unternehmen profitieren, auch vor dem Hintergrund, dass die meisten kleinen und mittleren Unternehmen sich eher klassisch über Kredite ihrer Hausbank finanzieren.

(Sepp Müller (CDU/CSU): Dann sollen sie mit der sprechen!)

Zweites Argument. Das kurze Infoblatt, das bei Herausgaben im Wert von 100 000 Euro bis 8 Millionen Euro statt eines Prospekts genügt, reicht für eine fundierte Anlageentscheidung nicht aus.

(Beifall bei der LINKEN – Matthias Hauer (CDU/CSU): Haben Sie schon mal einen Prospekt gelesen?)

Drittens. Das Grundproblem bei allen Prospekten und Infoblättern bleibt aber ihre mangelnde Standardisierung. Das gilt auch für die Risiken und Kosten. Wir Linken fordern, dass alle Infoblätter bzw. Prospekte finanzinstrumentübergreifend vergleichbar sein müssen. Das ist jetzt nicht der Fall und wird auch in dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht geregelt.

(Beifall bei der LINKEN – Matthias Hauer (CDU/CSU): Deshalb gibt es ja das Informationsblatt!)

Viertens. Einen gravierenden Mangel sehen wir weiterhin bei der Sprachenregelung für Prospekte ab 8 Millionen Euro Herausgabevolumen. Um Schadensersatzansprüche vernünftig geltend machen zu können, brauchen Verbraucherinnen und Verbraucher endlich das Recht auf eine vollständige Übersetzung des Prospekts in die deutsche Sprache. Das ist auch nicht gewährleistet.

(Zuruf des Abg. Sepp Müller (CDU/CSU))

– Dann erklären Sie mal den Menschen, was sich hinter sehr juristischen Fachbegriffen auf Englisch verbirgt.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Im Kleinen gibt es zwar auch positive Aspekte in diesem Gesetzentwurf, wie die Abschaffung des unvollständigen Verkaufsprospekts. Aber Entscheidendes wird mit diesem Gesetzentwurf nicht geleistet.

(Beifall bei der LINKEN)

Von Ihrem Vorschlag am meisten profitieren dürften die wertpapierherausgebenden Anbieter und Firmen. Die Regierung sitzt weiter der Regulierungs-Fata-Morgana auf, dass Prospekte und Infoblätter allein schon einen guten Verbraucherschutz bedeuten. Vor diesem Hintergrund ist meines Erachtens klar, wie wir zu diesem Gesetzentwurf stehen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Bundestag: CDU/CSU und SPD lehnen Atomausstiegs-Forderungen und Stilllegung der Uranfabriken ab

Acht Jahre nach der Atomkatastrophe von Fukushima haben die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD – unterstützt von FDP und AFD – heute Anträge der Fraktionen DIE LINKE und der Grünen zur Beschleunigung des Atomausstiegs und insbesondere zur Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen abgelehnt. Der Betrieb dieser Anlagen ist bis heute völlig unbefristet und sie versorgen weltweit Atomkraftwerke mit dem erforderlichen Brennstoff. In seiner Rede kritisierte Hubertus Zdebel, dass die Bundesregierung sich mit Blick auf die Laufzeitverlängerung für Uralt-Reaktoren in den Nachbarstaaten hinter der vermeintlichen Souveränität be im „nationalen Energiemix“ versteckt. „Radioaktive Wolken machen nicht an Grenzen halt“, stellte er fest und fügte hinzu: „Atomenergie muss in Europa und in der Welt Geschichte werden.“

Hier die Rede von MdB Hubertus Zdebel als Video (Youtube):

Der Bundestag berichtet hier über die Debatte und die zur Abstimmung stehenden Anträge.

Atommülllagerung im Ausnahmezustand: Vattenfall liefert nicht – Genehmigungsunterlagen Zwischenlager Brunsbüttel

Obwohl die Lagerung von hochradioaktivem Atommüll im Zwischenlager Brunsbüttel nur mit Ausnahmebescheiden geduldet ist, kommt im laufenden Neu-Genehmigungsverfahren Vattenfall offenbar mit erforderlichen Sicherheitsnachweisen nicht hinterher. Auf Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) teilt das Bundesumweltministerium mit, das Vattenfall immer noch „keinen Termin genannt (hat), zu dem alle erforderlichen Nachweisunterlagen vorliegen werden.“

Das neue Genehmigungsverfahren ist erforderlich geworden, weil 2015 ein Urteil des  Oberverwaltungsgerichts Schleswig wirksam wurde, mit dem die Genehmigung für das Castor-Lager für hochradioaktiven Atommüll aufgehoben wurde, weil Sicherheitshinweise nicht erbracht waren. Vor wenigen Wochen hatte die zuständige Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), per Presseerklärung die fehlenden Unterlagen angemahnt.

Zdebel: „Es kommt nicht jeden Tag vor, dass eine Genehmigungsbehörde so deutlich in der Öffentlichkeit anmerkt, dass ein Antragsteller mit erforderlichen Sicherheitsnachweisen nicht in wünschenswerter Weise rüber kommt. Vor dem Hintergrund, dass das Zwischenlager in Brunsbüttel derzeit keine ausreichende atomrechtliche Genehmigung hat und der hochgefährliche Atommüll vom zuständigen Ministerium in Schleswig-Holstein nur per Ausnahmebescheid in einer rechtlich abenteuerlichen „Bereitstellung zur Zwischenlagerung“ geduldet wird, ist das Verhalten von Vattenfall inakzeptabel und unverantwortlich.“

Erst im Dezember 2018 hat das grün geführte Energieministerium in Schleswig-Holstein die weitere „Bereitstellungslagerung“ in Brunsbüttel unterhalb der atomrechtlichen Anforderungen erneut „angeordnet“. (Die Anordnung ist hier online, PDF)

Seit Anfang 2019 ist die Zwischenlagerung der atomaren Abfälle in die Hand des Staates übergangen. Dazu gehören auch die Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle. Im Fall Brunsbüttel bleibt die Verantwortung aber einstweilen bei Vattenfall, bis eine neue atomrechtliche Genehmigung vorliegt.

Dokumentation: Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel und Antwort von Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin Bundesumweltministerium.

Frage 2/506 MdB Hubertus Zdebel:

Wie bewertet die Bundesregierung das Verhalten von Vattenfall im laufenden Genehmigungsverfahren für eine Neugenehmigung des Standort-Zwischenlagers für hochradioaktive Abfalle in Brunsbüttel, in dem das Unternehmen laut  Genehmigungsbehörde Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BJE) wichtige Unterlagen zu „ wesentlichen Sicherheitsfragen“ und offenbar auch zur Bewertung insbesondere von „ Fragen des Strahlenschutzes sowie die Sicherheit des Gebäudes infolge eines Störfalles oder Angriffes“ bislang nicht vorgelegt hat, und bis wann erwartet nach Kenntnis der Bundesregierung die Genehmigungsbehörde, dass ihr alle zur Bewertung erforderlichen Unterlagen für eine Genehmigung vorliegen werden
(Pressemitteilung des BfE zum Genehmigungsverfahren Brunsbüttel)?

Antwort des Bundesumweltministeriums:

Das Neugenehmigungsverfahren zur Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente am Standort Brunsbüttel dauert noch an. Die Antragstellerin muss für einen Abschluss des Verfahrens alle erforderlichen Nachweise in der notwendigen Detailtiefe vorlegen. Die Antragstellerin hat angekündigt, in der nächsten Zeit weitere Unterlagen einzureichen. Sie hat keinen Termin genannt, zu dem alle erforderlichen Nachweisunterlagen vorliegen werden.

×