Hamburg muss im Bundesrat „Nein zur (nuklearen) Aufrüstung“ sagen!

Ein Nein Hamburgs im Bundesrat zum (nuklearen) 100-Milliarden-Euro-Aufrüstungsprogramm haben die beiden Nobelpreis-Organisationen ICAN und die Ärzt:innen für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) in einem Brief von den Hamburgischen Bürgermeister:innen Tschenscher (SPD) und Fegebank (Grüne) gefordert. Die Organisationen erinnerten daran, dass das Hamburger Parlament im Frühjahr 2020 sich mit einer breiten Mehrheit für die Ratifizierung des UN-Atomwaffenverbotsvertrag sowie für die Abschaffung von Atomwaffen ausgesprochen hatte. Dem Antrag „UN-Atomwaffenverbotsvertrag und ICAN-Städteappell“ (Drucksache: 21/19967) hatten Abgeordnete von SPD und Grünen sowie auch von der Linksfraktion und der CDU zugestimmt. Die FDP hatte sich enthalten, die AfD stimmte dagegen (siehe unten). Um das als „Sondervermögen“ verpackte Aufrüstungsprogramm zu ermöglichen, braucht es für die damit verbundene Grundgesetzänderung eine zweidrittel Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Mit dem 100-Mrd-Programm sollen auch neue US-Kampfbomber für die Bundeswehr beschafft werden, die im Rahmen der sogenannten nuklearen Teilhabe die in Büchel stationierten Atomwaffen in die von USA und Nato festgelegten Kriegsziele fliegen sollen. Auch andere Landesparlamente wie Bremen, Berlin, Rheinland-Pfalz unterstützen den ICAN-Städteappell zum Atom-Waffen-Ausstieg.

Dokumentation: ICAN-IPPNW-Pressemitteilung vom 23.05.2022, hier auch direkt als PDF.

Hamburg muss im Bundesrat „Nein zur (nuklearen) Aufrüstung“ sagen!

„Ein Nein Hamburgs zur nuklearen Aufrüstung im Bundesrat!“ – Das haben die beiden Friedensnobelpreis-Organisationen, die „Internationalen Ärzt:innen für die Verhütung des Atomkrieges“ (IPPNW) und ICAN (Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen) in einem Brief an Bürgermeister Tschentscher (SPD) und an die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Bündnis90/Die Grünen) sowie an die Bürgerschaftsabgeordneten von SPD, Grünen, CDU und FDP gefordert.

Beide Organisationen erinnerten an den Bürgerschaftsbeschluss vom Frühjahr 2020, in dem sich das Parlament mit einer breiten Mehrheit für ein Atomwaffenverbot und gegen Atomwaffen in
Deutschland ausgesprochen hatte. Siehe hier: https://www.icanw.de/wp-content/uploads/2020/02/hamburg_beschluss.pdf

Sie appellierten daran, im Bundesrat gegen das 100-Milliarden-Paket für die Bundeswehr zu stimmen. Mit der geplanten Neuverschuldung über 100 Mrd. Euro für die militärische Aufrüstung in
Deutschland sollen unter anderem neue F-35 Kampfjets in den USA beschafft werden, als Ersatz für die veralteten Tornados der Bundeswehr. Der Kauf der F-35 ist eine Vorentscheidung über die
Fortsetzung der Stationierung von US-Atomwaffen in Rheinland-Pfalz im Rahmen der nuklearen Teilhabe der NATO, die von der großen Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wird. Die Beschaffung
der F-35 würde die erste nukleare Aufrüstung in Deutschland seit den 80er Jahren einleiten, da die Atomwaffen in Deutschland ab 2023 durch technisch aufgerüstete B61-12 Bomben ersetzt werden sollen, die nur von Kampfflugzeugen mit moderner Elektronik eingesetzt werden können.

Dazu Inga Blum aus dem internationalen Vorstand der IPPNW: „Jetzt müssen Hamburg, die Bürgerschaft und der Senat Courage zeigen: Atomwaffen sind unter allen Umständen ein Gefahr für die gesamte Menschheit. Die Risiken, dass der Krieg in der Ukraine jederzeit absichtlich oder aus Versehen eskalieren könnte, sind enorm. Deshalb gehören Atomwaffen abgeschafft. Die in Büchel in der Eifel stationierten Atomwaffen müssen aus Deutschland abgezogen werden. Dazu hat sich die Bürgerschaft Hamburg in ihrem Beschluss Anfang 2020 zur Ächtung von Atomwaffen und zum Beitritt der Bundesrepublik zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag bekannt. Wir brauchen jetzt keine weiteren Maßnahmen zur Steigerung der nuklearen Gefahren.“

In dem Brief heißt es: „Wir appellieren an Sie: Sorgen Sie mit einem NEIN im Bundesrat dafür, dass sich die Bundesregierung für einen Friedensprozess einsetzt, der Rüstungskontrolle und Abrüstung als wesentliche Bestandteile beinhaltet und zur Abschaffung aller Atomwaffen beiträgt. Das juristische Instrument für die Eliminierung von Atomwaffen – der Vertrag zum Verbot von
Atomwaffen (AVV) – wird im Juni 2022 in Wien weiterentwickelt. Bitte entsenden Sie auch Vertreter:innen aus Hamburg als Beobachter:innen, um damit ein Signal zu setzen!“

Weitere Informationen zu Atomwaffenverbot: https://www.icanw.de/grunde-fur-ein-verbot/inhalt-des-vertrags/
Atomwaffen in Deutschland: https://nuclearsharing.eu

Kontakt: Dr. med. Inga Blum, kontakt@ican.hamburg

Dokumentation: BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURGDrucksache: 21/19967 – 21. Wahlperiode, 29.01.20

Antrag der Abgeordneten

Kazim Abaci, Peri Arndt, Ksenija Bekeris,
Hendrikje Blandow-Schlegel, Ole Thorben Buschhüter, Matthias Czech,
Gabriele Dobusch, Henriette von Enckevort, Martina Friederichs, Uwe Giffei,
Astrid Hennies, Dora Heyenn, Danial Ilkhanipour, Regina-Elisabeth Jäck,
Hildegard Jürgens, Annkathrin Kammeyer, Gert Kekstadt,
Dr. Annegret Kerp-Esche, Dirk Kienscherf, Martina Koeppen, Anne Krischok,
Gerhard Lein, Gulfam Malik, Doris Müller, Arno Münster, Dr. Christel Oldenburg,
Milan Pein, Dr. Mathias Petersen, Wolfgang Rose, Jenspeter Rosenfeldt,
Dr. Monika Schaal, Marc Schemmel, Frank Schmitt, Jens-Peter Schwieger,
Olaf Steinbiß, Dr. Tim Stoberock, Urs Tabbert, Juliane Timmermann,
Dr. Sven Tode, Carola Veit, Dr. Isabella Vértes-Schütter, Michael Weinreich,
Sylvia Wowretzko, Güngör Yilmaz (SPD) und Fraktion

und der Abgeordneten Antje Möller, Martin Bill, Anna Gallina, Dominik Lorenzen,
Dr. Carola Timm, Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion

Betr.: UN-Atomwaffenverbotsvertrag und ICAN-Städteappell

Als Abgeordnete wirken wir auf die Unterzeichnung und die Ratifizierung des Vertrags
für ein Verbot von Atomwaffen hin, da wir die Abschaffung von Atomwaffen als hohes,
globales öffentliches Gut begreifen und als einen wesentlichen Schritt zur Förderung
der Sicherheit und des Wohles aller Völker.

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Die Bürgerschaft begrüßt die Annahme des Vertrages durch die Vollversammlung der
Vereinten Nationen für ein Verbot von Atom waffen am 7. Juli 2017 ausdrücklich als
einen entscheidenden Schritt zur Verwirklic hung einer atomwaffenfreien Welt und
schließt sich dem ICAN-Städteappell an.

Die Bürgerschaft teilt die tiefe Sorge über die katastrophalen humanitären Auswirkun-
gen jeglichen Gebrauchs von Atomwaffen und erkennt die dringende Notwendigkeit
an, diese unmenschlichen und abscheulichen Waffen zu vernichten.

Endlagersuche hochradioaktiv: Gorleben-BI steigt aus – BUND kritisiert scharf

Während heute und morgen eine weitere Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung und den Methoden zur Auswahl eines geeigneten Endlagerstandorts für hochradioaktiven Atommüll startet, haben die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg und der BUND massive Kritik formuliert. „Fünf Jahre Atommüll-Lager-Suche: Undurchsichtig, unverständlich, unaufrichtig“ heißt es seitens des BUND-Vorsitzenden Olaf Bandt. Trotzdem veröffentlicht der Umweltverband eine „kritische Lesehilfe“ zur Unterstützung für diejenige Öffentlichkeit, die sich weiterhin mit dem Vorgehen der verantwortlichen Behörden und Unternehmen auseinandersetzen will. Der BUND beobachtet das Endlagersuchverfahren und bringt seine Kritik ein, beteiligt sich aber wegen der erheblichen Mängel nicht an den Gremien. Für die BI Lü-Dan erklärte jetzt ihr Sprecher Wolfgang Ehmke, dass sie am Verfahren nicht mehr teilnehmen wird. Dabei nimmt er Bezug auf ein Policy Paper der FU Berlin, dass gestern auch hier im Blog veröffentlicht wurde. UmweltFAIRaendern dokumentiert im Anschluss die beiden Statements der BI und des BUND.

Dokumentation:

BUND: Fünf Jahre Atommüll-Lager-Suche: Undurchsichtig, unverständlich, unaufrichtig, 20. Mai 2022 | Atomkraft

Methoden der Bundesgesellschaft für Endlagerung in der Kritik – BUND veröffentlicht Kritische Lesehilfe zum Suchverfahren

Im Mai 2017 hat der Bundestag mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) das Verfahren für die bundesweite Suche nach einem dauerhaften Lager für Deutschlands Atommüll gesetzlich festgelegt. Fünf Jahre später scheint die Antwort auf die Frage nach dem Verbleib der hochradioaktiven Abfälle jedoch weit in die Ferne gerückt zu sein. Die Öffentlichkeit tappt im Dunkeln und die mit der Atommüll-Lager-Suche beauftragte Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) steht in der Kritik.

Anlässlich des „Forum Endlagersuche“, das am 20. und 21. Mai in Mainz stattfindet, hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eine „Kritische Lesehilfe“ zum Methodenkonzept der BGE veröffentlicht. Die Bundesgesellschaft hatte ihr Programm zur Eingrenzung der für ein Atommülllager infrage kommenden Gebiete Ende März bekanntgegeben. Die kritische Lesehilfe des BUND zeigt jetzt eklatante Mängel im methodischen Vorgehen der BGE auf. „Das neue Methodenkonzept der BGE ist eine Fortsetzung des intransparenten Arbeitsstils, den das Verfahren seit nunmehr fünf Jahren prägt“, heißt es in dem BUND-Papier.

Der Umweltverband beklagt unter anderem eine schlechte Kommunikation, Intransparenz bei der Gebietsauswahl und Konzeptlosigkeit beim Umgang mit fehlenden geologischen Daten. „Die BGE agiert unaufrichtig, undurchsichtig und kommuniziert unverständlich. Ihr Methodenkonzept ist sowohl für Laien, als auch für Expert*innen kaum verständlich, die einzelnen Arbeitsschritte sind nicht nachzuvollziehen. Damit entzieht die BGE der Zivilgesellschaft die Grundlage für die gesetzlich verbriefte Teilhabe“, kritisiert Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender. Hinzu kommt, dass die Bundesgesellschaft keine Auskunft darüber gibt, ob und wann sie die Öffentlichkeit über weitere Gebietsausschlüsse informieren will.

Bandt weiter: „Die BGE muss jetzt ein Konzeptpapier vorlegen, in dem klare Haltepunkte definiert werden, an denen die Bevölkerung regelmäßig informiert wird und sich ein Bild machen kann. Das gibt den Betroffenen die Möglichkeit und vor allem die Zeit, sich konstruktiv in das Verfahren einzubringen. Dies ist die Voraussetzung für Vertrauen in das Verfahren und somit auch dafür, dass die Standort-Entscheidung am Ende von der Gesellschaft akzeptiert wird.“

Die von der Bundesgesellschaft 2020 im ersten Verfahrensschritt getroffene Gebietsauswahl betrifft 54 Prozent der Landesfläche Deutschlands. Mit dem nächsten Auswahlschritt sollen nur noch 10 Regionen im Suchverfahren bleiben. Wie lange dieser Schritt dauern wird, ist ungewiss. Angaben zum Zeitmanagement suchen Interessierte im BGE-Konzept vergeblich und nicht nur zu dieser Frage hüllt sich die BGE in Schweigen. Völlig ungeklärt ist laut BUND-Lesehilfe auch der Umgang mit Regionen, über die es nur ungenaue tiefengeologische Kenntnisse gibt. Insgesamt ist die geologische Datenlage in Deutschland sehr heterogen. Der BGE stehen aber bis zur Benennung der 10 Standortregionen ausschließlich bereits vorhandene Bohrdaten zur Verfügung. „Die ungleiche Datenlage in Deutschland ist ein ungelöstes Problem im Verfahren. Hier muss sich die BGE ehrlich machen. Es braucht einen offenen Diskurs über den Umgang mit dieser Situation. Auf keinen Fall darf der Eindruck entstehen, dass die BGE Gebiete vorzieht, die von der Rohstoffindustrie bereits gut untersucht wurden. Damit würde das Vertrauen in das Suchverfahren vollends kippen“, befürchtet Olaf Bandt.

Mehr Informationen:

    • Die BUND-Lesehilfe (PDF)
    • Hintergrund: Das Forum Endlagersuche findet am kommenden Wochenende (20./21.05.05.2022) statt. Dort soll das Methodenkonzept der BGE öffentlich diskutiert werden. 
    • Kontakt: Angela Wolff, BUND-Expertin für Energiepolitik, Klima und Atom, Tel.: 030 27586 562, E-Mail: angela.wolff(at)bund.net, Jan Warode, BUND-Experte für Atompolitik, Tel.: 030 27586 568, E-Mail: jan.warode(at)bund.net sowie BUND-Pressestelle: Sigrid Wolff | Daniel Jahn | Clara Billen | Lara Dalbudak Tel. 030-27586-497 |-531 |-464 |-425 | E-Mail: presse(at)bund.net

Dokumentation 2. BI Lüchow Dannenberg – Heute startet das Fachforum Endlagersuche, die BI ist nicht dabei

Ein Kurzkommentar von Wolfgang Ehmke (BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg) zur Handlungsempfehlung und zu dem Planungsvorhaben der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) der vorläufigen repräsentativen Sicherheitsuntersuchung (vrSU).

„Auf dem Weg zum weichen Endlagerstaat – Gelingende Beteiligung bei der Suche nach einem Standort für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland“ VON JAN SIEVEKING, LUCAS SCHWARZ, DÖRTE THEMANN UND ACHIM BRUNNENGRÄBER

Das ist unbedingt empfehlenswert! „Schlussendlich wurde die Verstetigung des zivilgesellschaftlichen Engagements der Fachkonferenz durchgesetzt. Die Beschäftigung der Öffentlichkeit mit dem Nachfolgeformat der FKTG zeigt, wie wichtig die Beteiligung und die Ausgestaltung der Beteiligungsformate für den Standortsuchprozess sind. Dies war mit Sicherheit eines der wichtigsten Ergebnisse aus den drei Beratungsterminen im Rahmen der FKTG. Mit ihm wurde die Grundlage für neue Formen der Vertrauensbildung und Verständigung zwischen Staat und Bürger*innen geschaffen. Das Forum Endlagersuche ist nun das offizielle Nachfolgeformat der Fachkonferenz, das bis zur Einberufung der Regionalkonferenzen als Verfahrensbrücke in der Öffentlichkeitsbeteiligung dienen soll.“

Dieser Einschätzung können wir uns nicht anschließen. Nichts ist gewonnen, denn das Forum Endlagersuche arbeitet nicht selbstorganisiert, die Vorbereitungen der Veranstaltung lag in den Händen eines Planungsteams, dem – beratend – die BGE und das NBG angehörten. Das BASE beansprucht aber Sitz und Stimme(n), damit wurde in dieser Phase der Endlagersuche mit der angestrebten Verstetigung des zivilgesellschaftlichen Engagements der Grundsatz der „Selbstorganisation“ unterlaufen.

Die nervenaufreibenden Prozesse der Verständigung auf das Nachfolgeformat der Fachkonferenz Teilgebiete führten u.a. dazu, dass sich immer mehr Menschen aus Umweltgruppen und Bürgerinitiativen aus dem Prozess herausgenommen haben und nur noch als Beobachtende dabei sind. Beobachtet werden konnte, dass das BASE seine Vorstellung von Beteiligung als „kooperativ“ und dem Grundsatz der „Gemeinwohlorientiertheit“ verpflichtet festschrieb und damit alle anderen Formen von Beteiligung ausgrenzt. Wir stimmen zu, wenn es in diesen Handlungsempfehlungen heißt, es sei „wenig hilfreich, Beteiligung ausschließlich auf jene Akteure und ihre Inhalte zu beschränken, die sich mit dem Verfahren identifizieren, denn für die gesellschaftliche Akzeptanz sind am Ende alle Stimmen relevant.“

Es wäre naiv anzunehmen, dass eine kooperative Form der Beteiligung in dieser Phase der Endlagersuche am Ende ausschlösse, dass sich Protest und Widerstand gegen die Endlagerpläne in obertägig zu erkundenden Regionen oder an prospektiven Standorten formierten – zu durchsichtig ist hier der Wunsch des BASE, Beteiligung nur als Akzeptanzbeschaffung und nicht als eine gewichtige Form des Wissenstransfers zu begreifen.

Die Zivilgesellschaft wurde bisher nicht in ihre selbstgewählte Freiheit entlassen. Es gab keine Sitzung, in der sich die zivilgesellschaftlichen Akteure hätten ungestört austauschen können, um ihre Strategie zu formulieren, Handlungsziele zu bestimmen und über die notwendigen Instrumente zu beraten. Die müssten u.a. auf ein wissenschaftliches Empowerment zielen, um „Augenhöhe“ zu gewährleisten (1).

Von dieser Handlungsempfehlung ist die Behörde, die die Partizipationsprozesse bei der Endlagersuche fördern und gewährleisten soll, das BASE, also weit entfernt. Im Text heißt es, das StandAG eröffne für Fortentwicklung der Beteiligungsprozesse „nicht nur einen gesetzlichen Spielraum, sondern ruft explizit dazu auf, das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit immer wieder zu überprüfen und fortzuentwickeln (StandAG §5(3))“. Das hat das BASE auf „seine“ Art getan und dabei versäumt, den gesetzlichen Auftrag so umzusetzen, dass das Nachfolgeformat mehr Möglichkeiten bietet als einen angeregten Austausch. Beteiligung ist herabgestuft, verengt auf „informelle Beteiligung“, ohne jede einforderbare Konsequenz oder die Möglichkeit einer rechtlichen Überprüfung.

Uns ist leider nicht bekannt (geworden), ob es diesbezüglich Gespräche mit dem BMUV oder Umweltpolitiker:innen der Regierungskoalition und Opposition gegeben hätte, um das Beteiligungsformat auf eine rechtliche Basis zu stellen.

So, wie es jetzt ist, wird das Fachforum bestenfalls Informationsbedürfnisse befriedigen (befrieden) können. Die Verfahrensträgerin BGE ist völlig frei, Anregungen aufzunehmen oder zu verwerfen. Damit es nicht zu nebulös ist, hier ein paar – völlig unvollständige! – Stichworte zu möglichen inhaltlichen Kontroversen:

  • Wird die BGE im Rahmen des Fachforums (!) darlegen, welche Anregungen und Kritik sie aus den Beratungen der Fachkonferenz Teilgebiete angenommen, welche sie verworfen hat? (2)
  • wie wird die BGE mit den Regionen umgehen, aus denen nur wenige geologische Daten vorhanden sind? (2)
  • Was weit gespannt ist die vorläufige repräsentative Sicherheitsuntersuchung? Welche Rollen spielen in diesem Rahmen Klimaveränderungen, künftige Kaltzeiten? (3)
  • Welche Rolle spielt der Umgang mit schwach- und mittelaktiven Abfällen? (4)
  • …. (5)

Selbst als Laie kommt man auf eine Fülle von (Fach-) Fragen, erkennt Defizite bei der Endlagerforschung und vermag vorauszusehen, an welcher Stelle die BGE eine große Portion Pragmatismus wird an den Tag legen (müssen?), um in der Phase I, Schritt 2 voranzukommen.

Statt den entsprechenden Beschluss der Fachkonferenz Teilgebiete umzusetzen, und den Weg freizumachen für die Inhalte, führte eine zeit- und kraftraubende Debatte um die Deutungshoheit von „Beteiligung“ dazu, dass nun das Folgeformat, das Fachforum Endlagerung, startet, ohne dass die Rechtsverbindlichkeit der Beratungen geklärt wurde.

Im Gegenteil, entsprechende Forderungen des BUND und der BI UMWELTSCHUTZ LÜCHOW-DANNENBERG wurden unterlaufen. Das bringt die Handlungsempfehlung auf den Punkt: „Das BASE und die BGE verweisen auf die Bundespolitik und das StandAG im Sinne einer höheren Gewalt, um ihre eigenen Entscheidungen mit dem Argument der Alternativlosigkeit zu legitimieren. Substantielle Verfahrenskorrekturen, wie sie im lernenden Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit erforderlich werden, müssen aber auch auf der bundespolitischen Ebene verhandelt und gegebenenfalls legislativ verankert werden.“

Tatsächlich zeigt sich an dem Abwehrverhalten des BASE, dass der gesetzlich formulierte Anspruch, das Endlagersuchverfahren die Möglichkeit von Fehlerkorrekturen (bis hin zu Rücksprüngen) einschlösse, hier konterkariert wird – das führt zum Gegenteil dessen, was wir brauchen – Vertrauen.

Unter diesen Voraussetzungen macht eine aktive, kritisch-konstruktive Teilnahme am Forum Endlagerung keinen Sinn. Als Beobachter:in rechtzeitig kritische Fragen einzubringen, wird dennoch und vor allem dann nötig sein, wenn die BGE mit der Geosynthese und der rvSU an die Öffentlichkeit geht.

Anmerkungen

1. Die Endlagersuche ist gekennzeichnet von einer erdrückenden Asymmetrie: Die finanziellen, personellen und wissenschaftlichen Ressourcen auf Seiten der institutionellen Akteure BGE, BASE und NBG stehen in einem krassen Gegensatz zu den Möglichkeiten der Öffentlichkeit, deren Mitwirkung und Expertise weitgehend vom ehrenamtlichen Engagement bestimmt wird.

Dass es keine „wirkliche“ Augenhöhe geben kann, ist deshalb klar. Allerdings darf nicht unterschätzt werden, welche gewichtige Rolle auch im wissenschaftlichen Disput das Fragen und Hinterfragen und Infragestellen spielt.

Die gesellschaftliche-Auseinandersetzung um die Sicherheit von Zwischenlagern, um die Defizite rund um die ASSE II, Gorleben und den Schacht Konrad ist reich an Beispielen, die belegen, welch große Bedeutung mit der öffentlichen Debatte und ihren Träger:innen (Umweltverbände, Bürgerinitiativen, einfach nur Interessierte…) verbunden ist. Ich rate Ihnen, das einmal aufzuarbeiten (Deckeldichtungen, Wandstärke von Zwischenlagern, Wasserzutritt bei der Asse II, lückenhaftes Deckgebirge Gorleben (heute sagt man „Überdeckung“), fehlendes Deckgebirge… Fragen Sie die BGE, welchen Forschungsanstoß wir da gegeben haben, um die Gasentwicklung in einem Endlager unter die Lupe zu nehmen….

Sich allein darauf zu verlassen, dass die Beiträge aus dem Off kommen (Public Sciences, Whistleblower:innen, ehemalige Beschäftigte der Nuklearindustrie… oder wie bei der Fachkonferenz Teilgebiete durch die „bloße“ Beteiligung von Wissenschaftler:innen aus freien Stücken, wo dann keiner mitmacht bzw. schillernde Figuren wie die Nuklearia-Frau Wendland zum Zuge kommen) reicht natürlich nicht. Dazu gehört notgedrungen ein Empowerment der Zivilgesellschaft, u.a. durch wissenschaftliche Beratung und Gutachten, die explizit nicht aus dem Umfeld der institutionellen Träger des Suchverfahrens kommen.

2. Hier deutet sich der Pragmatismus der BGE an:

„Wenn bei der geowissenschaftlichen Ausarbeitung Gebiete ohne hinreichende Informationen identifiziert werden, so werden diese separat als solche ausgewiesen. Diese Gebiete ohne hinreichende Informationen werden im Folgenden während der rvSU, geowissenschaftlichen und planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien nicht weiterbearbeitet, sondern erst mit dem Standortregionen-Vorschlag bewertet.“ „Mit Blick auf die Suche und Auswahl des Standorts mit der bestmöglichen Sicherheit wäre es nicht zielführend, systematisch Gebiete ohne hinreichende Datenlage zu erkunden, wenn für diese Gebiete keine oder nur eine geringe Aussicht besteht, dass sie sich in dem vergleichenden Verfahren am Ende der Phase II durchsetzen können.“ (beide Zitate S. 249)

3. Trockenfallende Häfen, verrutschende Flüsse, knarzender Untergrund: Der Boden kippt entlang einer Linie in Norddeutschland – mit erstaunlichen Folgen. Erdöl wandert, die Tage werden kürzer, Skandinavier leichter. Die Nachwehen der Eiszeit lassen den Boden vibrieren und knarzen – und gelegentlich brechen, sodass die Erde bebt. Dutzende kilometerlange Brüche im Boden Skandinaviens zeigen, dass kurz nach der Eiszeit schwere Erdbeben Nordeuropa geschüttelt haben.

Ist die stärkste Spannung im Untergrund wirklich schon abgebaut? Oder kann es noch immer zu verheerenden Beben kommen? Geologen wissen es nicht. Eine Antwort fällt auch deshalb schwer, weil sich die Spuren früherer Beben schlecht datieren lassen. Somit bleibt unklar, ob sich Starkbeben tatsächlich nur kurz nach der Eiszeit ereignet haben, oder ob sie womöglich nicht allzu lange her sind – und mithin ein aktuelles Risiko sein könnten.

Die bewegte Landschaft lässt auch Experten nicht ruhen: Endlager für hochradioaktiven Abfall etwa sollen für Jahrtausende dichthalten – es muss also sichergestellt werden, dass die Stätten nicht aufreißen, wenn sich das Land hebt oder senkt. Es reicht also nicht, wenn in der vrSU nur darauf geachtet wird, dass der Einlagerungsbereich tief genug liegt.

4.Es sind unbedingt FuE Arbeiten durchzuführen, die zu einem besseren Verständnis der Endlagersysteme incl. ihres Umfeldes führen, z.B. zu den in den Endlagersystembestandteilen (Abfallform, technische Barrieren, geotechnische Barrieren, Wirtsgestein) ablaufenden THMCB (Thermisch, Hydraulisch, Mechanisch, Chemisch, Biologisch) – Prozessen und ihrer Kopplung untereinander sowie in Verbindung mit ihrem geologischen Umfeld sowie radiolytischen Wirkungen. Große Kenntnisdefizite bestehen im Bereich dynamischer Wechselwirkungen. Die BGE rekurriert im Zusammenhang mit den Mengengerüsten den „offiziellen“ Stand, d.h. es gibt keinen Plan B für den Fall, dass – was durchaus zu erwarten ist – der Schacht KONRAD als geplanter Endlagerstandort für rd. 300.000 Kubikmeter schwach- und mittelaktiver Abfälle nicht zur Verfügung steht. Im Script der BGE geht es u.a. auf S. 195 ff um den Flächenbedarf. Ein Ergebnis der vrSU könnte aber auch sein, dass ein Wirtsgestein, das für die Endlagerung wärmeentwickelnder Abfälle geeignet scheint, weniger geeignet für die Einlagerung schwach- und mittelaktiver Abfälle ist.

5. Aufgefallen ist mir darüber hinaus, dass die BGE im Hinblick auf die Barrierefunktion des Endlagersystems bei Fluiden offensichtlich den Fokus auf Wasserwegsamkeiten und nicht auf die Gasentwicklung legt….

Wolfgang Ehmke

Weiterlesen hier: https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/atomkraft/atomkraft_BUND_kritische_lesehilfe_BGE_sicherheitsuntersuchung.pd

Endlagersuche hochradioaktiv: Sachstand – Methoden – Probleme – Suchverfahren zwischen Gesetz, Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit

Mit dem Forum Endlagersuche in die nächste Etappe, um nach rund 50 Jahren Atomenergienutzung endlich einen Schritt vorwärts zu kommen, um die dabei angefallenen und immer noch anfallenden hochradioaktiven Atomabfälle möglichst sicher und mit umfassender Bürgerbeteiligung unter die Erde zu bekommen. In Mainz findet die Veranstaltung statt, in der das neu eingerichtete Planungsteam Forum Endlagersuche der Öffentlichkeit die Möglichkeit schafft, sich über den bisherigen Sachstand auszutauschen und die Methodenentwicklung bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) unter die Lupe zu nehmen. Der BUND kündigt für morgen eine PM und eine Stellungnahme zum derzeitigen Stand des Verfahrens an. Das Nationale Begleitgremium (NBG) bei der Endlagersuche, eine Art Kontrollgremium, ob die per Gesetz beauftragten Verantwortlichen korrekt mit der Umsetzung eines beteiligungsorientierten, wissenschaftsbasierten und transparenten Suchverfahren umgehen, hatte gerade erklärt, dass es bei dem das Verfahren leitenden Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Akteneinsicht durchführen will (siehe unten als Dokumentation). Auch die Sozialwissenschaften melden sich aktuell mit einem erneuten Policy Paper zu Wort, in dem ein Blick auf das bisherige Verfahren geworfen wird, Bewertungen des Agierens der Beteiligten – nicht nur der rechtlich verantwortlichen Akteure – und Empfehlungen für das weitere Vorgehen vorgeschlagen werden. Die Arbeit der FU Berlin wird im Rahmen staatlicher Förderung über Transsens finanziert. Ebenfalls am Wochenende gibt es Aktionen der Anti-Atom-Bewegung gegen das aus der Zeit gefallene geplante Endlager im Schacht Konrad, in dem leicht- und mittelradioaktive Abfälle für die Ewigkeit verbuddelt werden sollen. Zuletzt hatte sich auch der Umweltausschuss im Bundestag mit den Mängeln und Sachständen der Endlagersuche befasst.

In der Ankündigung dieses sozialwissenschaftlichen Papers von Achim Brunnengräber und anderen heißt es beim Kooperationspartner, der Böll-Stiftung Niedersachsen: „Dieser Beitrag ist im Rahmen des Projektes Transdisziplinäre Forschung zur Entsorgung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland (TRANSENS) entstanden. Im Rahmen von TRANSENS arbeiten insgesamt 17 Forschungsteams verschiedenster natur- und sozialwissenschaftlicher Disziplinen aus Deutschland und der Schweiz zusammen. Am Forschungszentrum für Nachhaltigkeit (FFN) der Freien Universität Berlin entstehen politikwissenschaftliche Beiträge zu diesem Verbundvorhaben. Das Team um PD Dr. Achim Brunnengräber forscht zu Fragen von Gerechtigkeit, Akzeptabilität, Kompensation und Diskursen im Standortauswahlverfahren und beobachtet und analysiert seine offiziellen Beteiligungsformen. PD Dr. Achim Brunnengräber leitet ein Teilprojekt des TRANSENS-Projektes an der FU Berlin, Forschungszentrum für Nachhaltigkeit (FFN), Dörte Themann und Lucas Schwarz promovieren im Rahmen von TRANSENS und Jan Sieveking ist dort studentischer Mitarbeiter.“Bei Boel Niedersachsen ist der Beitrag als PDF online – und hier direkt online.

Dokumentation: Berlin, 18. Mai 2022 – Pressemitteilung Nr.: 9/2022:  Standortsuche für ein Atommüll-Endlager – Nationales Begleitgremium plant Akteneinsicht beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Transparenz ist bei der Standortsuche für ein Atommüll-Endlager die Basis für Vertrauen: Das Standortauswahlgesetz gibt dem Nationalen Begleitgremium (NBG) das Recht, Einsicht in alle Akten und Unterlagen des Standortauswahlverfahrens, u.a. des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), zu nehmen. Bei seiner 62. Sitzung hat das NBG beschlossen, eine Akteneinsicht beim BASE vorzunehmen. 

Die Aufgabe des Nationalen Begleitgremiums (NBG) ist die vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens, insbesondere der Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Ziel, so Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen. Deshalb wird dem NBG durch das Standortauswahlgesetz ein umfassendes Akteneinsichtsrecht in alle Akten und Unterlagen des Standortauswahlverfahrens bei den Akteuren des Verfahrens eingeräumt.

Dieses wird das NBG nun gegenüber dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) einsetzen. Das BASE ist Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde und organisiert die Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren.

Aktuell befindet sich das Verfahren in Schritt 2 der Phase 1 – Ermittlung von Standortregionen zur übertägigen Erkundung. Das NBG hat bereits auf seiner Klausur im September 2021 beschlossen, sein Akteneinsichtsrecht in dieser Phase aktiver wahrzunehmen. Im Februar 2022 wurde Akteneinsicht bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) genommen.

Miranda Schreurs, Ko-Vorsitzende des NBG:

„Die Akteneinsicht ist ein gesetzlich festgeschriebenes wichtiges Instrument des NBG, um Transparenz sicherzustellen. Sie dient sowohl der Ausübung der Kontrollfunktion, der tatsächlichen Einsicht in Unterlagen zum jeweiligen Thema, als auch der besseren Information des NBG über laufende Projekte des BASE wie der Entwicklung einer Strategie zur Beteiligung der Jungen Generation im Standortauswahlverfahren. Das NBG hatte das BASE mehrfach öffentlich aufgefordert, eine Strategie für die Beteiligung der Jungen Generation vorzustellen, u.a. in seinen Empfehlungen für den Deutschen Bundestag am 23.06.2021 und zuletzt wieder im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages am 11.05.2022. Zu seiner Sitzung am 17.05.2022 hatte das NBG das BASE längerfristig eingeladen, um diese Strategie bzw. einen Arbeitsstand vorzustellen. Leider hat das BASE seine Teilnahme an der Sitzung kurzfristig abgesagt und mit vorab erforderlichen BASE-internen Abstimmungen und hoher Arbeitsbelastung vor dem anstehenden Forum Endlagersuche begründet. Diese kurzfristige Absage und dass offenkundig nach über einem Jahr noch keine Strategie für die Beteiligung der Jungen Generation vorliegt, hat das NBG mit Irritation zur Kenntnis genommen. Das NBG wird hier nicht lockerlassen und an dieser Frage dranbleiben.“

Armin Grunwald, Ko-Vorsitzender des NBG:

„Wir bedauern, dass es heute keinen Austausch mit dem BASE im Rahmen der NBG-Sitzung gegeben hat. Der regelmäßige Kontakt zwischen NBG und BASE ist aber wichtig und wir wollen gemeinsam mit dem BASE weiter daran arbeiten, wie dieser Dialog kritisch und konstruktiv fortgesetzt werden kann. Die Akteneinsicht des NBG wird hier sicherlich mehrere Fragestellungen aufwerfen.“

Geplante Themenbereiche der Akteneinsicht

  • Aktenplan
  • Entwicklung der Selbstorganisation von der Fachkonferenz Teilgebiete hin zum Forum Endlagersuche
  • Öffentlichkeitsarbeit/ Informationskampagnen
  • Junge Generation
  • Konzepte zur Öffentlichkeitsbeteiligung in den kommenden zwei bis drei Jahren
  • Konzepte zur Aufsichtsfunktion im Standortauswahlverfahren
  • Grenztemperatur an der Behälteraußenwand 100° C

Dokumentation: Kurzmeldungen (hib) – Fachgespräch zur Endlagersuche im Umweltausschuss des Bundestages:

Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Anhörung – 11.05.2022 (hib 227/2022)

Berlin: (hib/SAS) Vor dem Hintergrund der durch den Krieg in der Ukraine neu entflammten Debatte um eine Weiternutzung der Atomkraft haben Vertreter der Gremien zur Endlagersuche ein klares Bekenntnis zum Atomausstieg gefordert. In einem öffentlichen Fachgespräch im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz warnten am Mittwoch sowohl Vertreter des Nationalen Begleitgremiums (NBG), das als unabhängiges, pluralistisch zusammengesetztes gesellschaftliches Gremium die Endlagersuche begleitet, als auch des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), die anhaltende Diskussion um den beschlossenen Ausstieg stelle das Standortauswahlgesetz als Fundament des gesamten Prozesses der Endlagersuche in Frage. Auch Vertreter der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), die als Vorhabenträgerin für das operative Geschäft des Verfahrens zuständig ist, bezeichneten den Ausstiegsbeschluss als nötige Grundlage für die weitere Arbeit.

Klaus Brunsmeier, NBG-Vertreter und Mitglied des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mahnte daher eindringlich, an dem Ausstieg festzuhalten. Es dürfe keine längeren Laufzeiten für noch am Netz befindliche Atomkraftwerke geben. Für das Weiterbestehen des Vertrauens in den Prozess der Endlagersuche sei es zentral, dass der mit dem Standortauswahlgesetz gefundene „gesellschaftliche Konsens“ nicht infrage gestellt werde.

Zudem drängte er angesichts der kriegsbedingt gestiegenen Gefahren für Atomanlagen auf eine „schnellstmögliche tiefengeologische Lagerung“ radioaktiver Abfälle. Die Lagerung in einem verschlossenen Bergwerk stelle die im Vergleich zu anderen Lageroptionen sicherste Lösung dar. Auch regte er im Gespräch mit dem Abgeordneten an, schon jetzt auch ein partizipatives Verfahren zur Zwischenlagerung zu beginnen. „Die Menschen wollen zu Recht wissen, wie es weitergehen soll.“ Die Genehmigungen liefen Mitte des kommenden Jahrzehnts aus, und es sei schon jetzt absehbar, dass dann noch kein Endlager zur Verfügung stehen werde. Bis 2031 soll allerdings, so schreibt es das Standortauswahlgesetz von 2017 vor, ein geeigneter Standort für ein Endlager gefunden werden.

Markus Dröge, ebenfalls NBG-Vertreter und ehemaliger Bischof der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg, betonte zudem die Notwendigkeit einer langfristigen Strategie zur Beteiligung junger Menschen am Standortauswahlverfahren. Er äußerte auch die Sorge, dass das Verfahren, das die Zusammenarbeit von Behörden und ehrenamtlichen Bürgern vorsehe, vor allem bei letzteren zu „Zermürbungserscheinungen“ führe. Bürger erlebten die „hierarchische und absicherungsorientierte Arbeitsweise von Behörden“ oft als zu kompliziert und intransparent. „Sie fühlen sich schleichend ausgegrenzt und nicht genug wertgeschätzt“, sagte Dröge und bat um Unterstützung für den Vorschlag des NBG, die drei am Verfahren beteiligten Gremien – neben dem NBG auch das BASE und die BGE – zweimal jährlich an einen „Runden Tisch“ zu holen.

Stefan Studt, Vorsitzender der Geschäftsführung der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), bekannte sich zur Öffentlichkeitsbeteiligung als Grundvoraussetzung für das Gelingen des Standortauswahlprozesses . Er verwies in dem Zusammenhang auf die Teilnahme der BGE an 170 Veranstaltungen in Städten und Kommunen, 1.200 beantwortete Bürgeranfragen und 130 eigene Veranstaltungen, darunter Workshops und Planspiele.

Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), betonte ebenfalls die „umfassende und lückenlosen Information und Beteiligung der Öffentlichkeit“ als Kern eines Verfahrens, das Vertrauen schaffen und Gerechtigkeit im Standortauswahlprozess herstellen solle. Das BASE, als Aufsichtsbehörde auch verantwortlich für die Öffentlichkeitsbeteiligung, habe daher 2021 die Fachkonferenz Teilgebiete in mehreren Veranstaltungen durchgeführt, im Ende Mai starte nun das Forum Endlagersuche, das als kontinuierliches Beteiligungsformat die weitere Endlagersuche begleiten solle. Insgesamt betrachtet befinde sich der Standortauswahlprozess in einem Zwischenstadium. Zwar lege der Zwischenbericht nun 90 Teilgebiete fest, die im weiteren Verfahren als möglicher Endlagerstandort in Betracht gezogen werden könnten, dennoch sei man noch „weit davon entfernt“, konkrete Standortregionen zu benennen. Doch man stehe bei der Endlagersuche auch vor eine immensen Aufgabe: Ziel sei die sichere Endlagerung der „gefährlichsten Stoffe, die die Menschheit je in die Welt gesetzt hat“.

Im Gespräch erkundigten sich die Abgeordneten unter anderem nach Strategien, junge Menschen an der Endlagersuche gezielt zu beteiligen, außerdem fragten sie nach der Zusammenarbeit zwischen den Gremien und Ansätzen, um das Verfahren zu beschleunigen. Zudem interessierte sie der Zeitplan des weiteren Standortauswahlprozesses.

Die Stellungnahmen der Gremien sowie das Video des Fachgesprächs auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw19-pa-umwelt-endlagersuche-891432

Sachverständige fordern klares Bekenntnis zum Atomausstieg

Siehe auch:

Vertreter der Gremien zur Endlagersuche haben vor dem Hintergrund der durch den Krieg in der Ukraine neu entflammten Debatte um eine Weiternutzung der Atomkraft ein klares Bekenntnis zum Atomausstieg gefordert. In einem öffentlichen Fachgespräch im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz warnten am Mittwoch, 11. Mai 2022, sowohl Vertreter des Nationalen Begleitgremiums (NBG), das als unabhängiges, pluralistisch zusammengesetztes gesellschaftliches Gremium die Endlagersuche begleitet, als auch des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), die anhaltende Diskussion um den beschlossenen Ausstieg stelle das Standortauswahlgesetz als Fundament des gesamten Prozesses der Endlagersuche in Frage. Auch ein Vertreter der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), die als Vorhabenträgerin für das operative Geschäft des Verfahrens zuständig ist, bezeichnete den Ausstiegsbeschluss als nötige Grundlage für die weitere Arbeit.

Festhalten am Atomausstieg gefordert

Klaus Brunsmeier, NBG-Vertreter und Mitglied des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), mahnte daher eindringlich, an dem Ausstieg festzuhalten. Es dürfe keine längeren Laufzeiten für noch am Netz befindliche Atomkraftwerke geben. Für das Weiterbestehen des Vertrauens in den Prozess der Endlagersuche sei es zentral, dass der mit dem Standortauswahlgesetz gefundene „gesellschaftliche Konsens“ nicht infrage gestellt werde.

Zudem drängte Brundmeier angesichts der kriegsbedingt gestiegenen Gefahren für Atomanlagen auf eine „schnellstmögliche tiefengeologische Lagerung“  radioaktiver Abfälle. Die Lagerung in einem verschlossenen Bergwerk stelle die im Vergleich  zu anderen Lageroptionen sicherste Lösung dar. Weiter regte er im Gespräch mit dem Abgeordneten an, schon jetzt auch ein partizipatives Verfahren zur Zwischenlagerung zu beginnen. „Die Menschen wollen zu Recht wissen, wie es weitergehen soll.“ Die Genehmigungen liefen Mitte des kommenden Jahrzehnts aus, und es sei schon jetzt absehbar, dass dann noch kein Endlager zur Verfügung stehen werde. Bis 2031 soll allerdings, so schreibt es das Standortauswahlgesetz von 2017 vor, ein geeigneter Standort für ein Endlager gefunden werden.

Strategie zur Beteiligung junger Menschen gefordert

Dr. Dr. hc. Markus Dröge, ebenfalls NBG-Vertreter und ehemaliger Bischof der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg, betonte zudem die Notwendigkeit einer langfristigen Strategie zur Beteiligung junger Menschen am Standortauswahlverfahren. Er äußere auch die Sorge, dass das Verfahren, das die Zusammenarbeit von Behörden und ehrenamtlichen Bürgern vorsehe, vor allem bei letzteren zu „Zermürbungserscheinungen“ führe. Bürger erlebten die „hierarchische und absicherungsorientierte Arbeitsweise von Behörden“ oft als zu kompliziert und intransparent. „Sie fühlen sich schleichend ausgegrenzt und nicht genug wertgeschätzt“, sagte Dröge und bat um Unterstützung für den Vorschlag des NBG, die drei am Verfahren beteiligten Gremien – neben dem NBG auch das BASE und die BGE – zweimal jährlich an einen „Runden Tisch“ zu holen.

Stefan Studt, Geschäftsführer der BGE, bekannte sich zur Öffentlichkeitsbeteiligung als Grundvoraussetzung für das Gelingen des Standortauswahlprozesses. Er verwies  in dem Zusammenhang auf die Teilnahme der BGE an 170 Veranstaltungen in Städten und Kommunen, 1200 beantwortete Bürgeranfragen und 130 eigene Veranstaltungen, darunter Workshops und Planspiele.

Von der Benennung von Standortregionen „noch weit entfernt“

Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), betonte ebenfalls die  „umfassende und lückenlosen Information und Beteiligung der Öffentlichkeit“ als Kern eines Verfahrens, das Vertrauen schaffen und Gerechtigkeit im Standortauswahlprozess herstellen solle. Das BASE, als Aufsichtsbehörde auch verantwortlich  für die Öffentlichkeitsbeteiligung, habe daher 2021 die Fachkonferenz Teilgebiete in mehreren Veranstaltungen durchgeführt, im Ende Mai starte nun das  Forum Endlagersuche. das als kontinuierliches Beteiligungsformat die weitere Endlagersuche begleiten solle. Insgesamt betrachtet befinde sich der Standortauswahlprozess in einem Zwischenstadium. Zwar lege der Zwischenbericht nun 90 Teilgebiete fest, die im weiteren Verfahren als möglicher Endlagerstandort in Betracht gezogen werden könnten, dennoch sei man noch „weit davon entfernt“, konkrete Standortregionen zu benennen. Doch man stehe bei der Endlagersuche auch vor eine immensen Aufgabe: Ziel sei die sichere Endlagerung der „gefährlichsten Stoffe, die die Menschheit je in die Welt gesetzt hat“.

Im Gespräch erkundigten sich die Abgeordneten unter anderem nach Strategien, junge Menschen an der Endlagersuche gezielt zu beteiligen, sie fragten nach der Zusammenarbeit zwischen den Gremien und Ansätzen, um das Verfahren zu beschleunigen. Zudem interessierte sie der Zeitplan des weiteren Standortauswahlprozesses. (sas/11.05.2022)

Zeit: Mittwoch, 11. Mai 2022, 11 Uhr bis 13 Uhr
Ort: Videokonferenz, Sitzungssaal PLH, E 700

Gameover: Kein Atommüll in den Schacht – Konrad mit Pauken und Trompeten stoppen

Die Bundesregierung hält trotz aller sicherheitsrelevanten Mängel weiterhin daran fest, im ehemaligen Eisenerz-Bergwerk im Schacht Konrad in Salzgitter ein Endlager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle zu errichten. Immer wieder musste die Inbetriebnahme verschoben werden, weil immer neue Probleme auftraten. Seit der Erteilung der Baugenehmigung wurde in vielen kleinen Schritten „Anpassungen“ durchgeführt, die laut Behörden jede für sich nicht „wesentlich“ wäre. Die Stadt Salzgitter, die IG Metall und viele Initiativen und Organisationen aus der Bürger:innen-Gesellschaft fragen: Ab wann erfordern viele „unwesentliche“ Anpassungen eine neue Genehmigung? Daher haben BUND und Nabu Klage gegen das Land Niedersachsen als Genehmigungsbehörde eingereicht, um den weiteren Ausbau zu stoppen. Für den 22. Mai rufen jetzt viele Organisationen zu einer Sternfahrt und Umzingelung von Schacht KONRAD auf.

Wie die maroden Endlagerprojekte in Morsleben und der ASSE ist der Schacht Konrad ein ehemals kommerziell genutztes Bergwerk. Nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik wäre der Schacht nicht mehr genehmigungsfähig. Und auch die Frage der Langfrist-Sicherheit ist bis heute umstritten. Bei hochradioaktiven Abfällen ist es inzwischen zu einem Neustart bei der Endlagersuche gekommen. Der Standort Gorleben, der jahrzehntelang als Non-Plus-Ultra für die Endlagersuche gehandelt wurde, stellte sich nach einer einfachen neutralen wissenschaftlichen Untersuchung als ungeeignet heraus. Kein Wunder also, wenn jetzt ein Baustopp für ein Endlager im Schacht Konrad gefordert wird.

Dokumentation: Auf der Seite der AG Schacht Konrad ist der folgende Aufruf und das Programm zu finden:

Baustopp sofort! 40 Jahre sind genug

„Es dürfen keine weiteren Fakten für eine Atommülllagerung in dem alten Eisenerzbergwerk Schacht KONRAD geschaffen werden. Deshalb fordern wir einen sofortigen Baustopp“, erklärt Ludwig Wasmus, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD. „Mit der Aktion am 22. Mai hat jeder die Möglichkeit, diese Forderung zu unterstützten. Man kann sich entweder einer Strecke der Sternfahrt anschließen oder direkt um 14.00 Uhr zum Schacht KONRAD kommen.“

Programm am 22.05.2022:

14.00 Uhr: Auftaktkundgebung mit Redebeiträgen von

  • Frank Klingebiel, Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter
  • Petra Wassmann, KONRAD-Beauftragte des NABU Niedersachsen
  • Heiner Baumgarten, Landesvorsitzender BUND Niedersachsen
  • Kerstin Rudek, BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg

anschließend Umzingelung von Schacht KONRAD mit Pauken und Trompeten

ca. 15.30 Uhr: Abschlusskundgebung mit Redebeiträgen von

  • Hans Kasinger, Vorstand Landvolk Braunschweiger Land
  • Vladimir Slivyak, Ko-Vorsitzender der russischen Umweltschutzorganisation Ecodefense und Träger des Alternativen Nobelpreises
  • Brigitte Runge, 2. Bevollmächtigte der IG Metall Salzgitter-Peine

 

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Kohleausstieg durch Holzverbrennung? Nein Danke!

Weltweit werden Brennstoffe und ihre globale Verfügbarkeit bzw. Kontrolle neu sortiert. Knapper werdende Ressourcen, global wachsende Märkte und Verbräuche, Klimakatastrophe und jetzt die Folgen des Kriegs von Russland gegen die Ukraine und damit verbundene wachsende geopolitische Konfrontation von Wirtschaftsblöcken, treiben diesen Prozeß an. Noch bevor jetzt die Folgen bei Kohle, Gas und Öl in der Folge des Krieges zu massiven Umstrukturierungen führen, war der Kohleausstieg in der Energieerzeugung per Holzverbrennung und dem Einsatz von Gas ins Visier geraten. Zuletzt hatte Vattenfall erklärt, diesen Weg in Berlin gehen zu wollen. Doch auch in Hamburg wird bei der nach einer Volksinitiative „Tschüss Kohle“ mit einem Begleitgremium bis 2030 angestrebten Umrüstung des für die Wärmeversorgung wichtigen Kohleheizkraftwerks Wedel vermutlich im Sommer 2022 der Einsatz von Holz als Teil des Ausstiegs präsentiert. „Ist die Umrüstung von Kohlekraftwerken auf Holzfeuerung sinnvoll?“ fragten zwei Autoren aus dem Umfeld der Scientists for Future. Die Antwort: „Die Verwendung von Holz statt Kohle als Brennstoff für Kraftwerke oder Heizkraftwerke ist unwirtschaftlich, nicht nachhaltig und klimaschädlich.“ Und wie geht es weiter? UmweltFAIRaendern dokumentiert das Papier.

  • Umweltverbände fordern von Energiekonzern Vattenfall: Keine Holzverbrennung in Kraftwerken! Eine PM, die hier bei DUH online ist. Auch Robin Wood gehört zu den Verbänden.
  • Dokumentation: Helge Ehrhardt, Michael Huber: Argumentationshilfe: Ist die Umrüstung von Kohlekraftwerken auf Holzfeuerung sinnvoll? (PDF). Zu dem Papier heißt es als erläuternden Hinweis: „Dieses Paper ist keine wissenschaftliche Übersichtsarbeit zum Thema Holzverfeuerung. Zweck dieses Papers ist es auf fachlich fundierter Grundlage, alle mit Fakten und Argumenten zu unterstützen, die sich in ihrer Region mit dem Umbau von großen Kohlekraftwerken zu Holzkraftwerken bzw. dem Neubau von großen Holzkraftwerken auseinandersetzen müssen. Ob noch oder wie viel Holz energetisch genutzt werden sollte, oder wie nachhaltige Forstwirt-schaft in Zeiten des Klimawandels aussehen müsste, sind zwar äußerst diskussionswürdige Themen, aber nicht hauptsächlicher Gegenstand dieses Papers.“
  • Erst kürzlich wurde in Hamburg im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg intensiv über den Einsatz von Holz aus Nambia gestritten. Über das Thema berichtete umweltFAIRaendern ausführlich hier.

Überholt werden diese Maßnahmen jetzt durch die Folgen des Ukraine-Krieges und der angelaufenen Umstruktierung der Brennstoffquellen. Durch die wachsenden Bemühungen, den Bezug russischer fossiler Brennstoffe (Kohle, Öl, Gas) und Uran schnellstmöglich im Bereich der Nato-Staaten und anderer westlich orientierter Länder (Japan und andere) zu beenden und in jedem Fall die Sicherheit der Versorgung zu sichern, gleichzeitig aber auch diese Umstruktierung als Chance im Kampf gegen die Klimakatastrophe zu nutzen, werden viele Szenarien auf den Prüfstand gestellt werden (müssen). Allerdings: Die Profiteure einer fossilen Welt, werden im Zuge des Krieges sicher alle Chancen nutzen, mit Gas, Öl und Kohle weiter Geschäfte zu machen. Holz könnte als neue Kohle dazu gehören.

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