Anhörung zur ersten Strahlenschutzgesetz-Novelle im März – Stellungnahme Bundesrat

Nachdem der Strahlenschutz mit dem Gesetz von 2017 umfassend neugeregelt wurde, steht nun die erste Novelle auf der Tagesordnung. Der Bundesrat hat eine umfassende Stellungnahme (siehe auch hier als PDF) zum Entwurf aus dem Bundesumweltministerium vorgelegt. Das BMU bzw. die Bundesregierung spricht vor dem Hintergrund erster Erfahrungen aus der Umsetzung in den den letzten drei Jahren von „Anpassungen“, die den Umgang mit diversen Regelungen verbessern sollen. So sollen Maßnahmen z.B. im Zusammenhang mit dem radioaktiven Radon in Wohnhäuser erfolgen.Teilweise geht es auch um Veränderungen, die der Bund zu den Ländern verschieben will. Korrekturen an Grenzwerten sind nicht vorgesehen. Die Linke hatte bei der Beschlussfassung das Strahlenschutzgesetz 2017 kritisert und einen Entschließungsantrag gestellt. Eine Anhörung zur Novelle ist für März im Umweltausschuss vorgesehen.

Kampf gegen Atomenergie: Trotz Verbot und klirrender Kälte – Über 100.000 gegen das AKW Brokdorf

Februar 1981: Vor wenigen Wochen hatte ein Gericht den Baustopp für das AKW Brokdorf aufgehoben. Bereits Weihnachten 1980 war es zu einer ersten Demo am Bauzaun gekommen. Zuvor hatte die Bundesregierung aus SPD und FDP und die CDU in Niedersachsen eines der größten Probleme für den weiteren Ausbau der Atomenergie – der mit allen Mitteln vorangetrieben werden sollte – aus dem Weg geräumt, der zu dem Baustopp in Brokdorf geführt hatte: Mit Gorleben hatten die Verantwortlichen einen Standort für die Endlagerung der hochradioaktiven Atomabfälle aus dem Hut gezaubert und mit formalen Tricks gegenüber den Gerichten nachgewiesen, dass die geforderte Entsorgung geregelt wäre. Dass Gorleben eine ausschließlich politische Entscheidung war, um den Ausbau der Atomenergie voran zu treiben, war offenkundig. In einer bis dahin unbekannten gesellschaftlichen Mobilisierung, unter massiver Terroristen- und Gewalttäter-Hetze und einem Demonstrationsverbot zogen am 28. Februar 1981 über 100.000 Menschen in der bis dahin größten Anti-Atom-Demonstration in der Wilstermarsch an den Bauplatz. Noch frisch waren die Erinnerungen an die martialische Räumung des Hüttendorfs der Republik freies Wendland, wo Gorleben als atomares Müllzentrum samt Plutoniumwirtschaft geplant war. Es waren nicht nur Anti-Atom-Demonstrationen gegen den Wahnsinn einer ökologischen Zerstörungsmaschinerie. Es war die Suche nach anderen gesellschaftlichen Perspektiven, jenseits von Zerstörung, Krieg und Ausbeutung. Diese Suche dauert an, 40 Jahre nach der Brokdorf-Demonstration 1981 und im Angesicht von Klimakatastrophe und Earth-Overshot-Days. (Leonce49 – Hans WeingartzEigenes Werk)

Der NDR berichtet über die Demonstration 1981 hier. Wikipedia informiert hier. Und hier. Und hier über den Auftakt im November 1976, als in einer Nacht-und-Nebel-Aktion der Bauplatz zu einer Festung ausgebaut wurde. Die Berichterstattung des NDR zum Bau des AKW und dem Widerstand führte zu einer schweren politischen Krise für den damals Drei-Länder-Sender. Schleswig-Holstein – unter dem Minister Stoltenberg – kündigte den Staatsvertrag wegen der authentischen Berichterstattung über die Dinge, die Demonstranten dort erlebten. Legendär eine Live-Berichterstattung von Ortwin Löwa, in der er aus einer Telefonzelle seine Erlebnisse von den Angriffen durch die Polizei live über den NDR senden konnte.

Bedeutsam –  bis heute – sind die Brokdorf-Demonstrationen auch mit Blick auf die demokratischen Grundrechte. In der Folge der Polizeiangriffe kam es zu gerichtlichen Prüfungen, die im sogenannten Brokdorf-Urteil mündeten und umfassende Maßstäbe für die Versammlungsfreiheit konkretisierten.

UmweltFAIRaendern über Brokdorf und Co:

Nukleare Terrorrisiken: Bundestag soll Gesetzesänderung für starken Atomstaat beschließen

Atomgefahren, Terrorschutz und Einschränkungen demokratischer Bürgerrechte: Das ist aus der Perspektive der Öffentlichkeit Kernstück der 17. Änderung des Atomgesetzes, die jetzt in den Bundestag eingebracht wird. Ziel der Novelle ist es, die geheimen staatlichen Abwehrmaßnahmen bei Atomanlagen gegenüber Gerichten und Klagenden Bürger*innen weiter zu stärken. Eine atomrechtliche Prüfung wird damit eingeschränkt. Nachdem der BUND und Greenpeace den Referentenentwurf mit einer Stellungnahme des Rechtsanwalts Wollenteit massiv kritisiert hatten, liegt nun eine leicht entschärfte Kabinettsfassung vor. Doch auch diese stärkt vor allem die Position der staatlichen Atomverwaltung. Am 5. Mai soll der Entwurf im Umweltausschuss des Bundestages öffentlich angehört werden.

In den letzten Jahrzehnten sind die Nuklear-Anlagen – vor allem Atomkraftwerke und Zwischenlager mit hochradioaktiven Abfällen – immer mehr zum Terrorziel geworden. Seit den Anschlägen von 911 haben – veranlasst durch entsprechende Risikoanalysen der Sicherheitsbehörden – schrittweise massive Nachrüstungen an den Atomanlagen stattgefunden bzw. sind noch immer in der Umsetzung. Teilweise sind diese sichtbar – wie z. B zusätzliche Mauern bei den Zwischenlagern. Die Anforderungen sind teilweise so groß, dass z.B. am Standort Lubmin der komplette Neubau eines Zwischenlagers in Angriff genommen werden musste, weil die erforderlichen baulichen Maßnahmen am bestehenden Gebäude nicht umgesetzt werden können.

Auch Atomtransporte mit hochradioaktiven Materialien unterliegen heute erheblich höheren Sicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen als noch vor 10 Jahren. Straßentransporte mit hochradioaktiven Materialien z.B. aus Jülich oder Garching nach Ahaus sind derzeit gar nicht möglich, weil die dafür erforderlichen neuen und extrem gepanzerten Fahrzeuge erst noch gebaut werden müssen.

Das Problem: Je mehr Terrorschutz und Geheimhaltung die Behörden betreiben, desto mehr bleiben Kontrollmöglichkeiten für die Bürger*innen und Gerichte möglicherweise auf der Strecke. Atomenergie und Demokratie passen nicht wirklich zusammen.

Hintergrund bzw. Anlass für die Atomgesetzänderung ist vor allem das Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll am AKW Brunsbüttel. Die Richter hoben nach einem über zehnjährigen Verfahren schließlich die Genehmigung auf, weil bestimmte Sachverhalte fehlerhaft von den Behörden ermittelt worden waren und in bestimmen Punkten Nachweise fehlten. Bis heute wird das Zwischenlager mit dem hochgefährlichen Atommüll nur per Verwaltungsanordnungen, aber nicht mehr nach Atomrecht betrieben.

Letzter Punkt, so die Argumentation der Behörden – in diesem Fall das heutige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung – ist der Geheimhaltung geschuldet: In den letzten Jahrzehnten haben die Terrorgefahren immer mehr zugenommen und zu massiven staatlichen Gegenmaßnahmen geführt. Das geht soweit, dass selbst Gerichte keinen Einblick mehr in diese Abwehrmaßnahmen nehmen dürfen und damit Überprüfungen nicht mehr möglich sind. Mit einer weiteren Stärkung der staatlichen Befugnisse – dem sogenannten Funktionsvorbehalt – soll hier aus Sicht der schwarz-roten Bundesregierung Abhilfe geschaffen werden.

 

Nukleare Terrorrisiken: Bundestag soll Gesetzänderung für starken Atomstaat beschließen

Atomgefahren, Terrorschutz und Einschränkungen demokratischer Bürgerrechte: Das ist aus der Perspektive der Öffentlichkeit Kernstück der 17. Änderung des Atomgesetzes, die jetzt in den Bundestag eingebracht wird. Ziel der Novelle ist es, die geheimen staatlichen Abwehrmaßnahmen bei Atomanlagen gegenüber Gerichten und Klagenden Bürger*innen weiter zu stärken. Eine atomrechtliche Prüfung wird damit eingeschränkt. Nachdem der BUND und Greenpeace den Referentenentwurf mit einer Stellungnahme des Rechtsanwalts Wollenteit massiv kritisiert hatten, liegt nun eine leicht entschärfte Kabinettsfassung vor. Doch auch diese Stärkt vor allem die Position der staatlichen Atomverwaltung. Am 5. Mai soll der Entwurf im Umweltausschuss des Bundestages öffentlich angehört werden.

In den letzten Jahrzehnten sind die Nuklear-Anlagen – vor allem den Atomkraftwerken und den Zwischenlagern mit hochradioaktiven Abfällen – immer mehr zum Terrorziele geworden. Seit den Anschlägen von 911 haben – veranlasst durch entsprechende Risikoanlysen der Sicherheitsbehörden – schrittweise massive Nachrüstungen an den Atomanlagen stattgefunden bzw. sind noch immer in der Umsetzung. Teilweise sind diese sichtbar – wie z. B zusätzliche Mauern bei den Zwischenlagern. Die Anforderungen sind teilweise so groß, dass z.B. am Standort Lubmin der komplette Neubau eines Zwischenlagers in Angriff genommen werden musste, weil die erfordlichen baulichen Maßnahmen am bestehenden Gebäude nicht umgesetzt werden können.

Auch Atomtransporte mit hochradioaktiven Materialien unterliegen heute erheblich höheren Sicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen als noch vor 10 Jahren. Straßentransporte mit hochradioaktiven Materialien z.B. aus Jülich oder Garching nach Ahaus sind derzeit gar nicht möglich, weil die dafür erforderlichen neuen und extrem gepanzerten Fahrzeugen erst noch gebaut werden müssen.

Das Problem: Je mehr Terrorschutz und Geheimhaltung die Behörden betreiben, desto mehr bleiben Kontrollmöglichkeiten für die Bürger*innen und Gerichte möglicherweise auf der Strecke. Atomenergie und Demokratie passen nicht wirklich zusammen.

Hintergrund bzw. Anlass für die Atomgesetzänderung ist vor allem das Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll am AKW Brunsbüttel. Die Richter hoben nach einem über zehn jährigen Verfahren schließlich die Genehmigung auf, weil bestimmte Sachverhalte fehlerhaft von den Behörden ermittelt worden waren und in bestimmen Punkten Nachweise fehlten. Bis heute wird das Zwischenlager mit dem hochgefährlich Atommüll nur per Verwaltungsanordnungen, aber nicht mehr nach Atomrecht betrieben.

Letzter Punkt, so die Argumentation der Behörden – in diesem Fall das heutige Bundesamt für die Sicherheit der kerntechnischen Entsorgung – ist der Geheimhaltung geschuldet: In den letzten Jahrzehnten haben die Terrorgefahren immer mehr zugenommen und zu massiven staatlichen Gegenmaßnahmen geführt. Das geht soweit, dass selbst Gerichte keine Einblick mehr in diese Abwehrmaßnahmen nehmen dürfen und damit Überprüfungen nicht mehr möglich sind. Mit einer weiteren Stärkung der staatlichen Befugnisse – dem sogenannten Funktionsvorbehalt – soll hier aus Sicht der schwarz-roten Bundesregierung Abhilfe geschaffen werden.

 

Ministerium bestätigt: Rechtswidrige Uran-Exporte aus Lingen in die Schweiz und nach Belgien

Das Bundesumweltministerium bestätigt auf ein Berichtsersuchen der Fraktion DIE LINKE: Die Exporte von Uran-Brennelementen aus Lingen sowohl in die Schweiz als auch nach Belgien sind rechtswidrig von Framatome und der Advanced Nuclear Fuel (ANF) durchgeführt worden. Die Unternehmen haben demnach in voller Kenntnis der rechtswidrigen Lage gehandelt. Gegen derartige Uran-Exporte hatte u.a. der BUND geklagt. Damit war der Sofort-Vollzug der Exportgenehmigungen entfallen. Hubertus Zdebel, atompolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE, fordert sofortige Konsequenzen:

„Hier hat der französische Eigentümer der in Lingen ansässigen Uranfirma sehenden Auges Rechtsbruch begangen. Zusätzlich zu den laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaften aufgrund von Strafanzeigen ist nun das BMU gefordert, vorerst weitere Uranexporte aus Lingen zu unterbinden und atomrechtliche Konsequenzen zu ziehen. Ohnehin muss endlich mit solchen Atomexporten, mit denen Atommeiler in aller Welt mit Brennstoff versorgt werden, Schluss sein.“

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