WayBack – Dokumentation 2010: Auswirkungen von gezielten Flugzeugabstürzen auf Zwischenlager für Kernbrennstoffe

Sind AKWs und die Zwischenlager für hochradioaktive Atomabfälle ausreichend gegen den gezielten Flugzeugabsturz gesichert? Diese Frage war nach den Terroranschlägen von 911 in den USA in aller Welt überaus aktuell. Immerhin hatten die Attentäter zunächst auch den Angriff mit einem Flugzeug auf einen Atomreaktor in der engeren Auswahl für die Dimension dieser Terrorangriffe, – in denen die Täter ihren eigenen Tod einplanten. Was daraus als Gefahr durch Anschläge auf Atomanlagen resultierte und welche Risiken eine Gesellschaft auf sich nehmen will, – darüber entbrannte in den Folgejahren im kleinen Kreis eine heftige Debatte. Angeheizt auch dadurch, dass ein von Behörden geheim gehaltenes Gutachten und nur in Teilen schließlich doch irgendwie bekannt gewordenes Gutachten, aufzeigte, dass mindestens für einige ältere, auch besondere Reaktoren im Rahmen der Atombranche, unverhältnismäßig große Unfall-Risiken bestanden. Doch schon dieses Thema war in der hiesigen Mehrheitsgesellschaft kein besonderes Thema mehr, war doch der Atomausstieg nach der mehrfachen Katastrophe im japanischen Fukushima von dem linken bis ins konservativ-rechte Lager bis in die CSU pro Atomausstieg.

Anfang 2010 geriet die Zwischenlagergung von hochradioaktivem Abfall in den Focus, besonders mit Blick auf den fehlendenden Terrorschutz. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig war mit einer Klage befasst, , die bezweifelte, dass das das Lager in Brunsbüttel ausreichend gesichert sei. Auf den Seiten der damals zuständigen Behörden ist eine Veröffentlichung dazu nicht mehr im Original online (sonst informiert mich bitte!). Für das Original muss man entweder den Atommüllreport oder aber direkt die „Wayback-When“-Machine nutzen. Warum die Erinnerung lohnt: Auch heute ist die Debatte um den ausreichenden Schutz von Atomanlagen brisant: Weil die Anforderungen an den Terrorschutz und neue Risiken infolge des Krieges Russlands in der Ukraine wachsen.

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Auswirkungen von gezielten Flugzeugabstürzen auf Zwischenlager für Kernbrennstoffe

Gesetzliche Grundlagen

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist für die Genehmigung der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Zwischenlagern nach § 6 des Atomgesetzes (AtG) zuständig und hat zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer atomrechtlichen Genehmigung nach § 6 AtG erfüllt sind. Hierbei ist gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG auch zu prüfen, ob der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (= SEWD) gewährleistet ist. In diese Prüfung sind auch Terror- und Sabotageakte einzubeziehen.

Bei der Prüfung ist die Beurteilung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios von besonderer Bedeutung. Dabei kann auf die im Bereich der Schadensvorsorge nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG verwendeten Methoden nicht zurückgegriffen werden, da es bei SEWD-Ereignissen nicht um Versagens- oder Fehlerwahrscheinlichkeiten geht, sondern um die Wahrscheinlichkeit einer Realisierung willensgesteuerter Ereignisse.

Nach den Ereignissen in den USA vom 11.09.2001 kann nicht mehr ausgeschlossen werden, dass auch ein Zwischenlager in Deutschland das Ziel eines gezielten Angriffs mit einem Großraumflugzeug werden kann. Nach der Einschätzung des Bundesministeriums des Innern (BMI) liegt ein absichtlich herbeigeführter Flugzeugabsturz auf eine kerntechnische Anlage außerhalb des Wahrscheinlichen, kann aber grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

Deshalb prüft das BfS auch die Auswirkungen eines gezielten Absturzes eines Großraumflugzeuges auf Zwischenlager. Ein solches Ereignis darf, um die Schutzziele für Einwirkungen Dritter einzuhalten, nicht zu einer erheblichen Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung führen. Vor dem 11.09.2001 wurde allein der zufällige Absturz von Militärflugzeugen mit wesentlich geringeren Treibstoffmengen betrachtet.

Prüfverfahren

Für jedes momentan bestehende Zwischenlager wurden die möglichen Anflug- und Aufprallszenarien ermittelt. Dabei wurden alle gängigen Verkehrsflugzeugtypen berücksichtigt. Ausgangspunkte der Untersuchungen waren Maximalgewichte und maximaler Tankinhalt des jeweiligen Flugzeugtyps.

Für alle Standort-Zwischenlager und alle drei Zwischenlagerkonzepte wurde für einen möglichen Kerosinbrand eine Dauer von ca. 15 Minuten mit Spitzentemperaturen von bis zu 1.100 °C ermittelt. Die sonstigen Brandlasten (z. B. Sitze, Verkleidungen, Gepäck) würden zu einem nachfolgenden Mischbrand mit Temperaturen unter 700 °C führen, der innerhalb von 25 Minuten abklänge.

Die thermischen Einwirkungen auf die Behälter mit radioaktiven Abfällen können bei diesem Brand zu einer Erhöhung der Gasmenge führen, die durch ein Behälterleck strömen könnte (Standard-Helium-Leckage-Rate von kleiner gleich 10–8 Pascal (Pa) Kubikmeter pro Sekunde (m³/s) auf maximal 10–4 Pa • m³/s). Dies bedeutet keinen gravierenden Verlust der Dichtheit der Transport- und Lagerbehälter.

Abhängig von der Wanddicke und Widerstandsfähigkeit der Zwischenlagerhalle bzw. des Eingangsgebäudes beim Tunnelkonzept würden die Wände bei einem Aufprall unterschiedlich stark beschädigt werden.

Ergebnisse

Die abschließenden spezifischen Ergebnisse liegen für alle drei technischen Grundkonzepte der in Deutschland errichteten Zwischenlager vor:

Hallenbau STEAG-Konzept

Merkmal: dicke Betonstrukturen, Wandstärke ca. 1,2 Meter, Deckenstärke ca. 1,3 Meter, einschiffiges Gebäude.

Bei den nach diesem Konzept erbauten Hallen an den Standorten Lingen, Grohnde, Brokdorf, Unterweser, Krümmel und Brunsbüttel bliebe bei einem Angriff mit einer großen Verkehrsmaschine die Gebäudestandsicherheit erhalten. Es käme lediglich zu einem lokalen Eindringen von Flugzeugteilen und zu einem geringen Kerosineintrag in das Lagergebäude. Bei einem Brand könnte durch thermische Einwirkungen auf die Behälter die Standard-Helium-Leckage-Rate erhöht werden. Dies bedeutet aber keinen gravierenden Verlust der Dichtheit der Transport- und Lagerbehälter.

Hallenbau WTI-Konzept

Merkmal: Wandstärke ca. 70 cm bzw. ca. 85 cm, Deckenstärke ca. 55 cm, zweischiffiges Gebäude, bestehend aus zwei durch eine Zwischenwand abgetrennten Hallen.

Bei den nach diesem Konzept erbauten Hallen an den Standorten Grafenrheinfeld, Biblis, Gundremmingen, Isar und Philippsburg kann ein gezielter Flugzeugangriff zu größeren Schäden mit einem Einsturz von Wänden und des Daches führen. Damit ist das Eindringen größerer Mengen von Kerosin in die Hallen möglich. Jedoch können bei diesen Zwischenlagerhallen Kerosin oder andere Flüssigkeiten über Abflussöffnungen ausfließen. Dadurch wird der Entwicklung eines lang anhaltenden Kerosinbrandes entgegengewirkt. Beim WTI-Konzept kann – bei einem ungünstigen Auftreffen schnell fliegender harter Trümmerteile oder beschleunigter Bauteile des Dachstuhls der Lagerhalle – das Deckelsystem einzelner Transport- und Lagerbehälter direkt getroffen werden. Dies kann zu einer Erhöhung der Leckage-Rate bei wenigen Behältern führen. Die Behälter-Integrität bleibt auch in diesen Fällen erhalten.

Tunnelkonzept

Hierbei handelt es sich um eine unterirdische Sonderlösung aufgrund standortspezifischer Gegebenheiten. In zwei mit Spritzbeton ausgekleideten Tunnelröhren werden die Behälter eingelagert.

Beim Tunnelkonzept in Neckarwestheim blieben bei einem gezielten Absturz eines Großraumflugzeuges sowohl die Standsicherheit des oberirdisch angelegten Eingangsgebäudes als auch die der unterirdischen Tunnelröhren erhalten. Das Eingangsgebäude verfügt über Wand- und Deckenstärken von 1,5 Metern und widersteht dem Anprall eines großen Verkehrsflugzeuges. Kerosin kann nur in begrenztem Umfang über bestehende Öffnungen (z.B. für die Lüftung) eindringen. Im Fall des Tunnelkonzepts entstünde in der Folge des Flugzeuganpralls keine direkte mechanische Belastung für die Behälter. Die möglichen Einwirkungen durch umherfliegende Trümmerteile sind so gering, dass damit kein Nachlassen der spezifizierten Dichtheit (Standard-Helium-Leckage-Rate von ≤ 10-8 Pa • m³/s) verbunden ist.

Zusammenfassung

Die betrachteten Absturz-Szenarien führen nicht zu einer Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge einer direkten Strahlung oder infolge der Freisetzung einer erheblichen Menge radioaktiver Stoffe (SEWD-Richtlinie). Die Prüfungen des BfS haben ergeben, dass die Eingreifrichtwerte für den Katastrophenschutz (PDF-Dokument 44 kB) von 100 Millisievert (mSv) effektiver Dosis für eine Evakuierung nicht erreicht würden. Das Schutzziel der SEWD-Richtlinie wird damit erfüllt.

Auch die Störfallplanungswerte nach § 49 der Strahlenschutzverordnung werden unterschritten. Damit ist die erforderliche Sicherheit für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen für die untersuchten Standort-Zwischenlager an den Kraftwerksstandorten auch bei einem terroristischen Angriff mit einem großen, vollbetankten Verkehrsflugzeug gegeben. Für eventuell neu beantragte Zwischenlager wird eine Einzelfallbetrachtung durch das BfS vorgenommen.

Die Reaktor-Sicherheitskommission, ein unabhängiges Beratungsgremium des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz- und Reaktorsicherheit (BMU), hat in ihrer Stellungnahme vom 11. Juli 2002 (PDF-Dokument 129 kB) zur „Sicherheit deutscher Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente in Lagerbehältern bei gezieltem Absturz von Großflugzeugen“ zusammenfassend festgestellt, dass die Transport- und Lagerbehälter auch im Falle des gezielten Absturzes eines Großflugzeuges die wesentliche Schutzfunktion des sicheren Einschlusses der radioaktiven Stoffe gewährleisten.

Gezielter Flugzeugabsturz auf Zwischenlager für Kernbrennstoffe

Nach den Ereignissen in den USA vom 11.09.2001 kann nicht mehr ausgeschlossen werden, dass auch ein Zwischenlager in Deutschland das Ziel eines gezielten Angriffs mit einem Großraumflugzeug werden kann. Nach der Einschätzung des Bundesministeriums des Innern (BMI) liegt ein absichtlich herbeigeführter Flugzeugabsturz auf eine kerntechnische Anlage außerhalb des Wahrscheinlichen, kann aber grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist für die Genehmigung der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Zwischenlagern nach § 6 des Atomgesetzes (AtG) zuständig und hat zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer atomrechtlichen Genehmigung nach § 6 AtG erfüllt sind. Hierbei ist gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG auch zu prüfen, ob der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) gewährleistet ist. In diese Prüfung sind Terror- und Sabotageakte einzubeziehen. Bei der Prüfung ist die Beurteilung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios von besonderer Bedeutung. Dabei kann auf die im Bereich der Schadensvorsorge nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG verwendeten Methoden nicht zurückgegriffen werden, da es bei SEWD-Ereignissen nicht um Versagens- oder Fehlerwahrscheinlichkeiten geht, sondern um die Wahrscheinlichkeit einer Realisierung willensgesteuerter Ereignisse.

Da ein terroristischer Flugzeugangriff nicht mehr ausgeschlossen werden kann, prüft das BfS inzwischen auch die Auswirkungen eines gezielten Absturzes eines Großraumflugzeuges auf Zwischenlager. Ein solches Ereignis darf, um die Schutzziele für Einwirkungen Dritter einzuhalten, nicht zu einer erheblichen Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung führen. Vor dem 11.09.2001 wurde allein der zufällige Absturz von Militärflugzeugen mit wesentlich geringeren Treibstoffmengen betrachtet.

Die Prüfung erfolgt im Rahmen der Bearbeitung von Anträgen für Zwischenlager nach § 6 AtG bzw. § 17 AtG unter Einbeziehung von Sachverständigen.

Für jedes Zwischenlager werden die möglichen Anflug- und Aufprallszenarien ermittelt, wobei alle gängigen Verkehrsflugzeugtypen, d.h. leichte, mittlere und schwere Maschinen bis hin zur Boeing 747 und zum Airbus 340 berücksichtigt werden. Hierbei werden auch das jeweilige Maximalgewicht sowie die maximalen Tankinhalte einer Boeing 747 (216 m3 Kerosin) bzw. eines Airbus 340 (195 m3 Kerosin) in Betracht gezogen.

Für die Ermittlung der mechanischen Einwirkungen auf das Gebäude werden Aufprallparameter (Aufprallgeschwindigkeiten, Aufprallwinkel, Aufprallflächen und Aufprallorte) und repräsentative Lastfälle (z.B. Aufprall einer vollbetankten großen Maschine mit hoher Geschwindigkeit senkrecht auf eine Stirn- bzw. Seitenwand) ermittelt.

Für harte Flugzeugteile (mit großer Masse und entsprechender Stoßkraft) wie z.B. Triebwerkswelle oder Fahrwerksaufhängung wurden gesonderte Stoßlast-Zeitfunktionen erstellt. Sie werden bei der Analyse der Wirkung von Flugzeugtrümmern auf Gebäude bzw. Behälter zugrunde gelegt.

Die mechanischen Analysen zum Gebäudeverhalten werden unter Verwendung von Finite-Elemente-Rechenmodellen, unterschiedlichen Berechnungsverfahren, z.B. zum Durchstanzverhalten und zum Penetrationsverhalten der Gebäudestrukturen, und Computersimulationen durchgeführt.

Bei der Analyse thermischer Einwirkungen auf das Gebäude wird zunächst betrachtet, welcher Anteil des Kerosins in das Lagergebäude eindringen und damit zu thermischen Einwirkungen auf die Transport- und Lagerbehälter führen könnte. Für die Auswahl ungünstiger Brandszenarien sind neben der Anfliegbarkeit und der eindringenden Brandlast (Kerosin und feste Flugzeugteile) auch der ausfließende Kerosinanteil sowie die Brandfläche, die Brandraumgröße und die Ventilation (Lüftungsverhältnisse) relevant.

Abhängig von der Wanddicke und Widerstandsfähigkeit der Zwischenlagerhalle werden die Wände bei einem Aufprall unterschiedlich stark beschädigt. Bei den untersuchten Hallen mit Wandstärken von 1,2 m bleibt bei einem Angriff mit einer großen Verkehrsmaschine die Gebäudestandsicherheit erhalten; es kommt lediglich zu einer lokalen Penetration von Flugzeugteilen und zu einem geringen Kerosineintrag. Bei den Hallen mit Wandstärken von 0,7 m bzw. 0,85 m kann ein gezielter Flugzeugangriff zu größeren Schäden mit einem Einsturz von Wänden und des Daches führen. Damit ist das Eindringen größerer Mengen von Kerosin möglich, das die Brandeigenschaften im Wesentlichen bestimmt.

Bei Zwischenlagerhallen können Kerosin oder andere Flüssigkeiten ausfließen. Dadurch wird der Entwicklung eines starken lang anhaltenden Kerosinbrandes entgegengewirkt. Für die untersuchten Zwischenlager wurde für den Kerosinbrand eine Dauer von ca. 10 Minuten und eine Temperatur von bis zu 1.100°C ermittelt.

Im folgenden wird beschrieben, welche mechanischen und thermischen Einwirkungen sich für die Behälter ergeben können und wie sich die Behälter bzw. das eingelagerte radioaktive Inventar unter diesen mechanischen und thermischen Lasten verhalten.

Die thermischen Einwirkungen auf die Behälter führen bei der ermittelten Kerosinbranddauer von ca. 10 Minuten zu keinem relevanten Verlust der Dichtheit der Transport- und Lagerbehälter.

Bei Zwischenlagerhallen nach dem STEAG-Konzept prallt das Flugzeug an der massiven Gebäudestruktur ab und kann höchstens lokal begrenzt zu einem kleinen Teil eindringen, so dass nur kleinere Trümmerteile des Flugzeugs mit abgebremster Geschwindigkeit oder kleinere Gebäudetrümmerteile auf die Behälter einwirken können. Dies hat keinen Einfluss auf die Behälterintegrität; die spezifizierte Dichtheit bleibt erhalten.

Bei den Zwischenlagerhallen nach dem WTI-Konzept kann – bei einem ungünstigen Auftreffen schnell fliegender harter Trümmerteile oder eines beschleunigten Dachbinders – die Integrität einzelner Behälter beeinträchtigt sein. Dies kann zu einer Erhöhung der Leckagerate bei einigen wenigen Behältern führen.

Die für Behälter ermittelte Schadensquote wurde bei der Untersuchung der maximal möglichen Freisetzung aus den Behältern zugrunde gelegt. Die Gutachter des BfS sind zu dem Ergebnis gekommen, dass für die Bevölkerung in der Umgebung sich hieraus keine unzulässigen radiologischen Belastungen ergeben. Das BfS als Genehmigungsbehörde hat die Gutachtensergebnisse bewertet und bestätigt. Selbst unter Zugrundelegung ungünstiger Annahmen gemäß den Störfallberechnungsgrundlagen kommt es nicht zu einer Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge Direktstrahlung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe.

Die Reaktor-Sicherheitskommission hat in ihrer Stellungnahme vom 11. Juli 2002 zur „Sicherheit deutscher Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente in Lagerbehältern bei gezieltem Absturz von Großflugzeugen“ zusammenfassend festgestellt, dass die Transport- und Lagerbehälter auch im Falle des gezielten Absturzes eines Großflugzeuges die wesentliche Schutzfunktion des sicheren Einschlusses der radioaktiven Stoffe gewährleisten.

Die Untersuchungen des BfS zum gezielten Flugzeugabsturzes haben ergeben, dass der Eingreifrichtwert für den Katastrophenschutz von 100 Millisievert (mSv) effektiver Dosis und die entsprechenden Werte von 250 mSv (Erwachsenen) bzw. 50 mSv (Kinder, Jugendliche und Schwangere) für die Schilddrüsendosis nicht erreicht würden.
Damit ist die erforderliche Sicherheit für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen für die bislang untersuchten Standort-Zwischenlager nach dem STEAG- bzw. WTI-Konzept auch unter Zugrundelegung eines terroristischen Angriffs mit einem großen, vollbetankten Verkehrsflugzeug gegeben.

AKW Brokdorf nach Castor-Zwischenfall: Räumung hochradioaktiver Brennelemente vorerst gestoppt

„Kernkraftwerk Brokdorf: Verformung an Komponente zum Heben von CASTOR®-Behältern“ – so hatte es PreußenElektra als Betreiber des AKW Brokdorf maximal distanziert mitgeteilt. An dem AKW Brokdorf ist außerdem zu 20 Prozent der schwedische Atomkonzern Vattenfall beteiligt. Der Castor-Behälter war offenbar falsch in das Ladegeschirr eingehängt worden, als er zum Beladen mit hochradioaktiven Atommüll zum Einsatz kam. Die Räumung von hochradioaktiven Brennelementen aus dem Ende 2021 abgeschalteten AKW Brokdorf in das benachbarte Lager der Bundesgesellschaft für Zwischenlager (BGZ) ist vorerst unterbrochen, teilte die zuständige Atomaufsicht in Kiel auf Anfrage mit. (Foto: BGZ)

Die Ursachenklärung, wie es zu dem Störfall gekommen ist und welche Folgen dieser für den eingesetzten Castor-Behälter und seinen hochradioaktiven Inhalt hat, ist angelaufen. Die zuständige Atomaufsicht- und Genehmigungsbehörde von Schleswig-Holstein teilt auf Anfrage von umweltFAIRaenern.de mit: „Der betroffene Behälter steht an dem für die Abfertigung vorgesehenen Platz in der Reaktorhalle. Er wurde dicht verschlossen und befindet sich in einem sicheren Zustand. Die Abfertigung wurde bis zur Klärung des weiteren Vorgehens unterbrochen. Weitere Behälter wurden nicht beladen.“

Verformung am Hebewerkzeug? Der Castor ist an den vorgesehenen Tragzapfen des über 100 Tonnen schweren Behälters offenbar falsch in das Ladegeschirrr eingehängt worden. Die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein teilt auf Anfrage von umweltFAIRaendern mit: „Erkenntnisse über Schäden am Tragzapfen oder am Behälter liegen aufgrund der durchgeführten Sichtprüfungen, Oberflächenrissprüfung und Maßkontrolle bzgl. Verformung nicht vor. Von der Betreibergesellschaft wurden rechnerische Nachweise zur Unversehrtheit des Tragstutzens vorgelegt, die zur Zeit von der BAM geprüft werden.“ Die BAM ist die staatliche Bundesgesellschaft für Materialforschung.

Außerdem gibt es weitere Untersuchungen: „Die Ausschreibung zur Begutachtung des Meldepflichtigen Ereignisses läuft noch, sodass wir keine Angaben über den zugezogenen Sachverständigen machen können. Im Rahmen der Erstbewertung des Ereignisses waren die Sachverständigen TÜV NORD EnSys und ESN-SZ eingebunden. Die BAM prüft die vorgelegten Nachweise im Hinblick auf die Transport- und Lagersicherheit der Behälter sowohl im Auftrag der BGZ als auch im Hinblick auf sicherheitstechnische Aspekte im Auftrag der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde.“

Die Atombehörde in Schleswig-Holstein und, nach deren Auskunft, die (staatliche) Betreibergesellschaft des Zwischenlagers BGZ, bedienen sich gemeinsam (?) der ebenfalls staatlichen BAM, um zu prüfen, ob der betroffene Behälter Schaden genommen hat? Zwei Auftraggeber und ein Gutachter? Ist das sinnvoll? Ist das ausreichend diversifiziert?

Weiter wollte UmweltFAIRanendern wissen: „Mit welchem Zeitraum wird gerechnet, bis es zu einer Klärung kommt, ob der Behälter weiterhin im Einsatz bleiben kann oder ob ein umladen erforderlich wird und wie würde das Handling aussehen, wenn es zu einem Austausch kommen müsste? (Gibt es davor vorgesehene Ablaufpläne?)“.

Dazu teilt das Ministerium mit: „Die Entscheidung, ob der Behälter weiterhin für die Lagerung von Brennelementen genutzt und daher  im Zwischenlager angenommen werden kann, trifft die BGZ nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen. Sollte die Endlagerfähigkeit des Behälters nicht mehr gegeben sein, müsste der Castor-Behälter wieder entladen werden. Dazu müsste der Behälter zurück in das Absetzbecken transportiert werden. Auch für eine solche Handhabung müssten Nachweise erbracht werden, dass die dabei auftretenden Lasten sicher vom Behälter und den Tragzapfen abgetragen werden können und es müsste für die gesamte Handhabung ein gesonderter Ablaufplan vorgelegt werden. Über die Fortsetzung der Kampagne entscheidet die atomrechtliche Aufsichtsbehörde, wenn die Entscheidung über die weitere Eignung des Castorbehälters vorliegt unter Berücksichtigung der Erkenntnisse und bisher umgesetzten Abhilfemaßnahmen aus dem meldepflichtigen Ereignis.“

Zum Rückbau des abgeschalteten AKW Brokdorf werden zunächst die hochradioaktiven Brennelemente und Kernbrennstoffe aus dem Reaktor bzw. dem Nasslager des Atommeilers geborgen. Dazu werden sie in Castor-Behälter verpackt. Die Beladung erfolgt im Nasslager wegen der hohen Strahlung unter Wasser. Per Krananlage werden die Behälter in das Nasslager abgesenkt, beladen und dann herausgezogen und zunächst am Beckenrand abgestellt. Die Brennelemente erzeugen nach ihrem Reaktoreinsatz eine hohe Wärmeleistung. Daher braucht es einige Jahre, bis sie in die Castoren verpackt werden können. UmweltFAIRaendern hatte die Atomaufsicht nach dem bisherigen Plan zur Räumung des Brennstoffs gefragt: „Das KBR soll nach jetzigem Stand voraussichtlich bis Ende 2025 kernbrennstoffrei sein. In diesem Jahr sollen noch 11 weitere Castorbehälter beladen werden, 2024 und 2025 voraussichtlich jeweils 13. Vor Ort sind bereits 12 leere Behälter, die bei der BGZ gelagert werden“.

Außerdem fragte umweltFAIRAendern: “ Sind neben den abgebrannten Brennelementen noch weitere hoch- oder mittelradioaktive  Dinge wie Brennstabsegmente, einzelne Brennstäbe oder Einbauten oder vergleichbar im Nasslager, die ebenfalls in Castoren- möglicher in speziellen Kapseln – verpackt werden? Wenn ja, welche, wie viele Stäbe, Segmente oder Teile sind das und wie viele Behälter werden dafür zusätzlich benötigt.“ Dazu das Ministerium: „In Castorbehälter werden nur abgebrannte Brennelemente und einzelne Brennstäbe, so genannte Sonderbrennstäbe, verpackt. Im KBR gibt es 233 Sonderbrennstäbe, die in speziellen Köchern in Castorbehälter verpackt werden sollen. Nach der derzeitigen Planung der Betreiberin werden hierfür zusätzlich 1 bis 2 Castorbehälter benötigt.“

Hochradioaktiver Atommüll: Erste Protestkundgebung gegen Castor-Transporte von Jülich nach Ahaus

Eine irgendwie olympische Aufgabe für Nordrhein Westfalen: Kommt es ab Anfang 2024 zu hochradioaktiven Atomtransporten mit Castor-Behältern quer durch das Bundesland von Jülich nach Ahaus? Atomwaffenfähiges und extrem angereichertes Uran steckt – hochradiaktiv – in den Graphitkugeln. 300.000+ Eine spezielle Atomreaktor-(Superhelden:)Idee mit Thorium Kugeln, die in einem Hochtemperatur-Reaktor bestrahlt werden, um Atomstrom herzustellen. Mit Brennstoff, der die Herstellung von waffenfähigem Uran und damit dem militärischen Mißbrauch Tür und Tor öffnet. Der Reaktor hat nie richtig funktioniert, aber schwere Schäden angerichtet und brisanten Atommüll hinterlassen.

Die Atomtransporte von Jülich nach Ahaus sind nicht nur wegen der Strahlung gefährlich, sondern auch wegen der Risiken von Terrorangriffen eine enorme Aufgabe für die Innere Sicherheit, für Polizei und Sicherheitskräfte im BUND und NRW. Die Kriegssituation in der Ukraine mit den dortigen Risikolagen um umkämpfte Atomanlagen, erhöht die Aufmerksamkeit. Schon Mitte des nächsten Jahrzehnts läuft die Betriebsgenehmigung für das Zwischenlager in Ahaus aus. Warum lässt man das Zeug nicht in Jülich? In Ahaus ruft die Bürgerinitiative zu einer Protestkundgebung auf: Sonntag, den 20. August, 14 Uhr im Zentrum von Ahaus (am „Mahner“). Ein Termin, der aus Gründen wichtig ist, um die Frage nach den erforderlichen Sicherheitskonzepten für die künftige oberirdische Lagerung von hochradioaktivem Atommüll neu zu definieren. Denn nicht nur Terror und Krieg erhöhen die Risiken der Atomenergie in all ihren Formen zwischen Reaktor und Waffe. Auch die enormem Probleme bei der langfristigen unterirdischen Lagerung stellen Deutschland und fast alle Staaten der Welt vor bislang ungelöste Herausforderungen. Noch gibt es keine Genehmigung für solche Atomtransporte. Noch fordern vor allem Grüne im Land NRW ein neues Lager in Jülich, statt Transporte. Grüne im Bundestag haben aber – aus unklaren Kostengründen – im Haushaltsausschuss für Transporte nach Ahaus votiert, nachdem sich die verantwortlichen Bundesministerien entsprechend festgelegt hatten.. Der Bund ist Mehrheitseigner bei dem Atommüll aus Jülich.

Auch das NGB war wegen der anstehenden Atomtransporten in das Zwischenlager schon vor Ort in Ahaus.

Doku von der Homepage der BI Ahaus: 2024: 152 Castor-Transporte mit Atommüll aus Jülich nach Ahaus?

Das Forschungszentrum Jülich (FZJ) und seine nukleare Entsorgungsgesellschaft (JEN) wollen ihren Atommüll nach Ahaus bringen. Es geht um ca. 300 000 abgebrannte Kugelbrennelemente (Kugel-BE) aus dem stillgelegten Versuchsreaktor AVR. Diese befinden sich in 152 Castor-Behältern. Ab 2024 sollen dann also 152 Straßen-Transporte von Jülich nach Ahaus stattfinden. Eine Testfahrt ohne Behälter hat bereits stattgefunden.

FZJ und JEN erwarten noch in diesem Jahr die Transportgenehmigung und wollen dann schnellstmöglich mit dem Abtransport nach Ahaus beginnen,

obwohl

  • die Kugel-BE aus Jülich nicht endlagerfähig sind, sondern vorher abgereichert und konditioniert werden müssen,
  • das Verfahren dafür erst noch entwickelt werden muss, wofür JEN und FZJ allein verantwortlich sind,
  • weder Entwicklung noch Durchführung dieses Verfahrens in Ahaus möglich sind, aus technischen wie auch rechtlichen Gründen,
  • demzufolge irgendwann erneut 152 Transporte zurück nach Jülich oder an einen anderen Ort nötig wären,
  • die NRW-Landesregierung laut Koalitionsvertrag gegen den Transport nach Ahaus und für einen Lagerneubau in Jülich ist,
  • die Landesregierung für den Erwerb eines Grundstücks in Jülich die finanziellen Mittel im Landeshaushalt 2023 zur Verfügung gestellt hat,
  • die Stadt Ahaus laut einstimmigen Ratsbeschluss gegen die Verbringung des Jülicher Atommülls nach Ahaus ist,
  • Klagen der Stadt Ahaus und eines Bürgers gegen die Einlagerung des Jülicher Atommülls in Ahaus eingereicht worden sind,
  • sogar der Bürgermeister von Jülich dafür ist, dass die Kugel-BE in Jülich bleiben!

Wir sagen: Atommüll-Verschiebung ist keine Entsorgung!

Atommüll aus Jülich? Nicht mit uns – wir stellen uns quer!

Wir rufen auf zu einer ersten

Protestkundgebung
am Sonntag, dem 20. August, 14 Uhr
im Zentrum von Ahaus (am „Mahner“).

Bundesrepublik muss Atomwaffen verbieten – Gedenken an Hiroshima und Nagasaki

Während mit Blick auf den Krieg Russlands in der Ukraine die Risiken einer auch nuklearen Eskalation wachsen, gedenken weltweit Menschen den Opfern der von den USA vor 78 Jahren über Hiroshima und Nagasaki abgeworfenen Atombomben. Die jeweils mit dem Nobelpreis ausgezeichneten „Internationale Ärzt:innen zur Verhütung des Atomkriegs“ (IPPNW) und ICAN setzen sich – gemeinsam mit vielen Partnern in aller Welt, darunter neuerdings auch der BUND und die Naturfreunde – dafür ein, den Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen zu unterschreiben. Die Bundesrepublik verweigert diese Unterschrift bislang. Sie ist obendrein Vorbild für die weitere Zuspitzung: Im Rahmen der sogenannten „nuklearen Teilhabe“ ist die Bundesrepublik Standort für Atomwaffen, die von deutschen Bundeswehrsoldaten mit deutschen Kampfflugzeugen im Erstfall in die entsprechenden Ziele geflogen werden. Russland hatte zuletzt im Zuge des Kriegs in der Ukraine jüngst entschieden, mit Belaruss ebenfalls eine „nukleare Teilhabe“ zu betreiben und russische Atomwaffen dort zu installieren.

Zum Thema „nukleare Teilhabe“ informiert die „Internationale Campagne für das Verbot von Atomwaffen“ ICAN in diesem lohnenden Beitrag.

Weitere Hinweise:

78 Jahre Gedenken an Hiroshima und Nagasaki

IPPNW fordert die globale Ächtung von Atomwaffen und ein Ende der nuklearen Teilhabe Deutschlands

03.08.2023 Anlässlich der Jahrestage des Abwurfs der Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki durch die USA am 6. und 9. August 1945 fordert die IPPNW die Bundesregierung dazu auf, dem UN-Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) beizutreten, Entschädigungszahlungen an die Überlebenden von Nuklearwaffeneinsätzen zu leisten sowie den Austritt Deutschlands aus der nuklearen Teilhabe der NATO. Vom 6. bis 9. August 2023 beteiligt sich die IPPNW zudem deutschlandweit an Gedenkveranstaltungen für die Opfer von Hiroshima und Nagasaki.

„In Hiroshima und Nagasaki starben je nach Schätzung zwischen 110.000 und 210.000 Menschen als Folge der atomaren Angriffe, die meisten durch Verbrennungen“, erklärt die Co-Vorsitzende der IPPNW Deutschland, Dr. Angelika Claußen. „Die Gesamtzahl der Todesopfer ist kaum zu beziffern. Die Folgen sind bis heute zu spüren, obwohl die meisten direkt Betroffenen nicht mehr am Leben sind. Sie sind an Krebs und anderen strahlenbedingten Krankheiten gestorben. Doch die genetischen Folgen der Atombomben sind auch in der 2. und 3. Generation der Überlebenden zu finden.“

„Die Bomben, die die USA am 6. und 9. August auf Japan abwarfen, waren im Vergleich zu den Bomben in den heutigen Arsenalen sehr klein. Die heutigen Atomwaffen sind durchschnittlich fünf bis 30 Mal größer. Und es gibt davon auf der Welt mehr als 12.500 Stück“, ergänzt Xanthe Hall, Referentin für nukleare Abrüstung der IPPNW.

Nuklearwaffen wurden nicht nur in Hiroshima und Nagasaki eingesetzt. Bis heute wurden sie insgesamt 2.058 Mal detoniert, als vermeintliche „Versuche“ einer kleinen Gruppe von Staaten für Entwicklungszwecke. Obwohl die Einsätze in Hiroshima und Nagasaki die katastrophalen Folgen einer atomaren Explosion auf die Gesundheit und die Umwelt im betroffenen Gebiet gezeigt hatten, fanden nicht einmal ein Jahr später die ersten Tests der USA auf den Marshallinseln statt.

Diese Atomwaffentests wurden in Gebieten durchgeführt, die als menschenleer galten. Dies entsprach nicht der Wahrheit: in den Gebieten lebten in vielen Fällen indigene Völker: Native Americans, Aborigines, Uiguren, Polynesier*innen, Marshaller*innen u.a. Insbesondere Frankreich und Großbritannien nutzten ihre (ehemaligen) Kolonien für Tests, die Sowjetunion nutzte das Gebiet des heutigen Kasachstan. Seit langem machen die Überlebenden von Atomwaffeneinsätzen und -tests gemeinsam auf die schrecklichen Parallelen in ihren Geschichten und ihren aktuellen Lebensumständen aufmerksam.

Anlässlich der Jahrestage von Hiroshima und Nagasaki fordert die IPPNW von der Bundesregierung:

1. Deutschland muss an der nächsten Staatenkonferenz zum Atomwaffenverbotsvertrag im November 2023 in New York als Beobachterin teilnehmen.

2. Deutschland muss sich für die Anerkennung von Überlebenden von Atomwaffeneinsätzen und -tests stark machen und sich zur Unterstützung der Betroffenen und zur Sanierung kontaminierter Gebiete bereit erklären.

3. Deutschland muss einen Fahrplan zum Ausstieg aus der nuklearen Teilhabe entwickeln.

Kontakt:
Frederic Jage-Bowler (Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, jagebowler[at]ippnw.de, +49 30 69807415

Weitere Informationen:
Die IPPNW beteiligt sich zwischen dem 6. und 9. August 2023 bundesweit an den Hiroshima- und Nagasaki-Gedenktagen. Eine Terminübersicht finden Sie hier: https://www.ippnw.de/aktiv-werden/termine.html

Die IPPNW wird am Internationalen Tag der Atomtests, 29. August, einen IPPNW-Report über die Folgen von Atomwaffentests weltweit veröffentlichen. Die Publikation bietet einen Überblick über die Auswirkungen der Atomwaffentests auf Gesundheit und Umwelt und enthält Übersichtsartikel von Tilman Ruff und Arjun Makhijani zu vielen Testregionen, die das jeweils vorhandene Wissen zusammenfassen.

Hochradioaktiv auf Geisterfahrt: 152 gepanzerte Atomtransporte x 130 Tonnen auf 13 Achsen, auf der Reise von Jülich nach Ahaus – oder wie weiter?

152 Behälter mit hochradiaktivem Atommüll – mit atomwaffenfähigem Uran angereichert – lagern in Jülich. Ohne die eigentlich erforderliche Genehmigung nach dem strengen Atomgesetz! Da fehlt es an Terrorschutz – aber sogar an der notwendigen Erdbebensicherheit. Jahrelang kämpfen in den Behörden und Unternehmen von Bund und Ländern Interessenvertreter:innen, was mit dem Atommüll halbwegs sicher und vernünftig gemacht werden könnte. Gut ist: Ein Export dieses überaus brisanten Atommülls in die USA ist von der Agenda möglicher „Maßnahmen“ endlich gestrichen. Im Haushaltsausschuss des Bundestags hatten zuletzt Grüne und Co dafür votiert, dass der Atommüll aus Jülich aus Kostengründen besser schnell in das Zwischenlager nach Ahaus transportiert werden sollte. Die Koalition aus CDU und Grünen in NRW aber will „unnötige Atomtransporte“ wegen der enormen Risiken unbedingt vermeiden und befürwortet daher den Neubau eines verbesserten Lagers am Standort in Jülich. Im Haushalt sind dafür die Finanzmittel extra eingestellt worden. Aber: Die Bundesrepublik ist mit irgendwas bei 70 Prozent Mehrheitsbeteiligter bei der zuständigen „Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen“ (JEN). Erste Testfahrten mit extra für diese Atomtransporte entwickelten neuen gepanzerten Spezialfahrzeugen haben jüngst stattgefunden. Werden im Jahr 2024 rund 150 Castor-Transporte mit hochradioaktivem Atommüll auf NRWs Straßen nach Ahaus rollen? (Fotos: JEN)

Beim WDR, dessen Beitrag demnächst aufgrund gesetzlicher Vorschriften gelöscht wird, ist derzeit noch folgendes zu lesen: Ein Atomtransport von Jülich könnte derzeit noch daran scheitern, weil eine Klage der Stadt Ahaus gegen die Einlagerung der Castor-Fässer aus Jülich ansteht. Das bestätigte die JEN auch gegenüber umweltFAIRaendern. Der WDR: „Ein Urteil könnte zum Jahresende erfolgen. Und es könnte sein, dass Anwohner gegen die Transporte klagen, sobald bekannt ist, welche Straßen betroffen sein werden. Das ist derzeit noch Verschlusssache.“ Weiter schreibt der WDR: „Auch rechnen die Behörden mit erheblichen Protesten von Atomkraftgegnern und Klimaschützern. Ob dann über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren genügend Polizeikräfte zur Verfügung stehen, um die Transporte zu sichern, ist offen.“

Im Moment ist die Planung, dass insgesamt 152 Fahrten stattfinden sollen. „Eine Fahrt pro Castor-Fass auf einem Tieflader mit spezieller Sicherheitstechnik und entsprechenden Begleitfahrzeugen. Die Polizei könnte aber nach eigenem Ermessen auch Konvois anordnen, sagt JEN-Sprecher Jörg Kriewel. Und sie kann auch bei den Transport-Zeiträumen mitreden. Großereignisse wie die Fußball-EM im kommenden Jahr könnten viele Polizeikräfte binden, die dann nicht für Atommüll-Transporte zur Verfügung stünden. Für die Räumung des alten Zwischenlagers in Jülich rechnet der Bund mit Gesamtkosten von mehr als 200 Millionen Euro. Der Bau eines neuen Zwischenlagers in Jülich würde nach Schätzungen der JEN mindestens 450 Millionen Euro kosten. Bezugsfertig wäre es erst 2032. Diese Lösung soll weiterverfolgt werden, bis klar ist, ob die Ahaus-Option tatsächlich realisiert wird. Aber „die Beteiligten sind sich einig, dass die parallele Weiterverfolgung so bald wie möglich zu beenden ist“, heißt es in dem Bericht der drei Bundesministerien an den Haushaltsausschuss.“

umweltFAIRaendern hatte ebenfalls nachgefragt und folgende Antworten zu den Planungen bekommen:

Zunächste wollte umweltFAIRaendern von der JEN wissen, wie genau das mit den Testfahren im Juni 2023 war. Der Pressechef Jörg Kriewel teilte mit: „Die Testfahrten wurden auf Bitten unseres Transporteurs (Orano NCS) initiiert und durchgeführt. Sie sind nicht Bestandteil des Genehmigungsverfahrens, sondern dienten alleine dazu, die Befahrbarkeit möglicher Transportwege sowie die Rangiermöglichkeiten auf dem Zwischenlager-Gelände hier in Jülich und auch in Ahaus in der Praxis zu testen. Die Testfahrten waren erfolgreich – heißt, alles was zuvor in der Theorie angenommen und geplant wurde, bestätigte sich so auch in der Praxis.“

Zur Frage, welche Fahrzeuge bei möglichen Atomtransporten von Jülich nach Ahaus zum Einsatz kommen könnten sage Kriewel: „Die genauen Details der Transporteinheiten sind Verschlusssache. Was wir sagen dürfen:

  • – Die Gesamtlänge der Transporteinheit beträgt rund 30 Meter.
  • – Das Gesamtgewicht (mit Castor) wird ca. 130 Tonnen betragen (ohne Castor rund 100 Tonnen), verteilt auf 13 Achsen.
    – Die Zugmaschine ist keine Sonderanfertigung, sie wurde jedoch nach der Anschaffung gemäß der Anforderungen aus der SEWD-Transport gehärtet.
  • – Der 9-achsige Sattelauflieger wurde für die JEN hergestellt. In Transportkonfiguration wird später noch eine „Schutzhaube“ aufgebracht.

Insgesamt werden 4 Transporteinheiten (Zugmaschine + Sattelauflieger inkl. Schutzhaube) für die Transporte zur Verfügung stehen. Drei der Zugmaschinen sowie die vier Auflieger (inkl. der 4 Schutzhauben) sind Eigentum der JEN. Die 4. Zugmaschine ist Eigentum der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II). Als Synergieeffekt und zur Reduzierung der Kosten gibt es die vertragliche Absprache, dass die JEN bei Bedarf auf diese Zugmaschine zurückgreifen kann, gleiches gilt auch umgekehrt, also dass die Münchener auch auf eine unserer Zugmaschinen zurückgreifen können, sollte dies notwendig werden.“

Zur Frage, welche Geschwindigkeiten bei einem Straßentransport für einen derartigen Atomtransport zulässig seien, teilt Kriewel für die JEN mit: „Die genauen Details der Transporte sind Verschlusssache“.
– Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 80 km/h.
– Da es sich um Schwerlasttransporte handelt, gehen wir aktuell davon aus, dass diese (wie bei Schwerlasttransporten üblich) in der Zeit zwischen 22:00h – 06:00h durchgeführt werden müssen.“

  • Die JEN ist sich derzeit sicher, dass sie die erhöhten Anforderungen an den Terrorschutz, der in den geheimen Richtlinie zu „Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ geregelt ist, bei Transporten von Jülich nach Ahaus einhalten kann. Abschließenden Genehmigungen stehen aber noch aus. Vermutlich werden aber je Transport u.a. 5 – 10.000 Einsatzkräfte aus Bund und Land erforderlich sein, um jeden einzelnen Castortransport gegen Angriffe zu schützen. Und damit sind nicht die Aktionen von Anti-Atom-Initiativen gemeint. Inwieweit die Kosten für solche Einsätze und die damit verbundenen Belastungen in die Abwägung einbezogen werden, ob der Neubau eines verbesserten Zwischenlagers in Jülich ist, ist unklar.

Nach den jetzigen Testfahren werden demnächst noch weitere „Simulationen“ stattfinden. Dann sollen Transporte mit „Leer-Behältern“ durchgeführt werden und das Handling vom Ausschleusen der Behälter in Jülich bis zur  Einlagerung in Ahaus getestet werden. Jörg Kriewel von der JEN gegenüber umweltFAIRaendern: „Die Kalterprobung ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens und wird zusätzlich noch die Handhabung der Castoren bei der Beladung in Jülich bzw. dann bei der Entladung in Ahaus zum Gegenstand haben.“ Ob bei diesen Tests auch die Polizei beteiligt sein wird? „Ob und wie bei den Transporten die Polizei beteiligt wird, wird letztlich von der jeweiligen Lage vor Ort durch den Transporteur in Absprache mit der Polizei bewertet und festgelegt werden.“

Wie dann eine noch ausstehende Genehmigung für die Atomtransporte selbst aussehen könnte? „Nach unseren Informationen könnte die Polizei je nach Lage auch anordnen, mit mehreren Transporteinheiten gebündelt (Konvoi) zu fahren. Die konkreten Details (und die Einbeziehung der Polizei) werden erst nach Erhalt der Transportgenehmigung durch den Transporteur geklärt. Details zur Transportstrecke sind Verschlusssache“, sagt Kriewel.

Zur derzeitigen Rechtslage teilt die JEN mit: „BGZ ist Betreiber des ZL in Ahaus. Die BGZ verfügt bereits über die notwendige Genehmigung nach § 6 AtG zur Annahme der Jülicher AVR-Behälter. Allerdings ist der Sofortvollzug beklagt.“ Auf eine Anfrage bei der BGZ dazu habe ich erstmal verzichtet. Weiter teilt Kriewel mit: „Für das bestehendes Zwischenlager hier in Jülich (AVR-Behälterlager) ist die JEN verantwortlich. Hier sind wir durch die Räumungsanordnung auch aufgefordert, weiterhin eine Genehmigung zur weiteren Zwischenlagerung zu erwirken (beantragt von der JEN für die Dauer von 9 Jahren). Dieses Genehmigungsverfahren ist weit fortgeschritten und auch das Themenfeld der Seismik (Erdbebenfall) konnte mittlerweile von uns positiv nachgewiesen werden. Aktuell noch offen sind Nachweise gemäß der SEWD-IT. Wann wir mit einer Genehmigung rechnen können und für wie lange das BASE diese dann aussprechen wird, ist derzeit noch offen.“

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Dokumentation von der Homepage der BI Ahaus:

Wichtige Hintergrundinformationen

Was geschieht mit den Kugel-Brennelementen aus dem stillgelegten AVR Jülich?
Der aktuelle Sachstand (10.7.2023)

Der Tatbestand:

Beim Forschungszentrum Jülich (FZJ, früher Kernforschungsanlage Jülich, KFA) lagern 152 Behälter vom Typ Castor THTR/AVR, die gefüllt sind mit den ca. 300 000 ausgedienten Brennelement-Kugeln des stillgelegten Versuchsreaktors AVR.

Das Problem:

Die Castoren stehen in einem 1993 für 20 Jahre genehmigten „Billiglager“ (R. Mohrmann), das für 20 Jahre genehmigt war. Diese Genehmigung lief also bereits im Jahr 2013 aus. Es folgte eine einjährige Duldung. Im Juli 2014 wurde aber behördlicherseits eine Räumungsanordnung erteilt, da dieses Lager nicht die erforderliche Erdbebensicherheit gewährleisten konnte (oberhalb von 5m Höhe enthalten die Wände beispielsweise keinen Beton mehr…).

Lösungsansätze („Optionen“):

Seitdem wurden offiziell seitens der Betreiber des Jülicher Lagers (Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen, JEN) drei Lösungsvarianten („Optionen“) für den weiteren Verbleib der Castoren verfolgt:

  1. Verbringung des Atommülls in die USA
  2. Neubau eines erdbebensicheren Lagers in Jülich
  3. Transport des Atommülls in das Zwischenlager Ahaus (TBL-A)

Zu a:
Die Option USA wurde begründet mit der Proliferations-Gefahr, da die Kugel-Brennelemente teilweise hochangereichert sind und somit potenziell waffentauglich sein könnten. Verhandlungen mit den USA gab es seit 2011, im letzten Jahr (2022) wurden diese Pläne aber nach Widerständen in den USA und auch seitens der deutschen Anti-AKW-Bewegung sowie aufgrund erheblicher rechtlicher Probleme endgültig aufgegeben. Daher wird an dieser Stelle nicht mehr näher darauf eingegangen.1

Zu b:
Die Option Lagerneubau in Jülich wäre – auch im wörtlichen Sinne – die nahe liegende. Zum einen, weil damit problematische Transporte vermieden würden. Zum anderen, weil die Kugel-Brennelemente aus dem AVR (wie auch aus dem THTR Hamm-Uentrop) nicht so ohne weiteres endlagerfähig sind: Sie müssten abgereichert und für die Endlagerung konditioniert werden. Das Verfahren dafür ist kompliziert, auch und gerade wegen der Verwendung von Graphit als Moderator-Material. Ein solches Verfahren müsste auch erst entwickelt werden.2 Verantwortlich dafür sind und bleiben die Wissenschaftler aus Jülich, die diesen Reaktor- und Brennelementtyp erst entwickelt haben, rechtlich verantwortlich ist die JEN.

Seitens FZJ und JEN wird aber der Neubau eines Lagers in Jülich seit mehr als 10 Jahren immer wieder verzögert und hinausgeschoben, man könnte auch sagen sabotiert. Das Hauptmotiv dafür hat bereits im Jahr 2011 der damalige Aufsichtsratsvorsitzende des FZJ, Karl Eugen Huthmacher, in aller Offenheit bekannt gegeben: Als eines der größten europäischen Forschungseinrichtungen müsse das FZJ die Möglichkeit haben, die „besten Köpfe der Welt“ anzuziehen. Um sich für sie als attraktiver Standort darzustellen, müsse es erklärtes Ziel sein, dieses Forschungszentrum „brennstofffrei“ zu machen. Der Aufsichtsrat des FZJ sprach sich daher schon damals gegen den Neubau eines Lagers in Jülich aus.3 Seitdem wird die „Option Neubau“ aufgrund des politischen Drucks durch das Land NRW zwar formal weiter verfolgt, im Jahr 2012 wurde auch ein Grundstück für einen möglichen neuen Lagerstandort in Jülich präsentiert. In Wirklichkeit aber wurde die Option mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln hintertrieben. Dazu nachfolgend einige Fakten und Daten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Auf der Sitzung des „Nationalen Begleitgremiums (NBG)“ am 19.02.2019 in Jülich gab der damalige Geschäftsführer von JEN, Rudolf Printz, bekannt, dass das bereits im Jahr 2012 für einen möglichen neuen Zwischenlager-Standort ausgewählte Grundstück am 8.11.2018 vom Forschungszentrum Jülich (FZJ) zurückgezogen worden sei.4 Als Begründung wurde zunächst angegeben, dass das FZJ das Grundstück für andere Zwecke benötige; in den nachfolgenden Wochen wurde seitens des FZJ mitgeteilt, dass das Grundstück den neueren verstärkten Sicherheits- bzw. Sicherungsvorschriften nicht mehr entspreche. Eine Arbeitsgruppe von FZJ und JEN suche nun nach einem neuen Grundstück – was allerdings bedeuten würde, dass bereits abgeschlossene UVP und seismologische Untersuchungen erneut durchgeführt werden müssen, womit eine weitere mehrjährige Verzögerung verbunden wäre.
  • In einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Die Linke) zu diesem Sachverhalt erklärte der Parl. Staatssekretär Dr. Michael Meister am 19.03.19, dass das Grundstück zwar 2012 vom FZJ ausgewählt, aber eine Überlassung an JEN niemals stattgefunden habe; gegenwärtig seien Überlegungen zu einer anderen Nutzung im Gange; man befände sich in einem „Klärungsprozess“.5
  • Am 24.07.2019 behauptet die Bundesregierung in der Antwort auf eine „Kleine Anfrage“ des Abgeordneten Oliver Krischer (Bündnis90/Die Grünen), dass es nach ihrer Kenntnis keinen Rückzug des Grundstücks gegeben habe (Bundestagsdrucksache 19/11905). Im Gespräch der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ mit der damaligen Bundesumweltministerin Svenja Schulze am 24.08.19 wurde von ihrem Unterabteilungsleiter für Nukleare Entsorgung, Haart, gesagt, das besagte Grundstück stehe weiterhin (Svenja Schulze: „wieder“) zur Verfügung.
  • In ihrem Koalitionsvertrag hat die neugewählte NRW-Landesregierung im Juni 2022 beschlossen, sich für die Minimierung von Atomtransporten einzusetzen: „Im Fall der in Jülich lagernden Brennelemente bedeutet dies, dass wir die Option eines Neubaus eines Zwischenlagers in Jülich vorantreiben“.
  • Auf Anfrage der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“, wie die Landesregierung diese Zielsetzung umzusetzen gedenke, teilte die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, Mona Neubaur, der BI am 14.12.22 mit, dass man im Landeshaushalt 2023 die Bereitstellung eines im Landesbesitz befindlichen Grundstücks für den Neubau einer Lagerhalle in Jülich aufgenommen habe.
  • Auf dem „Jülicher Nachbarschaftsdialog“ am 6. März 2023 gab JEN bekannt, dass die Standortauswahl für einen Neubau jetzt abgeschlossen und der Erwerb des entsprechenden Grundstücks „eingeleitet“ worden sei. Gegenwärtig liefen Beratungen mit den zuständigen Behörden zu Natur- und Artenschutz sowie Landschafts- und Regionalplanung. Eine eventuelle Umlagerung der Castoren aus dem alten in das neu zu errichtende Lager sei jedoch „aus heutiger Sicht nicht vor 2032 möglich.“6
  • Die Neubauoption solle angesichts „der noch verbliebenen offenen Realisierungsfragen der Ahaus-Option“ noch weiterverfolgt werden, sie sei aber „so bald wie möglich – nach der erfolgreichen Durchführung der ersten Transporte“ nach Ahaus zu beenden – so zitiert JEN in derselben Präsentation die Auffassung der Bundesministerien BMUV, BMBF und BMF.
  • Dahinter steht auch der Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags (auf Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP!) vom 30. November 2022, demzufolge die „kostengünstigere Ahaus-Option“ verfolgt werden solle, sofern das Land NRW nicht die Mehrkosten eines Neubaus in Jülich tragen wolle.
  • Formal besteht der bereits 2012 gestellte Antrag auf Neubau eines Lagers in Jülich nach wie vor (Stand: Juli 2023). Laut Genehmigungsbehörde BASE steht aber für die Genehmigung immer noch die Einreichung wesentlicher Unterlagen durch die Betreiber aus, insbesondere zum Bereich Erdbebensicherheit.7

Zu c:
Der gegenwärtige Sachstand für die Option Ahaus:

  • Am 21.07.2016 hat das Bundesamt für Entsorgung im Rahmen einer 8. Änderungsgenehmigung für das „Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A)“ die Einlagerung von 152 Castor THTR/AVR-Behältern mit den Kugel-BE aus Jülich genehmigt und den Sofortvollzug angeordnet.
  • Dagegen hat die Stadt Ahaus am 17.08.16 Widerspruch eingelegt, dem sich am 12.06.17 ein Bürger der Stadt angeschlossen hat; am 07.11.17 wurde die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beantragt, worauf das BfE am 19.12.17 den Sofortvollzug zurückgenommen hat.
  • Nachdem der Widerspruch gegen die Einlagerungsgenehmigung dann am 29.11. abgelehnt worden war, wurde am 13.12.17 Klage gegen die Genehmigung vor dem OVG Münster erhoben (durch die Stadt Ahaus und einen Bürger). Die Klage hat zunächst einmal aufschiebende Wirkung. Der Beschluss, gegen die Verbringung der Jülich-BE nach Ahaus zu klagen, wurde im Ahauser Stadtrat einstimmig mit den Stimmen aller 6 Fraktionen gefasst (CDU, SPD, UWG, Bündnis90/Grüne, FDP, Wählergemeinschaft Ahaus-Wüllen).
  • Die Klage wurde Anfang 2018 begründet, am 24.01.2019 erfolgte nach mehrfacher Fristverlängerung eine Erwiderung durch die Anwälte des BfE. Inzwischen gab es weitere Schriftsatzwechsel, die Hauptverhandlung steht aber noch aus.
  • Eine Transportgenehmigung für die BE aus Jülich gibt es bisher nicht. Das liegt vor allem an den Problemen, die sich durch verschärfte Anforderungen an die Sicherung von Transporten gegen äußere Einwirkungen (SEWD), sprich Terroranschläge, seit 2016 ergeben: Denen zufolge sind Zugmaschinen für die Transporte nötig, die erheblich stärker als früher gepanzert werden müssen und die ein Gewicht von über 100t haben.
  • Diese Zugmaschinen sind inzwischen produziert. In der letzten Juniwoche (27. – 29.06.23) wurden Testfahrten mit einem leeren Transporter von Jülich nach Ahaus durchgeführt. Sie dienten dazu „die Befahrbarkeit möglicher Transportwege sowie die Rangiermöglichkeiten auf dem Zwischenlager-Gelände in Ahaus zu testen“.8
  • Weitere Testfahrten, dann mit einem leeren Castor-Behälter, sind für Oktober 2023 angekündigt. Die Testfahrten sind eine Voraussetzung für die Erteilung der Transportgenehmigung.
  • JEN rechnet mit der Transportgenehmigung noch im Jahr 2023 und hält dann Transporte „ab Anfang 2024“ für möglich. Sobald der erste Transport erfolgreich abgeschlossen ist, soll die „Option Neubau in Jülich“ offiziell aufgegeben werden.
  • Seitens der Stadt Ahaus (und eines Einzelklägers) ist beabsichtigt, gegen die zu erwartende Transportgenehmigung umgehend ebenfalls Klage zu erheben.

Die Position der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“:

Die Bürgerinitiative spricht sich strikt gegen die Transporte des Jülicher Atommülls nach Ahaus aus und fordert stattdessen, ihn in Jülich zu belassen. Dort sollte so schnell wie möglich eine neue erdbebensichere Lagerhalle errichtet und die Castor-Behälter dann dorthin umgelagert werden.
Die wesentlichen Gründe für unsere Position:

  • Atommüll-Transporte sind niemals ohne Risiko und sollten wenn möglich vermieden werden. Der Atommüll sollte daher grundsätzlich an den Orten verbleiben, an denen er entstanden ist – solange es kein genehmigtes Endlager gibt. Dieses Prinzip, das seit über 20 Jahren für die kommerziellen Atomkraftwerke gilt, muss auch für Forschungs- und Versuchsreaktoren gelten.
  • Die Zwischenlagerung hochradioaktiven Mülls in Ahaus ist bis zum Jahr 2036 genehmigt. Danach wäre eine Neugenehmigung erforderlich. Ob, wann und unter welchen Konditionen diese zustande kommt, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch völlig offen. Die Genehmigung einer Lagerung der Jülicher Brennelemente in Ahaus wäre daher zunächst einmal auch nur als recht kurzfristige Zwischenlösung möglich.
  • Im Fall des AVR Jülich kommt hinzu, dass dessen Kugelbrennelemente in der vorliegenden Struktur nicht endlagerfähig sind. Sie müssen abgereichert und konditioniert werden. Entwicklung und Durchführung eines Konzepts dafür kann schon aus rechtlichen Gründen nicht in Ahaus stattfinden. Mit einem Transport der 152 Castor-Behälter nach Ahaus wäre es daher nicht getan: Irgendwann müssten erneut 152 Transporte an einen anderen Standort mit den entsprechenden Einrichtungen stattfinden, zurück nach Jülich oder irgendwo anders hin. Damit wird übrigens auch das Argument des angeblichen „Kostenvorteils“ bei einem Transport nach Ahaus als fragwürdig entlarvt.
  • Verantwortlich für Entwicklung und Durchführung des Konzepts zu Abreicherung und Konditionierung der Kugel-Brennelemente ist und bleibt die JEN. Das gilt im rechtlichen wie auch moralischen Sinne: Wissenschaft und Forschung handeln nur dann gesellschaftlich verantwortlich, wenn sie sich um die Lösung von ihr selbst erzeugten Problemen kümmert und diese nicht auf den St. Nimmerleinstag verschiebt oder/und auf die Gesellschaft abwälzt!

1 Nähere Details dazu etwa bei Rainer Moormann, Das Chaos um die Kugelcastoren – Hintergründe und Lösungsansätze, in: „Strahlentelex“ 748/749, März 2018

2 Sieh ebenfalls den zitierten Beitrag von R. Moormann

3 Vgl. „Münsterlandzeitung“ vom 01.12.2011

4 Vgl. Präsentation von R. Printz, Kurzvorstellung der JEN GmbH, S.49, https://www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Downloads/DE/Downloads_26-Sitzung_19-02-2019/Anlage1_TOP1_JEN-Pr%C3%A4sentation.pdf?__blob=publicationFile&v=4

5 Vgl. Webseite von H. Zdebel, http://www.hubertus-zdebel.de/atommuelllager-juelich-interessenskonflikte-unter-ministerien-statt-sicherheit/ (Stand 10. Juli 2023: offline – Snapshot abrufbar in der Wayback Machine unter https://web.archive.org/web/20220813174058/http://www.hubertus-zdebel.de/atommuelllager-juelich-interessenskonflikte-unter-ministerien-statt-sicherheit/)

6 B. Kallenbach-Herbert/A. Böcking/G. Caspary: Zukünftiger Verbleib der AVR-Brennelemente – aktueller Stand der Optionen, Präsentation auf dem „Jülicher Nachbarschaftsdialog“ am 6. März 2023

7 Sieh Webseite des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), https://www.base.bund.de/DE/themen/ne/zwischenlager/standorte/kkj.html

8 Vgl. https://bgz.de/2023/06/26/ahaus-logistikunternehmen-fuehrt-lkw-testfahrten-durch/

 

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