Am 23. März will der Bundestag in zweiter und dritter Lesung nach nur drei Wochen parlamentarischer Behandlungsfrist die Novelle zur „Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes“ verabschieden. Hubertus Zdebel und die Bundestagsfraktion DIE LINKE tragen den Entwurf von Grünen, SPD und CDU/CSU nicht mit, weil weiterhin grundsätzliche Mängel und Zweifel bestehen. Zdebel hat für seine Fraktion einen Entschließungs- und Änderungsantrag angekündigt.
Bei dem Standortauswahlgesetz geht es darum, wie die Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle künftig ablaufen soll. Denn auch über 40 Jahre nach dem Einstieg in die Atomenergie gibt es für diese Abfälle bis heute keine dauerhafte Lagermöglichkeit. 40 Jahre dauert auch der Konflikt um Gorleben an, bei dem Staat und Wirtschaft so ziemlich alles falsch gemacht haben, was man falsch machen kann. Nicht zuletzt weil Staat und Wirtschaft gegen jede Vernunft einseitig an Gorleben festhielten, hat eine ergebnisoffene Suche nach einem dauerhaften Atommülllager bis heute nicht wirklich stattgefunden. Dennoch soll bei dem jetzt zur Beschlussfassung anstehenden Neustart Gorleben weiterhin im Verfahren bleiben.
- Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf soll eine Umsetzung der Empfehlungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe sein. Die Fraktion DIE LINKE hatte den Ergebnissen nicht zugestimmt. Mehr zu den weiteren Kritikpunkten sind hier in einer Stellungnahme veröffentlich.
Kritisch bewerten Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE auch die vorgesehene Regelung zum Export-Verbot für hochradioaktive Brennelemente aus Forschungsreaktoren, insbesondere mit Blick auf die 152 Castor-Behälter in Jülich. Der Vorschlag zu einer Änderung des Atomgesetzes, der sich auch nach der Anhörung in der letzten Woche nicht mehr verändert hat, lässt aus Sicht des Bundestagsabgeordneten Schlupflöcher, die einen Export unter bestimmten Umständen zulassen.
Seit Jahren verhandeln die Betreiber der Forschungsanlage in Jülich mit den USA über einen solchen Export. Allerdings hatten in der Anhörung des Umweltausschusses in der vergangenen Woche VertreterInnen der anderen Fraktionen und des Bundesumweltministeriums betont, dass ein solcher Export aus ihrer Sicht mit der vorliegenden Formulierung nicht geben wird.
Nach der Beschlussfassung des Bundestags am 23. März muss noch der Bundesrat in seiner Sitzung am 31. März dem Gesetzentwurf zustimmen.
- Auf der Homepage des Bundestages wird die Debatte für den 23. März (225. Sitzung) so angekündigt:
Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes
zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
Drucksache 18/11398
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)
Drucksache 18/…
b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)
– zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. Exportverbot für hochradioaktiven Abfälle
– zu dem Abschlussbericht der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe
Verantwortung für die Zukunft
Ein faires und transparentes Verfahren für die Auswahl eines nationalen Endlagerstandorte
Drucksachen 18/9791, 18/9100, 18/…
c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)
zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Umgang mit Atommüll – Defizite des Entwurfs des Nationalen Entsorgungsprogramms beheben und Konsequenzen aus dem Atommülldesaster ziehen
Drucksachen 18/5228, 18/7275


Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V. begrüßt und unterstützt die Kandidatur von Hubertus Zdebel aus Münster für einen aussichtsreichen Listenplatz. Hubertus hat in den vergangenen Jahren in vielfältiger Weise die örtlichen Bürgerinitiativen und den BBU unterstützt. Gerade für die Anti-Atomkraft-Bewegung sowie für die Anti-Fracking-Bewegung wäre es sehr hilfreich, wenn Hubertus Zdebel auch dem nächsten Bundestag angehören würde.
Hubertus hat sich beispielsweise maßgeblich gegen die deutsche Urananreicherungsanlage in Gronau (Westfalen) engagiert. Sie unterliegt keiner Laufzeitbegrenzung und kann somit unbefristet Nuklearbrennstoff für den Betrieb von AKW im In- und Ausland produzieren. Hubertus hat wiederholt Anfragen zu den strittigen Verkaufsplänen des Betreiberkonzerns Urenco und zu den zahlreichen Urantransporten gestellt. Er hat immer wieder vor Ort in Gronau an Protestaktionen teilgenommen. Kurz vor Weihnachten 2016 besuchte er ein Bündnistreffen in den Niederlanden.
Gemeinsam mit vielen Atomkraftgegner*innen hat Hubertus im Herbst in Lingen (Niedersach¬sen) an einer Demonstration gegen die dortigen Atomanlagen und gegen Exporte von frischen Brennelementen aus der Lingener Brennelementefabrik für den Betrieb internationaler AKW teilgenommen. Auch diese Anlage unterliegt keiner Laufzeitbegrenzung und es ist wichtig, dass sich ein engagierter Abgeordneter wie Hubertus für die Stilllegung dieser Anlage einsetzt.
Dank gebührt Hubertus auch dafür, dass er internationale Atomprojekte und Euratom nicht aus den Augen verliert. So hat er sich eindeutig gegen das Fusionsprojekt ITER in Frankreich ausgesprochen.
Hubertus hat sich intensiv mit den Fragen rund um das Thema „Entsorgung“ befasst. Er hat in Berlin die Interessen der Anti-Atomkraft-Initiativen vertreten und diese mit Informationen aus Berlin unterstützt. Die drohenden Castor-Atommülltransporte von Jülich in die USA hat er offensiv abgelehnt.
Seit Beginn der Debatte über Fracking war Hubertus die engagierte und kompetente Stimme im Bundestag gegen diese umweltzerstörende Form der Gas- und Ölförderung. Dank ihm konnten Vertreter des BBU und der Anti-Fracking-Bewegung ihre Kritik an der Fracking-Gesetzgebung der Bundesregierung bei Anhörungen des Umweltausschusses und des Wirtschaftsausschusses des Bundestages direkt vertreten. Hubertus hat sich nie auf eine Diskussion eingelassen, unter welchen Bedingungen Fracking akzeptabel sein könnte, sondern sich konsequent für die Forderung der Umweltbewegung, Fracking ausnahmslos zu verbieten, eingesetzt. Die Arbeit der Anti-Fracking-Initiativen hat er immer wieder mit Fragen an die Bundesregierung und Entschließungsanträgen unterstützt. Es ist auch Hubertus zu verdanken, dass die Bundesregierung davor zurückgeschreckt ist, die Schiefergasförderung in Deutschland jetzt freizugeben.
In den nächsten Jahren wird die Auseinandersetzung um Fracking weiter zunehmen. Gaskonzerne wie Exxon Mobil oder Wintershall zielen nicht nur auf Fracking in bestimmten Sandgesteinen (Tight-Gas-Reservoirs). Sie bereiten sich mit ihrer Lobbyarbeit bereits jetzt auf eine flächendeckende Schiefergasförderung vor. 2021 wird das derzeitige Verbot der Schiefergasförderung vom Bundestag überprüft und könnte fallen. Um dies zu verhindern, ist es wichtig, dass mit Hubertus ein sachkompetenter Abgeordneter im Bundestag vertreten ist, der gegen eine Ausweitung von Fracking eintritt und engagiert für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot streitet.
Mit Hubertus haben die Anti-Atom-Bewegung und die Anti-Fracking-Bewegung einen Abgeordneten im Bundestag, der ihre Positionen ohne Wenn und Aber vertritt. Der BBU würde sich daher freuen, wenn Hubertus wieder einen aussichtsreichen Listenplatz erhalten würde.