Atomforschungsreaktor Garching bleibt nach Defekt abgeschaltet – Materialprobleme früher als erwartet. Einzelfehler?

Es bleibt unklar, wann der Atomforschungsreaktor in Garching bei München wieder in Betrieb gehen wird. Das ergibt sich aus den Antworten der Bayerischen Staatsregierung auf einen Anfrage grüner Landtagsabgeordneter (siehe unten). Eine zum Jahreswechsel 2025/26 geplante Inbetriebnahme wird jedenfalls nicht erfolgen können. Der neue Zentralkanal, der den defekten, undichten Kanal ersetzen muss, ist immer noch nicht fertiggestellt. Fertigungsprobleme führen zu immer neuen Verzögerungen. Außerdem räumt das zuständige Wissenschaftsministerium ein: Das zentrale Reaktor-Bauteil ist deutlich früher als „berechnet“ defekt und undicht geworden. Ohne weitere Erklärungen wird das als „Einzelfehler“ bewertet. Statt nach erwarteten 67 Zyklen, ist das Bauteil bereits nach 47 Zyklen defekt. (Foto: Reaktorbecken FRM II, W. Schuermann, TUM)

Die enormen Materialanforderungen an dieses zentrale Bauteil haben bislang verhindert, dass ein neues mit der entsprechenden Auslegung fertiggestellt werden konnte. Die ehemaligen Hersteller mussten offenbar nach ersten Umsetzungsversuchen eingestehen, die Fertigung nicht mehr durchführen zu können. Eine Firma in Österreich hatte dann mit intensiver Begleitung durch die frühere Herstellerfirma und die TUM die Konstruktion und Fertigung übernommen. Doch es gibt offenbar viele Gründe für die Verzögerungen.

Die zuständige Wissenschaftsbehörde räumt auf die Anfrage der beiden grünen Landtagsabgeordneten Claudia Köhler und Martin Stümpfig ein, dass über lange Jahre die Neubeschaffung „nicht mit höchster Priorität“ behandelt wurde. Dabei ist seit der Inbetriebnahme des Reaktors klar, dass der Zentralkanal regelmäßig erneuert werden muss. Daher war bereits 2012 ein Auftrag vergeben worden und es zeigten sich massive Probleme, um einen Ersatzkanal herzustellen, so die Darstellung des Ministeriums.

In der taz ist zu lesen: „Überraschend teilte die Bayerische Staatsregierung in ihrer Antwort mit, dass der Auftrag für den Kanal, der regelmäßig erneuert werden muss, bereits 2012 erfolgte. 2,5 Jahre waren eingeplant, aber auch nach 13 Jahren ist es nicht gelungen, das wichtige Ersatzteil für den „wissenschaftlichen Leuchtturm Europas“ (TU-Präsident Thomas Hofmann) herzustellen, geschweige denn einzubauen. Jahrelang gab es Probleme, eine geeignete Firma zu finden, Schwierigkeiten mit dem Material und insbesondere mit den Schweißverfahren.“

Auch ein weiterer Aspekt wirft Fragen auf. Die Behörde stellt ausdrücklich fest: „Die mögliche Einsatzzeit des Zentralkanals hängt von der tatsächlichen Neutronenbestrahlung ab. Auf Grundlage der Berechnungen, die bei der Errichtung des FRM II vorgelegt wurden, wurde ein Austausch nach rund 67 Betriebszyklen erwartet. Der jetzige Austausch wurde aufgrund des Einzelfehlers bereits nach 47 Zyklen erforderlich.“

Worauf sich die Aussage „Einzelfehler“ stützt, bleibt in der Antwort unklar. Aber: Offenkundig hat der Einsatz der mit über 90 Prozent angereicherten atomwaffenfähign Uran-Brennelemente bei der Betriebsweise in Garching dazu geführt, dass der Zentralkanal deutlich früher als berechnet und erwartet undicht wurde. Das verweist entweder auf Materialfehler bereits bei der Herstellung, auf eine (unerwartetet und deutlich frühere) Materialveränderung während des Betriebs oder auf falsche Annahmen zum Einfluss der (Neutronen)Strahlung auf den Kanal.

Der Reaktor war trotz massiver internationaler Protest im März 2004 in Betrieb gegangen. Pro Jahr wären drei Forschungszyklen mit je einem Brennelement machbar gewesen.

Dokumentation PM der Grünen Abgeordneten Claudia Köhler und Martin Stümpfig im Landtag Bayern: 

FRM II steht weiter still

13 Jahre nach der Bestellung:  Ersatz für den Zentralkanal immer noch nicht fertig

München (20.11.2025) Überraschendes förderte eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Markus Büchler, Claudia Köhler und Martin Stümpfig zum aktuellen Zustand des Garchinger Forschungsreaktors FRM II zu Tage. Klar ist nun: der Garchinger Reaktor wird – entgegen mehrfachen Ankündigungen – auch in diesem Jahr wieder nicht in Betrieb gehen. Ursache ist ein seit fast vier Jahren defekter Zentralkanal, dessen Ersatz bis heute weder fertiggestellt noch eingebaut ist.

„Verblüffend ist vor allem, dass die erste Auftragserteilung für einen neuen Ersatzkanal bereits im Jahr 2012 erfolgte, also vor mehr als 13 Jahren“, so Dr. Markus Büchler, Landtagsabgeordneter der Grünen aus Oberschleißheim. Diese frühe Auftragserteilung sei einerseits logisch, da allen Beteiligten bewusst war, dass der Zentralkanal regelmäßig erneuert werden muss. „Völlig unverständlich ist aber, wieso es in 13 Jahren nicht gelungen ist, ein weiteres Exemplar dieses Zentralkanals herzustellen, etwas was ja offensichtlich vor mehr als 20 Jahren noch möglich war“, so Dr. Büchler weiter. „Das verstärkt die Zweifel am Management des FRM II, die in den letzten Jahren ja auch durch einen erheblich verzögerten Brennelementetransport und durch einen Radioaktivitätsunfall weitere jahrelangen Stillstandszeiten zu verantworten haben.“

Trotz der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage bleibt aus Sicht der Grünen Abgeordneten weiterhin vieles unklar, so Claudia Köhler MdL, haushaltspolitische Sprecherin ihrer Fraktion: „Warum brauchte man nach der festgestellten Leckage am Zentralkanal fast eineinhalb Jahre, um die Entscheidung zu treffen, dass dieser Kanal ausgetauscht werden soll? Warum hat man das Know-how der Herstellung eines Zentralkanals nicht gesichert, wenn klar war, dass man dieses Bauteil mehrfach wechseln muss? Wer ist dafür verantwortlich, dass man diesem Thema über acht Jahre „nicht mit höchster Priorität“ verfolgt hat, obwohl es offensichtlich erhebliche technische Probleme gab?“

Claudia Köhler, MdL stellt weiterhin in Frage, ob die TU München und die Bayerische Staatsregierung überhaupt in der Lage sind am FRM II eine Forschungsumgebung zu schaffen, die eine solide Neutronenforschung ermöglicht. „Rund 400 Mitarbeiterende, darunter 130 WissenschaftlerInnen verdienen ihr Geld an einem seit 2020 stillstehenden Reaktor und ein hoher zweistelliger Millionenbetrag wird jährlich für eine ungenutzte Forschungseinrichtung ausgegeben. Und die Zukunft ist weiter ungewiss.“

Anlage:
Antwort der Schriftlichen Anfrage (SAN)

Siehe auch hier direkt: Fragen und Antworten.

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Köhler, Dr. Markus
Büchler, Martin Stümpfig, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom
02.09.2025 „Zum Ersatz des Zentralkanals am Forschungsreaktor
FRM II in Garching“

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

die Schriftliche Anfrage beantwortet das Staatsministerium für Wissen-
schaft und Kunst auf Basis einer Stellungnahme der TUM wie folgt.

1a) Wann wurde die Undichtigkeit des Zentralkanals das erste Mal
festgestellt und von wem?
1b) Wann wurde die Staatsregierung davon informiert?
2a) Wann wurde von wem festgestellt, dass eine Reparatur nicht
möglich ist und ein Austausch des Kanals erforderlich ist?
2b) Wann wurde die Staatsregierung davon informiert?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragenblöcke 1 und 2 zu-
sammen beantwortet.

Die Undichtigkeit am Zentralkanal der Forschungs-Neutronenquelle Heinz-
Maier-Leibnitz (FRM II) wurde am 19.01.2022 durch das automatische De-
tektionssystem festgestellt. Der automatisch generierte Befund wurde durch
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst weitere Prüfungen am 20.01.2022 bestätigt.

Es handelt sich um eine ge-
ringfügige interne Undichtigkeit ohne Bezug ins Freie. Der Befund hatte
keine Auswirkungen auf die Sicherheit der Neutronenquelle, das Betriebs-
personal und die Umgebung. Radioaktivität wurde nicht freigesetzt.
Das Ereignis wurde dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und
Verbraucherschutz (StMUV) am 20.01.2022 schriftlich gemäß Atomrechtli-
che Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung – AtSMV als Melde-
pflichtiges Ereignis ME 01/2022 gemeldet. Das Bayerische Staatsministe-
rium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) wurde am gleichen Tag infor-
miert. Am 21.01.2022 erfolgte eine Veröffentlichung auf der Internetseite
des StMUV und des FRM II.

In der Folge wurde am 07.06.2023 durch den Betreiber der Austausch des
Zentralkanals als Maßnahme festgelegt. Das StMUV als atomrechtliche
Aufsichtsbehörde wurde am selben Tag (07.06.2023) schriftlich darüber in-
formiert.

3a) Wann wurde der Auftrag zur Fertigung eines neuen Zentralka-
nals vergeben?
3b) Wurde mit der Auftragserteilung eine Terminsetzung mit dem
Hersteller vereinbart?
3c) Wenn ja, welcher Termin wurde vereinbart?
4a) Falls ein Termin vereinbart wurde: Was war der Grund bzw. die
Gründe dafür, dass der Termin vom Hersteller nicht eingehalten
wurde?
4b) Wann wurde der Zentralkanal an die TU München geliefert?
4c) Wann hat der Einbau des Zentralkanals begonnen?
5a) Welche weiteren Gründe gibt es dafür, dass die vielfältigen An-
kündigungen der TU München zur Wiederinbetriebnahme des
Reaktors nicht eingehalten wurden?
5b) Ist es richtig, dass der zuletzt öffentlich genannte Termin einer
Wiederinbetriebnahme zum Jahresende 2025 wiederum nicht
eingehalten werden kann?
5c) Wenn ja, was ist die Ursache dafür?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragenblöcke 3, 4 und 5
zusammen beantwortet.

Die ursprüngliche Bestellung eines neuen Zentralkanals erfolgte bereits am
30.03.2012. Die Lieferung war seitens des Auftragsnehmers für Herbst
2014 vorgesehen. Das Einhalten des geplanten Liefertermins war insbe-
sondere von der Verfügbarkeit des geeigneten Materials und dessen Verar-
beitung abhängig. Hierbei ging es im Wesentlichen um die technisch sehr
komplexe Bearbeitung bzw. Verbindung von Material, welches exakt auf die
Anforderungen des Anlagenbetriebs abgestimmt sein musste. Die Ferti-
gung des Zentralkanals stellt eine hochspezialisierte und sicherheitsrele-
vante Produktion dar, die entsprechend mit besonderen fachlichen und or-
ganisatorischen Anforderungen verbunden ist. Dementsprechend wurde die
ursprüngliche Lieferzeit von der Technischen Universität München (TUM)
als realistisch eingeschätzt.

Jedoch verzögerte sich die Lieferung bzw. die Fertigstellung, was im We-
sentlichen auf mehrere, größtenteils externe Faktoren zurückzuführen war,
darunter die Verfügbarkeit geeigneter Fertigungsmaschinen, Materialien
und Prüftechnik, die Einbindung spezialisierter Dienstleister sowie die Si-
cherstellung der erforderlichen Fachkräfte. Darüber hinaus erforderte das
Projekt einen erheblichen Koordinationsaufwand zwischen den beteiligten
Partnern, wobei die wirtschaftliche Attraktivität für die beteiligten Unterneh-
men begrenzt war.

Die Verzögerung der Fertigung bis zum Jahr 2023 war insbesondere auf
die Herstellung der sogenannten Kompensatoren zurückzuführen, die über
einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren von umfangreichen Entwick-
lungs- und Qualifizierungsarbeiten begleitet war. Der Ablauf lässt sich im
Wesentlichen wie folgt zusammenfassen:

• 2012 bis 2016: Nach der Auftragsvergabe wurden erste Fertigungs-
und Schweißversuche (WIG-Schweißen). Trotz zahlreicher Versu-
che – über 200 Schweißungen – konnten aufgrund von Material- und
Drahtproblemen keine stabilen Ergebnisse erzielt werden.

• 2017 bis 2019: Es folgten umfangreiche Materialanalysen, die u. a.
von der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) be-
gleitet wurden. Trotz alternativer Verfahren wie Elektronenstrahl-,
Laser- und CMT-Schweißen gelang zunächst kein zufriedenstellen-
des Ergebnis.

• Ab 2020: Einführung des Rührreibschweißverfahrens, das erstmals
technisch vielversprechende Ergebnisse zeigte. Die Umsetzung
wurde jedoch durch Probleme bei der Umformung und bei der Naht-
qualität erschwert. Zugleich traten bei älteren Blechen Oxid- und Ga-
seinschlüsse auf, weshalb die Herstellung neuer Bleche beim Her-
steller in Österreich veranlasst wurde.

• 2021 bis 2023: Parallel erfolgte eine Optimierung mehrerer
Schweißverfahren (Rührreib-, WIG-, Laser- und Elektronenstrahl-
schweißen). 2023 konnten erstmals zwölf Kompensatorzylinder aus
neuem, speziell qualifiziertem Aluminium erfolgreich hergestellt wer-
den.

Rückblickend wurde das Projekt zwischen 2012 und 2019 nicht mit höchs-
ter Priorität behandelt, da man seitens des FRM II zunächst davon ausging,
dass der Zentralkanal keine kritische Problemstellung darstellen würde und
andere Projekte höhere Dringlichkeit besaßen (siehe auch Antworten zu
Frage 7a) und b)). Im Jahr 2023 wurde zudem klar, dass der Auftragneh-
mer, der bereits den Original-Zentralkanal gefertigt hatte, die erforderlichen
Ressourcen nicht mehr bereitstellen konnte. Es mussten daher für wesentli-
che Aspekte der Fertigung neue Partner gefunden werden, deren Betreu-
ung zusätzlich von der TUM übernommen werden musste.

Ab 2024 begann die Serienfertigung der Kompensatoren. Zunächst kam es
bei Umformversuchen zu Problemen mit der Bruchdehnung, deren Ursache
auf fehlerhafte Prüfparameter zurückzuführen war. Nach deren Korrektur
konnten die Umform- und Verfahrensprüfungen im Jahr 2025 erfolgreich
abgeschlossen werden. Zwischen April und Juli 2025 wurden bei der Fach-
firma acht Kompensatoren gefertigt, wärmebehandelt und geprüft; sieben
Stück wurden im Juli 2025 ausgeliefert, der achte befindet sich derzeit in
Nachbearbeitung.

Während der gesamten Fertigungszeit stand die TUM in engem Austausch
mit den beteiligten Unternehmen und begleitete mehrere Qualifikations-,
Entwicklungs- und Beschaffungsschritte. Grund dafür ist die hohe Komple-
xität der Herstellung entsprechender Spezialteile, die von den Herstellern
inzwischen allein nicht bewältigt werden kann.

Eine abschließende Lieferung des vollständigen Zentralkanals erfolgte bis-
her nicht, weshalb zum aktuellen Zeitpunkt noch keine definitive Auskunft
über den Zeitpunkt der erneuten Inbetriebnahme der Anlage erfolgen kann.

6a) Ist es richtig, dass es zur Herstellung des ursprünglichen Zen-
tralkanals weder bei der TU München noch beim damaligen Her-
steller eine vollständige Dokumentation gibt?

Nein.

6b) Wenn ja, wer ist dafür verantwortlich?
Siehe Antwort auf Frage 6a).
7a) Ist es richtig, dass ein (regelmäßiger) Austausch des Zentralka-
nals schon zu Zeit der Inbetriebnahme absehbar war?
7b) Wenn ja, wann hat man damals mit einem ersten Austausch ge-
rechnet?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 7a) und 7b) zu-
sammen beantwortet.

Die mögliche Einsatzzeit des Zentralkanals hängt von der tatsächlichen
Neutronenbestrahlung ab. Auf Grundlage der Berechnungen, die bei der
Errichtung des FRM II vorgelegt wurden, wurde ein Austausch nach rund
67 Betriebszyklen erwartet. Der jetzige Austausch wurde aufgrund des Ein-
zelfehlers bereits nach 47 Zyklen erforderlich.

8a) Wie hoch waren die erwarteten Kosten für die Herstellung des
Zentralkanals zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe?
Zu den ursprünglich veranschlagten Kosten können keine Auskünfte erteilt
werden, da es sich hierbei um vertrauliche und dem Schutzbereich des Auf-
tragnehmers unterliegende Informationen handelt.
8b) Bei welchem Kostenstand ist man aktuell?

Aktuell belaufen sich die bisher angefallenen Gesamtkosten zur Beschaf-
fung des neuen Zentralkanals auf rund 2 Mio. Euro. Diese Summe umfasst
im Wesentlichen Gutachterleistungen, Materialbeschaffung und die Beauf-
tragung externer Fachfirmen. Interne Personal- und Reisekosten des
FRM II sind hierin nicht enthalten. Bis zur vollständigen Fertigstellung und
dem Einbau des Zentralkanals werden zusätzliche Ausgaben von etwa
0,5 Mio. Euro erwartet. Da der Einbau durch Eigenpersonal des FRM II er-
folgt, fallen nur

Fehlende Betroffenheit? Darf grüne Landtagsabgeordnete in Bayern Atomtransporten aus Forschungsreaktor Garching widersprechen?

Zielort Zwischenlager Ahaus in NRW. Über 150 Behälter mit hoch radioaktivem Atommüll sollen aus der ehemaligen Atomforschungsanlage in Jülich demnächst per gepanzerter LKWs über die Straßen NRWs dorthin rollen. Auch aus dem Atomforschungsreaktor in München-Garching sind Atomtransporte geplant. Während der BUND NRW gegen die Transporte aus Jülich bereits vor dem Verwaltungsgericht in Berlin klagt, läuft mit Blick auf Garching noch das Widerspruchsverfahren bei der Genehmigungsbehörde BASE. Auch die bayerische Landtagsabgeordnete Claudia Köhler (Grüne) hat neben dem BUND Bundesverband und der Stadt Ahaus (NRW) Widerspruch gegen die Atomtransporte aus Garching nach Ahaus eingelegt.

Noch im Dezember wird bei den geplanten Transporten von Jülich nach Ahaus ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin im Eilverfahren erwartet. Den Versuch des Betreibers JEN bzw. des Atomtransporteunternehmens Orano-NCS (Hanau), den Müll schon auf die Reise nach Ahaus zu schicken, hatte das Gericht unterbunden. Wann die Transporte – auch nach einem Urteil rollen könnten – ist noch offen. Nach Forderungen der Polizeigewerkschaft wird nun erstmal auch noch an einem Strahlenschutzkonzept für die Polizeieinsätze gearbeitet. Immerhin dürften tausende Sicherheitskräfte rund um diese hoch radioaktiven Atomtransporte zum Einsatz kommen. So hat die GdP z.B. verlangt, dass die Einsatzkräfte mit Dosismetern ausgestattet sein müssten, um die Strahlenbelastung beim Einsatz überwachen zu können.

In Garching dürften sich die Atomtransporte derzeit weiter verzögern. Einerseits, weil nach Informationen der Grünen die geplante Wiederinbetriebnahme des seit fast fünf Jahren stillstehenden Atomforschungsreaktors in Garching sich weiter verzögern dürfte (siehe Kleine Anfrage, Atomforschungsreaktor München Garching 2000 Tage außer Betrieb).

Derzeit wäre aber auch rechtlich ein Transport nicht möglich (s.o), weil – anders als im Fall Jülich-Ahaus – kein Antrag auf Sofort-Vollzug vom Betreiber, der TU München, gestellt wurde. Die Widersprüche gegen die Atomtransportgenehmigung durch das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) haben daher automatisch aufschiebende Wirkung. Gegenüber umweltFAIRaendern.de hatte die Pressestelle des FMR II  mitgeteilt, dass ein Antrag auf Sofort-Vollzug derzeit nicht geplant oder in Vorbereitung sei.

Zu denen, die bei BASE Widerspruch eingelegt haben, gehört auch die Grüne Landtagsabgeordnete Claudia Köhler. BASE ist jedoch derzeit dabei zu prüfen, ob die Abgeordnete nach Atomrecht überhaupt berechtigt ist, einen solchen Widerspruch zu erheben. In einem umweltFAIRaendern vorliegenden Schreiben fordert BASE, dass die Abgeordnete ihre Betroffenheit durch die Risiken der radioaktiven Transporte nachweisen müsste.

Problem: Die Routen der Atomtransporte gelten als absolute Geheimsache bzw. Verschlusssache, sodass die Betroffenen jenseits der Abfahrstelle gar nicht wissen können, ob oder dass sie betroffen sind. In ihrem Antwortschreiben zur Aufrechterhaltung ihres Widerspruchs schreibt die Abgeordnete Claudia Köhler an BASE: „Wie aber sollte ich dabei – detailhaft – nachweisen können, inwiefern und wo genau örtlich diese Beziehung besteht? Wie genau sollte ich meine rechtlichen Möglichkeiten nutzen, wie sollte ich die etwaige Gefahr einer Beeinträchtigung meiner Gesundheit darlegen können, wenn die Transportstrecke als Verschlusssache behandelt wird?“

Ihre Betroffenheit begründet die Abgeordnete im Weiteren mit der „räumlichen Beziehung“: „Mein Arbeitsort erstreckt sich auf den gesamten Landkreis München, insbesondere den Stimmkreis München-Land Nord, mein Wohnort ist im südlichen Landkreis. Dazu erstreckt sich meine Arbeit als Mitglied des Landtags mit fachlich-spezifischen Aufgaben auch großflächig auf sämtliche bayerischen Regionen.“

Die Prüfung durch BASE hält an, auch was die Widersprüche der Stadt Ahaus und des Bundesverbands des BUND Deutschland angeht.

Atomausstieg: AKW Doel 2 – Belgien schaltet weiteres Atomkraftwerk ab

Bei jeder passenden oder meist unpassenden Gelegenheit wird eine weltweite Renaissance der Atomenergie herbeigeredet und neben Super-GAU-Risiken, ungelöster Atommülllagerung sogar die gigantischen Kosten ignoriert. Belgien schaltet nun mit dem Block 2 des AKWs Doel bereits seinen dritten Atomreaktor in diesem Jahr ab. Von den ehemals sieben Leistungsreaktoren bleiben dann Doel 4 und Tihange 3 am Netz. Und diese Meiler bleiben nur deshalb, weil der Staat die Kosten für die notwendigen Nachrüstungen und Umbauten mit Steuergeldern bezahlt. Der Betreiber hatte eigentlich vor, auch diese Meiler mittelfristig stillzulegen. (Foto: Von LimoWreck, CC BY-SA 3.0)

„In Belgien geht der Atomausstieg weiter. Am 30. November 2025 wird das Kernkraftwerk Doel 2 endgültig stillgelegt. Im Februar 2025 wurde bereits der Zwilling Doel 1 und im Oktober das AKW Tihange 1 abgeschaltet. Damit verbleiben nur noch zwei AKW, deren Betrieb bis 2035 mit staatlicher Unterstützung gesichert ist.“ Das berichtet IWR auf seiner Seite. Weiter ist dort zu lesen: „Laufzeitverlängerung für Doel 4 und Tihange 3: Staatliche Subventionen sichern Betrieb“.

Atommüll-Endlager Schacht Konrad: Immer teurer, immer später

Die Kosten für den Ausbau des Schacht Konrad zu einem Atommülllager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle steigen weiter. Das ist das Ergebnis einer schriftlichen Frage des Linken-Bundestagsabgeordneten Cem Ince, in dessen Wahlkreis das geplante Lager in Salzgitter liegt. Nach mehrfachen Verzögerungen beim Ausbau ist derzeit davon die Rede, dass es „Anfang der 2030er Jahre“ dazu kommen soll. Darüber berichtet aktuell der Evangelische Pressedienst (EPD) in einer Meldung. Allerdings gibt es neben vielen anderen Herausforderungen derzeit auch noch ein erhebliches Problem mit der erweitern wasserrechtlichen Genehmigung (ewG). Diese sorgt dafür, dass bislang nicht ein einziges Atommüllfass im Schacht eingelagert werden dürfte, selbst wenn es fertiggestellt wäre.
Die Folge der permanenten Verzögerungen beim Ausbau des Schacht Konrads ist, dass die beim Rückbau der Atomanlagen entstehenden radioaktiven Abfälle nicht wie vorgesehen nach Salzgitter abtransportiert werden können und die Betreiber an den AKW-Baustellen daher weitere Zwischenlager bauen und betreiben müssen. Kritiker*innen warnen seit Jahren, dass der Schacht Konrad für die Atommüll-Endlagerung nicht geeignet ist. Die Umweltverbände Nabu und BUND Niedersachsen haben entsprechend Klage auf Widerruf der Genehmigung eingereicht. Eines der Probleme: Nach heutigen Anforderungen wäre Konrad niemals als Standort ausgewählt worden. Es hat auch nie einen Standort-Vergleich mit klaren Kriterien für eine möglichst sichere Endlagerung gegeben. Weil aber eine Genehmigung vorliegt, halten Behörden „komme was da wolle“ am Ausbau der Anlage fest.
Die Meldung des epd ist hier online. Eingangs heißt es: „Salzgitter, Berlin (epd). Der Umbau des früheren Eisenerzbergwerks Schacht Konrad zum nationalen Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll wird immer teurer. Die Gesamtkosten für die Errichtung belaufen sich aktuell auf rund 6,7 Milliarden Euro, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Cem Ince hervorgeht. Die Antwort liegt dem Evangelischen Pressedienst (epd) vor.“

Geld, Sicherheit, hoch radioaktiver Abfall: Defizite, betroffene Kommunen und die Atommüllkonferenz AMK

Zahlreiche Anti-Atom-Organisationen kritisieren aktuell, dass laut einem Bericht der Münsterland Zeitung die Bundesregierung und Jens Spahn die Atommüll-Zwischenlagerstandorte in Gorleben und Ahaus mit jährlich zwei Millionen Euro „Schmerzensgeld“ ausstatten, damit der hochaktive Strahlenabfall noch weitere Jahrzehnte vor Ort bleiben kann (siehe unten). Geld statt Sicherheit?, fragen sie. Die Bürgermeister*innen der Standortgemeinden der zahlreichen Zwischenlager für diese Abfälle – zusammengeschlossen unter dem Namen ASKETA –  fordern ebenfalls einen „Ausgleich“, nachdem die Gewerbesteuereinnahmen durch die Atomkonzerne weggefallen sind. Die im Rahmen einer Atommüllkonferenz verbundenen Anti-Atom-Initiativen kritisieren seit Jahren Mängel bei der oberirdischen Zwischenlagerung und haben dazu den Behörden einen entsprechenden Forderungskatalog vorgelegt. Den hält das Nationale Begleitgremium (NBG) bei der Endlagersuche für relevant! Bei einem Ratschlag des NBG hatten sich schon im Sommer betroffene Standort-Bürgermeister diesem Forderungskatalog angeschlossen. (Foto: Betreiber)

In den von der Bundesgesellschaft für Endlagerung herausgegeben Zeitung „Einblicke“ kommt auch einer der Bürgermeister zu Wort. Es geht beim Thema zwar vor allem um die Verzögerungen bei der Endlagersuche und einer Beschleunigung des Verfahrens. Aber eben das führt dazu, dass die oberirdische Zwischenlagerung noch weitere Jahrzehnte bleiben wird  – und das bei einer wachsenden Risikolage.

Josef Klaus, Bürgermeister der Gemeinde Niederaichbach in der Nähe von Landshut: „Die aktuell oberirdische Lagerung birgt hingegen Unsicherheiten: Die Genehmigungen der Zwischenlager laufen in wenigen Jahren aus – auch wenn sie damit nicht gleich technisch unsicher werden. Doch schon jetzt befürchten Menschen, mit denen ich spreche, dass unser Zwischenlager in einem möglichen Krieg angegriffen werden könnte. Zudem weiß niemand, wie sich die politischen Verhältnisse in Deutschland entwickeln und wie Wahlen in der Zukunft ausgehen werden.“

(Die Nummer 27 der „Einblicke“ ist hier als PDF online. Zitat Seite 11. Auch Bernd Redecker vom BUND und Armin Grunwald vom NBG nehmen dort (zur Idee einer Beschleunigung bei der Endlagersuche Stellung) und streifen die Folgen für die Zwischenlagerung.

Sicherheitsmängel bei der Zwischenlagerung: Das Nationale Begleitgremium nach einem Workshop mit Anti-Atom-Standort-Gruppen, Bürgermeistern von ASKETA und anderen.  

Dokumentation der o.g. PM auf der Seite der BI Lüchow-Dannenberg

Mehr Geld – weniger Sicherheit: „BIs in Ahaus & Gorleben lassen sich nicht für dumm verkaufen“

Anti-Atomkraft-Initiativen in Ahaus und Gorleben sind empört. Grund dafür ist, dass der Ahauser Bundesabgeordnete Jens Spahn (CDU) bei den Verhandlungen zum Staatshaushalt durchsetzen konnte, dass die beiden Kommunen mit den ältesten Atommüll-Zwischenlagern ab 2026 höhere Ausgleichszahlungen erhalten. Ahaus und Gorleben bekommen dann laut Münsterland Zeitung jährlich zwei Millionen von der bundeseigenen Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ).

Nach Ansicht der Anti-Atomkraft-Initiativen verhindert die Bundesregierung seit Jahren, dass in Jülich der Neubau einer zeitgemäßen Lagerhalle für die 152 Castor-Behälter in Angriff genommen wird und begründet dies mit den Kosten. Bald sollen die  Castoren aus Jülich nach Ahaus gebracht werden. Kerstin Ciesla vom BUND NRW und Marita Boslar vom Aktionsbündnis Stop Westcastor erklären:

„Das ist doch eine Milchmädchen-Rechnung (*), es soll Geld für den Zwischenlager-Neubau und Betrieb in Jülich gespart werden, gleichzeitig gehen für Jahrzehnte Millionen Euro mehr an Gorleben und Ahaus – und die Polizeikosten für die Castortransporte werden beim Kostenvergleich nicht mitgerechnet. Wir bleiben dabei: Sicherheit muss Vorrang haben – besonders bei finanzpolitischen Taschenspielertricks. Atommüll muss dort wo er sich momentan befindet, möglichst sicher gelagert werden – auch in Jülich.“

  • *umweltFAIRaendern: Diese Formulierung – „Milchmädchen-Rechnung“ – ist – insbesondere in Verbindung mit Spahn – irgendwie doppelt diskriminierend, wenn das denn ginge.

Jens Spahn verschweige, dass die beiden Lagerhallen in Ahaus und Gorleben die ältesten Zwischenlager in Deutschland sind. Für beide läuft 2034 bzw. 2036 die Genehmigung aus.

„Es wird trotz der Alterung der Behälter und trotz neuer Bedrohungsszenarien einfach eine verlängerte Genehmigung für die nächsten Jahrzehnte, bis ein Endlager existiert, geplant,“ so Wolfgang Ehmke von der BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg. „Das Vorgehen von Jens Spahn erinnert an die dunkelsten Zeiten der Gorleben-Geschichte, als mit den sogenannten „Gorleben-Geldern“ die Akzeptanz für die Atommülllager erkauft werden sollte.“

„Diese Atommülllager entsprechen nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik“, erklärt Felix Ruwe von der BI Ahaus. „Beide Hallen haben mit Abstand die dünnsten Deckenkonstruktionen. In Lubmin soll deswegen extra ein Neubau mit 1,8m Deckenstärke errichtet werden. Die Risiken der Langzeitlagerung von Atommüll werden durch diese Zahlungen nicht geringer! Wir verlangen optimal mögliche Sicherheit zu jeder Zeit und das Verbot von Atommüllverschiebungen“.

Die dünnen Decken werden seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 kritisiert, ursprünglich auch innerhalb der Bundes-Atomaufsicht wie z. B. Spiegel schon 2001 berichtete. (Siehe hier)

Die Bürgerinitiativen und der BUND NRW setzen sich weiter gegen die unsinnige Atommüllverschiebung von Jülich nach Ahaus zur Wehr. Gemeinsam rufen die Initiativen zur nächsten Demonstration, einem adventlichen Spaziergang am 14.12.2025 um 14 Uhr vor dem Ahauser Atommülllager auf. Am Tag X, wenn der Castor rollen soll, sind Proteste um 18 Uhr vor dem Forschungszentrum Jülich und in Ahaus am Bahnhof geplant.

Gemeinsame Presseerklärung von:

Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen
Aktionsbündnis „Stop Westcastor“ Jülich
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
BUND NRW e.V.
Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“

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