Frankreich verlängert Laufzeit alter Atomreaktoren: Unfall-Risiken und Atommüllberge erhöhen sich

Frankreich hat – mit Auflagen – die Laufzeitverlängerung für ältere Atommeiler verkündet. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, kritisiert diese Entscheidung:

„Je älter die Atommeiler werden, desto störanfälliger werden sie. Das gilt auch in Frankreich, selbst wenn einige Systeme erneuert werden. Zuletzt hat ja auch eine DIW-Studie auf die Probleme hingewiesen. Dazu kommt der enorme Kostendruck. Weil die erneuerbaren Energie nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich preiswerter als Atomstrom ist, könnte das zu geringeren Sicherheitstandards und damit größeren Risiken führen. Hinzu kommt das weltweit ungelöste Problem der Lagerung der immer größeren Atommüllberge. Daher ist es wichtig, nicht nur gegenüber Frankreich, sondern insgesamt in Europa auf einen Atomausstieg hinzuwirken.“

Zdebel verwies auch darauf, dass die Bundesrepublik mit gutem Beispiel in Europa voran gehen müsse. Dazu gehöre, die Uranfabriken in Gronau und Lingen endlich stillzulegen, die auch Atommeiler in Frankreich mit Uranbrennstoff Made in Germany versorgen.

Neues Atomabkommen Euratom-GB: Atomwaffen-Uran made by URENCO?

Gibt es Pläne, dem teilweise deutschen Uran-Unternehmen URENCO künftig sogar die Herstellung von atomwaffenfähigem Uran von „20 % oder mehr Uran-235“ zu erlauben? Der Verdacht drängt sich auf, weil im neuen Atomabkommen zwischen Großbritannien und Euratom im Artikel 10 eine entsprechende Regelung dafür vorgesehen ist. Die Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdedel (Fraktion DIE LINKE) dazu ist bestenfalls ausweichend.

Zdebel, atompolitischer Sprecher seiner Fraktion, fordert von der Bundesregierung, die beiden Uran-Fabriken der URENCO in Gronau und die der Framatome in Lingen endlich in den Atomausstieg einzubeziehen und stillzulegen. Eine Beteiligung der URENCO an neuen Reaktormodellen muss untersagt werden, ebenso Uran- oder Techniklieferungen der URENCO für das US-Militär.

Die neuen Regelungen sind alarmierend, denn erst vor kurzem hatte URENCO angekündigt, die Uranproduktion von bislang rund 6 Prozent auf demnächst 19,75 Prozent kurz unterhalb der Schwelle zur Atomwaffenfähigkeit, zu erhöhen. Das teilweise deutsche Unternehmen stellt in mehreren Staaten Uran zum Betrieb von Atomkraftwerken her und ist vom Atomausstieg ausgenommen. Gleichzeitig forscht das Unternehmen, an dem die deutschen Konzerne RWE und E.on ein Drittel der Anteile halten, an einem als Uran-Batterie verniedlichten Atomreaktor, der nach neueren Spekulationen ca. 2028 konkretere Formen annehmen soll.

Die Regelungen im Euratom-EU-Abkommen, dem die EU-Staaten bis April 2021 noch einzeln zustimmen müssen, sind mit Blick auf die Urananreicherung alarmierend. Weltweit werden neue Mini-Atom-Reaktoren erforscht. Es ist zwar nicht absehbar, ob diese Entwicklungen jemals über Versuchsanlagen hinausgehen werden. Aber in allen Varianten wird deutlich höher angereichertes Uran eingeplant. Weil auch das US-Militär angesichts der Digitalisierung und zunehmenden Elektrizifizierung von Waffen, Antrieben, Sensoren und anderen Systemen konkrete Entwicklungsarbeiten für solche Minireaktoren zur Versorgung von Militärbasen auf den Weg gebracht hat, hatte URENCO für seine Anlage in den USA die Herstellung derartig „aufgerüsteter“ Uranbrennstoffe bis dicht unterhalb der Atomwaffen-Grenze angekündigt.

Obwohl die Bundesregierung über den Vertrag von Almelo Veto-Rechte in einem gemeinsamen Ausschuss über die Tätigkeit der URENCO mit ihren Uran-Anreicherungsanlagen in Gronau (BRD), Almelo (NL), Capenhurst (GB) in New Mexico (USA) über Einspruchsmöglichkeiten verfügt, hat sie bislang davon keinen Gebrauch gemacht. Im Gegenteil, zum Jahreswechsel 2019/20 war bekannt geworden, dass Vertreter aus dem Wirtschaftsministerium mit URENCO über „Kernbrennstoffe der nächsten Generation“ spricht.

In dem neuen Abkommen mit GB ist ausdrücklich auch eine weitere Unterstützung für die Aktivitäten der URENCO vorgesehen. Die Herstellung von höher angereichertem Uran soll demnach künftig auch dann zulässig sein, wenn Militäreinrichtungen zur Strom- und Wärmeerzeugung mit nuklearen Mini-Reaktoren oder aber den höher angereicherten Uran-Brennstoffen versorgt werden. Bislang war ein Verständnis weit verbreitet, nachdem auch das als militärische Nutzung angesehen wurde und damit für die auf die „friedliche“ Nutzung“ der Atomenergie festgelegte URENCO nicht zulässig wäre. Das neue Abkommen macht also den Weg frei, damit die URENCO künftig auch deutlich höher angereichertes Uran an das US-Militär liefern könnte. Eine andere Form der Waffenhilfe, als bislang.

Die USA sind dabei, die Grenzen zwischen militärischer und ziviler Nutzung der Atomenergie immer weiter aufzulösen. Um das für die Explosions-Verstärkung in Atomsprengköpfen erforderliche Tritium zu erzeugen, wird schon seit einigen Jahren ein bislang ziviler Atomreaktor in Watts Bar eingesetzt. Auch hier gab es Hinweise, dass die URENCO mit Uran-Lieferungen indirekte Unterstützung für diese zivil-militärische Nutzung leistet, weil es dem Betreiber „Tennessee Valley Authority“ (TVA) mit Uran für deren andere Reaktoren beliefert. Aufgrund diverser Regelungen in den USA dürfen bislang nur Original in den USA hergestellte Uran-Brennstoffe in dem Reaktor eingesetzt werden. Die Tagesschau hatte über diesen Deal und das Taubstellen der Bundesregierung berichtet (siehe unten).

Beunruhigend ist auch: Im Koalitionsvertrag hatte sich die Bundesregierung verabredet, eine Regelung herbeizuführen, damit künftig rechtssichere Verbote für Uran-Brennstofflieferungen in grenznahe AKWs in den Anrainerstaaten untersagt werden können. Anlass waren die Proteste vor allem in NRW, wo im benachbarten Belgien das marode AKW Tihange mit tausenden Rissen im Reaktordruckbehälter weiter am Netz bleiben konnte – beliefert mit Uranbrennstoffen aus Deutschland! Als das Bundesumweltministerium einen inzwischen beerdigten Gesetzentwurf für eine solche Regelung vorlegte, war von der Uran-Anlage in Gronau schon nicht mehr die Rede. Nur noch für die Brennelemente-Herstellung in Lingen hatte der BMU-Entwurf eine Regelung vorgesehen. Inzwischen ist bekannt, dass diese Koalitionsvereinbarung nicht umgesetzt wird.

Der Grund, warum die Uranfabrik in Gronau und die URENCO eine andere Stellung im Atomprogramm haben, hat vor einiger Zeit Armin Laschet, NRW-Ministerpräsident, Parteichef der CDU und möglicherweise künftiger Kanzlerkandidat erklärt. Die Uran-Anreicherung der URENCO weine Schlüsseltechnologie wäre, die die deutsche Außenpolitik stärke. Er verwies darauf, dass die Bundesrepublik wohl nur deshalb an den internationalen Atom-Verhandlungen mit dem Iran beteiligt wäre, weil es mit der Urananreicherung der URENCO das Knowhow hat, um die Anreicherung von atomwaffenfähigem Uran zu kontrollieren. Eine Stilllegung der Urananreicherung in Gronau wäre fatal für die außenpolitischen Interessen Deutschlands, die mit dieser Anlage untermauert und gestärkt werden: „Das (die Stilllegung, Anmerk Verf.) würde bedeuten, dass Deutschland auch nicht mehr Mitglied der Internationalen Atomenergiebehörde und dann auch nicht an Gesprächen mit dem Iran beteiligt wäre.“ (http://www.wz.de/home/panorama/viel-kritik-an-laschets-belgienreise-1.2632298. (Der Hinweis auf die Mitgliedschaft in der IAEA ist sachlich rechtlich falsch.)

Mehr zum zivil-militärischen Hintergrund:

Dokumentation Schriftliche Frage an die Bundesregierung im Monat Januar 2021 – Frage Nr. 376.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
seitens der Bundesregierung beantworte ich die Frage wie folgt:

Frage:

Aus welchen konkreten Gründen (wie beispielsweise Projekte, Verträge, Geschäftsabsichten etc.) ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Neuregelungen zwischen der EU und Großbritannien im Vertrag zur „Zusammenarbeit auf dem Gebiet der sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie“ (https://eur-lex.europa.eu/logalcontent/DE/TXT/PDF/?url=CELEX: 22020A 1231 (04 )&from=EN) eine Regelung im Bereich der Uran-Anreicherung (§10) aufgenommen, nach der das unter bundesdeutscher Beteiligung dreistaatlich betriebene Unternehmen URENCO bzw. die gemeinsam von URENCO und der französischen Orana betriebene Tochter Tochter ETC spaltbares Uran-235 künftig nicht nur wie bislang auf maximal fünf Prozent, sondern nunmehr „auf 20 % oder mehr“ anreichern darf, wenn es sich dazu eine schriftliche Zustimmung von den Parteien der genannten Verträge von Almelo und Cardiff, in deren Gremien die Bundesregierung mit VetoRecht beteiligt ist, einholt und damit eine Anreicherung über die als atomwaffenfähig geltende Anreicherung ab 20 Prozent Uran235 ermöglicht wird, und wie bewertet die Bundesregierung diese Vereinbarung mit Blick auf den Atomwaffensperrvertrag und der Verpflichtung von URENCO laut den genannten
Verträgen von Almelo und Cardiff, Anreicherung ausschließlich zur friedlichen
Nutzung der Atomenergie zu betreiben?“

Antwort:

Das Abkommen zwischen der Regierung des Vereinigten Königreichs und der
Europäischen Atomgemeinschaft über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie sieht in Artikel 10 vor, dass eine
Vertragspartei die schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei einholt, bevor sie
unter dieses Abkommen fallendes Kernmaterial auf 20 Prozent oder mehr Uran-235
anreichert; in dieser gegebenenfalls erteilten Zustimmung sind abkommensgemäß die
Bedingungen zu beschreiben, unter denen das auf 20 Prozent oder mehr angereicherte
Uran verwendet werden darf.

Die diesbezüglichen Bestimmungen des Abkommens entsprechen den Regelungen zu
Anreicherung in anderen bilateralen Abkommen zwischen Euratom und Drittstaaten.
Die Bestimmungen sind nicht auf die Anwendung gegenüber bestimmten Unternehmen
begrenzt. Sie sichern die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien der Verträge von
Almelo und von Cardiff. Die Wirksamkeit der geltenden rechtlichen
Rahmenbedingungen für den Betrieb der Anlagen ebenso wie die des
Nichtverbreitungsvertrages und der Sicherungsmaßnahmen der Internationalen
Atomenergie-Organisation bleibt unverändert erhalten.

 

 

Endlagersuche: So geht das nicht

Aus Anlass der bevorstehenden, rein virtuellen Teilgebiete-Konferenz zur Atommüll-Endlagersuche, kommentiert Hubertus Zdebel, atompolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE: „Von Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung beim laufenden Verfahren zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll kann derzeit nicht gesprochen werden. Noch immer liegen viele geologische Daten gar nicht vor, der Bericht der bundeseigenen Endlagergesellschaft BGE enthält im Grunde nicht die für den Teilgebiete-Bericht geforderten Bewertungen und ist bestenfalls ein Zwischenbericht auf dem Weg zu einem Zwischenbericht.

Unter diesen Bedingungen dann noch eine Bürgerbeteiligung anzuordnen, die nur per Video erfolgt und vor dem Hintergrund der massiven Belastungen und Einschränkungen durch die Corona-Krise keine Grundlage für eine wirkliche Diskussion ist, – das kann nicht gut gehen und wird den Zielen des Standortauswahlgesetzes nicht gerecht. Die Behörde, das Atommüll-Bundesamt BASE, sollte endlich einsehen, dass es so nicht geht.

Ich war Mitglied der Endlager-Kommission. Meine Fraktion und ich haben das Standortauswahlgesetz abgelehnt, weil u.a. die Beteiligungsrechte in der jetzt laufenden ersten Phase der Endlagersuche für die Bürger*innen zu wenig stark im Gesetz verankert sind. Da war von Corona noch nicht die Rede.

Zu den neuen Mängeln kommen alte hinzu: Die Bürger*innen werden in dieser erste Früh-Phase nur angehört. Noch während sie beraten, werden die eigentlichen Entscheidungen, welche Regionen von den jetzt noch ausgewiesenen 54 Prozent der Gesamtfläche der Bundesrepublik übrig bleiben und dann oberirdisch erkundet werden sollen, von der BGE einfach weiter vorbereitet.

Es ist deshalb unbedingt notwendig, dass die Atommüll-Bundesbehörde und die BGE endlich öffentlich erklären, wie sie die Mängel abstellen und eine tatsächlich gläserne Endlagersuche umsetzen. Denn das Gesetz regelt nur minimale Anforderungen.“

Illegale Uran-Exporte für marode AKWs? LINKE fordert Erklärungen vom BMU im Bundestag

Anti-Atom-Gruppen, darunter der BUND, haben Strafanzeige gestellt, weil möglicherweise rechtswidrig Uran-Brennstoff für belgische und schweizerische Uralt-Meiler von der Brenelemente-Fabrik in Lingen exportiert wurde. Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE sorgen jetzt dafür, dass das Thema erneut im Umweltauschuss des Bundestages auf die Tagesordnung kommt. Eine entsprechende Berichtsforderung ist heute auf den Weg gebracht worden. Bereits in der nächsten Woche erwartet der aus Münster stammende Bundestagsabgeordnete die Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage zu dem möglicherweise rechtswidrigen vorgehen der zum französischen Atomkonzern Framatome gehörenden Uran-Fabrik Lingen.

Hintergrund: Während in der Bundesrepublik Atomkraftwerke nach der Katastrophe von Fukushima bis Ende 2022 schrittweise abgeschaltet werden, bleiben die beiden Uran-Fabriken in Gronau und Lingen unbefristet in Betrieb. Sie stellen Uran-Brennstoffe für AKWs in aller Welt her. Darunter auch uralte und marode Reaktoren in unmittelbarer Nähe zur bundesdeutschen Grenze. Dazu zählen auch die Reaktoren z.B. in Tihange und Doel in Belgien. CDU/CSU und auch SPD haben immer wieder unterstrichen, dass die eine Stilllegung der Uranfabriken nicht durchführen wollen. Daher reagierte die Bundesregierung auf die massiven Proteste mit der Idee, Uran-Exporte aus den deutschen Uranfabriken zu begrenzen. Export in AKWs im Ausland, die ca. 170 Kilometer der der Grenze entfernt und älter als 30 Jahre sind, sollten nicht mehr beliefert werden dürfen. Ein Gesetzentwurf auf dem BMU hatte aber nur noch von Brennelementen gesprochen, die in Lingen hergestellt werden. Die Anlage in Gronau, in der die Anreicherung von Uran235 erfolgt, was für die Herstellung von Brennstoff unerläßlich ist, wurde ausgenommen. Erst vor wenigen Wochen war bekannt geworden, dass dieses Gesetzesvorhaben aber in dieser Legislatur nicht mehr umgesetzt wird.

Anti-Atom-Gruppen hatten wegen der Tatenlosigkeit der Bundesregierung im letzten Jahr die Exportgenehmigungen beklagt. Ende des letzten Jahres erreichten die juristischen Auseinandersetzungen einen Höhepunkt, denn die erteilten Genehmigungen verloren ihren „Sofortvollzug“. Ohne den – kein Export. So wie es derzeit aussieht, haben die Betreiber der Uranfabrik Lingen die Sachlage bereits im Dezember ignoriert. Und obwohl es in der Folge Proteste und auch Hinweise der BAFA gab, wurden weitere Exporte nach Belgien durchgeführt.

Mit dieser Fragestellung haben Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE einen Bericht des Bundesumweltministeriums für die nächste (nicht-öffentliche) Sitzung des Umweltausschusses eingefordert:

„Bericht über die Kenntnisse des BMU zu möglicherweise rechtswidrigen Exporten von Uran-Brennelementen von der Uranfabrik der ANF Lingen im Dezember in die Schweiz und im Januar nach Belgien sowie Darstellung aller seit Dezember unternommenen Maßnahmen zur Aufklärung durch das Ministerium und Darstellung aller Kontakte und Gespräche in dieser Angelegenheit mit den Betreibern sowie dem für die Ausfuhrgenehmigung zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie einer Bewertung, der möglichen juristischen Konsequenzen, insbesondere hinsichtlich aufsichtlicher oder atomrechtlicher Konsequenzen gegenüber dem Betreiber bzw. der BAFA. Zudem bitten wir um Auskunft, ob und welche Anträge oder Kenntnisse über vergleichbare Exportanträge aus Lingen und Gronau vorliegen, die vergleichbar mit diesen Vorgängen sind.“

Rechtswidrige Uran-Exporte? Zdebel fragt Bundesregierung

Im Zusammenhang mit möglicherweise rechtswidrigen Uran-Exporten aus der Brennelemente-Fabrik der ANF Lingen für ein AKW in der Schweiz fordert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) die Bundesregierung auf, Stellung zu nehmen und ggfls. Maßnahmen gegen den Betreiber – das französische Unternehmen Framatome – einzuleiten. Die Uranfabrik in Lingen ist ebenso wie die Urananreicherung in Gronau vom Atomausstieg ausgenommen.

  • Zdebel hat eine Schriftliche Frage (siehe unten) auf den Weg gebracht, die nächste Woche beantwortet wird. Außerdem hat er eine Initiative gestartet, dass in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses das zuständige Ministerium über die Vorgänge um die Uran-Exporte und die möglichen Konsequenzen informieren soll und eine schriftlichen Vorab-Bericht gefordert. Ob das Thema auf die Tagesordnung kommt, ist noch offen.
  • Zum Vorgang siehe auch hier:Illegale Uran-Exporte für AKW-Betrieb?

Beide Uran-Anlagen beliefern weltweit Atommeiler mit Uran-Brennstoff. Auch solche Uralt-Reaktoren im benachbarten Ausland, die im Falle einer Katastrophe erhebliche Konsequenzen auch für Bundesbürger*innen hätte. Weil die Bundesregierung seit Jahren trotz einer Verabredung im Koalitionsvertrag nichts gegen derartige Uran-Exporte unternommen hat, haben Klagen von Anti-Atom-Gruppen und dem BUND einen vorläufigen Export-Stopp erreicht. Dennoch hat Framatome Brennelemente in die Schweiz exportiert. Die genauen Umstände will Zdebel jetzt aufgeklärt wissen.

Diese Schriftliche Frage an die Bundesregierung hat der MdB Zdebel gestellt:

„Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung mit Blick auf laufende Klagen gegen Exporte von Uran-Brennstoffen in Nachbarstaaten über möglicherweise rechtswidrige Lieferungen von Brennelementen für schweizerische AKW durch die zu Framatome gehörende ANF Lingen, und wird die Bundesregierung, die ja selbst laut Koalitionsvertrag das Ziel einer rechtssicheren Unterbindung von derartigen Uran-Exporten verfolgt, darauf hinwirken, dass bis zur Klärung der möglicherweisen Rechtswidrigkeit dieser Exporte aus Lingen alle entsprechenden Uran-Exporte untersagt werden (Quellen: https://taz.de/Empoerung-ueber-Brennelement-Transport/!5743502/; https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1 Zeilen 6694 ff. )?“

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