Statt Sicherheit: Atommüll-Exporte aus Jülich in die USA – Behörden vor Gericht

Absurder geht immer: Die staatliche Atommüll-Entsorgungsgesellschaft in Jülich (JEN) klagt vor Gericht gegen das staatliche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), ob Uran-Brennelemente-Kugeln und möglicherweise über 150 Castorbehälter mit hochradioaktivem Atommüll in die USA exportiert werden dürfen. Auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) hatte das JEN laut Antwort der Bundesregierung in erster Instanz vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht Erfolg. BAFA hat Berufung beantragt. Anlass der Klage war ein Antrag des JEN, 33 unbestrahlte Brennelemente-Kugel mit hochangereichertem Uran zu Versuchszwecken in die USA zu exportieren. Damit sollen Verfahren geprüft worden, den in Jülich unzureichend sicher gelagerten hochradioaktivem Atommüll aufzubereiten.

Bundes- und NRW-Landesbehörden streiten seit Jahren über den Umgang mit dem brisanten Material, das derzeit in der ehemaligen Atomforschungsanlage in Jülich unzureichend gesichert zwischengelagert ist. Beteiligt an dem unsäglichen Streit sind die Bundesministerium für Forschung und das Bundesumweltministerium sowie Ministerium im Bundesland NRW. Die die Betreibergesellschaft JEN ist zu 100 Prozent im staatlichen Eigentum. JEN hatte einen Antrag beim BAFA gestellt und eine Transportgenehmigung beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) gestellt. Der Transportantrag wurde zurückgezogen. Der Streit vor Gericht dauert an.

Der Umgang mit dem hochradioaktiven Material aus dem kommerziell genutzten Thorium-Reaktor AVR in Jülich ist skandalös. Seit 2014 fehlt die atomrechtliche Genehmigung für die Lagerung der Atomabfälle. Das Land NRW hatte die umgehende Räumung angeordnet, weil der Nachweis einer ausreichenden Erdbebensicherheit nicht gegeben ist. Die Betreiber wollen den Atommüll am liebsten in die USA exportieren. Dort soll das brisante und hochangereicherte Atommaterial wieder aufgearbeitet werden. Das wäre eigentlich illegal und ist laut Atomgesetz verboten. Um dieses Verbot zu umgehen, behaupten Betreiber und teilweise auch das Bundesforschungsministerium und Landesbehörden in NRW, es handelte sich beim AVR um einen Forschungsreaktor. Zu Forschungszwecken wären dann Exporte in die USA evt. möglich. Das BMU hält das bislang nicht für zulässig und hatte zuletzt ein weitere Zwischenlagerung in Ahaus als „schnellste Lösung“ bezeichnet. Und immer noch in der Prüfung ist, ob ein neues Zwischenlager in Jülich gebaut werden könnte.

DIE LINKE hatte sich in den letzten Jahren mehrfach gegen einen US-Export und gegen Atomtransporte nach Ahaus ausgesprochen und den Neubau einer Lagerhalle in Jülich gefordert und entsprechende Anträge im Bundestag gestellt.

Dokumentation: Frage 9/248, MdB Hubertus Zdebel, Fraktion DIE LINKE: 

„Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Stand bzw. Ergebnisse
der Prüfung, ob es zulässig wäre, die abgebrannten Brennelemente aus dem
Betrieb des kommerziell zur Stromerzeugung genutzten AVR Jülich nach
geltendem bundesdeutschen Recht in die USA zu exportieren, und welche
weiteren Prüfungs-Ergebnisse liegen inzwischen vor, die zu einer Klärung
der Frage führen, wo die weitere Lagerung (neben der Prüfung eines Exports
in die USA: Transport ins ZL Ahaus, Neubau einer ZL-Halle in Jülich
oder Nachrüstung der bestehenden Halle) dieser Brennelemente künftig erfolgt
(siehe dazu z.B. Antwort der Bundesregierung auf die die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1385)?“

Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im
Bundesumweltministerium, Mitglied des Deutschen Bundestages, 20.September 2021:

Die JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH hatte im
Jahr 2018 Klage gegen den Bund, vertreten durch das Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA), auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung
von 33 unbestrahlten Brennelementen in die USA erhoben. Diese sollten
ursprünglich in einem Kugelhaufen-Hochtemperaturreaktor auf dem
heutigen Betriebsgelände der Klägerin, der von der Arbeitsgemeinschaft
Versuchsreaktor GmbH (AVR) in Jülich betrieben wurde, eingesetzt werden.

Die Klägerin betreibt den Rückbau der Nuklearanlagen am Standort Jülich
und die Entsorgung der angefallenen und noch anfallenden radioaktiven
Abfälle, insbesondere von rund 288.000 bestrahlten („abgebrannten“)
Brennelementen des AVR-Reaktors. Das BAFA hatte in seinem Vortrag auf
diese Bezug genommen und vorgetragen, das Exportverbot nach § 3 Abs. 6
Atomgesetz gelte in diesem Fall auch für die 33 unbestrahlten Brennelemente,
da deren Ausfuhr ausschließlich der Vorbereitung der Ausfuhr der
rund 288.000 bestrahlten Brennelemente insgesamt dienen solle.

Der Klage wurde durch Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Frankfurt a.
M. vom 20. November 2020 stattgegeben, d. h. das BAFA wurde verpflichtet,
die Genehmigung zu erteilen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da
das BAFA gegen die Entscheidung einen Antrag auf Zulassung der Berufung
gestellt hat.

Die Zulässigkeit einer Ausfuhr der rund 288.000 bestrahlten Brennelemente
wurde in dem Verfahren vom VG Frankfurt a. M. als nicht entscheidungsrelevant
offen gelassen und somit nicht abschließend geklärt.

Zu der Frage der weiteren Lagerung gilt, dass für die drei Optionen (Verbringung
ins Behälterzwischenlager Ahaus (BZA), Rückführung in die USA
sowie Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich) zur Entfernung der
abgebrannten Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager weiterhin die
notwendigen Voraussetzungen nicht vorliegen. Auch das Verfahren für eine
Neugenehmigung des bestehenden Lagers ist noch nicht abgeschlossen.

Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Wirtschaft, Innovation,
Digitalisierung und Energie Nordrhein-Westfalen (MWIDE), sieht
zum jetzigen Zeitpunkt keine der Optionen als unmittelbar umsetzbar an.

Rostige Rohre im AKW Lingen? Kein Sicherheitsrabatt für Alt-Reaktoren

Reduzierte Wandstärken und Rostfrass an Rohren der Dampferzeuger im AKW Lingen. Als „besorgniserregend“ bezeichnet der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) die Antworten der Bundesregierung auf seine Nachfragen, dass trotz vorliegender Kenntnisse eine Prüfung der Dampferzeuger bei der letzten Revision des Reaktors im Mai 2021 nicht erfolgt sei. In den Jahren 2019 und 2020 hatte es Rissbefunde gegeben. Im Versagensfall könnten diese Sicherheitsmängel zu schweren Unfällen führen.

  • Die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen des Abgeordneten Zdebel ist hier als Drucksache 19/31989 (PDF) online. Dort finden sich auch die Hintergründe, die zu der Anfrage führten. Unter anderem geht es dort auch um Rissbefunde im AKW Neckarwestheim 2

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE: „Im Zweifelsfall für die Sicherheit. Das muss die Maxime der Atomaufsichtsbehörden sein, vor allem, wenn die AKWs immer älter werden und damit z.B. die Materialbelastungen größer werden. Es ist besorgniserregend und nicht nachvollziehbar, dass das Bundesumweltministerium nicht eingegriffen hat und nach den vorhergehenden Rissbefunden und mit dem Wissen um die Probleme in Neckarwestheim nicht auf eine Prüfung der Dampferzeugerrohre im AKW Emsland in Lingen bestanden hat, wie es auch von der RSK empfohlen wird.“

Zdebel weiter: „Einen Sicherheitsrabatt darf es nicht geben. Das AKW Emsland ist immerhin noch bis Ende 2022 in Betrieb und bis dahin sind katastrophale Störfälle bis hin zur Kernschmelze immer noch möglich. Um Zweifel über den Zustand der Dampferzeugerrohre in Lingen auszuschließen, muss die Anlage abgeschaltet und eine Prüfung durchgeführt werden.“

In der Antwort auf die Fragen des Abgeordneten verweist die Bundesregierung drauf, dass ein Rissbefund aus dem Jahr 2020 auf einen älteren Ursprung zurückgeführt werden konnte und offenbar daher eine Prüfung in 2021 unterlassen wurde.

Russische Beteiliung an Uranfabrik in Lingen – Bundesregierung schweigt weiterhin

Die Bundesregierung schweigt sich auch weiterhin in der überaus sensiblen Beteiligung des russischen Staatskonzern TVEL an der in Lingen ansässigen Uranfabrik zur Herstellung von Brennelementen für den Einsatz in Atomkraftwerken aus. Das zeigt sich abermals in der Antwort auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE). Erneut verweigert die Bundesregierung jede konkrete Aussage und erklärt die ganze Angelegenheit als „VS-Vertraulich“. Die Uranfabrik ist nicht vom Atomausstieg betroffen, verfügt über eine unbefristete Genehmigung und wird von dem französischen Konzern Framatome betrieben. Beide Konzerne wollen angesichts der weltweiten Atomflaute ihre Zusammenarbeit verstärken. Die wirtschaftliche Auslastung der Uranfabrik ist überaus mangelhaft.

Geplant ist im Rahmen der französisch-russischen Kooperation, dass sich TVEL mit 25 Prozent an der Advanced Nuclear Fuels (ANF) in Lingen beteiligten soll. Dazu läuft seit Anfang des Jahres ein Prüfverfahren im Verantwortungsbereich des Wirtschaftsministeriums.

Hubertus Zdebel und DIE LINKE haben im Bundestag wiederholt die Stilllegung der Uranfabriken in Lingen und Gronau gefordert, damit AKWs nicht weiterhin unbefristet mit Uranbrennstoff versorgt werden.

Dokumentation: 

Schriftliche Frage an die Bundesregierung im Monat August 2021 Frage Nr. 272

Fraqe des MdB Hubertus Zdebel an die Bundesregierung:

„Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Prüfung, ob eine Beteiligung der russischen TVEL an der von Framatome betriebenen Uranbrennelementefabrik in Lingen zulässig ist, und welche Gründe liegen aus Sicht der Bundesregierung vor, die einer Zustimmung durch die zuständigen Behörden im Wege stehen?“

Antwort von Claudia Dörr-Voß, Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium vom 27. August 2021

„Soweit sich die Frage auf konkrete Investitionsprüfverfahren nach den §§ 55 ff. der  Außenwirtschaftsverordnung bezieht, sind verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen berührt. Diese nicht öffentlich verfügbaren Angaben ermöglichen Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Situation der beteiligten Unternehmen und Personen. Sie könnten zu Beeinträchtigungen im unternehmerischen Wettbewerb führen. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen zu geführten lnvestitionsprüfverfahren als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Sie können dort eingesehen werden.“

20.000 Tonnen Uran lagern bei URENCO in Gronau

Noch immer verfügen die bundesdeutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen über unbefristete Betriebsgenehmigungen und versorgen Atomkraftwerke in aller Welt mit nuklearem Brennstoff. In den USA will URENCO, der die Uranfabrik in Gronau gehört, in ihrer dortigen Anlage sogar die Anreicherung des spaltbaren Uran-235 weiter auf zehn Prozent erhöhen. In Europa ist für die Lieferung an Kunden eine Anreicherung von maximal fünf Prozent erlaubt. Von der Bundesregierung erfuhr der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) auf Nachfrage, dass man im Bundesumweltministerium von solchen Aufrüstungs-Plänen an den europäischen URENCO-Standorten in Gronau, in Almelo (NL) und Capenhurst (GB) keine Kenntnis habe. Rund 20.000 Tonnen radioaktives Uran lagert derzeit in unterschiedlichen Verarbeitungsformen am westfälischen Standort in Gronau. Das Material ist nicht nur radioaktiv, sondern in einer chemischen Verbindung mit dem besonders ätzenden und explosiven Fluor.

Die Fraktion DIE LINKE hat im Bundestag wiederholt die Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen gefordert. Außerdem soll ein umfassendes Uran-Exportverbot sicherstellen, dass insbesondere auch die uralten und maroden Atomkraftwerke im grenznahen Gebiet zur Bundesrepublik nicht mehr mit Brennstoff versorgt werden können. Außerdem fordern Zdebel und DIE LINKE im Bundestag, dass URENCO nicht länger abgereichertes Uran nach Russland verschiebt, wo der größte Teil als Atommüll verbleibt. URENCO nennt das Wiederanreicherung, verschweigt aber, dass der Löwenanteil der Uranmengen als Atommüll in Russland verbleibt, statt möglichst sicher in der Bundesrepublik endgelagert wird.

Dokumentation:

Schriftliche Frage MdB Hubertus Zdebel und Antwort der Bundesregierung

4. August 2021

Sehr geehrter Herr Kollege,

Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 7/393 vom 29. Juli 2021
(Eingang im Bundeskanzleramt am 29. Juli 2021) beantworte ich wie folgt:
Frage 7/393

„Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem teilweise deutschen
Urananreicherungskonzern URENCO neben den Planungen an dem Stand-
ort in den USA, eine Anreicherung des spaltbaren Anteils von Uran 235 auf
bis zu zehn Prozent zu betreiben (vgl. https://dserver.bundes-
tag.de/btd/19/294/1929449.pdf), weitere Absichten oder Pläne, die Anrei-
cherung an den Urenco-Standorten in den Niederlanden, in Großbritannien
oder Deutschland ebenfalls gegenüber den jetzt genehmigten Anreicherun-
gen zu erhöhen, und welche Mengen Uran lagern derzeit insgesamt am
Standort in Gronau (Bitte tabellarisch jeweils angeben, welche Mengen an-
gereichert, abgereichert oder im Naturzustand sind und in welcher Form
das Uran UF6, UO2, U3O8 etc. vorliegt)?“

Antwort

Der Bundesregierung sind keine konkreten Absichten oder Pläne der
URENCO Ltd. zu einer Erhöhung des Anreicherungsgrades gegenüber den
jetzigen Genehmigungen für die Anlagen im Vereinigten Königreich, den
Niederlanden oder Deutschland bekannt.

Entsprechend der atomrechtlichen Genehmigung für die Urantrennanlage in
Gronau (UAG) darf Uran in der UTA-1 auf maximal 5 Gew.-% U 235 und
für ausschließlich interne Prozesse in der UTA-2 auf maximal 6 Gew.-% U
235 angereichert werden. Maximal auf 5 Gew.-% U 235 angereichertes
Uran darf an Kunden geliefert werden.

Signifikante Mengen an Uranoxid gibt es am deutschen Standort nicht. Mit
Stand vom 30.06.2021 lagern in der UAG folgende Mengen Uran:

  • abgereichertes Uranhexafluorid (Tails) 15.507 t
  • Uranhexafluorid im Naturzustand (Feed) 4.641 t
  • angereichertes Uranhexafluorid (Product) 477 t

Mit freundlichen Grüßen

Rita Schwarzelühr-Sutter
Parlamentarische Staatssekretärin
Mitglied des Deutschen Bundestages

Nachgefragt: Französisch-russische Atomkooperation für Uranbrennstoff in der Bundesrepublik

Frankreich und Russland wollen in der Bundesrepublik ihre Atomgeschäfte bündeln. Künftig soll die Uran-Brennelementefertigung am emsländischen Standort in Lingen gemeinsam erfolgen. Mit 25 Prozent soll die zum russischen Staatskonzern Rosatom gehörende TVEL beim Betreiber der Anlage in Lingen, dem französischen Staatskonzern Framatome, einsteigen. Frankreich und Russland planen weltweit verstärkte Atom-Kooperationen. Damit könnte sich nach Einschätzung von Juristen eine jüngst vom Bundesumweltministerium für die nächste Legislatur angekündigte Stilllegung der Uranfabrik erschweren. Mit zwei weiteren Nachfragen an die Bundesregierung will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mehr Informationen zu diesem Atomdeal.

Für Hubertus Zdebel ist klar, dass die Bundesregierung diese angestrebte Zusammenarbeit in der Bundesrepublik mit allen Mitteln unterbinden muss. Die Bundesrepublik steigt aus der Atomenergie aus, da können russische und französische Atomkonzerne nicht die weltweite Uran-Brennstoff-Versorgung aus dem niedersächsischen Lingen neu organisieren.

Bislang weigert sich die Bundesregierung offen zu dem Atomdeal Stellung zu nehmen und hat Auskünfte aus Nachfragen nur unter der Auflage der Geheimhaltung in einem Datenraum bereitgestellt. Deshalb will Zdebel jetzt mit den weiteren Nachfragen für mehr Klarheit in der Öffentlichkeit sorgen.

Die Uranfabriken in Lingen und Gronau sind bislang vom Atomausstieg ausgenommen und verfügen über unbefristete Betriebsgenehmigungen. Sie versorgen weltweit Atomkraftwerke mit dem erforderlichen Uranbrennstoff.

In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD war vorgesehen, die Uran-Exporte aus den Anlagen in Gronau und Lingen mindestens einzuschränken. Diese Pläne hatte das Bundesumweltministerium vor wenigen Wochen als gescheitert bezeichnet. Nur eine Stilllegung wäre atomrechtlich geeignet, um rechtssicher gegen die Uran-Exporte vorzugehen. Das aber wolle die CDU nicht. Entsprechende Rechtsgutachten liegen seit Jahren in den Schubladen des Umweltministeriums und stauben vor sich hin.

Allerdings hat auch die SPD bis heute nicht klar gemacht, ob sie tatsächlich eine Stilllegung durchsetzen will. Während jüngst die aus NRW stammende Bundesumweltministerin die Stilllegung von Gronau und Lingen für die nächste Legislatur als Aufgabe ankündigte, erklärte die SPD im Landtag NRW, dass eine Stilllegung der Uranfabrik Gronau nicht auf der Tagesordnung stünde.

Anträge zur Stilllegung der beiden Anlagen hatten die Mehrheitsfraktionen im Bundestag wiederholt abgelehnt.

Die beiden Schriftlichen Fragen an die Bundesregierung sind hier im Wortlaut:

  1. Welche Festlegungen, in den im Rahmen der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen der französischen Framatome und der russischen TVEL-Rosatom abgeschlossenen Verträgen und getätigten Investitionen, könnten nach Kenntnis der Bundesregierung „nachteilige Rückwirkungen auf die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die seitens des Bundesumweltministeriums weiterhin angestrebte Schließung der Brennelementefabrik in Lingen“ haben, und wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um diese nachteiligen Rückwirkungen auszuschließen (bitte Maßnahmen spezifizieren) (Quelle: Bundestagsdrucksache 19/28552, S.94)?
  2. Wie positioniert sich die Bundesregierung – vor dem Hintergrund des Atomausstiegs in der Bundesrepublik und der vom Bundesumweltministerium angekündigten weiteren Bemühungen zur Stilllegung der Uranbrennelemente-Fabrik der Advanced Nuclear Fuels Lingen ANF sowie angesichts bestehender Sanktionen gegen Russland – zur Absicht der beiden Staats-Konzerne Framatome (Frankreich) und Rosatom (Russland), die Lingener Uranfabrik künftig gemeinsam zu betreiben, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine französisch-russische Atomenergie-Kooperation in Deutschland nicht im strategischen Interesse der Bundesrepublik liegen kann?

 

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