Nachgefragt: Neue nukleare Aufrüstung – Teilweise deutscher Urankonzern will Uran-Anreicherung erhöhen

Weltweit planen Konzerne und Staaten eine neue Form nuklearer Aufrüstung. Mini-Atomreaktoren werden mit Hochdruck in vielen Staaten erforscht und entwickelt, auch weil z.B. die Schlachtfelder der Zukunft einen enorm größeren Strombedarf haben. Statt Diesel sollen Mini-AKWs die Militärbasen künftig versorgen. Auch in entlegenen Regionen der Welt, in denen riesige Rohstoffvorkommen (Öl, Gas) erwartet werden, sollen künftig derartig neue Mini-AKWs zum Einsatz kommen. Bis solche mobilen Reaktoren überhaupt funktionieren, ist es noch ein Stück Weg. Aber die Uranindustrie rüstet schon jetzt auf, um die bis zur Grenze der Atomwaffenfähigkeit angereicherten neuen Brennstoffe herzustellen. Mit dabei der teilweise deutsche Urankonzern URENCO, der in seinem Werk in den USA in dieses Geschäft einsteigen will. Künftig sollen – so die Vision – hunderte oder gar tausende solcher neuer mobilen und modularen Mini-Reaktoren weltweit zum Einsatz kommen. Eine Bombenvision. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) hat jetzt die Bundesregierung gefragt, wie es um die bereits 2019 angekündigten Ausbaupläne bei URENCO steht.

Die Atomkonzerne RWE und E.on halten gemeinsam ein Drittel der Anteile an der URENCO, die in Gronau eine Urananreicherungsanlage betreibt. Diese Uranfabrik ist wie die benachbarte Brennelementefabrik in Lingen vom Atomausstieg in Deutschland ausgenommen. Entsprechende Stilllegungsanträge im Bundestag hatten CDU/CSU und SPD wiederholt abgelehnt.

URENCO ist ein drei-staatliches Unternehmen, an dem auch Großbritannien und die Niederlande beteiligt sind. Eine Anlage der URENCO steht in den USA in New Mexico. Die Urananreicherung ist eine sogenannte Dual-Use-Technik. Sie kann nicht nur Uranbrennstoff für den Einsatz in Atomkraftwerken, sondern auch atomwaffenfähiges Uran herstellen.

Daher unterliegt die URENCO strengen internationalen Kontrollen. Über diesen Weg ist auch die Bundesregierung über den sogenannten „Vertrag von Almelo“ direkt an der Kontrolle über die Tätigkeit von URENCO beteiligt. International gilt Uran ab einer Anreicherung von 20 Prozent des spaltbaren Isotops 235 als atomwaffenfähig. Die neuen Uranbrennstoffe, die derzeit entwickelt werden, sollen bis 19,75 Prozent mit Uran235 angereichert werden.

Bei URENCO wird das spaltbare Uran für die Nutzung in herkömmlichen Atomreaktoren bisher auf maximal 3 – 5 Prozent angereichert. Rund ein Drittel des Weltmarkts wird von URENCO mit Brennstoff versorgt. Die Anlage in Gronau beliefert rund jedes zehnte AKW mit angereichertem Uran. Angesichts des absehbaren Endes dieser herkömmlichen Atomtechnik sucht URENCO neue Einsatzfelder. Dazu gehört auch die Entwicklung eines eigenen Mini-Reaktors, den der Konzern als „Uran-Batterie“ bezeichnet. (Siehe dazu Link weiter oben.)

Die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel im Wortlaut: „Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung beim teilweise deutschen Urananreicherer URENCO der Stand bei der vom Unternehmen bereits im Frühjahr 2019 angekündigten Absicht zur Herstellung des sogenannten Kernbrennstoffes „High-assay low-enriched uranium“ (HALEU)“ mit einer Anreicherung von bis zu 19,75 Prozent des spaltbaren Uran235 (Genehmigung, Aufstellung und Einrichtung der Zentrifugen, etc.; siehe auch Mündliche Frage Nr.33, Plenarprotokoll 19/151), und wann werden bei URENCO die ersten Anreicherungen von über fünf Prozent spaltbarem Uran235 für die Herstellung von HALEU in den USA erfolgen?“

DIE LINKE im Bundestag fordert verbessertes Strahlenschutzgesetz

Mit einem Entschließungsantrag fordern Hubertus Zdebel und die Bundestagsfraktion DIE LINKE ein verbessertes Strahlenschutzgesetz. Auch in der jetzt anstehenden ersten Änderung des 2017 verabschiedeten Gesetzes werden die längst überfälligen Absenkungen bei den Dosiswerten nicht entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Forschung vorgenommen, kritisiert die Linksfraktion in ihrem Antrag. Bereits am Montag hatten Sachverständige von Greenpeace und dem Umweltinstitut München im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss entsprechende Kritik vorgetragen. Der Umgang in Sachen Freimessung bzw. Freigabe mit den Abrissabfällen von Atomkraftwerken müsse verbessert werden. Der Radon-Richtwert, verantwortlich für viele Lungenkrebserkrankungen, müsse weiter abgesenkt werden. (Entschließungsantrag Fraktion DIE LINKE 19/27924)

Für den atompolitischen Sprecher der Linksfraktion, Hubertus Zdebel entspricht das Strahlenschutzgesetz schon in der Fassung von 2017 nicht dem Stand von Wissenschaft und Forschung. Jetzt werde eine Chance vertan, durch die überfällige Korrektur entsprechender Dosiswerte den Schutz der Bevölkerung weiter zu verbessern.

Der Bundestag will auf Initiative der Regierungsfraktionen bereits am Donnerstag dieser Woche endgültig über die erste Änderung des Strahlenschutzgesetzes abstimmen. Der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE im Plenum des Bundestages ist hier als PDF: 19/27924 

Insbesondere zu den Randon-Werten hatte es in der Anhörung am vergangenen Montag nach dem Beitrag des  AfD-Sachverständigen Rainer Klute vom Atom-Förderverein Nuklearia eine Diskussion gegeben. Auf der Homepage des Bundestags ist zu lesen: „Klutes Aussagen widersprachen Dr. rer. nat. Hauke Doerk vom Umweltinstitut München und Heinz Smital von Greenpeace. Schon 2017 habe das Strahlenschutzgesetz die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Belastung im Niedrigstrahlenbereich nicht ausreichend berücksichtigt, kritisierte Doerk.

Um die Bevölkerung vor Lungenkrebs zu schützen, sei ein Radon-Grenzwert von 50 Bq pro Kubikmeter angemessen. Denselben Wert nannte Smital. Denn schon sehr geringe Dosen von Radioaktivität könnten zu Gesundheitsschäden führen, erklärte der Greenpeace-Vertreter. Die von Klute vertretene These, es gebe keinen linearen Zusammenhang zwischen radioaktiver Belastung und Gesundheitsgefährdung, nannte er „exotisch“.“

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Bundestag: Anhörung erste Änderung Strahlenschutzgesetz

Am 22. März findet die öffentliche Anhörung zur ersten Änderung des Strahlenschutzgesetzes im Umweltausschusses des Deutschen Bundestags statt. Noch in der gleichen Woche will die Große Koalition die angestrebten Korrekturen endgültig beschließen. Hubertus Zdedel, atompolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, kritisiert, dass weiterhin eine Absenkung der ohnehin schon veralteten Dosiswerte nicht erfolgen soll. Bereits 2017, bei der Einführung des Strahlenschutzgesetzes, hatte DIE LINKE in einem Entschließungsantrag bemängelt, dass das Gesetz veraltet und unzureichend wäre und nicht dem Stand von Wissenschaft und Forschung entspräche. Daran soll sich nach dem Willen von CDU/CSU und SPD auch künftig nichts ändern.

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Frankreich verlängert Laufzeit alter Atomreaktoren: Unfall-Risiken und Atommüllberge erhöhen sich

Frankreich hat – mit Auflagen – die Laufzeitverlängerung für ältere Atommeiler verkündet. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, kritisiert diese Entscheidung:

„Je älter die Atommeiler werden, desto störanfälliger werden sie. Das gilt auch in Frankreich, selbst wenn einige Systeme erneuert werden. Zuletzt hat ja auch eine DIW-Studie auf die Probleme hingewiesen. Dazu kommt der enorme Kostendruck. Weil die erneuerbaren Energie nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich preiswerter als Atomstrom ist, könnte das zu geringeren Sicherheitstandards und damit größeren Risiken führen. Hinzu kommt das weltweit ungelöste Problem der Lagerung der immer größeren Atommüllberge. Daher ist es wichtig, nicht nur gegenüber Frankreich, sondern insgesamt in Europa auf einen Atomausstieg hinzuwirken.“

Zdebel verwies auch darauf, dass die Bundesrepublik mit gutem Beispiel in Europa voran gehen müsse. Dazu gehöre, die Uranfabriken in Gronau und Lingen endlich stillzulegen, die auch Atommeiler in Frankreich mit Uranbrennstoff Made in Germany versorgen.

Bericht der Bundesregierung über den Rückbau von Atomkraftwerken für 2019

Jährlich berichtet die Bundesregierung nach der Atomkatastrophe von Fukushima und der Neuordnung der „Atommüll-Entsorgung“ über den „Rückbau von Kernkraftwerken“. Der Bericht für das Jahr 2019 (Drucksache 19/24770, PDF) wurde Ende letzten Jahres veröffentlich. Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hatte 2017 mit den Stimmen der Grünen von der weiteren Haftung aller Arten von Atommüll befreit und diese Abfälle verstaatlicht. Dafür mussten die Atomkonzerne ihre bis dahin gebildeten Rückstellung in einen neuen staatlichen Fonds überweisen. Verantwortlich bleiben die Konzerne RWE, E.on, Vattenfall und EnBW aber für die Stilllegung der Atommeiler und deren Rückbau sowie die „endlagergerechte“ Verpackung der Abfälle. Dafür müssen die Konzerne weiter das riskante Modell der Rückstellungen einsetzen. Über die jeweiligen Sachstände bei Stilllegung und Rückbau der Atommeiler bei den Konzernen mit Blick auf die finanziellen Aspekte gibt es einige Informationen in dem Bericht.

Zum Hintergrund siehe auch:

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