Atomforschungsreaktor FRM II in Garching: Neue und alte Brennelemente

Während die Reparaturen am FRM II, dem Atomforschungsreaktor der TU Müchnen in Garching, andauern, laufen die Vorbereitungen für die angestrebte Inbetriebnahme ab Mitte 2024 an. So sind im Sommer neue, mit über 90 Prozent spaltbarem Uran 235 angereicherte Brennelemente aus Frankreich in Garching eingetroffen. Mit dieser Anreicherung gelten die Brennelemente grundsätzlich als atomwaffenfähig. Außerdem haben die Betreiber zuletzt unbestrahlte „metallische Folien“ aus Romans-sur-Isère erhalten. Diese sind mit einer Uranverbindung beschichtet, deren Anreicherung des spaltaren Urans235 bei 19,75 Prozent liegt. Gegenüber umweltFAIRaendern teilte die Pressestelle des Forschungsreaktors mit, dass „etwas mehr als 2,5 Kilogramm“ auf diesen insgesamt 12 Folien aufgetragen waren.

Nach der Behandlung in Garching sollen diese Materialien wieder zurück nach Frankreich transportiert werden, bevor nach weiteren Bearbeitungsschritten dann „2 Platten nach Belgien zur Bestrahlung geschickt“ werden sollen. „Der Rest verbleibt in Frankreich im Archiv als Referenz für die Bestrahlung“, teilte Sprecherin Andrea Voit mit.

Zur Herkunft des angereicherten Urans auf diesen Folien sagte Voit: „Das Material stammt ursprünglich aus den USA“. Auf die Frage, wo die Anreicherung des Uran auf den Anteil von 19,75 Prozent stattgefunden habe, verwies die Sprecherin auf das französische Unternehmen  Framatome.

Seit Jahren steht der Forschungsreaktor in München Garching wegen seiner enorm hochangereicherten, atomwaffenfähigen Uranbrennelemente in der Kritik. In der Genehmigung ist als Anforderung festgeschrieben, innerhalb bestimmter Fristen einen neuen Brennstoff mit niedrigerer Anreicherung zu entwickeln und einzusetzen. Weil diese Fristen vom Betreiber nicht eingehalten wurden, hat der BUND Bayern Klage gegen den Betrieb des Reaktors eingereicht.

Die Entwicklung des neuen Uranbrennstoffs wird noch einige Jahre andauern. Derzeit liegen rechnerische Ergebnisse für ein neues Design vor. Jetzt sind die praktischen Arbeiten zur Forschung und Entwicklung eines einsatzfähigen neuen Brennstoffs angelaufen. Ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem vermutlich langährigen Neu-Genehmigungsverfahren für den Einsatz dieses Brennstoffs sind die geplanten Bestrahlungsversuche in 2024 in einem belgischen Reaktor. Erst wenn diese Versuche die Berechnungen bestätigen, kann ein entsprechendes Brennelement weiter entwickelt und hergestellt werden.

Am Forschungsreaktor in München-Garching lagert bereits viel abgebrannter Uran-Müll und das dafür vorhandene Lager ist beinahe voll. Der immer noch atomwaffenfähige Atommüll soll nach den Plänen der Betreiber der FRM II in das Zwischenlager Ahaus in NRW abtransportiert werden. Die Stadt Ahaus hat angekündigt, gegen eine Einlagerung dieses Atommülls zu klagen.

Atom-Fusionsforschung im Bundestag – Anhörung

Es muss nicht immer Atomspaltung sein. Seit Jahrzehnten forschen Wissentschaftler:innen und Atomfreunde an der Fusion. Die Sonne auf die Erde holen. Nicht mit Solarpanels. Sondern so richtig. Verschmelzungsfantasien! Die freiheitsliberale FDP und ihre Freunde von der AfD und der CDU/CSU werkeln. Reden von Technologiefreiheit und verdrängen nukleare Katastrophen und Risiken daran, die Tür offen zu halten. Und welcher Wissenschaftler würde schon „Forschung“ ablehnen? KI? Oppenheimer? Das FDP-geführte Ministerium und eine „Öffentliche Anhörung zum Thema „Fusionsforschung““ auf Antrag der Union im Forschungsausschuss. Der ITER – das große Weltprojekt für die Fusionsforschung, ist eine Baustelle in Frankreich, die Milliarden verschlingt, und immer neue Finanzlöcher erzeugt. Und in Betrieb geht die Anlage immer später. Wie alles, was mit der Fusionstechnik zu tun hat. Der CDU/CSU ist alles konkrete ohnehin egal, solange in Bayern Wahlkampf ist und und im Bundestag Opposition.

Die Union fordert von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zur Fusionsenergie.

UPDATE: Hier ist die Berichterstattung des Bundestages zur durchgeführten Anhörung im Forschungssauschuss.

Dokumentation der Ankündigung auf der Seite des Bundestages:

Zeit: Mittwoch, 27. September 2023, 9.30 Uhr bis 11.20 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal Sitzungssaal 4.300

Inhalt der öffentlichen Anhörung ist der Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Stärkung der Fusionsforschung auf Weltklasseniveau“ auf Bundestagsdrucksache 20/6907

Die öffentliche Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen und auf www.bundestag.de übertragen.

Anmeldungen sind nicht mehr möglich.

AKW Brokdorf: Castorbehälter mit hochradioaktivem Atommüll ausgeschleust

Nach dem Herausheben eines Castor-Behälters beim Endladen von hochradioaktiven Brennelementen aus dem Nasslager im AKW Brokdorf war vor einigen Wochen festgestellt worden, dass das Ladegeschirr fehlerhaft angelegt worden war. Die Entlade-Kampagne, mit der der hochaktive Atommüll vom AKW Brokdorf in das benachbarte Zwischenlager transportiert werden soll, wurde unterbrochen, um zu prüfen, ob der Behälter bzw. die Tragzapfen Schaden genommen haben. Auf Nachfrage von umweltFAIRaendern teilt die zuständige Atomaufsichtsbehörde in Kiel jetzt mit, dass die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) keine Fehler feststellen konnte. Daher wurde der Behälter nunmehr aus dem AKW Brokdorf ausgeschleust und zur Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) in das Lager hinterm Elbdeich transportiert. Weder der AKW-Betreiber PreussenElektra, noch die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein oder die BGZ hatten von dem Abschluss der Prüfungen und der Einlagerung im Zwischenlager die Öffentlichkeit oder Presse informiert. (Foto: Einlagerung eines Castor-Behälters aus dem AKW Brokdorf in das Zwischenlager der BGZ, April 2023)

Wörtlich teilte die Atomaufsicht von Schleswig-Holstein auf die Anfrage von umweltFAIRaendern vom 18. September mit: „Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) hat ihre Prüfungen abgeschlossen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass keine sicherheitstechnischen Bedenken hinsichtlich der abweichenden Handhabung am Tragzapfen bestehen. Die Betreiberin hat kurzfristige Maßnahmen zur Vorkehrung gegen Wiederholung umgesetzt (Überarbeitung von Arbeitsunterlagen sowie Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern). Nach Prüfung der Abhilfemaßnahmen durch Sachverständige hat die atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Fortsetzung der Abtransportkampagne freigegeben. Der Behälter wurde ausgeschleust und ordnungsgemäß in das Zwischenlager verbracht.“

Das Ministerium ergänzte auf Nachfrage: „Die Freigabe zur Fortsetzung der Abtransportkampagne wurde am 10.09.2023 durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde erteilt. Der Behälter wurde am 12.09.2023 ausgeschleust und in das Zwischenlager verbracht.“

10 Jahre Volksentscheid „Unser Hamburg Unser Netz“ – Ein Zwischenstand über Daseinsvorsorge, Klima und Demokratie zur Rekommunalisierung der Energienetze

Am 22. September jährt sich zum 10. Mal der Jahrestag des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“. Nach heftigen Auseinandersetzungen mit dem Hamburger Senat unter Führung von Olaf Scholz, gegen eine Mehrheit im Landesparlament, der Hamburgischen Bürgerschaft und den großen Wirtschaftskonzernen unter der Regie der Handelskammer erhielt am 22. September 2013 ein Bündnis aus Bürgerinitiativen, Umwelt-, Sozial- und Kirchenorganisationen für den Vorschlag zur vollständigen Rekommunalisierung der Hamburger Strom- und Gasnetze sowie der Fernwärme eine Mehrheit der Stimmen der Hamburger:innen. Die Atom- und Kohlekonzerne Vattenfall und E.on mussten die jeweiligen Netze an die Stadt Hamburg übergehen7verkaufen. In drei Schritten erfolgte die Übernahme, die erst 2019 mit der Übernahme der Fernwärme vollzogen wurde – mit einigen Lücken. Zahlreiche Veranstaltungen fanden und finden aus Anlass des Jahrestages statt, Medien wie z.b. Abendblatt (Folgen des Entscheids) und Mopo (Paywall) haben berichtet. umweltFAIRaendern veröffentlicht hier einen Rückblick auf die politische Vorgeschichte zur Entstehung der Volksentscheids-Initiative, betrachtet den Verlauf von der Initative in 2010 bis zum Entscheid im September 2013 und lässt die damaligen Vertrauensleute Manfred Braasch, Theo Christiansen und Günter Hörmann in aktuellen persönlichen Statements auf 10 Jahre Unser Hamburg – Unser Netz zurück- und ausblicken.

Einen Überblick über die Veranstaltungen zum 10. Jahrestag von Unser Hamburg Unser Netz hier: Zehn Jahre Volksentscheid “Unser Hamburg Unser Netz” – damals gegen Scholz und Vattenfall – heute: Bürgerschaft, Senat, NGOs und Wissenschaft bilanzieren rekommunalisierte Energienetze

Der „Hamburger Energietisch“ hat sich nach dem Volksentscheid gegründet, war neben anderen Akteuren auch im ersten Netzebeirat vertreten, die von der Bürgerschaft als eine Art Begleitgremium zur Umsetzung des Volksentscheids auf Initiative der SPD-Fraktion etabliert worden war. (UmweltFAIRaendern hat dazu vielfach berichtet.) Der Energietisch legt eine kritische Bilanz vor, die hier online nachzulesen ist. Siehe auch hier Hinweise bei der Energienetz-Genossenschaft Hamburg, die während der Volksinitiative entstanden ist. Der Hamburger Landesverband vom Bundesverband Wind Energie e.V. (BWE) hat hier Stellung genommen.

UmweltFAIRaendern hat sich über die Jahren intensiv mit der Umsetzung der Rekommunalisierung befasst und sorgt dafür, dass die Homepage der damaligen Kampagne weiterhin unter www.unser-netz-hamburg.de online verfügbar ist. Alles zum Thema „Unser Hamburg Unser Netz“ auf umweltFAIRaendern.

10 Jahre Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz – Günter Hörmann – ehemals Vertrauensperson für die Verbraucherzentrale Hamburg

Zwischenstand, Teil 5: Günter Hörmann, damals von der Verbraucherzentrale Hamburg, war für die Volksinitiative Unser Hamburg Unser Netz eine der drei von dem Bündnis benannten Vertrauenspersonen, die aufgrund der rechtlichen Regelungen für derartige Beteiligungsverfahren vorgeschrieben sind. Zehn Jahre nach dem Volksentscheid blickt er im folgenden auf den Volksentscheid vom 22. September 2013 zurück. Statementes aus Anlass des zehnjährigen Jubiläums des Volksentscheids zur Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze von den beiden weiteren Vertrauenspersonen gibt es hier:  Manfred Braasch, damals Geschäftsführer des BUND Hamburg, sowie Theo Christiansen, damals „Diakonie und Bildung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-Ost“. Siehe außerdem: Zwischenstand, Teil 1: 10 Jahre Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz – Aspekte der Vorgeschichte der Initiative für die Rekommunaliserung der Energienetze und Zwischenstand, Teil 2: 10 Jahre Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz – Der Kampf um Energienetze in öffentlicher Hand

Günter Hörmann, August 2023: „Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Volksinitiative für den Rückkauf der Energienetze seit Beginn unterstützt. Begründet hat sie ihr Engagement mit dem Interesse der Verbraucher*innen an Klimaschutz, Wettbewerb, Verbraucherschutz und an soliden Finanzen der Stadt. Dass die Netze keineswegs klimaneutral sind, sondern eine wichtige Rolle für den Klimaschutz spielen können, hat sich inzwischen herumgesprochen. Wettbewerbspolitisch betrachtet sind Energienetze ein natürliches Monopol. Betreiber natürlicher Monopole aber sollten grundsätzlich nicht private Unternehmen sein. So liegt die Wasserversorgung ebenfalls in Hamburg in Händen der Stadt. Um dies sicher zu stellen, war vor Jahren allerdings eine Volksinitiative erforderlich: Unser Wasser Hamburg – unterstützt von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Während die Netze ein natürliches Monopol sind, das auch wirtschaftlich als Monopol betrieben wird, in dem also kein Wettbewerb existiert, haben wir es bei dem durch die Netze geleiteten Gas und Strom mit einem Wettbewerbsmarkt zu tun. Bei der Fernwärme sind nur erste Schritte zur Öffnung für den Wettbewerb zu verzeichnen.

Die Energienetze in Hamburg aber wurden bis zur Rekommunalisierung von dem jeweils größten Anbieter und zugleich Produzenten betrieben (Vattenfall bei Strom und Fernwärme, Eon beim Gas).

Nach Überzeugung der Verbraucherzentrale ist die Netzneutralität am besten zu sichern, wenn die Verteilnetze in Händen der Kommune sind. So ist am besten gewährleistet, dass der Netzbetreiber neutral gegenüber anderen Marktteilnehmern und gegenüber Verbrauchern ist. Bis zur Rekommunalisierung hatten wir in Hamburg nicht nur private Monopole im Netzbetrieb, sondern die Mutter- oder Schwestergesellschaften dieser Monopolisten waren zugleich – noch dazu marktbeherrschende — Vertreiber von Energie und damit Wettbewerber der anderen Nutzer/Anbieter.

Ist aber ein privater Konzern zugleich Netzbetreiber und Energieversorger, ist die Versuchung groß, andere Anbieter zu diskriminieren, überhöhte Netzentgelte zu berechnen, Verbraucher beim Wechsel zu behindern und Finanzmittel aus dem Netzbetrieb für den eigenen im Wettbewerb stehenden Konzern zu missbrauchen. Über diese Aspekte wacht zwar die Bundesnetzagentur. Die kann aber nicht alles aufdecken und kann überdies häufig nur nachträglich reparieren.

Dass die beschriebene Versuchung real war, zeigt zum Beispiel die Tatsache, dass die Bundesnetzagentur für Eon Hanse und Vattenfall bei der Überprüfung der Netzentgelte Gas und Strom seinerzeit – nachträglich – deutliche Überhöhungen festgestellt hatte.

Ein weiteres Beispiel ist der Missbrauch von Mitteln aus dem Netzbetrieb für eine Imagekampagne im Interesse des Konzerns. Die Verbraucherzentrale hat Vattenfall seinerzeit wegen einer Werbekampagne erfolgreich abgemahnt, bei der mit Mitteln aus dem Netzbetrieb mitten in einer Strompreiserhöhungswelle Imagewerbung für die Marke Vattenfall geschaltet wurde, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich um das Netzunternehmen handelte. Ein solches Verhalten verzerrt den Wettbewerb und benachteiligt andere Stromanbieter. Zugleich schadet es den Verbrauchern, weil hier unberechtigt Ausgaben in die Kostenberechnung für die Netzentgelte eingehen, die dann wieder in den Strompreis der Verbraucher einfließen. Die Bundesnetzagentur leitete auf Intervention der Verbraucherzentrale dann ein Verfahren gegen Vattenfall wegen Verstoßes gegen das Energiewirtschaftsgesetz ein. Das Gesetz geht davon aus, dass ein Netzbetreiber eigentlich gar keine Werbung machen muss, da er ja Betreiber eines Monopols ist. Wenn aber ein Netzbetreiber Werbung macht, der Teil eines integrierten Konzerns ist, schreibt das Gesetz vor, dass er strikt die eigene Identität kenntlich zu machen hat und jegliche Verwechslung mit dem konzerneigenen Energielieferanten zu verhindern hat.

Zehn Jahre nach dem erfolgreichen Volksentscheid hat sich aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher der Rückkauf als Gewinn erwiesen. Denn es gibt weder Anzeichen dafür, dass private Anbieter von Strom und Gas durch die städtischen Netzbetreiber diskriminiert werden, noch dafür, dass überhöhte Netzentgelte verlangt werden, noch, dass Mittel aus den Netzgesellschaften für Belange der städtischen Energieunternehmen missbraucht werden. Zudem werden die Konsumenten als Steuerzahler durch Gewinnabführungen der Netzgesellschaften an die Stadt entlastet. Doch ein Wermutstropfen fällt in den Becher der Freude: Zwar liegt es grundsätzlich im Verbraucherinteresse, dass auch das größte Fernwärmenetz in kommunaler Hand ist. Aber auch dann bleibt es dabei, dass der Fernwärmenetzbetreiber zugleich als Wärmeanbieter Monopolist innerhalb des eigenen Netzes ist.

Verbraucher mit Fernwärme können – anders als bei Strom und Gas – nicht den Lieferanten wechseln. Sie sind gleichsam gefangene Kunden. Das häufig vorgebrachte Gegenargument, der Verbraucher könne sich ja schließlich für eine andere Wärmeart entscheiden, ist nicht stichhaltig. Es kann ohnehin nicht für Mieter gelten, die von der Entscheidung ihres Vermieters für die Wärmeart abhängig sind. Aber auch Hauseigentümer können nicht ohne größere Investitionen und ohne einen längeren Vorlauf auf Holz, Öl oder eine andere Art der Wärmeerzeugung umstellen. Erforderlich ist also eine Öffnung und effektive Marktüberwachung des Fernwärmemarktes. Doch hier ist nicht so sehr Hamburg, sondern der Bundesgesetzgeber gefordert.“

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