Atommülllager-Suche: Nationales Begleitgremium fordert Verschiebung

Nach dem Umweltverband BUND und dem Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) hat sich jetzt auch das mit dem neuen Standortauswahlgesetz zur Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle geschaffene Nationale Begleitgremium (NBG) für ein Moratorium ausgesprochen. Das ist auf der Homepage des sogenannten „Wächtergremiums“ über das Endlager-Suchverfahren nachzulesen. Vermutlich im September plant die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) einen sogenannten Teilgebietebericht vorzulegen, in dem Regionen aus der weiteren Endlagersuche ausscheiden oder als künftige Erkundungsregionen offiziell im weiteren Verfahren auf ihre Eignung untersucht werden. Um die Fehler aus Gorleben nicht zu wiederholen, soll in neuen Suchverfahren vorgeblich mit hoher Priorität Transparenz und Beteiligung sichergestellt sein, um politische Willkürmaßnahmen zu verhindern. Doch immer mehr zeigte sich in den letzten Monaten, dass es erhebliche Differenzen gibt, wie Augenhöhe und echte Teilhabe für die Bürger*innen tatsächlich hergestellt werden können. (Die Stellungnahme ist hier als PDF)

umweltFAIRaendern.de dokumentiert die PM und Stellungnahme des NBG:

Nationales Begleitgremium fordert Verschiebung

Aufgrund zahlreicher verfahrensrelevanter Hemmnisse, aber insbesondere vor dem Hintergrund der umfassenden Verzögerung vieler Arbeitsvorgänge und Verhinderung zivilgesellschaftlicher Veranstaltungen durch die Corona-Pandemie fordert das NBG eine Verschiebung der Veröffentlichung des Zwischenberichtes und der Fachkonferenz Teilgebiete um fünf bis sechs Monate.

Das Nationale Begleitgremium schlägt in Anpassung an die Gegebenheiten folgendes Verfahren vor:

  • Die Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) erfolgt frühestens im Februar 2021.
  • Der Bericht wird der Öffentlichkeit auf einer vom BASE organisierten Prä-Konferenz, die der Fachkonferenz Teilgebiete vorgeschaltet ist, von der BGE detailliert und umfassend vorgestellt.
  • Die BGE/das BASE stellt Ressourcen zur Verfügung, mit deren Hilfe die Zivilgesellschaft den Zwischenbericht verstehen und die Generierung der Ergebnisse nachvollziehen kann.
  • Frühestens im Juni 2021 findet die erste Fachkonferenz Teilgebiete statt.
  • Die erste Fachkonferenz markiert den Auftakt des sechsmonatigen Beratungszeitraumes, in dem zwei weitere Fachkonferenzen stattfinden.

Schon die zahlreichen Verzögerungen im Vorfeld der Krise hätten eine Anpassung des Zeitplans gerechtfertigt. Dazu gehören die langen Verzögerungen bei der Verabschiedung des Geologiedatengesetzes und infolge dessen die unzureichende Herstellung von Transparenz bezüglich der Grundlagendaten. Zu nennen ist die Verzögerung bezüglich der Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen und zu den vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen sowie die fehlende Verordnung zu § 38 des Standortauswahlgesetztes. Und schließlich die fast zweijährige Verzögerung der vollständigen Besetzung des Nationalen Begleitgremiums.

Diese vom NBG vorgeschlagene Anpassung des Zeitplans trägt der aktuellen Situation Rechnung und entspricht der durch die Corona-Pandemie bedingten allgemeinen Verschiebung vieler Vorgänge in der Gesellschaft. Je nach Entwicklung der Pandemie müssen gegebenenfalls weitere Verschiebungen in Erwägung gezogen werden. Wie Bund und Länder es für andere Prozesse empfehlen, muss auch hier die Zeitplanung „auf Sicht“ erfolgen.

Der Zeitplan im Standortauswahlverfahren kann wegen der Corona-Verzögerungen nicht wie geplant durchgezogen werden, ohne die gesetzlich geforderte Transparenz und Partizipation der Öffentlichkeit zu missachten. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen ist es der Zivilgesellschaft aktuell nicht möglich, sich adäquat auf die Veröffentlichung des Zwischenberichtes Teilgebiete vorzubereiten. Ebenfalls ist es nicht möglich, dass sich NBG, BGE und BASE mit Bürger*innen austauschen.

Ein restriktives und unnötiges Festhalten am Zeitplan würde in der Öffentlichkeit den Eindruck entstehen lassen, dass ungeachtet aller Umstände eilig etwas durchgedrückt werden soll. Ein derartiges Vorgehen würde Misstrauen befördern und widerspräche zutiefst der Grundhaltung des NBG: Wir achten darauf, dass das Verfahren nicht durch Zeitdruck bestimmt wird, sondern wir folgen der Maxime, dass Fairness und Sorgfalt vor Zeitdruck und Ökonomie gehen. Das Verfahren bestimmt die Zeit und nicht die Zeit das Verfahren.

Mit einem sach- und situationsgerechten Agieren dagegen können die handelnden Akteure unter Beweis stellen, dass sie ein lernendes und anpassungsfähiges Verfahren gestalten wollen und dass Öffentlichkeitsbeteiligung in der Tat eine hohe Priorität hat.

Die Verschiebung sorgt nicht für Leerlauf, sondern schafft lediglich die dringend erforderliche Zeit, Versäumnisse aufzuarbeiten und die Qualität des Verfahrens sicherzustellen. Das betrifft aus Sicht des NBG folgende Aufgaben:

  • Die Ermöglichung einer öffentlichen Diskussion und Beteiligung zu den vom Bundesumweltministerium zu erlassenen Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen, zu den vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen sowie der Verordnung zur Speicherung und Archivierung (§ 38 des StandAG).
  • Die Ermöglichung einer öffentlichen Diskussion von Methoden, Forschungsansätzen und -ergebnissen mit der wissenschaftlichen und interessierten Öffentlichkeit durch die BGE.
  • Die Erstellung eines Zwischenberichtes durch die BGE ohne übermäßigen zeitlichen Druck und somit ohne inhaltliche und qualitative Abstriche.
  • Die Vorbereitung der Prä-Konferenz (durch das BASE), auf welcher der Zwischenbericht der breiten Öffentlichkeit durch die BGE vorgestellt wird. Da es allen Akteuren möglich ist, zusätzliche Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung einzuführen, ist die Durchführung dieser Informations-Konferenz gesetzeskonform. Sie erfüllt das berechtigte Anliegen des BASE, alle interessierten Bürger*innen zentral, zeitgleich und zeitnah informieren zu wollen. Dieses zusätzliche Format dürfte zudem den Bedürfnissen der Bürger*innen nach Erläuterung der Information entgegenkommen.
  • Die solide Vorbereitung der Fachkonferenz Teilgebiete durch das BASE. Die Verschiebung bietet die Gelegenheit, noch einmal neu nach Wegen zu suchen, wie die Öffentlichkeit dazu eingeladen werden kann, diese Formate mit zu gestalten. Dazu gehört die Erarbeitung konkreter Szenarien, wie und wo Bürger*innen Ressourcen abrufen können, mit deren Hilfe sie sich solide informiert in die inhaltliche Diskussion einbringen können. Dringlich zu erarbeiten ist auch der Umgang mit den Ergebnissen der Fachkonferenz Teilgebiete.

Aufgrund dieser Sachlage fordert das Nationale Begleitgremium die Verschiebung der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete und der Fachkonferenz Teilgebiete um fünf bis sechs Monate.

Gleichzeitig werben wir für diese Verschiebung, da sie nicht nur situationsgerecht ist, sondern die Gelegenheit bietet, den geäußerten Bedürfnissen der Zivilgesellschaft entgegenzukommen (siehe Rückmeldungen von Bürger*innen auf dem Workshop des BASE und offener Brief des BUND).

Jetzt kann und muss sich das Verfahren als lernfähig und flexibel und damit als vertrauenswürdig erweisen.

Das NBG hat seine Position und die damit verknüpften Forderungen am 23. April 2020 an das BASE übermittelt.

Rückholung ASSE-Atommüll: Luft nach oben – Konkrete Schritte zur Bergung und bessere Öffentlichkeitsbeteiligung

„Bei der Rückholung der radioaktiven Abfälle im einsturzgefährdeten Atommülllager Asse II braucht es jetzt konkret nachvollziehbare Schritte bei der Umsetzung der erforderlichen Anlagen zur Bergung der Atomabfälle und eine deutlich bessere Beteiligung des Asse2-Begleitgremium (A2B) und ihrer beratenden Wissenschaftler durch die beteiligten Bundes- und Landesbehörden sowie der Bundesgesellschaft für Endlagerung als Betreiber vor Ort. Gerade in der Beteiligung der Öffentlichkeit an den Planungsprozessen ist noch viel Luft nach oben. Es ist deutlich geworden, dass die Stellungnahmen der örtlichen Vertreter häufig unzureichend gewürdigt werden.“

    Das sagten die beiden Bundestagsabgeordneten Victor Perli (aus dem Wahlkreis Salzgitter-Wolfenbüttel) und Hubertus Zdebel (Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE) als Fazit nach dem heutigen öffentlichen Fachgespräch im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags, welches angesichts der Corona-Krise teilweise als Videokonferenz durchgeführt werden musste.

    Das Fachgespräch war zustande gekommen, weil sich in den letzten Monaten in der betroffenen Region die Unzufriedenheit verstärkte, dass sich die verantwortlichen Akteure nicht mit der gebotenen Konsequenz für die möglichst beschleunigte Rückholung der radioaktiven Abfälle einsetzen würden. Weiter forderten Zdebel und Perli von der BGE: „Es ist notwendig, dass die Asse2-Begleitgruppe künftig über die stattfindenden vierteljährlichen Statusgespräche informiert und eingeladen wird. So kann eine verbesserte Beteiligung der Öffentlichkeit ermöglicht werden.“

    Außerdem forderten die beiden Abgeordneten: „Das Bundesumweltministerium muss seiner politischen Verantwortung für das Gesamtprojekt gerecht werden und ab sofort wieder in der Asse-Begleitgruppe präsent sein. Die Kommunikation zwischen der Öffentlichkeit und den verantwortlichen Akteuren muss verbessert werden. Nur dann kann es gelingen, das aufgrund massiver staatlicher Fehler in der Vergangenheit Vertrauen in den Rückholprozess hergestellt werden kann.“

  • Der Bundestag berichtet auf seiner Homepage über die Anhörung hier. Das gesamte Fachgespräch ist als Video in der Mediathek des Bundestag nachzusehen:

Siehe auch:

Klage gegen deutsche Brennstoff-Exporte für marode AKWs

Deutsche Uranfabriken sind vom Atomausstieg ausgenommen und versorgen weltweit Atommeiler mit dem erforderlichen Brennstoff. Für die CDU/CSU ist das trotz Tschernobyl und Fukushima kein Problem. Auch dann nicht, wenn marode AKWs in Grenznähe zur Bundesrepublik beliefert werden. Denn: Würde der Brennstoff nicht aus Deutschland kommen, würden Schweden, Spanien, Russland oder sonstwer einspringen. Dann doch lieber gut bezahlte deutsche Hilfe zum Super-Gau z.B. im belgischen Doel oder Tihange oder … . Versuche im Bundestag zu einer Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen zu kommen, scheiterten. Die Bundesregierung kann sich nicht einmal auf ein Exportverbot für Brennstofflieferung an diese besonders maroden AKWs in Grenznähe verständigen. Problem ist nicht nur die CDU/CSU und ein Ministerpräsident Laschet in NRW (Standort der Uranfabrik Gronau). Die amtierende Bundesumweltministerin Schultze – ebenfalls aus NRW – hatte wenige Tage nach der Amtsübernahme die von ihrer Vorgängerin Hendricks konkret genannten Sicherheitsmängel als ausgeräumt erklärt und damit eine entscheidende Grundlage des staatlichen Agierens entschärft. Jetzt hat einen Handvoll Anti-Atom-Aktivisten und -Initiativen eine erneute Ausfuhrgenehmigung für Uran-Brennelemente zum Anlass genommen und Widerspruch eingelegt. Schon vor einiger Zeit hatte die Anwältin Cornelia Ziehm in einem Rechtsgutachten aufgezeigt, dass die Bundesregierung keine neuen Gesetze braucht, sondern schlicht die Exportgenehmigungen untersagen könnte, um die deutsche Beihilfe zum Betrieb der AKWs zu verhindern.

Über den Widerspruch und die Hintergründe berichtet die taz hier.

Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie, Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen, AntiAtomBonn, Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), Bündnis AgiEL / AtomkraftgegnerInnen im Emsland (Lingen), Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz Lüchow- Dannenberg, Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/ Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW), Sofortiger Atomausstieg Münster (SofA Münster) Stop Tihange, Umweltinstitut München,

Pressemitteilung

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Umweltgruppen machen Ernst beim Exportstopp für Brennelemente von Deutschland nach Belgien – Widerspruch gegen Exportgenehmigung

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Aachen, Lingen, 20.04.2020

Stellvertretend für ein Bündnis aus Anti-Atom-Initiativen und -Organisationen haben mehrere Personen Widerspruch gegen die Exportgenehmigung für Brennelemente von der Atomfabrik in Lingen/Emsland zu den belgischen Atomreaktoren Doel 1 und 2 eingelegt. Ziel ist es, diese und weitere Brennstoff-Exporte an grenznahe Atomkraftwerke zu verhindern. Das Bündnis schließt hierzu weitere juristische Schritte bis hin zu einer Klage nicht aus. Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) als auch das belgische Verfassungsgericht hatten den Betrieb der beiden Uralt-Reaktoren in Doel für grundsätzlich illegal erklärt. Die deutsche Export-Genehmigung wurde Mitte März vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) trotzdem erteilt – mit Zustimmung des Bundesumweltministeriums.

Bereits im Juli 2019 hatte der EuGH die getroffene Laufzeitverlängerung von Doel 1 und Doel 2 wegen der fehlenden länderübergreifenden Umweltverträglichkeitsprüfung als nicht rechtens beurteilt. Anfang März bestätigte das belgische Verfassungsgericht in seinem Urteil einerseits, dass der Weiterbetrieb der beiden 45 Jahre alten Reaktoren unrechtmäßig ist – andererseits dürften sie aber bis Ende 2022 wegen befürchteter Versorgungsengpässe weiterlaufen.

Hilde Debey vom Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie kann diesen Vorgang nicht nachvollziehen. „Da der Betrieb von Doel 1 und 2 per Gerichtsbeschluss illegal ist, müssten die Meiler doch sofort abgeschaltet werden. Zur Versorgungssicherheit können sie nicht beitragen. Dafür sind sie mit einer Ausfallrate von etwa 50 Prozent viel zu unzuverlässig.“

Trotz der beiden Gerichtsurteile erteilte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zusammen mit dem weisungsbefugten Bundesumweltministerium im März dieses Jahres erneut die Ausfuhrgenehmigung für Brennelemente, die zum Weiterbetrieb genau dieser illegalen Reaktoren unbedingt nötig sind. „Damit ist Ministerin Schulze für die Verlängerung des steigenden Risikos aus Doel maßgeblich verantwortlich – genauso wie die Lingener Brennelementefabrik, deren Schließung wir seit Jahren fordern,“ betont Alexander Vent vom Bündnis AgiEL aus Lingen. „Bei einem Super-GAU in Belgien wären wegen der Windhauptrichtung West Regionen wie Nordrhein-Westfalen und Teile von Niedersachsen betroffen – auch Lingen.“

Sechs Privatpersonen aus Aachen, Lingen, Raum Bonn und dem Münsterland haben nun Widerspruch gegen die Exportgenehmigung eingelegt. Sie erwirken dadurch einen Aufschub der Lieferungen bis zur juristischen Klärung. Sie werden dabei politisch von Anti-Atomkraft-Gruppen aus NRW und Niedersachsen sowie von Umweltorganisationen unterstützt. Die Beschwerdeführenden werden weitere juristische Schritte gehen, falls das Bundesumweltministerium dem Widerspruch nicht stattgibt. Hierzu Walter Schumacher vom grenzübergreifenden Bündnis Stop Tihange: „Wir wissen, dass solche juristischen Maßnahmen viel Geld kosten können. Aber wir werden die Kraft dafür haben, weil es sicher viele Menschen gibt, die uns mit vielen – auch kleinen – Spenden unterstützen werden!“

Die Beschwerdeführenden werden von der Berliner Rechtsanwältin Frau Dr. Ziehm vertreten, die klarstellt:  “Das Atomgesetz bezweckt, Leben, Gesundheit und Sachgüter umfassend vor den Gefahren der Kernenergie zu schützen. Die Kriterien, nach denen der Export von nuklearen Brennstoffen ins Ausland genehmigt werden darf, sind deshalb genau festgelegt. Es muss nachweislich gewährleistet sein, dass die genannten Schutzgüter durch die beabsichtigte Verwendung des „Exportguts“ nicht gefährdet werden. Dieser Nachweis kann für die alten Reaktoren des Atomkraftwerks Doel nicht erbracht werden. Zum einen ergibt sich das aus der Auffassung des BMU als für die nukleare Sicherheit zuständiger oberster Behörde; zum anderen ist sogar höchstrichterlich die Rechtswidrigkeit des Betriebs von Doel 1 und 2 gerade wegen fehlender Prüfung der möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt festgestellt worden. Die Ausfuhrgenehmigung nach Doel hätte nicht erteilt werden dürfen.”

Pressekontakt

Anika Limbach (AntiAtomBonn): 02206-910579 Jörg Schellenberg (Stop Tihange): 0157-74938099 Alexander Vent (Bündnis AgiEL): 01575-9690000 Peter Bastian (Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen): 0157-86269233 Hilde Debey (Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie): 01577-4201505

Weiterführende Links:

http://www.stop-tihange.org/de/wp-content/uploads/sites/2/Widerspruch_BAFA_Ausfuhrgenehmigung.pdf

Liste der Ausfuhrgenehmigungen:

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/ausfuhrgenehmigungen_brennelemente_bf.pdf

World Nuclear Industry Report 2019 (S. 52 – 58):

https://www.worldnuclearreport.org/IMG/pdf/wnisr2019-v2-hr.pdf

Rechtsgutachten zum Exportstopp von Brennelementen (2016):

https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Exportstopp_Brennelemente_Lingen.pdf

Atommüll-Desaster überall: Neues Atommülllager Würgassen – Und noch mehr Ärger

Die Auseinandersetzungen um ein geplantes „Bereitstellungs-Atommülllager“ in Würgassen an der Weser sind heftig. In einer Nacht- und Nebelaktion war im März Würgassen als neuer Standort benannt worden, um ein in bester orwellscher Manier so genanntes Logistik-Zentrum zu errichten, in dem die leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle aus der gesamten Bundesrepublik gesammelt werden sollen, um sie dann für das im Schacht Konrad in Salzgitter geplante Endlager bereitzustellen. Seit dem hagelt es nicht nur aus der Region Protest. In Würgassen steht auch ein bereits Anfang der 2000er Jahre stillgelegtes Atomkraftwerk. Auf die Proteste reagiert die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) mit einer Presseerklärung (siehe unten), in der sie darauf hinweist, dass das eigentliche Antrags- und Genehmigungsverfahren „erst“ 2021 beginnen soll. Damit sollen die Gemüter offenbar ein wenig beruhigt werden. Würgassen ist der Favorit für die Atomverwaltung, aber auch Braunschweig hätte vielleicht noch Chancen, in die Auswahl zu kommen (siehe dazu unten Dokumenation).

Umstritten ist nicht nur die Art und Weise wie Würgassen jetzt benannt wurde und welche Kriterien dafür von den zuständigen Stellen angewandt wurden. Weil sich seit Jahren der Ausbau des geplanten Endlagers im Schacht Konrad immer wieder verzögert und neue Probleme auftraten, soll die Einlagerung nun anders organsisiert werden. Das hierfür erforderliche Eingangslager darf aber nicht vor Ort in Salzgitter entstehen, weil dann die bestehende rechtskräftige Genehmigung für das Endlager geöffnet – und wieder beklagbar werden würde. Das wollen die Bundesbehörden aber verhindern. Daher hat man unter vermeintlich wissenschaftlichen Gesichtspunkten einen Standort um Umkreis von 150-200 Kilometer von Salzgitter entfernt für dieses neue Atommülllager gesucht und ist auf den alten Atomstandort Würgassen gestoßen.

Immer mehr verstrickt sich die Atomverwaltung der Bundesrepublik in Absurdidäten. In Brunsbüttel oder Jülich lagert schon mal hochradioaktiver Atommüll eigentlich im rechtsfreien Raum ohne die erforderlichen atomrechtlichen Grundlagen. In Lubim ist der geforderte Terrorschutz für die dort lagernden hochradioaktiven Abfälle nur durch den Bau einer neuen Lagerhalle zu bewerkstelligen. Für die Neu-Genehmigung von hochradioaktivem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung wurden – so die Vorwürfe von unabhängigen Atomexperten und in einer Klage des Umweltverbandes BUND dargelegt – denn auch schon mal die Sicherheitanforderungen abgesenkt. Und die Probleme werden nicht kleiner. Wachsende Anforderungen an den Terrorschutz und ein auf lange Sicht nicht vorhandenes Endlager werden dazu führen, dass die Zwischenlager und die für die hochradiaoktiven Abfälle genutzten Castor-Behälter nicht wie bislang geplant 40 Jahre funktionieren müssen, sondern vielleicht sogar bis zu 100 Jahre. Darüber wollen die Behörden allesamt die Decke des Schweigens halten. Keine Unruhe. Alles ist natürlich sicher.

Die immer neuen Verzögerungen beim Schacht Konrad haben im Zuge des Atomausstiegs die Lage bei den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen enorm verschärft. Überall an den im Rückbau befindlichen AKW-Standorten müssen neue Zwischen-, Puffer- oder sonstwie benannte neue Atommüllhallen gebaut werden. Das hatten sich die Atomverwalter alles mal ganz anders vorgestellt. Ob Konrad in Betrieb geht, steht zwischen dem nun erhofften Datum 2027 und vielleicht niemals. Aber für staatliches Agieren darf ein Scheitern unter keinen Umständen passieren. Nicht nur wegen der investierten Milliarden. ASSE – gescheitert! Morsleben – gescheitert! Gorleben – gescheitert. Schacht Konrad?

Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung wird erst im zweiten Halbjahr 2021 in das Genehmigungsverfahren für das geplante Logistikzentrum für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Würgassen einsteigen. Mitwirkungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern bleiben selbstverständlich auch trotz der derzeitigen Corona-Pandemie gewahrt.

„Forderungen nach einem Genehmigungsstopp sind daher überflüssig, weil von der BGZ bislang nicht einmal ein entsprechender Antrag bei den zuständigen Behörden gestellt wurde“, sagte BGZ-Pressesprecher Hendrik Kranert-Rydzy. Dies werde – wie bereits mehrfach betont – nach bisherigen Planungen des Unternehmens frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2021 der Fall sein. „Wir erkennen sämtliche Mitwirkungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern ausdrücklich an. Die Unterstellung, die BGZ würde diese beschneiden wollen, sind absurd“, so Kranert-Rydzy weiter. Ebenso seien Vorwürfe hanebüchen, das Unternehmen würde die Corona-Pandemie als Vorwand benutzen, um in Würgassen vollendete Tatsachen zu schaffen.

Selbstverständlich werde die BGZ ihre internen Arbeiten für das Vorhaben aber fortsetzen, da diese Arbeiten die  Grundlage  für das geplante Genehmigungsverfahren seien und damit auch der Vorbereitung einer öffentlichen Beteiligung dienten, sagte der Sprecher.

Den bereits intensiven Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern der Region setzt das Unternehmen zunächst weiter über die Webseite www.logistikzentrum-konrad.de/fragen  sowie per Mail und Telefon fort. Eine aufgrund der Corona-Pandemie abgesagte Informationsveranstaltung wird nachgeholt, sobald dies ohne gesundheitliche Risiken für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer möglich ist.

Hintergrund:  Die BGZ hat nach einer Untersuchung von 28 potentiellen Flächen entschieden, ein Logistikzentrum für das Endlager Konrad auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks Würgassen zu errichten. Die Standortauswahl wurde in einem Gutachten des Öko-Instituts im Auftrag des Bundesumweltministeriums bestätigt. In dem Logistikzentrum sollen Behälter mit fertig verpackten, schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dezentralen Zwischenlagern für den Transport in das Endlager Konrad passgenau zusammengestellt werden. Damit wird eine zügige Einlagerung in das Endlager sichergestellt.

Pressemitteilung BISS e.V. zu einem möglichen zentralen Eingangslager Konrad in Braunschweig.

(08.04.2020) In der Antwort der Stadtverwaltung an den Stadtbezirksrat 112 Wabe-Schunter-Beberbach und den Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Braunschweig lehnt die Stadtverwaltung ein Lager für radioaktiven Atommüll in Braunschweig (im Dreieck Waggum, Bienrode, Bechtsbüttel) strikt ab. Die BISS begrüßt diesen Standpunkt ausdrücklich. Erstaunlich hingegen: Die Argumente klingen im Braunschweiger Norden bekannt; die gleichen Ansatzpunkte vertritt die BISS seit 2011 gegenüber der Stadt Braunschweig:

  • weniger als 300 m Abstand zur Wohnbebauung (im Thuner Wohngebiet sind es sogar nur 40m),
  • viele Einwohner im 10 km Umkreis,
  • potentielle Gefahr einer „Havarie“ des Zwischenlagers (vgl. den gutachterlich bestätigten Stresstest der BISS für den Standort Thune),
  • alle in der Region, einschließlich der Stadt Braunschweig, sind gegen Konrad als Endlager,
  • viel zu viele radioaktive Transporte durch die Stadt Braunschweig (zusätzlich zu denjenigen vom und zum Standort Thune),
  • eine notwendige UVP und der Konflikt mit dem Umweltschutz wären nicht erfolgversprechend (in Thune fehlt eine vorgeschriebene UVP),
  • bereits getätigte Investitionen in der näheren Umgebung mit Naherholung und Wohnen würden nutzlos werden.

Die Stadtverwaltung hat Recht, wenn sie ein Lager für radioaktive Abfälle im dicht besiedelten Braunschweig grundsätzlich ablehnt und sich daher auch klar und unmissverständlich gegen den drohenden Standort Bechtsbüttel ausspricht. Allerdings liegen auch das Atommüll-Zwischenlager und die Atommüll-Konditionierungsanlage bei Eckert & Ziegler im dicht besiedelten Braunschweig neben Schulen und Wohnhäusern.

Jetzt wäre es an der Zeit, auch gegenüber dem seit Jahrzehnten bestehenden Atomstandort mit seiner erst 1998 und 2004 um das 1000fachen erhöhten Strahlengenehmigung entsprechend Haltung zu zeigen. BISS e.V.

PM Stadt Braunschweig: Stadt lehnt Logistiklager ab – 06.04.2020

Atommüll-Zwischenlager Biblis: BUND klagt für mehr Sicherheit bei hochradioaktiven WAA-Abfällen

Der hessische Landesverband des BUND klagt im Eilverfahren gegen die Genehmigung für die Einlagerung von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Zwischenlager Biblis. Seinen Antrag auf „Aufhebung des Sofortvollzugs der Genehmigung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Einlagerung von sechs Atommüllbehältern aus Sellafield (UK) in das Zwischenlager am Atomkraftwerk Biblis“ hat der BUND Hessen beim Verwaltungsgericht Darmstadt gestellt. Geplant war, dass dieser in Glas verpackte spezielle Atommüll aus der Wiederaufarbeitung bereits Anfang April aus dem britischen Sellafield über den Hafen in Nordenham nach Biblis transportiert werden sollte. 6000 Polizist*innen waren für den Schutz dieser Castor-Transporte eingeplant. Wegen der Corona-Krise war dieser erste Transport abgesagt worden.

Weitere Castor-Behälter mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen AKWs in den Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und England sollen in den nächsten Jahren in die Zwischenlager Isar, Brokdorf und Philippsburg folgen. Der BUND und andere kritisieren einen massiven Sicherheitsabbau bei der Zwischenlagerung dieser besonderen Atomabfälle, unter anderem mit Blick auf die eingesetzten Castor-Behälter. Der BUND HESSEN ruft auf, die Klage durch Spenden an den Landesverband zu unterstützen! Kontoverbindung unten! (Foto: GNS)

umweltFAIRaendern.de dokumentiert die PM des BUND Hessen:

BUND Hessen stellt sich quer gegen CASTOR-Einlagerung in Biblis

17. April 2020 | Atomkraft

Der BUND Hessen hat im April beim Verwaltungsgericht Darmstadt einen Antrag auf Aufhebung des Sofortvollzugs der Genehmigung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Einlagerung von sechs Atommüllbehältern aus Sellafield (UK) in das Zwischenlager am Atomkraftwerk Biblis gestellt.

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat im April beim Verwaltungsgericht Darmstadt einen Antrag auf Aufhebung des Sofortvollzugs bezüglich des Transportes und der Einlagerung von Atommüll gestellt. Konkret wendet sich der BUND Hessen gegen die Genehmigung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Einlagerung von sechs CASTOR®28 M-Atommüllbehältern aus Sellafield (UK) in das Zwischenlager am Atomkraftwerk Biblis.

Dr. Werner Neumann, Atomexperte des BUND Hessen: „Wir haben berechtigte Zweifel an der Sicherheit der Castoren während des Transportes und kritisieren, dass eine Reparaturmöglichkeit defekter Behälter im Einlagerungskonzept nicht vorgesehen ist.“

Die CASTOR®28 M-Atommüllbehälter verfügen über einen Primär- und einen Sekundärdeckel, die sehr dicht sein müssen, um die in den Behältern vorhandene hohe Radioaktivität sicher einzuschließen. Sollten Undichtigkeiten am Primärdeckel auftreten, müssten defekte Deckel in einer sogenannten „Heißen Zelle“ repariert oder gewechselt werden.

Obwohl die Entsorgungskommission, ein Expertengremium zur Beratung des Bundesumweltministeriums in Fragen der nuklearen Entsorgung, die Errichtung einer solchen „Heißen Zelle“ fordert, hat das BASE dieses nicht zum Bestandteil der Einlagerungsgenehmigung gemacht.

Guido Carl, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND Hessen stellt fest: „Die Aussage des Bundesamtes, man könne sich mit dem Problem befassen, wenn es auftrete, kommt mir vor wie eine Sackgasse ohne Wendehammer für den Atommüll. Diese Vorgehensweise ist verantwortungslos, da die nach Atomgesetz nachzuweisende Vorsorge fehlt. Wir fordern, dass die Behälter zu jedem Zeitpunkt repariert werden können und vor Einlagerung erst eine Reparaturstation gebaut wird.“

Unzureichend ist für den BUND auch das vorgelegte Reparaturkonzept, sollte bei der Einlagerung der Sekundärdeckel undicht werden.

Werner Neumann: „Wir haben in den Genehmigungsunterlagen erhebliche Unklarheiten und Widersprüche entdeckt, die dazu führen, dass die gesetzlich geforderte Vorsorge für größtmögliche Sicherheit nicht gegeben ist.“

Den Genehmigungsunterlagen musste der BUND auch entnehmen, dass bei der Beladung von CASTOR®28 M-Behältern sicherheitsrelevante Probleme auftraten. So wurde beispielsweise ein Primärdeckel schief aufgesetzt, mit der Folge, dass ein 24 mm langer Metallspan vom Behälter abgeschabt wurde. Oder es konnten die Glaskokillen, die das hochradioaktive Material enthalten, nicht korrekt eingeführt werden, da der entsprechende Behälterkorb zur Aufnahme verdreht und verzogen war. Der Primärdeckel konnte daher nicht richtig aufgesetzt werden.

Werner Neumann: „Wenn weder die Beladung der Behälter fehlerfrei funktioniert, noch ein nachvollziehbares Reparaturkonzept vorhanden ist, dann stellen wir die Sicherheit dieser Castorbehälter grundsätzlich in Frage. Das heißt für uns, Transport und Einlagerung in ein Zwischenlager ist derzeit ausgeschlossen.“

Der BUND Hessen fordert, die Genehmigung zur Einlagerung von CASTOR®28 M-Atommüllbehältern mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu verbinden, da sich die bisherige Genehmigung zur Einlagerung in das Zwischenlager am AKW Biblis nur auf Castorbehälter der Bauart CASTOR® V/19 bezieht.

Das Bundesamt BASE hatte gleichwohl einen Sofortvollzug der Einlagerung genehmigt, auch weil nach ihrer Meinung das Ansehen Deutschlands in Bezug auf die Einhaltung der Verträge zur Rücknahme des Atommülls gefährdet sei.

Werner Neumann: „Wenn diese Castor-Behälter ohne ausreichende Sicherheit, ohne Reparaturstation und mit erheblichen Abweichungen von Spezifikationen im Zwischenlager Biblis eingelagert werden, dann leidet das Ansehen und die Glaubwürdigkeit des Bundesumweltministeriums und der von ihm unterstellten Ämter und Firmen viel mehr!“

Weitere Informationen

Der BUND Hessen ruft auf, seine rechtlichen Schritte gegen die unsichere Einlagerung der CASTOR®28 M-Behälter in Biblis mit Spenden zu unterstützen.

  • Spendenkonto des BUND Landesverband Hessen e.V.
    GLS Gemeinschaftsbank eG
    IBAN: DE69 4306 0967 8013 6150 00
    Stichwort: CASTOR BIBLIS

 

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