Atommüll Jülich: Noch kein Export von Brennstoff in die USA erfolgt

Noch sind keine (frischen) Brennelemente-Kugeln aus dem ehemaligen Atomkraftwerk AVR Jülich in die USA transportiert worden. Das hat die Bundesregierung jetzt auf Nachfrage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) bestätigt. Seit 2018 dauert offenbar die Prüfung an, ob ein Export des Atommülls aus Jülich in die USA überhaupt rechtlich zulässig ist. Ob diese Prüfung inzwischen abgeschlossen ist, teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort an den Abgeordneten Zdebel nicht mit. Außerdem teilte die Bundesregierung mit: „Nach Angaben der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen GmbH sind seit Anfang 2019 keine Vereinbarungen mit dem Department of Energy bzw. der Savannah River Site zum Export von Brennelementkugeln geschlossen worden.“ Über weitere rechtliche Vereinbarungen sagt die Bundesregierung nichts. Berichte aus den USA sprechen davon, dass über die generelle Zusammenarbeit ein neuer Vertrag geschlossen wurde und Transporte der 33 BE-Kugeln erfolgen könnten.

  • Update Nr. 1 16/04: Nach Angaben des „Bundesamts für die Sicherheit in der kerntechnischen Entsorung“ (BASE) liegt derzeit kein Antrag für den Transport der genannten frischen Brennelemente-Kugeln des AVR vor. Ein früher Antrag wurde demnach vor einiger Zeit zurückgezogen.
  • Update Nr. 2 16/04: Nach Mitteilungen von SRSwatch.org haben der Betreiber JEN und SRNS im Februar 2020 eine „Modidication No. 7“ als Verlängerung des bisherigen Rahmenvertrages zur Zusammenarbeit abgeschlossen. In ihrer Antwort auf die Fragen des MdB Zdebel lässt die Bundesregierung diesen Vertragsverlängerung unverwähnt! Die Verlängerung ist gültig bis zum 28. Februar 2021. In einem Begleit-Schreiben an SRS-Watch – welches dem Abgeordneten vorliegt – teilt das Department of Energy mit Datum 2. April außerdem mit, dass dort von einer unmittelbar bevorstehenden Erlaubnis für die Lieferung der 33 Brennelemente ausgegangen wird: „(At the time of this filing, it is believed that JEN obtained initial permission to export 33 fuel pebbles, but final permission had not been obtained from Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – the Office of Economics and Export Control.)“ (Übersetzung: (Zum Zeitpunkt der Einreichung dieses Antrags wird davon ausgegangen, dass das JEN eine erste Genehmigung für die Ausfuhr von 33 Brennelementkugeln erhalten hat, eine endgültige Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) lag jedoch noch nicht vor)“.
  • Jülicher Atommüll: Rechtliche Prüfung eines US-Exports dauert an

In Jülich lagern 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll ohne ausreichende Genehmigung, weil der Nachweis zur Erdbebensicherheit fehlt. Bereits 2014 hatte die zuständige Atomaufsicht die Räumung des Zwischenlagers angeordnet. Bis heute ist unklar, wie es weitergeht. Als mögliche Optionen wird der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich und ein Transport der Behälter in das Zwischenlager nach Ahaus „geprüft“.

Zu einer Entscheidung ist es aber vor allem deswegen bislang nicht gekommen, weil einige der Verantwortlichen in NRW und im Bundesforschungsministerium einen Export des Atommülls in die USA favorisieren, obwohl es dort bis heute gar kein Verfahren zur Bearbeitung der Jülicher Atomabfälle gibt.

Um die dafür erforderlichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in der Savannah River Site (USA) zu unterstützen, hatte der Betreiber, die Jülicher Entsorgungs-Gesellschaft (JEN) bereits 2018 zunächst 33 unverbrauchte BE-Kugeln in die USA schicken wollen. Doch umstritten ist, ob das überhaupt rechtlich zulässig ist. Das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) hatte daher den Antrag der JEN zum Anlass für eine umfassende Prüfung genommen.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Arbeitsnummer 3/414 (Eingang Bundeskanzleramt: 27.03.2020) hatte die Bundesregierung gefragt:

„Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Prüfung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für einen Export von frischen bzw. gebrauchten AVR-Brennelemente-Kugeln in die USA (vgl. Plenarprotokoll 19/79, Frage 69) bereits Transporte in die USA gegeben (wenn ja, bitte darlegen, was, wann und wie), und mit welcher Zeitschiene sind seit Anfang 2019 Vereinbarungen zwischen den für diese Brennelemente zuständigen Stellen auf bundesdeutscher Seite und den in den USA zuständigen Stellen verabredet bzw. geschlossen worden?“

Die Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Michael Meister aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 3. April lautet:

„Nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat es in den letzten Jahren keine Verbringung von kernbrennstoffhaltigen Brennelementkugeln in die USA gegeben. Nach Angaben der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen GmbH sind seit Anfang 2019 keine Vereinbarungen mit dem Department of Energy bzw. der Savannah River Site zum Export von Brennelementkugeln geschlossen worden.“

Hintergrund:

Statt längst ein neues Zwischenlager zu bauen, was Anti-Atom-Initiativen und auch der MdB Hubertus Zdebel fordern, wird seit Jahren vom Betreiber die Option eines US-Exports im Spiel gehalten. Dabei gibt es dort aber bislang gar kein geeignetes Verfahren, um den Jülicher Atommüll aufzuarbeiten. Daran wird noch geforscht und ob am Ende was dabei rauskommt, ist offen. Mit dem geplanten Export der 33 frische Brennelemente-Kugel will JEN diese Entwicklungsarbeiten fördern.

Hinzu kommt: Eigentlich ist die Wiederaufarbeitung von Atombrennstoff im Ausland nach deutschem Recht unzulässig, wenn das Material aus Reaktoren zur Stromerzeugung kommt. Genau das war in dem Versuchsreaktor Jülich der Fall.

Doch um die Option mit den USA im Spiel behalten zu können, wurde der Reaktor in Jülich vor allem in NRW und im Bundesforschungsministerium zu einem „Forschungsreaktor“ umgedeutet. Forschungsreaktoren sind aber in der üblichen Definition keine Atomkraftwerke, die wie der Jülicher Versuchsreaktor der Stromerzeugung dienten, sondern solche, in denen Neutronen für Forschungszwecke hergestellt werden (Berlin, Garching, GKSS etc.). Als Versuchsreaktor würde Jülich bezeichnet, weil er u.a. mit einem Gemisch von Thorium und Uran in Kugelform betrieben wurde und sich daher in der Bauweise von herkömmlichen AKWs gravierend unterschied. Er wurde aber eben nicht zur Forschung entwickelt, sondern es fanden während des Betriebs zur Stromerzeugung damals auch Forschungsarbeiten statt, um aus dem Betrieb zu lernen. Das aber ist in jedem AKW völlig normal.

Update 3 16/04: Dokumentation:

From Savannah River Site Watch (SRS Watch), Columbia, South Carolina, USA, website post on 16 April 2020 

https://srswatch.org/spent-nuclear-fuel-from-germany-to-srs-dumping-for-profit-scheme-drags-on-on-should-be-terminated/

Spent Nuclear Fuel from Jülich, Germany to SRS? Dumping-for-Profit Scheme Drags On & On & Should be Terminated

Freedom of Information Act (FOIA) Documents Confirm Profiteers Still Pursuing Scheme to Dump Highly Radioactive German Spent Fuel (Graphite “Pebbles”) at US Department of Energey’s Savannah River site (SRS) – Should be Terminated

“Atommüll Jülich: Noch kein Export von Brennstoff in die USA erfolgt:“  https://umweltfairaendern.de/atommuell-juelich-noch-kein-export-von-brennstoff-in-die-usa-erfolgt/

SRS and the German entity Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) are still working on the scheme to import German highly radioactive graphite spent fuel from the Jülich, Germany storage site to SRS for reprocessing and dumping.  That this bad idea to import the nuclear waste in large CASTOR casks is continuing has been confirmed in documents obtained by SRS Watch in response to a Freedom of Information Act (FOIA) request received on April 7, 2020.

The last SRS-JEN agreement expired on February 29, 2020 but a new agreement runs through February 2021, though what work is continuing is vague – they don’t want you to know what’s up – and how much JEN is paying SRS is hidden.  The spent fuel in questions is in the form of uranium-impregnated balls (pebbles) that were used in the AVR and THTR gas-cooled reactors, closed for decades. Some of the uranium is HEU from the US, but the US DOE’s National Nuclear Security Administration (NNSA) has determined there is no proliferation risk in leaving the spent fuel for disposal in Germany, which was always the plan until profiteers entered the scene:  DOE memo on no proliferation risk of AVR spent fuel August 1 2013

SRS Watch first alerted the public about this proposal in 2012 and forced SRS to admit a deal was in the works.

FOIA response documents, dated April 2, 2020 – SRS-JEN “Work for Others Agreement,” Modification #7, signed February 2020:

As the reactors involved were the experimental gas-cooled AVR & THTR reactors – and not research reactors – it is illegal to export this material for reprocessing and dumping.

SRS Watch also obtained  SRS-JEN “Work for Others Agreement” #6, September 2019, and two attached documents indicated plans to import 33 unirradiated graphite balls and a small amount of irradiated graphite material, but that import plan has run into snags.

Based on information obtained by a member of the German Bundestag and posted on April 13, 2020, there has been no export of these materials to SRS, as issuance of export licenses remain stalled and under review: “Nuclear waste Jülich: No fuel exported to the USA yet” – “Atommüll Jülich: Noch kein Export von Brennstoff in die USA erfolgt” – see blog post:  https://umweltfairaendern.de/atommuell-juelich-noch-kein-export-von-brennstoff-in-die-usa-erfolgt/

SRS Watch has asked DOE to terminate the “Work for Others” agreement with JEN.  There has so far been no response from DOE. See February 20, 2020 post of SRS Watch here: https://srswatch.org/terminate-scheme-between-srs-and-germany-to-dump-highly-radioactive-german-spent-fuel-at-srs/

WENRA-Richtlinie: Anforderungen zur Vermeidung von Freisetzungen für Radioaktivität in neuen Atomkraftwerken in der EU

Mit einer Kleinen Anfrage hat sich der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel mit seiner Fraktion DIE LINKE bei der Bundesregierung über die „Auswirkung der neuen Veröffentlichung der Western European Nuclear Regulators Association (WENRA) zum praktischen Ausschluss schwerer Unfälle“ (PDF) erkundigt. Dieses WENRA-Papier entstand in Folge der Richtline 2014/87/Euratom (PDF) und ist Ende 2019 veröffentlicht worden (siehe hier: WENRA, PDF). Dabei geht es um sicherheitsrelevante Fragestellungen und Anforderungen zum sogenannten praktischen Ausschluss von schweren Unfällen, d.h. um die Vermeidung von frühen und großen Freisetzungen von radioaktivem Material im Rahmen eines Unfalls in Atomkraftwerken.

Laut Antwort der Bundesregierung wurde mit der Veröffentlichung der „Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke“ am 22.11.2012 der praktische Ausschluss von großen oder frühen Freisetzungen bereits vorher im deutschen kerntechnischen Regelwerk umgesetzt. Dass dieses neue Regelwerk nach Informationen von Zdebel jedoch nur in wenigen Fällen von den Atomaufsichten verwendet werden, bleibt in der Antwort der Bundesregierung unerwähnt.

Zwar gilt die in Artikel 8a der Richtlinie 2014/87/Euratom geforderte Vermeidung von frühen oder großen Freisetzungen nur für kerntechnische Anlagen, denen erstmals nach dem 14. August 2014 die Betriebsgenehmigung erteilt wurde. Aber für bereits vorher in Betrieb befindliche Anlagen sollen diese Anforderungen dienen, um Verbesserungspotenzial zu identifizieren. Das findet in Deutschland jedoch kaum statt.

In der Antwort auf Frage 2 scheut sich die Bundesregierung offenbar direkt zu antworten, ob das Konzept „practical elimination“ auf schwere Unfallszenarien mit spätem Ausfall der Einsperrfunktion (Typ III) angewendet wird. Zweifelhaft ist nach Informationen von Zdebel auch der Bezug auf Wasserstoffexplosionen, da diese nach bisher bekannten Aussagen von Experten eher zu den Typ II-Szenarien gehören.

Unklar bleibt die Antwort auf Frage 3. Es werden zwar Beispiele für Fraktile aus dem Regelwerk genannt, aber es wird nicht gesagt, dass 95 % der grundsätzlich angewendete Wert sind. Es wird auch nicht begründet warum dieses Fraktil ausreichend ist und die Forderung der WENRA abdeckt.

In Bezug auf die Antwort zu Frage 4 ist befremdlich, dass es offenbar keinen Austausch zwischen den obersten Aufsichts- und Genehmigungsbehörden über solch sicherheitstechnisch äußerst wichtige Fragen gibt. Im Falle von Freisetzungen nach Szenarien von Typ I bis III in einem Nachbarstaat können auch bewohnte Gebiete in der Bundesrepublik Deutschland betroffen sein.

Die Aussage zu Frage 5, dass das Konzept und das methodische Vorgehen zum praktischen Ausschluss von schweren Unfällen auch bei der Genehmigung der Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung berücksichtigt wird, ist nach Informationen des Abgeordneten Zdebel zu bezweifeln: Es gibt für die Zwischenlager einen genehmigten Betriebszustand für Behälter mit Fügedeckel, für den kein Nachweis geführt wurde, dass eine Freisetzung nach einem schweren Stör- bzw. Unfall für mindestens 95 % der Szenarien auszuschließen ist. Insbesondere gilt das für die aktuell erteilte Genehmigung zur Einlagerung der Wiederaufarbeitungsabfälle im Standortzwischenlager Biblis.

 

Weitere Informationen / Hintergrund:

Als Dokumentation zum Thema folgt hier eine Darstellung von der Homepages des Bundesumweltministerium über die hier in Rede stehende EURATOM-Richtlinie, auf der die weitergehenden Untersuchungen basieren:

15.12.2015 – EU verabschiedet geänderte Richtlinie zur nuklearen Sicherheit

Am 08. Juli 2014 hat der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2014/87/EURATOM zur Änderung der Richtlinie 2009/71/EURATOM über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen1 verabschiedet.

Am 08. Juli 2014 ist die Richtlinie 2014/87/EURATOM zur Änderung der Richtlinie 2009/71/EURATOM über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen verabschiedet worden und am 14. August 2014 in Kraft getreten. Im Gegensatz zur bestehenden Richtlinie aus dem Jahre 20092 enthält die Änderungsrichtlinie erstmals materielle technische Vorschriften im Bereich der nuklearen Sicherheit, wie etwa zum Sicherheitsziel und zur Sicherheitskultur.

Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die nukleare Sicherheit aufrechtzuerhalten und kontinuierlich zu verbessern. Das nun in Artikel 8a eingeführte Sicherheitsziel, basierend auf den WENRA-Sicherheitszielen für neue Reaktoren, soll als Referenz für die Durchführung vernünftigerweise erreichbarer Sicherheitsverbesserungen auch in bestehenden Anlagen dienen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollen geeignete innerstaatliche Vorkehrungen treffen, um die Arbeitskräfte und die Bevölkerung vor den Gefahren ionisierender Strahlung aus kerntechnischen Anlagen wirksam zu schützen – zusätzlich gibt es nun Regelungen zum anlageninternen Notfallschutz (Artikel 8d). Die Richtlinie gilt unter anderem für Kernkraftwerke, Forschungsreaktoren und Zwischenlager, nicht aber für Endlager radioaktiver Abfälle (dieser Bereich wird separat durch die sogenannte Entsorgungsrichtlinie 2011/70/EURATOM abgedeckt).

Die Richtlinie enthält Regelungen zur Schaffung eines rechtlichen und regulatorischen Rahmens für die nukleare Sicherheit, zu Organisation und Aufgaben der atomrechtlichen Behörden, zu den Pflichten der Betreiber kerntechnischer Anlagen, zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter aller Beteiligten und zur Information der Öffentlichkeit. Für die Behördenorganisation verankert und betont die Richtlinie den sogenannten Trennungsgrundsatz. Dieser besagt, dass die staatlichen Funktionen der Genehmigung und Aufsicht über kerntechnische Anlagen durch staatsorganisatorische Maßnahmen funktional von Aufgaben zu trennen sind, die im Bereich der Förderung und Nutzung der Kernenergie liegen; es mithin eine effektive Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde bei der Entscheidungsfindung über Maßnahmen im Hinblick auf die nukleare Sicherheit geben muss. Außerdem sind die Mitgliedstaaten verpflichtet – neben der schon in der Richtlinie 2009 enthaltenen Selbstbewertung des nationalen Gesetzes-, Vollzugs- und Organisationsrahmens und der zuständigen Behörden (sogenannter „Peer Review„) – themenbezogene mindestens alle sechs Jahre, beginnend mit dem Jahr 2017, durchzuführen. Durch diese themenbezogenen Peer Reviews zu einem von den Mitgliedstaaten gemeinsam auszuwählenden Sicherheitsthema soll ein kontinuierliches System des gegenseitigen Voneinander-Lernens in Gang gesetzt werden.

Hintergrund und Rechtsetzungsverfahren auf EU-Ebene

Am 26. November 2008 verabschiedete die Europäische Kommission den Entwurf einer Richtlinie zur nuklearen Sicherheit3.

Von November 2008 bis Mai 2009 fanden in der Ratsarbeitsgruppe Atomfragen (RAG Atomfragen) – zunächst unter französischer, ab Januar 2009 unter tschechischer EU-Ratspräsidentschaft – intensive Verhandlungen statt. In der Sitzung der RAG Atomfragen am 26. Mai 2009 wurde schließlich ein Konsens zu den Inhalten der Richtlinie erreicht. Das Europäische Parlament und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss stimmten dem Richtlinienvorschlag zu. Nach Annahme durch den Rat und Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union trat die Richtlinie 2009/71/EURATOM über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen am 22. Juli 2009 in Kraft.

Im Juni 2013 hat die KOM nun einen Vorschlag für die Überarbeitung dieser Richtlinie 2009/71/EURATOM, gestützt auf Artikel 31 und 32 des EURATOM-Vertrages, vorgelegt. Diesem Vorschlag war ein intensiver Beratungsprozess zwischen der Europäischen Kommission und der European Nuclear Safety Regulators Group (ENSREG) vorausgegangen.

Die Verhandlungen zur Änderungsrichtlinie wurden am 28. Mai 2014 unter griechischer Präsidentschaft abgeschlossen und das Ergebnis am 08. Juli 2014 vom Rat verabschiedet. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 25. Juli 2014 trat die Richtlinie am 14. August 2014 in Kraft.

Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht

Deutschland konnte im Verhandlungsgang nahezu alle grundsätzlichen Forderungen zum Inhalt der Richtlinie durchsetzen. Diese Inhalte sind durch das bestehende deutsche Recht in Teilen abgedeckt. Zur vollständigen Umsetzung bedarf es jedoch einer Anpassung des Atomgesetzes. So sind das Sicherheitsziel und die Verpflichtung zur Durchführung von „themenbezogenen Peer Reviews“ ausdrücklich in deutsches Recht aufzunehmen. Die bewährten Strukturen der Bundeauftragsverwaltung können auch in Ansehung der neuen Regelungen zum Trennungsgrundsatz und zur effektiven Unabhängigkeit der zuständigen Regulierungsbehörde bei der Entscheidungsfindung in Artikel 5 der Richtlinie aufrechterhalten werden. In den Verhandlungen konnte Deutschland erreichen, dass zur Umsetzung der Richtlinie keine generelle Verrechtlichung des in Deutschland bestehenden, umfangreichen untergesetzlichen Regelwerks in einem Gesetz oder einer Verordnung erforderlich ist, sondern die Einbeziehung in die entsprechenden Genehmigungen nach wie vor ausreicht. Damit bleibt die Möglichkeit gewahrt, auf neue Erkenntnisse im Sinne einer stetigen Verbesserung der nuklearen Sicherheit flexibel zu reagieren.

Die Richtlinieninhalte sind bis zum 14. August 2017 – drei Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie – in nationales Recht umzusetzen. Der Bericht über die Durchführung der Richtlinie ist der Kommission spätestens am 22. Juli 2020 vorzulegen.

1 Abl. L 219 vom 25.7.2014, S. 42-52.

2 Abl. L 172 vom 2.7.2009, S. 18-22.

3 Ratsdokument 16537/08 vom 1.12.2008.

15.12.2015 | Meldung Nukleare Sicherheit

 

Der Schwur von Buchenwald – 75 Jahre danach

Zum Gedenken.

Am 11. April 1945 verjagten die Häftlinge des Konzentrationslagers Buchenwald bei Weimar die Mörderbanden der SS und erwarten die Ankunft der US-Armee als freie Menschen. Eine Woche später gaben sie sich das Versprechen, nicht eher zu ruhen, als bis der letzte Nazi-Scherge abgeurteilt ist.

Heute erneuern wir, die Bundestagsabgeordneten der Linken aus Nordrhein-Westfalen, diesen Schwur von Buchenwald. 

Ein Video mit den Vorleser*innen Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Alexander S. Neu, Hubertus Zdebel, Kathrin Vogler, Sevim Dagdelen, Niema Movassat und Friedrich Straetmanns.

Nie wieder Faschismus!

Atommüll-Lager-Suche: Auch DIE LINKE hält Moratorium für erforderlich

Nach dem BUND fordert jetzt auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) ein Moratorium bei der Suche nach einem Atommüll-Endlager für hochradioaktive Abfälle. Spätestens Ende September, so der bisherige Plan, will die Bundesgesellschaft den ersten wichtigen Zwischenbericht Teilgebiete vorgelegen. Der wird erheblich auf geologischen Daten basieren, von denen derzeit aufgrund fehlender Rechtsgrundlage einige nicht veröffentlichbar wären. Das dazu notwendige Geodaten-Gesetz ist von der Bundesregierung viel zu spät in den Bundestag eingebracht worden. Bei den Beratungen im Wirtschaftsausschuss Anfang März hatte sich erheblicher Änderungsbedarf herausgestellt. Im Zuge der Corona-Krise ist dann die weitere Beratung bislang nicht mehr möglich gewesen. Der Tagesspiegel-Background berichtet zwar heute mit Bezug auf die BGE, dass möglicherweise am 23. und 24. April der Bundestag und dann am 15. Mai der Bundesrat weiter beraten sollen. Doch schon vor der Corona-Krise hatte es aber auch wegen anderer Mängel Forderungen nach einem Moratorium gegeben. Zdebel stellt fest: „Damit fehlen gravierende gesetzliche Grundlagen für die vom Standortauswahlgesetz geforderte Transparenz als Grundlage der Öffentlichkeitsbeteiligung. Daraus resultierende Defizite dürfen jetzt nicht zu lasten betroffener Bürger*innen gehen. Deshalb muss jetzt ein Moratorium kommen.“ Außerdem führt er an: „Ich denke, die Menschen hätten kein Verständnis, wenn sie angesichts der enormen sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Zuge der Corona-Krise auch noch auf mangelhafter Grundlage mit der Atommüll-Problematik konfrontiert würden. Für das Sucherverfahren wäre daher ein Moratorium sinnvoll und angemessen.“ (*)

(*) Der Autor dieses Beitrages ist wiss. Mitarbeiter im Büro des MdB Hubertus Zdebel

Atommüll-Lager-Suche: BUND fordert Moratorium

Der Umweltverband BUND fordert eine Unterbrechung des Verfahrens zur Suche nach einem Atommüll-Endlager für hochradioaktive Abfälle. Der bisherige Fahrplan, nach dem ein für die Öffentlichkeitsbeteiligung erster bedeutsamer „Zwischenbericht Teilgebiete“ Ende September 2020 vorgelegt werden sollte, sei aufgrund von Verzögerungen, verstärkt durch die Corona-Krise, nicht mehr einzuhalten. In einem Offenen Brief (siehe unten) an das zuständige „Bundesamt für die Sicherheit in der kerntechnischen Entsorgung“ (BASE) und die „Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH“ verweist der BUND zur Begründung unter anderem darauf, dass für die Transparenz und Partizipation unbedingt notwendige gesetzliche Grundlagen (Geologiedatengesetz) wegen der Corona-Pandemie nicht mehr rechtzeitig verabschiedet wurden. Auch andere Defizite hätten schon vor der Krise eine solche Verschiebung nahegelegt, argumentiert der BUND.

Umweltverändern dokumentiert die PM des BUND vom 9. April 2020:

Im Zuge der Corona-Krise wurden einschneidende Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge vorgenommen, die der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt, steht doch das Wohlergehen der Bevölkerung an vorderster Stelle. Eben dieses Wohlergehen leitet den BUND auch in seiner kritischen Auseinandersetzung mit Atomkraft. Durch die Corona-Pandemie konnten für die Atommüll-Lager-Suche wichtige, rechtliche Vereinbarungen wie das Geologiedatengesetz nicht verabschiedet werden. Auch eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung ist durch die Kontaktsperre zurzeit nicht möglich. Für das Suchverfahren sind Transparenz und wirksame Beteiligung unumgänglich. Deshalb fordert der BUND in einem offenen Brief an die zuständigen Stellen ein Aussetzen der Endlagersuche für hochradioaktiven Atommüll.

„Die Corona-Krise ist sozial und wirtschaftlich eine enorme Herausforderung. Wir sollten ihr adäquat begegnen“, erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND in dem Brief an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). „Sie darf aber kein Anlass sein, die notwendige Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung in der Atommülllager-Suche zu konterkarieren. Ein Moratorium ist daher dringend geboten.“

Beim Neustart der Endlagersuche für den hochradioaktiven Atommüll hatten sich alle Beteiligten im Standortauswahlgesetz auf hohe Anforderungen nicht nur für geologische und technische Kriterien, sondern auch hinsichtlich der Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung geeinigt und gesetzlich festgeschrieben. Edo Günther, Sprecher des Arbeitskreises Atomenergie und Strahlenschutz beim BUND, sagt hierzu: „Aus Sicht des BUND sind unter den jetzigen Bedingungen die gesetzlich festgelegten Vorrausetzungen des Standortauswahlgesetzes* nicht gegeben. Auch fehlen wichtige rechtliche Vereinbarungen wie das Geologiedatengesetz. Damit sind zentrale Voraussetzungen für eine partizipative, transparente und nachvollziehbare Suche nicht gegeben.“

Konkret fordert der BUND ein Moratorium für den Suchprozess und die Verschiebung der Veröffentlichung des für 2020 angekündigten Zwischenberichts mindestens in das Jahr 2021. Der Verband appelliert an alle Beteiligten im Verfahren eine solche Entscheidung zu ermöglichen. Bandt abschließend: „Wir hinterlassen den uns folgenden Generationen Atommüll, der eine Million Jahre verwahrt werden muss. Deshalb muss es für alle Beteiligten jetzt darum gehen, diesen Prozess der Atommüll-Lager-Suche im Einklang mit den Menschen zu gestalten. Nur mit einem Moratorium kann sichergestellt werden, dass für alle die Suche transparent und nachvollziehbar gemacht wird.“

Hinweis zur gesetzlichen Grundlage:

* Standortauswahlgesetz (StandAG) §1 Satz 2: Mit dem Standortauswahlverfahren soll in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren für die im Inland verursachten hochradioaktiven Abfälle ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Anlage zur Endlagerung nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt werden.

Den offenen Brief zum Moratorium finden Sie unter: www.bund.net/moratorium-atommuell-lager-suche

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