DIE LINKE fordert Moratorium für Atommüll-Endlagersuche: Verschiebung Zwischenbericht Teilgebiete erforderlich

„Das laufende Suchverfahren für ein atomares Endlager für hochradioaktive Abfälle muss vorübergehend ausgesetzt werden“, fordert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE). „Vor dem Hintergrund fehlender gesetzlicher Regelungen und angesichts der Corona-Krise halte ich ein Moratorium für unerlässlich. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) und die ‚Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)‘ müssen den bislang für Ende des dritten Quartals geplanten ‚Zwischenbericht Teilgebiete‘ einstweilen aussetzen und auf einen späteren Termin verschieben.“

Dazu erläutert Zdebel: „Als Konsequenz aus den massiven fachlichen und gesellschaftlichen Konflikten um den Standort Gorleben ist im 2017 verabschiedeten Standortauswahlgesetz festgelegt worden, dass die neue Suche nach einen Endlager für diese brisanten Abfälle ein Höchstmaß an Transparenz und Partizipation für die Bürger*innen braucht.

Das dafür dringend mit Blick auf die bisherigen Terminabläufe erforderliche Geologiedatengesetz ist bis heute nicht vom Bundestag verabschiedet. An dem viel zu spät von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf hatte sich nach intensiver Beratung bei einer Anhörung am 9. März im Wirtschaftsausschuss erheblicher Nachbesserungsbedarf nicht nur aus Sicht der LINKEN, sondern auch aus Sicht der die große Koalition tragenden Fraktionen ergeben. Die sich entwickelnde Corona-Krise verhinderte in der Folge aber eine noch halbwegs fristgerechte Beschlussfassung.

Auch die BGE hatte bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss am 9. März im Bundestag darauf verwiesen, dass es z.B. mit Blick auf erforderliche Übergangsfristen Änderungen am Entwurf des Bundesregierung brauche.

Damit fehlen gravierende gesetzliche Grundlagen für die vom Standortauswahlgesetz geforderte Transparenz als Grundlage der Öffentlichkeitsbeteiligung. Daraus resultierende Defizite dürfen jetzt nicht zu lasten betroffener Bürger*innen gehen. Deshalb muss jetzt ein Moratorium kommen.

Weitere Defizite haben sich inzwischen auch im Rahmen der unter Leitung von BaSE tätigen ‚Beratungsgruppe Fachkonferenz Teilgebiete‘ gezeigt. Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums hatten bereits vor der Corona-Krise darauf hingewiesen, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen müsse, und die Frage eines Moratoriums aufgeworfen, um eine Öffentlichkeitsbeteiligung besser vorbereiten zu können. Durch die Corona-Krise ist auch die Arbeit dieser Beratungsgruppe weiter verzögert.

Ich denke, die Menschen hätten kein Verständnis, wenn sie angesichts der enormen sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Zuge der Corona-Krise auch noch auf mangelhafter Grundlage mit der Atommüll-Problematik konfrontiert würden. Für das Sucherverfahren wäre daher ein Moratorium sinnvoll und angemessen.“

Corona: Atomtransporte der URENCO von Gronau nach Russland stoppen!

„Es ist unverantwortlich, dass URENCO selbst in Corona-Zeiten nicht auf die Uranmüll-Schiebereien von Gronau über Münster und Amsterdam quer durch Europa nach Russland verzichtet. Auch wenn es bei solchen Transporten mit  radioaktivem, hochgiftigen Uranhexafluorid aus den Produktionsabfällen von URENCO nicht zu einem Unfall kommt, sind Sicherheitskräfte der Polizei und Transportarbeiter mit der Abfertigung und Durchführung dieser riskanten Transporte im Einsatz. Sowas sollte man den ohnehin schon belasteten Menschen in dieser Zeit nicht zusätzlich zumuten.“ Mit diesen Worten reagiert der aus Münster stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) auf den jetzt stattfindenden Atomtransport des Urankonzerns URENCO.

Zdebel weiter: „Diese Transporte sind absurd: Das Anreicherungsunternehmen URENCO schickt abgereichertes Uran zur vermeintlichen Anreicherung nach Russland! Faktisch aber geht es darum, große Mengen von Uranmüll dauerhaft nach Russland zu exportieren, statt diesen in Deutschland endzulagern.“

Zdebel erinnert daran, dass die Fraktion DIE LINKE wiederholt von der Bundesregierung gefordert hat, Uran-Exporte aus Gronau zu untersagen und die Anreicherungsanlage in Gronau endlich stillzulegen.

Mehr zum Hintergrund:

Wissenschaftler*innen des BUND zur Rückholung der ASSE-Atomabfälle

Anforderungen an die Rückholung der leicht- und mittelradioaktiven Strahlenabfälle aus dem maroden Endlager ASSE? Der BUND veröffentlicht heute mit einer Pressemitteilung (siehe unten) eine Stellungnahme der „BUND Atom- und Strahlenschutz-Kommission“ (BASK), in der die vom Bundesvorstand des Umweltverbandes berufenen Wissenschaftler*innen zu den Rahmenbedingungen und Forderungen Position beziehen. Das Papier der BASK ist vor dem von der BGE in der letzten Woche vorgelegten Rückholplan fertig gestellt worden. Darin kritisieren die Wissenschaftler*innen nicht nur die zuständigen Behörden und Unternehmen, die trotz massiver Risiken bei dem vom Einsturz und durch unkontrollierten Wassereinbruch bedrohten Salzstock ASSE II nicht in der gebotenen Zielstrebigkeit vorgehen. Auch fehlt immer noch der z. B. von der ASSE II Begleitgruppe (A2B) und der AGO geforderte Vergleich zwischen Asse-nahen und mindestens zwei Asse-fernen Orten für ein erforderliches Zwischenlager. Die BGE und die zuständigen Behörden hatten einen solchen Vergleich aus Strahlenschutzgründen abgelehnt, da die Belastungen bei Standort-fernen Anlagen durch die damit verbundenen Atomtransporte in jedem Fall höher wären. Kritisiert wird von der BASK aber auch: „Unabhängig davon wird in jüngerer Zeit von einem Teil der Bürgerinitiativen aus der Region der bisherige Konsens aller Beteiligten, dass ein Pufferlager und die Konditionierung der rückgeholten Abfälle am Asse-Standort erfolgen sollten, infrage gestellt.“

UmweltFAIRaendern.de dokumentiert die Presseerklärung des BUND:

Asse II: Atommüll muss schnellstmöglich raus – BUND-Positionspapier zum Umgang mit radioaktiven Abfällen

Berlin. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt findet beim maroden Atommülllager Asse II ein Wettlauf mit der Zeit statt. Die Schachtanlage in Niedersachsen ist eine tickende Bombe: Die Asse ist instabil und droht mit Wasser vollzulaufen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) legt ein Positionspapier zum Umgang mit den radioaktiven Abfällen vor.

Bereits vor zehn Jahren haben das Bundesumweltministerium und die damals zuständige Behörde festgestellt, dass die radioaktiven Abfälle aus dem Atommülllager Asse II zurückgeholt werden müssen. Das Volllaufen des Bergwerkes und die Einsturzgefahr wegen mangelnder Gebirgsfestigkeit sind ernste Bedrohungen. Dennoch wird der Prozess unnötig verschleppt. Auch der am 27. März endlich veröffentlichte Rückholplan des inzwischen zuständigen staatlichen Unternehmens, Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), ist viel zu vage und lässt keine Beschleunigung erkennen. Der BUND kritisiert diese gefährliche Nachlässigkeit scharf.

„Die Asse ist einer der größten Atomskandale. Die damals politisch und wirtschaftlich Verantwortlichen haben dort gegen jede Vernunft und ohne unabhängige wissenschaftliche Expertise leicht- und mittelradioaktiven Strahlenmüll eingelagert“, erklärt BUND-Vorsitzender Olaf Bandt. „Das BUND-Papier belegt klar: Schnelles Handeln unter größtmöglichen Sicherheitsstandards und Strahlenschutzanforderungen ist zwingend erforderlich.“

Fünf Forderungen des BUND: Die Rückholung aller in die Asse eingelagerten radioaktiven Abfälle und dadurch kontaminierten Materialien muss schnellstmöglich erfolgen. Die Strahlenbelastung für Personal und Bevölkerung ist dabei so gering wie möglich zu halten. Bei der Rückholung und den anschließenden Schritten im Umgang mit dem Atommüll müssen hohe Sicherheitsstandards und Strahlenschutzanforderungen gelten und umgesetzt werden. Die Standortauswahl für die Konditionierung der zurückgeholten Abfälle zunächst in der Nähe der Asse muss unmittelbar beginnen. Dies muss mit dem unverzüglichen Beginn der Kriterien-gesteuerten Standortauswahl für die längerfristige Zwischenla­gerung Asse-nah und Asse-fern einhergehen.

Bandt: „Leider sind die Informationen über Herkunft, Inhalt und Verpackung der Fässer lückenhaft, zudem sind sie in bedenklichem Zustand. Das macht den Umgang mit dem Atommüll umso aufwändiger, gleichzeitig aber den schnellstmöglichen Beginn der Rückholung umso dringlicher.“

Bei einer Rückholung muss alles getan werden, um die notwendigen Sicherheitsstandards und Strahlenschutzanforderungen für Zwischenlagerung, Transport und Endlagerung des Atommülls zu erreichen. Ein Transport ohne vorherige Cha­rakterisierung und Konditionierung der Abfälle könnte die drastischen Folgen eines möglichen Unfalls noch einmal erheblich verstärken.

Außerdem muss unmittelbar mit der Auswahl eines Standorts für die Charakterisierung, Pufferlagerung und Konditionierung begonnen werden. Dabei sind zunächst für Asse-nahe Standorte die Ausschlusskriterien des zwischen Betreiber, Asse-Begleitgruppe und der Arbeitsgruppe Optionen-Rückholung (AGO) abgestimmten Kriterienkataloges für den Zwischenlagerstandort zu berücksichtigen. Nur wenn danach kein Standort in der Nähe der Schachtanlage möglich ist, sollten weiter entfernte Standorte einbezogen werden.

Hintergrund

Asse: Das um die Wende zum 20. Jahrhundert gebaute Salzbergwerk Asse wurde 1965 zum weltweit ersten unterirdischen Lager für Atommüll. Im sogenannten Forschungsbergwerk sollte erkundet werden, in welcher Form in Salzstein der hochgefährliche Müll eingelagert werden kann; die Erkenntnisse aus diesen Untersuchungen sollten später in Gorleben zur Anwendung kommen. Zwischen 1965 und 1978 wurden über 120.000 Fässer schwach- und mittelradioaktiven Atommülls aus Forschungsanlagen, aber auch aus Atomkraftwerken, eingelagert. Spätestens seit 1988 ist bekannt, dass Grundwasser in das illegitime Atommülllager eintritt.

Pufferung und Konditionierung: Nach der Charakterisierung, also ihrer Bestimmung, lagern radioaktive Abfallstoffe für planmäßig kurze Zeit zwischen (Pufferung), bis sie durch Konditionierung in einen chemisch und physikalisch stabileren Zustand gebracht werden. Dies soll die Gefahr unerwünschter Reaktionen verringern. Zudem werden sie dadurch in ihrem Volumen reduziert. Abhängig von Zusammensetzung, Zustand und Eigenschaften, kommen unterschiedliche Verfahren zur Konditionierung der radioaktiven Abfälle zum Einsatz.

BASK: Die wissenschaftliche Aus- und Erarbeitung des Papiers erfolgte durch die Atom- und Strahlenschutzkommission (BASK) des BUND. Dieses Gremium setzt sich aus vom Bundesvorstand berufenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammen, die den Verband beraten.

Mehr Informationen

Nachgefragt: Exporte von Atomkugeln aus Jülich in die USA?

Wie steht es um einen drohenden Export von hochradioaktiven Atom-Brennelemente-Kugeln aus dem ehemaligen Versuchs-Reaktor AVR Jülich in die USA? Dazu hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel jetzt ein Schriftliche Einzelfrage an die Bundesregierung gestellt. In Jülich lagert dieser Atommüll derzeit ohne atomrechtliche Genehmigung. Zwischen den zuständigen Behörden und Betreibern in Bund und Land wird seit Jahren gerungen, was mit dem brisanten Atommüll in 152 Castor-Behältern passieren soll. Eine von drei Varianten ist der aus Sicht von Hubertus Zdebel unverantwortliche Export in die USA. Ob ein solcher Export nach deutschen Recht zulässig wäre, prüft seit fast einem Jahr das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die Frage des MdB Zdebel im Wortlaut:

„Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Prüfung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für einen Export von frischen bzw. gebrauchten AVR-Brennelemente-Kugeln in die USA (vgl. Plenarprotokoll 19/79, Frage 69) bereits Transporte (wenn ja, bitte darlegen, was, wann und wie) in die USA gegeben, und mit welcher Zeitschiene sind seit Anfang 2019 Vereinbarungen zwischen den für diese Brennelemente zuständigen Stellen auf bundesdeutscher Seite und den in den USA zuständigen Stellen verabredet bzw. geschlossen worden?“

 

Zwischenlagerung hochradioaktiven Atommülls aus Plutoniumfabrik Sellafield: Bundesamt weist Kritik an Sicherheitsmängeln zurück

Die für Anfang April geplanten Castor-Transporte mit hochradioaktivem Atommüll auf der britischen Plutoniumfabrik in Sellafield (Wiederaufarbeitungsanlage WAA) über Nordenham in das Zwischenlager Biblis bei Frankfurt sind wegen Corona-Virus vorerst gestoppt. Das im orwell’schen Sinn benannte zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung“ (BaSE) hatte die Einlagerung dieser speziellen, in Glas verpackten Atomabfälle in Biblis Ende 2019 genehmigt. Weitere solcher Atomtransporte sollen demnächst auch in die Zwischenlager nach Isar (Landshut), Philippsburg und Brokdorf erfolgen. Der Atomexperte Wolfgang Neumann und der BUND Hessen hatten die Genehmigung des BaSE massiv kritisiert und von gravierenden Sicherheitsmängeln gesprochen. Darauf reagiert jetzt das Bundesamt auf seiner Homepage mit einer Stellungnahme. UmweltFAIRaendern.de dokumentiert diese Stellungnahme im Folgenden, unter anderem auch deshalb, weil man bei diesem Bundesamt nicht genau weiß, wann die nächste Umbenennung und damit die nächste Änderung bisheriger Links erfolgt. Natürlich sieht das Bundesamt keinen Grund für die vorgetragene Kritik. Dass BaSE z.B. keine atomrechtliche Öffentlichkeitsbeteiligung zugelassen hat, beantwortet BASE mit dem Hinweis: „Hat eine Prüfung ergeben, dass keine UVP erforderlich ist, kann das BaSE diese auch nicht anordnen, so die gesetzlichen Festlegungen.“ Wer hat diese Prüfung jetzt noch mal durchgeführt und ist trotz zahlreicher Möglichkeiten nicht zu dem Ergebnis gekommen, eine solche Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen? Genau: BASE. Rot ist eben nicht gelb! (Foto: Postkarte von BaSE formerly known as Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit formerly Bundesamt für Strahlenschutz).

Zum Hintergrund:

Dokumentation des Beitrags vom „Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorung“ (BaSE) zu: „Sicherheitsaspekte bei der Aufbewahrung von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung

In einem offenen Brief sowie einer Pressemitteilung des BUND Hessen werden Zweifel an einer Genehmigung des BASE und den damit verbundenen Sicherheitsprüfungen erhoben. Die Kritik richtet sich gegen die geplante Aufbewahrung und Rücknahme von hochradioaktiven deutschen Abfällen im Standortzwischenlager im südhessischen Biblis. Das BASE hat dort Ende Dezember 2019 die Zwischenlagerung von verglasten hochradioaktiven Abfällen genehmigt. Diese sind bei der Wiederaufarbeitung von benutzten Brennstäben aus deutschen Atomkraftwerken in Sellafield angefallen. Dazu nimmt das BASE wie folgt Stellung:

Eine Genehmigung zur Zwischenlagerung von hochradioaktiven Abfällen erteilt das BASE nur dann, wenn der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er die hohen Sicherheitsanforderungen des Atomgesetzes erfüllt. Hat der Antragsteller alle erforderlichen Nachweise vorgelegt, muss die Genehmigung erteilt werden. Das BASE hat dabei keinen eigenen Ermessensspielraum. Das für das Zwischenlager Biblis vorher bereits genehmigte Inventar an Abfällen und deren Behälterzahl wird durch die Rücknahme der zusätzlichen sechs Behälter nicht erhöht und nicht ausgeschöpft.

Im Genehmigungsverfahren zur Aufbewahrung der hochradioaktiven Abfälle im Zwischenlager Biblis sind alle erforderlichen Sicherheitsfragen betrachtet worden. Das beinhaltet sowohl die Sicherheit als auch den Schutz des Lagers vor terroristisch motivierten Angriffen.

Aufgabentrennung zur Gewährleistung der Sicherheit

Zur Gewährleistung der Sicherheit sind die Rollen und Aufgaben im Bereich Zwischenlagerung definiert und getrennt. Das BASE prüft vor dem Beginn der Aufbewahrung, dass der Betreiber des Zwischenlagers die strengen Anforderungen des Atomgesetzes erfüllt. Die Sicherheit des laufenden Betriebes muss der Betreiber gewährleisten. Dabei kontrolliert ihn die Atomaufsichtsbehörde – im Fall des Zwischenlagers Biblis das Umweltministerium des Landes Hessen.

Zur Sicherheit der Behälter

Bei der Aufbewahrung und beim Transport von verglasten Abfällen werden spezielle Sicherheitsbehälter eingesetzt. Sie müssen sowohl die Anforderungen an eine sichere Lagerung als auch an den sicheren Transport erfüllen. Obwohl die Lagerung für 40 Jahre genehmigt wird, werden sie innerhalb dieser Zeit immer wieder überprüft. Im Lager werden sie durch Messungen kontinuierlich überwacht. Alle fünf Jahre müssen die Standort-Zwischenlagerbetreiber gegenüber ihrer zuständigen Aufsicht außerdem nachweisen, dass die Behälter auch sicher wieder (ab-)transportiert werden können.

Verschlusssysteme der Transport- und Lagerbehälter

Im Hochrisikobereich der Kerntechnik kommen mehrstufige Sicherheitsmaßnahmen zum Einsatz. Im Zwischenlager verfügt der Behälter daher über zwei jeweils dichte Behälterdeckel, deren Dichtheit kontinuierlich überwacht wird. Auch bei einem Fehler an einem der beiden Verschlusssysteme ist die Sicherheit bei der Aufbewahrung jederzeit gewährleistet ist. Der Antragsteller sieht für diesen Fall vor, den betroffenen Deckel entweder auszutauschen oder den Behälter mit einem zusätzlichen Deckel zu versehen. Vorfälle dieser Art bei der Zwischenlagerung gab es in den vergangenen Jahrzehnten der Zwischenlagerung in Deutschland noch nicht.

Sicherheitsbetrachtungen bei Störfällen oder terroristisch motivierten Angriffen

Im Genehmigungsverfahren hat das BASE auch mögliche Störfälle- und auslegungsüberschreitende Ereignisse betrachtet, wie zum Beispiel der Aufprall schwerer Lasten auf den Behälter oder der Absturz eines Militärflugzeuges auf das Zwischenlager.
Ebenfalls wurden die Auswirkungen nach einem gezielt herbeigeführten Absturz eines Verkehrsflugzeuges mit den damit verbundenen mechanischen und thermischen Belastungen untersucht. Die Genehmigung enthält hierzu aus Sicherheitsgründen keine detaillierten Ausführungen. Sie unterliegen dem Geheimschutz, um potentiellen Tätern keine Vorlagen zu liefern.

Information und Beteiligung der Öffentlichkeit

Das BASE hat laufend zu den einzelnen Schritten im Genehmigungsverfahren informiert. In Biblis hat die Behörde eine öffentliche Veranstaltung organisiert. Eine förmliche Beteiligung ist nur dann in Genehmigungsverfahren vorgesehen, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ansteht. Eine UVP war bei diesem Genehmigungsverfahren nicht erforderlich, wie das BASE informierte. Hat eine Prüfung ergeben, dass keine UVP erforderlich ist, kann das BASE diese auch nicht anordnen, so die gesetzlichen Festlegungen.

Antworten auf wichtige Fragen

Wurde an die Aufbewahrungsgenehmigung für die Abfälle aus der Wiederaufarbeitung im Zwischenlager Biblis ein anderer Sicherheitsmaßstab angelegt als an bisherige Genehmigungen?

Nein. Während des Genehmigungsverfahrens zur Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen im Zwischenlager Biblis wurden dieselben Genehmigungsvoraussetzungen des Atomgesetzes geprüft, wie bei bisherigen Genehmigungsverfahren auch. Genehmigungen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen werden nur erteilt, wenn der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er die hohen Sicherheitsanforderungen des Atomgesetzes erfüllt. Dann – und nur dann – erteilt das BASE eine Aufbewahrungsgenehmigung.

Sind die verwendeten Behälter dicht?

Ja. Für die Abfälle aus der Wiederaufarbeitung, die in Biblis zwischengelagert werden, wird der Behälter CASTORHAW28M verwendet. Während des Genehmigungsverfahrens wurde vom BASE unter anderem und vor allem die Sicherheit der Behälter geprüft. Die Antragstellerin hat dabei die Sicherheit nachgewiesen. Die Dichtigkeit der Behälter wird in doppelter Hinsicht sichergestellt: Bereits ein einzelner Deckel gewährleistet die technische Dichtigkeit. Die verwendeten Behälter werden, im Zwischenlager angekommen, aber mit einem zweiten Deckel verschlossen. Dieses zweifache Dichtsystem ermöglicht es, die Dichtheit des Behälters mit einem Druckschalter kontinuierlich zu überwachen.

Was passiert, wenn der Fall eintritt und einer der beiden Deckel nicht mehr richtig funktioniert?

Generell gilt: Auf Grund der Nachweise zur Langzeitstabilität der Dichtungssysteme (Nachweise für 40 Jahre) ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Deckel nicht mehr die spezifikationsgerechte Dichtheit aufweist. Solch ein vergleichbarer Fall ist in den vergangenen Jahrzehnten der Lagerung und Transporte von Behältern noch nicht eingetreten. Jedes der bei der Lagerung eingesetzten zwei verwendeten Systeme für sich ist technisch dicht.

Gibt es einen Fehler am Verschlusssystem, bleibt der Behälter weiterhin dicht, da es sich um ein doppeltes Verschlusssystem handelt. In diesem Fall gibt es für alle CASTOR-Behälter zusätzliche Maßnahmen, durch die die doppelte Barriere wieder hergestellt werden kann. Betrifft der Fehler den äußeren Deckel (Sekundärdeckel), dann wird dieser abmontiert und durch einen neuen ersetzt. Betrifft er den inneren Deckel (Primärdeckel), dann wird auf die bestehenden zwei Deckel ein dritter Deckel aufgesetzt. Die Überwachung der Dichtheit wird dann über den zweiten und den dritten Deckel sichergestellt. Dadurch kann die ursprüngliche Überwachung wieder hergestellt werden, egal ob der Primär- oder der Sekundärdeckel betroffen ist.

Es ist gewährleistet, dass die für den Austausch benötigten Deckel am Standort Biblis zur Verfügung stehen. Die Reparatur mittels eines zusätzlichen Deckels (sogenannter „Fügedeckel“) wurde vom BASE im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft und positiv bewertet. Dies betrifft auch die mechanische Belastbarkeit.

Wie kann der für die Abfälle aus der Wiederaufarbeitung eingesetzte Behälter generell transportiert werden?

Der eingesetzte Behälter, der CASTOR HAW28M, hat eine Zulassung für den Transport mit dem Primärdeckel und Stoßdämpfern, die während des Transports angebracht sind. Für den Transport ist also kein Sekundärdeckel erforderlich, er wird zuvor abmontiert.

Alle Behälter, auch nachträglich bei der Zwischenlagerung modifizierte, müssen später in ein Endlager transportiert werden können. Für den Abtransport benötigen sie eine atomrechtliche Transportgenehmigung. Gibt es einen Behälter, der nachträglich „repariert“ werden musste, so muss der Betreiber der Aufsicht im konkreten Fall das Vorgehen zur Wiederherstellung der Abtransportierbarkeit vorlegen Bereits im Genehmigungsverfahren für die Aufbewahrung wird von der Genehmigungsbehörde geprüft, ob es aus heutiger Sicht technische Gründe gibt, die einer sichere Transportierbarkeit eines originalen oder eines nach einem der unterschiedlichen Szenarien modifizierten Behälters grundsätzlich entgegen stehen.

Neben der atomrechtlichen Transportgenehmigung braucht der Behälter eine gültige verkehrsrechtliche Zulassung. Diese Zulassungen sind befristet, üblicherweise auf einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren. Im Falle nichtmodifizierter Behälter oder bei solchen, bei denen der Sekundärdeckel ersetzt wurde, gibt es derzeit eine zeitlich befristete gültige Zulassung (s.o.). Für den Fall des Aufsetzens eines Fügedeckels bedarf es der Wiederherstellung des zulassungskonformen Zustands oder einer angepassten Zulassung. Für diese Behälter gibt es die Zulassung derzeit noch nicht, weil sie in der Vergangenheit in Gorleben gelagert wurden. Dort gibt es mit der nie in Betrieb gegangenen Pilotkonditionierungsanlage eine Heiße Zelle, in der der Primärdeckel bei Bedarf ausgetauscht werden könnte. Sollte dieser Fall in einem anderen Zwischenlager eintreten, so kann der Antragsteller diese Zulassung dann für den Transport mit dem Sekundärbehälter beantragen oder auch – analog zu Gorleben – eine Heiße Zelle vor Ort installieren.

Warum wurde die Antragstellerin nicht verpflichtet, eine „Heiße Zelle“ zu installieren?

Eine „Heiße Zelle“ ist eine von mehreren Möglichkeiten, um die Abtransportierbarkeit der Behälter wiederherzustellen. Die Antragstellerin hat dem BASE ein anderes Konzept dargelegt (s.o.). Das BASE konnte und musste daher der Antragstellerin nicht auferlegen, eine „Heiße Zelle“ zu errichten.

Wer gewährleistet die Sicherheit der Behälter im laufenden Betrieb?

Die Zwischenlager-Betreiber sind verpflichtet, für die Dauer der Aufbewahrung die Sicherheit kontinuierlich zu gewährleisten. Dies überwacht die Atomaufsicht des jeweiligen Bundeslandes, in dem sich das Zwischenlager befindet. Alle fünf Jahre muss der Betreiber nachweisen, dass er die gefahrgutrechtlichen Voraussetzungen zum Abtransport (Behälterzulassung) erfüllt. Daneben finden in regelmäßigen Abständen periodische Sicherheitsüberprüfungen und wiederkehrende Prüfungen statt.

Wie wird sichergestellt, dass die Behälter noch abtransportiert werden können, wenn ein Endlager in Betrieb geht?

Zwischenlager sind nur zur zeitlich begrenzten Aufbewahrung gedacht. Sobald ein Endlager betriebsbereit ist, werden alle Zwischenlager geräumt. Dass die Behälter in wenigen Jahrzehnten noch einmal transportiert werden müssen, ist bereits jetzt mit betrachtet worden: Die Genehmigung erhält eine Nebenbestimmung, nach der der Betreiber spätestens acht Jahre vor dem Auslaufen der Zwischenlager-Genehmigung der Aufsicht eine Planung über die Auslagerung der im Standort-Zwischenlager Biblis eingelagerten Behälter vorzulegen. Das beinhaltet auch die Frage des Transports von möglicherweise während der Lagerung modifizierter Behälter. Somit wird sichergestellt, dass die Behälter nicht dauerhaft im Zwischenlager verbleiben.

Wurde geprüft, welche Auswirkungen ein Absturz einer Militärmaschine auf die Behälter hätte?

Ja. Die Betrachtungen zum Absturz einer schnellfliegenden Militärmaschine wurden analog zu den Prüfungen des gleichen Behälters im Zwischenlager Gorleben durchgeführt. Die Prüfungen haben ergeben: Die Belastungen auf das Deckelsystem führen zu einer Verringerung der Dichtwirkung – die Integrität der Glaskokillen bleibt aber in jedem Fall erhalten.

Wurde geprüft, welche Auswirkungen ein gezielt herbeigeführter Absturz eines Verkehrsflugzeugs auf die Behälter hätte?

Ja, auch die Auswirkungen eines gezielt herbeigeführten Absturzes eines Verkehrsflugzeugs wurden geprüft. Dabei wurde nachgewiesen, dass der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist. Die Details können aus Gründen des Geheimschutzes hier nicht beschrieben werden.

Wie häufig werden stichprobenhafte Inspektionen durchgeführt?

Die Genehmigung sieht vor, dass an mindestens 1% der Behälter im Abstand von zehn Jahren Inspektionen vorgenommen werden. Bei insgesamt sechs Behältern hieße das, dass die Inspektion theoretisch an 0,06 Behältern durchführen wäre. Da dies nicht möglich ist, bedeutet dies, dass für jede Bauart mindestens ein Behälter inspiziert wird. Eine Inspektion von mehr Behältern wurde u.a. deshalb nicht auferlegt, um die Beschäftigten keiner unnötigen Strahlenbelastung auszusetzen.

Warum hat das BASE keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt?

Während des Genehmigungsverfahrens wurde geprüft, ob das beantragte Vorhaben zusätzliche erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und infolgedessen eine Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich einer Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist. Diese Untersuchung ergab, dass bei dem beantragten Vorhaben keine zusätzlichen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und damit keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestand. Das BASE hat bei dieser Untersuchung keinen Ermessensspielraum im Hinblick darauf, dann dennoch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Unabhängig davon hat das BASE die Öffentlichkeit über den Verlauf des Verfahrens informiert, u.a. mit einer Informationsveranstaltung in Biblis, in Broschüren und auf den eigenen Internetseiten.

Die Genehmigung des Zwischenlagers Biblis ist befristet bis 2046. Was passiert danach?

Die Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen ist in allen Zwischenlagern befristet. Das Atomgesetz sieht vor, dass eine Aufbewahrung in Standort-Zwischenlagern für maximal 40 Jahre genehmigt werden soll. Dies könnte nur verlängert werden, wenn sich der Bundestag vorher damit befasst und unabweisbare Gründe vorliegen. Ohne dies könnte sowohl das BASE als auch die Antragstellerin auf Basis des Gesetzes keine längere Aufbewahrung beantragen bzw. genehmigen.
Das Bundesamt für Strahlenschutz hatte sich als damals zuständige Genehmigungsbehörde gegen den Widerstand der Atomkraftwerksbetreiber für diese Befristung eingesetzt. Damit wurde klar- und sichergestellt, dass aus den Zwischenlagern keine Endlager werden. Die Befristung erfolgte auf dem damals von der Bundesregierung verfolgten Fahrplan, nach dem bis zum Jahr 2030 ein betriebsbereites Endlager errichtet werden sollte. 2017 hat der Bundestag mit breiter Mehrheit ein neues Suchverfahren nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle verabschiedet. Es ist damit zu rechnen, dass die Zwischenlagerung über diese 40 Jahre hinaus notwendig sein wird. Die Betreiber müssen hierzu rechtzeitig die Genehmigungen mit den erforderlichen Sicherheitsnachweisen nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik beantragen.

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