Neue Genehmigung für Castor-Zwischenlager Brunsbüttel? BUND hat Einwände

Gegen den Antrag von Vattenfall, eine neue Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel zu bekommen, haben die BUND-Landesverbände in Schleswig-Holstein und Hamburg umfangreiche Einwendungen erhoben. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig und die Ablehnung der Revision von Vattenfall und dem Bundesamt für Strahlenschutz durch das Bundesverwaltungsgericht führte Anfang 2015 dazu, dass die Genehmigung für das Zwischenlager aufgehoben wurde und Vattenfall nun in einem zweiten Anlauf versucht, eine Genehmigung zu erhalten.

Bereits Anfang März 2017 endete die Einwendungsfrist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung für das neue Genehmigungsverfahren. Mit Einwendungen reagierten neben EinzeleinwenderInnen auch die Landesverbände des BUND in Kiel und Hamburg mit einer umfangreichen Stellungnahme (hier als anonymisierte PDF-Fassung). In dem Urteil des OVG Schleswig, mit dem die Genehmigung für ungültig erklärt wurde, hatte das Gericht zahlreiche Nachweismängel und sogar Fehler für wesentliche Sicherheitsfragen festgestellt.

Hintergrund sind dabei vor allem Nachweismängel im Zusammenhang mit möglichen Terroranschlägen per panzerbrechenden Waffen oder per gezieltem Flugzeugabsturz.

Skandalös ist das Verhalten der Kieler Atomaufsichtsbehörde. Obwohl das Urteil die Genehmigung zur Zwischenlagerung für rechtswidrig erklärt hat, kann Vattenfall mit Zustimmung des grünen Ministeriums dennoch weiter Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll einlagern. Dies wird mit einer abenteuerlich zu bezeichnenden Rechtskonstruktion erlaubt: Die Behälter werden in der Castor-Zwischenlagerhalle nunmehr nicht zwischengelagert, sondern „bereitgestellt“ zur späteren Zwischenlagerung. Das grüne Ministerium stützt sich bei dieser Maßnahme auf ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Wolfang Ewer (hier direkt als PDF). Der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit hat im Auftrag von Greenpeace gegen dieses Vorgehen in einer scharfen Stellungnahme reagiert (hier direkt als PDF).

Wollenteit ist Anwalt von Anke Dreckmann, die mit ihrer Klage für die Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel sorgte. Auch das Zwischenlager am AKW Esensham ist bislang nicht abschließend genehmigt. Eine Klage vor dem OVG Lüneburg wartet noch auf ein Urteil.Vermutlich nach der Sommerpause 2017 wird der Erörterungstermin für die neue Genehmigung des Zwischenlagers in Brunsbüttel stattfinden. Zuständig ist das neue Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit. Nach der Neuregelung der Verantwortung bei der Atommüllentsorgung durch den Deutschen Bundestag wird das Zwischenlager mitsamt dem darin befindlichen Atommüll an den Bund als neuen Eigentümer übergehen und Vattenfall  dann seine Zuständigkeit verlieren. Das wird Anfang 2019 erfolgen, wenn der Bund seine neue Atommüll-Gesellschaft aufgebaut hat.

Die Regierungsfraktionen der CDU/CSU und der SPD sowie die Grünen haben Ende 2016 gegen die Stimmen der LINKEN im Bundestag die Atomkonzerne gegen eine Einmalzahlung von rund 24 Mrd. Euro von den weiteren Kostenrisiken der Atommülllagerung vollständig befreit und deren Haftung beendet. Mit der künftigen staatlichen Verantwortung für den Atommüll, übernehmen die SteuerzahlerInnen die Risiken auch für die Finanzierung der künftigen Kosten.

Strahlenschutz als Gesetz: Jenseits von Forschung und Wissenschaft

Der Strahlenschutz in Deutschland wird künftig per Gesetz und nicht mehr als Verordnung geregelt. Am Donnerstag verabschiedete der Bundestag den Regierungsentwurf von CDU und SPD. Entschließungsanträge der Bundestagsfraktion DIE LINKE wurden abgelehnt. Die Grünen enthielten sich in der Abstimmung. Die Linksfraktion kritisierte, dass die festgelegten Dosiswerte völlig veraltet und viel zu hoch sind. Ebenso lehnte sie den zu hohen Richtwert für Radon ab. Statt den jetzt geltenden 300 Becquerel pro Kubikmeter forderte der Linke Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel einen Wert von 100. Auch die Regelungen zur Freigabe von Abrissabfällen aus den Atommeilern kritisierte DIE LINKE. Der Bundestag berichtet unter diesem Link über das Gesetz und die Abstimmung.

Das Strahlenschutzgesetz der Bundesregierung ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/59/Euratom vom Februar 2014 in nationales Recht. Zahlreiche Anti-Atom-Gruppen und Verbände hatten den Entwurf massiv als völlig unzureichend kritisiert.

Über eine Anhörung im März im Umweltausschuss des Bundestages (hier die Drucksachen und Statements) wird auf der Homepage des Bundestages berichtet. Dort hatte auf Einladung der Linksfraktion Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann für den BUND und auch die internationale Ärzteorganisation IPPNW (siehe Statement hier, PDF) den Gesetzentwurf deutlich kritisiert. Die Umsetzung des Gesetzes basiere auf einer Empfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission IRCP von 2007, die laut Hoffmann schon damals einige Mängel zeigte. Jüngere Studien, die vor allem im Bereich niedriger Strahlung und ihrer Gesundheitsauswirkungen wichtige neue Ergebnisse aufzeigen, wären überhaupt nicht berücksichtigt. Berichtet wird auf der Bundestagsseite: „Kritisch äußerte sich Dr. Wolfgang Hoffmann vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Die Novelle hängt den wissenschaftlichen Erkenntnissen zehn bis 15 Jahre hinterher“, sagte er. Hoffmann forderte unter anderem, die Schutzziele auf die Unversehrtheit nachfolgender Generationen zu erweitern und die Schutzvorschriften für Schwangere zu erhöhen. Die Regelungen für den Radonschutz seien begrüßenswert, sollten aber von 300 auf 50 Bequerel pro Kubikmeter reduziert werden, sagte er.“

Zuvor hatte sich Hoffmann zur Freigabe von gering strahlenden Abfällen aus der Stilllegung der Atomkraftwerke geäußert. Diese dürften angesichts der großen Mengen nicht einfach unkontrolliert an die Umwelt abgegeben werden, sondern müssten auf besonders gesicherten Deponien langfristig kontrolliert gelagert werden. Dies wäre auch unter Kostengesichtspunkten kein großes Problem.

Mit einer unkontrollierten Freigabe dieser Abfälle, z.B. von Beton im Straßenbau oder vom Stahl in Brillen, würde die vorhandene Hintergrundstrahlung weiter erhöht. Hoffmann verwies darauf, dass schon heute ein Anstieg bei der radioaktiven Hintergrundstrahlung vorläge und dies Probleme bereite. Als Beispiel nannte er den Neubau einer Personen-Kontroll-Schleuse, mit der die radioaktive Belastung überprüft werden sollte. Dafür musste Stahl von einem versenkten Kriegsschiff geborgen werden, weil schon heute normaler Stahl eine zu hohe Radioaktivität hätte und den Alarm in einer solchen Schleuse immer auslösen würde.

IPPNW: Uran-Brennstoff-Lieferungen von Gronau und Lingen nach Tihange können gestoppt werden

Mit einer neuerlichen Stellungnahme untermauert die internationale Ärzteorganisation IPPNW ihre Forderung, die Exporte von Uranbrennstoffen aus den deutschen Fabriken in Gronau und Lingen u.a. an so marode belgische Atomreaktoren wie in Tihange und Doel per Atomgesetz zu stoppen. Da nach Einschätzung auch des Bundesumweltministeriums der Betrieb dieser AKWs nicht ausreichend sicher ist, müsse das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entsprechend den Ausfuhrbestimmungen im §3 des Atomgesetzes die Genehmigung untersagen. Auf einer Pressekonferenz am letzten Donnerstag erläuterten Angelika Claußen von der IPPNW und die Rechtsanwältin Cornelia Ziehm die neue Rechtsstudie (PDF, siehe auch hier).

Das Bundesumweltministerium bestreitet die von der IPPNW und der Anwältin Ziehm aufgezeigte Möglichkeit, ein solches Exportverbot für Kernbrennstofflieferungen ins Ausland zu verfügen. Neben der eigenen Rechtsauffassung hat sich das BMUB ein entsprechendes Gutachten von Prof. Dr. Wolgang Ewer aus Kiel erstellen lassen (hier als PDF). Im Dezember legte er dieses Gutachten vor. Darin stellt er im Unterschied zu Ziehm z.B. fest: Der § 3 Abs.3 Nr.2 des Atomgesetzes würde vor allem die Sicherheit der Bundesrepublik als Staat schützen, nicht aber die Bevölkerung.

Nicht nur Cornelia Ziehm, auch der ehemalige Abteilungsleiter in der Atomaufsicht des Bundesumweltministeriums, Prof. Wolfgang Renneberg, ist der Auffassung, dass ein Exportverbot möglich ist (PDF, siehe auch hier). Zu der Studie von Ewer sagt er: „Aber auch aus rechtlicher und technischer Expertensicht geht die Bewertung des Gutachtens an der Wirklichkeit vorbei.“ Weiter stellt Renneberg fest: „Die innere und äußere Sicherheit betreffe dabei nicht Leib und Leben der Bevölkerung, sondern schütze nur den Staat, seine Funktion und seinen Bestand. Aber selbst nach dieser engen Definition kann man nur zu dem Schluss kommen, dass die Genehmigung nicht zu erteilen ist. Denn selbstverständlich ist der Bestand des Staates betroffen, wenn ein Teil seines Gebietes droht, unbewohnbar zu werden und selbstverständlich ist die Funktion des Staates, seine Bürger zu schützen, betroffen, wenn er sich im Falle eines atomaren Super-Gaus außerhalb seines Herrschaftsgebietes nicht vor die Bürger stellen kann, um sie zu schützen und er ihnen nicht mehr ein ungefährdetes Leben innerhalb eines Teils seines eigenen Herrschaftsgebiets ermöglichen kann.“

So oder so: Am Freitag lehnte der Bundestag das Ansinnen eines solchen Exportverbots für Brennelemente aus Gronau und Lingen zunächst ab und überwies einen entsprechenden Antrag der Grünen (Drucksache 18/11743) in den Umweltausschuss. Dort befindet sich bereits ein Antrag der Linken (Drucksache Nr. 18/11596) zum gleichen Thema. SPD- und CDU/CSU-Fraktion im Bundestag schlossen sich der Rechtsauffassung des Bundesumweltministeriums an. Auf der Bundestags-Homepage wird über den Streit um Export von Atom-Brennelementen berichtet und die Debatte ist dort als Video anzusehen.

Kurios immerhin: Die Landtagsfraktionen von SPD und CDU in NRW, sowie die Piraten, die Linke, die FDP und die Grünen fordern allesamt von der Bundesregierung und den sie tragenden Fraktionen eben ein solches Exportverbot.

Strahlenschutzgesetz verabschiedet: Veraltet und unzureichend

Der Strahlenschutz in Deutschland wird künftig per Gesetz und nicht mehr als Verordnung geregelt. Am Donnerstag verabschiedete der Bundestag den Regierungsentwurf von CDU und SPD. Entschließungsanträge von Hubertus Zdebel und die Bundestagsfraktion DIE LINKE wurden abgelehnt. Die Grünen enthielten sich in der Abstimmung. Die Linksfraktion kritisierte, dass die festgelegten Dosiswerte völlig veraltet und viel zu hoch sind. Ebenso lehnte sie den zu hohen Richtwert für Radon ab. Statt den jetzt geltenden 300 Becquerel pro Kubikmeter forderte Zdebel ein Wert von 100. Auch die Regelungen zur Freigabe von Abrissabfällen aus den Atommeiler kritisieren Zdebel und die LINKE. Die Rede (zu Protokoll) von Hubertus Zdebel ist unten im Text nachzulesen.

Eine Debatte zur Beschlussfassung des Strahlenschutzgesetzes fand nicht statt. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben. Auf der Homepage des Bundestags ist zu dem Vorgang zu lesen:

„Eine umfassende Neuordnung des Strahlenschutzrechts sieht ein Gesetz der Bundesregierung (18/11241, 18/11622, 18/11822 Nr. 6) vor, das der Bundestag am Donnerstag, 27. April 2017, gegen die Stimmen der Opposition beschlossen hat. Dazu lagen dem Plenum ferner eine Stellungnahme des Bundesrates mit Gegenäußerung der Bundesregierung (18/11622) sowie eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (18/12151) vor. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.

Früherkennung von Krankheiten

Das Gesetz zielt laut Bundesregierung darauf ab, den Strahlenschutz zu verbessern, übersichtlich zu gestalten sowie unnötige bürokratische Hemmnisse abzubauen. Anlass für die Gesetzesinitiative sei die Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom des Europäischen Rates vom 5. Dezember 2013. „Wesentliche und grundrechtsrelevante Aspekte des Strahlenschutzes“ sollen damit auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage gestellt werden.

Erleichtert werden soll durch das Gesetz der Einsatz von Stoffen oder ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten. Voraussetzung ist, dass der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiegt. Bislang war der Einsatz von Röntgenstrahlung ausschließlich für die Früherkennung von Brustkrebs erlaubt. Vorgesehen sind zudem neue Regelungen zum Umgang mit dem Edelgas Radon.

Radonkonzentration in Wohnräumen und an Arbeitsplätzen

So ist vorgesehen, einen Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration in Wohnräumen und an Arbeitsplätzen festzulegen. Bei Überschreitung des Referenzwertes müssen zukünftig Schutzmaßnahmen unternommen werden, um den Gasaustritt zu erschweren. Radon, das aus dem Boden austritt, gilt nach Tabakrauch als die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.

Änderungen sind dem Gesetz zufolge auch im Bereich des radiologischen Notfallschutzes vorgesehen. Die zuständigen Behörden und Organisationen in Bund und Ländern sollen Schutzmaßnahmen zukünftig enger aufeinander abstimmen und in Notfallplänen beschreiben. Ein neu einzurichtendes radiologisches Lagezentrum unter Leitung des Bundesumweltministeriums soll im überregionalen Notfall eine Lagebewertung vornehmen.

Entschließungsanträge der Linken abgelehnt

Bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der Linken (18/12162) ab, in dem die Bundesreigerung unter anderem aufgefordert worden war, die vorgesehenen Dosiswerte für die Bevölkerung und die beruflich einer Strahlung Ausgesetzten um den Faktor zehn zu reduzieren. Darüber hinaus sollte ein Grenzwert für Radon in Wohnräumen und Arbeitsstätten unter hundert Becquerel pro Kubikmeter eingeführt werden.

Gegen das Votum der Opposition scheiterte Die Linke mit einem zweiten Entschließungsantrag (18/12163), in dem die Regierung aufgerufen wurde, den Strahlenschutz für beruflich der Strahlung ausgesetzte Personen und für die Bevölkerung zu verbessern. Auch für den Rückbau von Atomkraftwerken sollte der Strahlenschutz verbessert werden. (sas/27.04.2017)“

Die zu Protokoll gegebene Rede des MdB Hubertus Zdebel zum TOP  24, Kurzbezeichnung Ionisierende Strahlung

Frau/ Herr Präsident/in, Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie sind die Menschen vor den gesundheitlich schädlichen Wirkungen radioaktiver Strahlung zu schützen?

Nach dem Willen der Bundesregierung und dem hier nun vorgelegten Strahlenschutzgesetz können wir sagen: Unzureichend. Denn der Gesetzentwurf ist nach Stand von Wissenschaft und Forschung von vorgestern.

Von vorgestern war im Grunde auch schon die Richtlinie der EU, als sie 2014 verabschiedet wurde. Als Basis für die Festsetzung der Dosiswerte für die radioaktive Strahlen wird auf eine veraltete Empfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission IRCP zurückgegriffen, die aus dem Jahr 2007 stammt. Schon damals gab es massive Kritik, dass diese Stellungnahme wichtige Forschungsergebnisse ignorierte.

Vor diesem Hintergrund ist es im Grunde beschämend, wenn das Bundesumweltministerium auch noch erklärt, es wolle mit diesem Gesetzentwurf lediglich eine 1 zu 1 Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie umsetzen. Also genauer: Das BMUB erklärt, dass es sehenden Auges eine veralteten Stand von Wissenschaft und Forschung zur Grundlage dieses Gesetzes macht und die Regierungsfraktionen stimmen dem im Kern auch noch zu.

Studien über die Schädlichkeit auch geringer Strahlenbelastungen kommen immer wieder zu dem Ergebnis, dass die IRCP nicht ausreichend konservativ vorgeht. Es geht um die biologische Wirksamkeit der Strahlung. Die Kinderkrebsstudie KiKK hat aufgezeigt, dass die Gesundheitsrisiken steigen, je näher Kinder an einem Atomkraftwerk wohnen. Auch für Beschäftigte in Atomanlagen in England, Frankreich und den USA  hat sich gezeigt: Die Risiken einer Erkrankung auch bei geringen, dafür lang anhaltenden Strahlenwerten sind höher als erwartet.

Die Konsequenz daraus muss sein: Die Dosiswerte, wie hier jetzt wieder festgezurrt werden sollen, müssten insgesamt um den Faktor 10 reduziert werden. Genau diese Konsequenz aber ziehen Bundesregierung und die Fraktionen von CDU/CSU und SPD mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht. Damit setzen sie die Bevölkerung und den Beschäftigten, die mit Radioaktivität zu tun haben, einem höheren Gesundheitsrisiko aus. Das halten wir nicht für verantwortbar!

Ähnlich ist es auch beim Schutz gegen das natürlich vorkommende Radon, das für einen hohen Anteil von Lungenkrebs verantwortlich ist. Das Bundesamt für  Strahlenschutz hält einen Richtwert von 100 Becquerel pro Kubikmeter Luft für notwendig. Aber der Wert wird im Gesetzentwurf nicht übernommen. Dort wird ein Richtwert von 300 reingeschrieben.  Das ist nicht verantwortbar, wenn man sieht, wie viele Lungenkrebserkrankungen damit schlicht hingenommen werden.

Auch beim Umgang mit den Abfällen, die beim Abriss der Atommeiler jetzt in großen Menschen entstehen, sehen wir nicht, dass die mangelhafte Praxis verbessert werden soll, auch wenn eine entsprechende Verordnung noch aussteht. Unstrittig ist: Abriss-Abfälle, die tatsächlich frei von Radioaktivität sind, können in den Bereich der normalen Abfallwirtschaft. Das aber muss mit Messungen zweifelsfrei belegt werden. Bei den Abfällen aber, die gering kontaminiert sind, dürfen nicht länger freigemessen und z.B. im Straßenbau oder beim Stahlrecycling landen. Wir brauchen eine kontrollierte Lagerung und Überwachung dieser Abfälle auf verbesserten Deponien.

Ein letztes Wort noch zu den Notfallplanungen: Die Bundesregierung versucht in dem Gesetzentwurf, mit allen Mitteln so zu tun, als könnten staatliche und andere Stellen im Falle einer Nuklearkatastrophe die Menschen schützen. Das ist natürlich Unsinn. Neue Untersuchungen mit Blick auf Fukushima zeigen, dass die Gebiete, in denen Schutzmaßnahmen erfolgen müssten, viel größer sind als bislang unterstellt.

Der Staat muss nach Grundgesetz die Gesundheit der Menschen schützen. Bei der Atomenergie aber kann das nur heißen: Schalten sie jetzt alle noch laufenden AKWs ab, bevor es zu spät ist.

 

Atomare Geheimhaltung? Fragen und keine Antworten der Bundesregierung zu Luft-Atom-Alarm – RENEGADE

Mit allen Mittel versucht die Bundesregierung eine Antwort zu vermeiden, ob bei den sechs RENEGADE-Alarmen für Atomkraftwerke jeweils auch die Belegschaften aus den AKWs evakuiert wurden. Ein solcher Alarm wird ausgelöst, wenn zu einem Verkehrsflugzeug kein Kontakt mehr besteht und ein terroristischer Hintergrund nicht ausgeschlossen werden kann. Dass Belegschaften der AKWs bei einem RENEGADE-Fall evakuiert wurden, ist nur durch einen Zufall am 10. März 2017 bekannt geworden. Auch die Gründe für diese Teilevakuierung will die Bundesregierung nicht nennen. Ein Frage und Antwort-Spiel zwischen dem Abgeordneten Hubertus Zdebel und der parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter im Deutschen Bundestag zeigt dies exemplarisch.

  • Siehe auch: Nachgefragt: RENEGADE – Atom-Luft-Alarm – Wie oft wurden AKWs evakuiert?
  • Mündliche Fragen müssen von den Abgeordneten schriftlich spätestens am Freitag Vormittag vor der Sitzungswoche der Bundesregierung übermittelt werden. Sie dürfen nur maximal zwei Fragestellungen enthalten. Jeweils Mittwochs ist dann Fragestunde im Bundestag, wo Regierungsvertreter die gestellten Fragen mündlich beantworten. Die Abgeordneten haben dann die Möglichkeit, zwei Zusatzfragen zu stellen. Das gilt auch für andere Abgeordnete, die zum Thema dann nachfragen können.

Dokumentation einer Fragestunde ohne wirkliche Antworten (siehe Drucksache hier), hier das Plenar-Protokoll der Fragestunde, 230. Sitzung, Seite 23147 (PDF):

Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich rufe die Frage 3 des Kollegen Zdebel auf:

„Wann ist es jeweils bei den von der Bundesregierung eingeräumten sechs Renegade-Vorfällen auch vor dem letzten Vorfall am 10. März 2017 (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, Bundestagsdrucksache 18/11957) zu Teilevakuierungen bei den Atomkraftwerken in Deutschland gekommen (bitte jeweils mit Datumsangabe auflisten), und trifft es zu, dass die Teilevakuierung der Beschäftigten in den Atomkraftwerken jeweils erfolgte, um die Zahl möglicher Innentäter in so einem Fall zu reduzieren?“

Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit:

„Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Kollege Zdebel, der Bundesregierung liegen keine umfassenden Erkenntnisse zur Teilräumung eines Atomkraftwerkes bei einem Renegade-Voralarm vor. Alle vorsorgenden Maßnahmen in den Atomkraftwerken nach einem Renegade-Voralarm dienen der Schadensminderung bei einem möglichen gezielten Flugzeugabsturz und werden nur in der Verantwortung der Anlagen getroffen. Die möglichen Maßnahmen sind in den jeweiligen Betriebsvorschriften mit Zustimmung der zuständigen atomrechtlichen Behörde des Landes festgelegt. Die tatsächlich getroffenen Maßnahmen sind dann von Standort zu Standort und von Fall zu Fall unterschiedlich. Durch eine vorsorgliche Teilräumung wird das Anlagenpersonal, das zum weiteren Betrieb und zur Sicherung des Atomkraftwerkes nicht unbedingt benötigt wird, aus der möglichen unmittelbaren Gefahrenzone geordnet herausgeführt.“

Präsident Dr. Norbert Lammert: Zusatzfragen?

Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Danke, Herr Präsident. – Nun weiß nicht jeder, was ein sogenannter Renegade-Fall ist. Deswegen will ich das einmal kurz deutlich machen. In einem Beitrag des Deutschlandfunks wurde relativ griffig formuliert – ich zitiere –: Der sogenannte Renegade-Alarm wird ausgelöst, wenn der Verdacht besteht, dass ein ziviles Luftfahrzeug aus terroristischen oder anderen Motiven als Waffe verwendet und zum gezielten Absturz gebracht werden soll. Einen solchen Renegade-Fall hatten wir jetzt im März. Wir hatten dazu schon ausführlich Fragen gestellt. Ich will trotzdem noch einmal ganz konkret nachfragen. Sollte sich im Verlauf eines sogenannten Renegade-Alarms herausstellen, dass es sich um einen Ernstfall handelt und dass eine große Passagiermaschine auf ein AKW zufliegt: Glaubt die Bundesregierung, dass die noch in Betrieb befindlichen AKWs den gezielten Einschlag ohne katastrophalen Schaden überstehen würden?

Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Sehr geehrter Herr Kollege Zdebel, Sie haben schon darauf hingewiesen: Wir hatten das schon einmal in einer Fragestunde. Sie haben auch eine Kleine Anfrage dazu gestellt. Jetzt zielen Sie nicht auf die Renegade-Abläufe hin, sondern Sie fragen im Prinzip, ob die deutschen AKWs vor einem Flugzeugabsturz sicher sind. Auch dazu gibt es eine Vielzahl von Anfragen mit ausführlichen Antworten. Darauf möchte ich gerne verweisen.

Präsident Dr. Norbert Lammert: Weitere Zusatzfrage?

Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Die Antwort reicht mir nicht. Ich weiß, dass das ein bisschen spekulativ ist, aber wenn der Ernstfall eintritt, dann ist es halt so. Vor diesem Hintergrund stellt sich dann natürlich die Frage der Sicherheit der AKWs und die Frage nach dem Überleben der Menschen, die dort arbeiten oder die in näherer Umgebung eines solchen AKWs wohnen und leben. Ich will trotzdem noch einmal bezüglich der Renegade-Vorfälle nachfragen, die es in den letzten Jahren gegeben hat – unsere Kleine Anfrage und Ihre Antwort haben ergeben: es waren sechs: Bei welchem dieser Vorfälle wurden ähnliche Maßnahmen wie jetzt am 10. März ergriffen? Ich habe verstanden, dass es von Fall zu Fall unterschiedlich ist. Aber vielleicht hat es bei den sechs Renegade-Fällen, die in den vergangenen Jahren stattgefunden haben, Ähnlichkeiten gegeben.

Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Es ist, wie Sie sagen, von Fall zu Fall, von Atomkraftwerk zu Atomkraftwerk, verschieden. Sie müssen auch unterscheiden zwischen einem Voralarm und einem Hauptalarm. Bisher gab es nur Voralarme und noch nie einen Hauptalarm.

Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kotting-Uhl.

Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Staatssekretärin, als jemand, der im engeren Umfeld des Atomkraftwerks Beznau lebt, wissen Sie vermutlich, dass beide Reaktoren, 1 und 2, überhaupt nicht gegen Flugzeugabstürze gesichert sind. Ich nehme an, dass Sie auch wissen, dass auch die französischen Atomkraftwerke Cattenom und Fessenheim nur gegen den Absturz eines kleinen Zivilflugzeuges gesichert sind. Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Renegade-Vorfälle mit den jeweiligen Regierungen im Gespräch darüber?

Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Wir sind mit den jeweiligen Regierungen, was die Fragen der Sicherheit anbelangt, immer im Gespräch, insbesondere mit den Regierungen, mit denen wir ein Abkommen geschlossen haben. Es gibt acht Abkommen mit angrenzenden Staaten.

Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Gibt es noch den Wunsch nach einer Zusatzfrage? – Das ist nicht der Fall.

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