Fukushima: Waldbrände in der Sperrzone

Mit Datum 2. Mai berichten mehrere Medien über Waldbrände in der Sperrzone von Fukushima, wo es im März 2011 zu einem mehrfachen Super-Gau nach Kernschmelzen und Wasserstoffexplosionen zu einer massiven Freisetzung von Radioaktivität gekommen war.  Spreadnews und auch die Journalistin und Japan-Kennerin Juliane Dickel geben in ihren Beiträgen einen Überblick über den Stand der Dinge. Die Sorge ist, dass in dem belasteten Gebiet in der Nähe der havarierten Reaktoren durch das Feuer Radioaktivität aufgewirbelt und über die Luft verbreitet werden könnte. Erhöhte Radioaktivität wurde bislang nicht gemessen. In einem weiteren Beitrag bei Spreadnews wird allerdings vor einer „Internet-Hysterie“ gewarnt.

Bei Dickel wird Heinz Smital von Greenpeace mit Blick auf die Befürchtungen einer weiteren Verbreitung von Radioaktivität zitiert: „Zur Sorge einiger Betroffener, die Radioaktivität könnte vom Wind bis nach Tokio getragen werden erklärt Smital, es sei grundsätzlich möglich, dass sie mehr als 100 Kilometer weitergeweht werde. „Aber, ob das wirklich eine Gefahr darstellt, wird man messen müssen.““

  • Update 05/05/2017: Bei Greenpeace ist ein Interview nachzulesen, in dem Shaun Burnie, Greenpeace-Experte für Atomenergie, zu den Umständen und Problemen bei den Waldbränden informiert. Dort heißt es auf die Fragw: „Gibt es Messungen, wie hoch die freigesetzte Radioaktivität tatsächlich ist? – Nein. Nach Behörden-Angaben weisen die offiziellen Messstationen in den nahegelegenen Geisterstädten Futuba und Okuma noch keine erhöhte Radioaktivität auf. Allerdings wissen wir von früheren Messungen, dass die Zedern Werte von 31.000 Becquerel pro Kilo Biomasse aufweisen, damit gelten sie als Atommüll. Und diese Radioaktivität gelangt dort gerade wieder in die Umwelt.“

Außerdem berichtet Dickel direkt mit Bezug auf japanische Medien und nennt auch weitere Quellen, wie z.B. ein Video der eingesetzten Feuerwehrkräfte. Weiter berichtet sie über die Einschätzung des Greenpeace-Experten: „Er sagt, es sei gut möglich, dass die Strahlung in Brandnähe kaum gestiegen sei, da es dort ohnehin eine hohe Grundbelastung gebe. „Die Gefahr ist aber, dass durch den Brand große Mengen der schon vorhandenen Radioaktivität unkontrolliert freigesetzt und eingeatmet werden.“ Diese innere Belastung sei das Dramatische.“

Über die offiziellen Messungen und konkret vorliegenden Informationen wird bei Spreadnews berichtet. Dort heißt vor dem Hintergrund der „Internet-Reaktionen“, die auch als Fake-News bezeichnet werden, mit Blick auf vorliegende Messungen: „Demnach wurde in Okuma radioaktives Cäsium-137 in Höhe von 0,54 Millibequerel nachgewiesen. Im vergangenen Jahr waren am gleichen Messposten noch 1,2 Millibequerel festgestellt worden. Die Atomaufsichtsbehörde NRA veröffentlichte ihrerseits Daten von Messposten in der nördlichen Kanto-Region und aus dem Großraum Tokyo. Demnach liegt keine erhöhte Strahlungsbelastung vor. Das berichten Präfekturmedien.“

Über die Brände heißt es bei Spreadnews mit Datum 2. Mai: „Brände in kontaminiertem Waldgebiet noch nicht unter Kontrolle – Die Waldbrände in einem Waldgebiet der Sperrzone um das Kernkraftwerk Fukushima Daiichi ist auch nach vier Tagen noch nicht unter Kontrolle. Der Brand war am 29. April, offenbar aufgrund von Blitzschlag, in einem gebirgigen Waldgebiet der Gemeinde Namie ausgebrochen. Das Gelände ist nur schwer zugänglich und wird zudem aufgrund der Radioaktivität als „langfristig unbewohnbar“ eingestuft. Ausgangsort des Waldbrands war offenbar die Region des Bergs Juman (448 Meter).“

Außerdem berichtet das Portal über Schwierigkeiten bei den Löscharbeiten, die nicht nur durch das schwierige Gelände verursacht werden: „Feuerwehrleute können zudem aufgrund der kontaminationsbedingten Klassifikation des Sperrgebiets dort nicht wie üblich agieren. Zusätzlich zur sonstigen Kleidung zur Brandbekämpfung müssen die Einsatzkräfte auch weitere Schutzkleidung und Vollgesichts-Atemschutzmasken tragen, um das Risiko einer radioaktiven Kontamination zu verringern. Der Umstand, dass das Gebiet evakuiert und daher die Infrastruktur nicht gepflegt wurde, zeigt sich nach Angaben eines Leiters der Feuerwehr auch im Zustand der Straßen. Der Zugang zum Gebiet werde sowohl durch Bereiche mit hoher Radioaktivität (Hot Spots) als auch durch umgestürzte Bäume behindert.“

Konkrete Hinweise, die z.B. die auf der von Franz Alt verantworteten und von einem offenbar aus Österreich stammenden „Anti-Atom-Komitee“ auf der „Sonnenseite“ veröffentlichten Spekulationen begründen, liegen den mit Quellenangaben versehenen oben genannten Berichten zu folge zumindest derzeit nicht vor. Dort heißt es z.B.: „Der Waldbrand bei Fukushima führt zu einer neuerlichen Verseuchung weiterer Gebiete in Japan.“

Kritik gibt es an der Informationspolitik von japanischen Behörden und dem Fukushima-Betreiber TEPCO, z.B. mit Datum 1. Mai 2017 hier im Blog von Kazuhiko Kobayashi.

Vattenfall muss nachzahlen: Bewag-Übernahme fast 54 Millionen Euro teurer

Die Anfang der 2000er Jahre erfolgte Übernahme der ehemaligen „Berliner Städtische Elektrizitätswerke Akt.-Ges“, besser als BEWAG in Erinnerung, kommt Vattenfall teurer als bislang gedacht. Unfair zum Nachteil der Bewag AG bzw. ihrer damaligen Eigentümer wäre der Vattenfall-Deal gewesen, urteilte Anfang April das Landgericht Berlin (Az. 102 O 126/03 AktG). Insgesamt fast 54 Millionen Euro muss Vattenfall nun nachträglich auf den Tisch legen. Angestrengt war die Klage von Kleinaktionären der damals mehrheitlich im Besitz der Stadt Berlin befindlichen BEWAG. Noch allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig. Über die Rekommunalisierung der Energieerzeugung in der Hauptstadt läuft seit Jahren eine Auseinandersetzung zwischen dem Berliner Energietisch und einer Energiegenossenschaft (BürgerEnergieBerlin), der Stadt Berlin, Vattenfall und anderen. In Hamburg sorgte der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ dafür, dass Vattenfall das Stromnetz und demnächst die Fernwärme an die Stadt Hamburg zurück geben muss.

Die Kurzgeschichte der BEWAG und ihrer schrittweisen Privatisierung ab Ende der 1990er Jahre ist hier bei Wikipedia nachlesbar. Auf „fair-news“ wird über das Urteil gegen Vattenfall berichtet und auch die Seite der Anwälte der Kleinaktionäre informiert. In der auf fair-news wiedergegeben Presseerklärung heißt es zu dem Urteil gegen Vattenfall: „Die Bewag AG war ein städtisches Strom-Versorgungsunternehmen mit Sitz in Berlin, dessen Aktien an der Börse notiert waren. Im Rahmen der Privatisierung und Liberalisierung des deutschen Strommarktes wurde die Vattenfall Europe AG zum Großaktionär der Bewag AG. Im Jahr 2003 wurde die Bewag AG schließlich auf die Vattenfall Europe AG verschmolzen. Die Aktien der Minderheitsaktionäre der Bewag AG wurden im Zuge dieser Verschmelzung umgetauscht in Aktien der Vattenfall Europe AG.

Mehrere Aktionäre der ehemaligen Bewag AG, vertreten durch insgesamt neun Anwälte, darunter Sommerberg-Anwalt Diler, sind gegen diese Verschmelzung durch Einleitung eines Spruchverfahrens vor dem Landgericht Berlin vorgegangen. Sie haben den Antrag auf gerichtliche Festsetzung einer baren Zuzahlung wegen der Verschmelzung gestellt. Dies wurde von der Antragstellerseite damit begründet, dass das seinerzeit im Rahmen der Verschmelzungstransaktion durch die Vattenfall Europe AG festgesetzte Umtauschverhältnis von 0,5976 Aktien der Vattenfall für eine Aktie der Bewag AG unzureichend ist, da der Unternehmenswert der Bewag AG höher anzusetzen ist als im Verschmelzungsbericht angenommen.

Das Landgericht Berlin ist jetzt mit seinem Beschluss vom 28. März 2017 zu dem Ergebnis gelangt, dass das Umtauschverhältnis tatsächlich unfair zum Nachteil der Bewag AG festgelegt wurde. Um diesen Nachteil auszugleichen, hat das Berliner Landgericht eine angemessene bare Zuzahlung pro Stückaktie der Bewag AG in Höhe von 2,30 Euro festgesetzt. Diese bare Zuzahlung muss die Vattenfall Europe AG leisten.

Sommerberg-Rechtsanwalt Diler: „Damit wurde unserem Antrag stattgegeben. Ich betrachte dies als großen Erfolg zum Schutz der Aktionärsrechte.“

Insgesamt gab es zum Zeitpunkt des Verschmelzungsbeschlusses 23.475.200 außenstehende Aktien der Bewag AG. Nach der Berechnung des Landgerichts Berlin (2,30 Euro multipliziert mit 23.475.200 Aktien) ergibt sich somit eine bare Zuzahlung in Höhe von insgesamt 53.992.960 Euro.

Hinweis: Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtkräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit der Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin.“

Bürgerbeteilung und Klagerechte – Umweltrecht-Behelfsgesetz novelliert – CDU/CSU und SPD riskieren weitere Verurteilungen

Mehr Klagerechte für die BürgerInnen bei Umweltangelegenheiten will die Aarhus-Konvention. Am letzten Donnerstag verabschiedete der Bundestag gegen die Stimmen der LINKEN und Bündnis90/DIE GRÜNEN den völlig mangelhaften Regierungsentwurf (PDF) von CDU und SPD zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Ein Entschließungsantrag von Hubertus Zdebel und der Bundestagsfraktion DIE LINKE (PDF) wurde abgelehnt. Die Rede von Hubertus Zdebel im Bundestag unten im Text.

Und hier die Rede direkt als Video:

Die von Deutschland unterzeichnete internationale Aarhus-Konvention und der Europäische Gerichtshof verlangen für die Zivilgesellschaft umfangreiche Klagerechte bei Umweltangelegenheiten. Die Linksfraktion kritisiert schon seit langem, dass die Bundesregierung diese Anforderungen nur zögerlich und unvollständig umsetzt. Damit riskiert die Große Koalition weitere Verurteilungen. Monatelang hatte sie die Behandlung eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit schwerwiegenden Defiziten vor sich hergeschoben. Nun haben CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf sogar noch weiter verschärft. Im Interesse der Industrie wurde ein Artikelgesetz verabschiedet, das effektive und umfassende Klagerechte von Umweltorganisationen nicht ermöglichen, sondern weitgehend verhindern soll, kritisieren Zdebel und die LINKE. Das ist ein Affront gegenüber der Umweltbewegung.

  • Der Bundestag berichtet unter diesem Link über die Debatte im Bundestag. Dort auch die gesamten Debatte als Video.

In ihrem Entschließungsantrag fordert DIE LINKE die Schaffung eines modernen und umfassenden Klagerechts für Umweltorganisationen. So darf es keine weitere Privilegierung von Bergbauvorhaben geben. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz muss auch für bergrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen Anwendung finden. Die Bestimmung, Raumordnungspläne, die Flächen für den Abbau von Rohstoffen ausweisen, von der Klagebefugnis auszunehmen, ist ersatzlos zu streichen. Ferner fordert DIE LINKE, auf Missbrauchsklauseln und neue Präklusionsvorschriften, die im Gesetzentwurf der Großen Koalition vorgesehen sind, zu verzichten. Stattdessen muss jedes staatliche Handeln der gerichtlichen Überprüfung auf Übereinstimmungen mit den Vorschriften des Umweltrechts zugänglich sein.

Die Rede von Hubertus Zdebel ist unten im Text nachzulesen.

Dokumente

Dokumentation – Die Rede von Hubertus Zdebel:

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ist ein sperriges Thema. Außerhalb dieses Hohen Hauses und abgesehen von einigen Expertinnen und Experten kann kaum jemand, glaube ich, wirklich etwas damit anfangen. Ich sage ganz kurz Folgendes dazu: Jeder Mensch hat Klagerechte bei staatlichen Entscheidungen über die Umwelt. Aber die Bundesregierung setzt die völkerrechtlich bindende Århus-Konvention, die Deutschland mit unterschrieben hat, seit 15 Jahren nur sehr restriktiv um. Die Entscheidungen des Århus Convention Compliance Committee und des Europäischen Gerichtshofs haben deutlich gemacht, dass die deutschen Bestimmungen über die gerichtliche Kontrolle von umweltbezogenen Verwaltungsentscheidungen völlig unzureichend sind. Die Bundesregierung hat jedoch die notwendigen Konsequenzen verweigert.

Ihr Änderungsentwurf zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz provoziert neue Verurteilungen. Daran haben die Ausführungen der Mehrheit der Sachverständigen in der Anhörung des Umweltausschusses am 26. September 2016 keinen Zweifel gelassen. Das ist also schon gut und gerne ein halbes Jahr her, und wir hatten eigentlich gar nicht mehr damit gerechnet, dass sich die Bundesregierung bzw. die Koalitionsfraktionen in dieser Legislaturperiode noch auf irgendetwas verständigen könnten. Im Nachgang betrachtet wäre es besser gewesen, sie hätten sich auf nichts verständigt; denn das, was hier vorgelegt worden ist, ist definitiv nicht die Umsetzung dessen, was in der Århus-Konvention festgeschrieben worden ist.

Monatelang haben SPD und CDU/CSU die Behandlung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz im Umweltausschuss vor sich hergeschoben. Doch statt nun einen Antrag vorzulegen, der die schwerwiegenden Defizite des Regierungsentwurfs beseitigt und europäischen sowie internationalen Anforderungen genügt, will die Große Koalition die geplanten restriktiven Bestimmungen sogar verschärfen.

Im Interesse der Industrie soll heute ein Artikelgesetz verabschiedet werden, das effektive und umfassende Klagerechte von Umweltorganisationen nicht ermöglichen, sondern weitgehend verhindern soll. Das ist ein handfester Skandal und nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es muss endlich mit der Privilegierung von Bergbauvorhaben Schluss sein. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz muss auch für bergrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen zum Beispiel bei Fracking-Vorhaben Anwendung finden.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir Linken fordern: Die Bestimmung, Raumordnungspläne, die Flächen für den Abbau von Rohstoffen ausweisen, von der Klagebefugnis auszunehmen, ist ersatzlos zu streichen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Jedes staatliche Handeln muss gerichtlich auf Übereinstimmung mit den Vorschriften des Umweltrechts überprüfbar sein.

(Beifall bei der LINKEN)

Auch das ist nicht der Fall.

Bisher war es in Deutschland nicht möglich, Argumente zur Klagebegründung vor Gericht vorzubringen, falls diese nicht bereits im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren vorgetragen wurden. Das war die Vergangenheit. Diese „materielle Präklusion“ – so der Fachterminus – hat der Europäische Gerichtshof inzwischen gekippt. Nun will die Bundesregierung das EuGH-Urteil mit einer Missbrauchsklausel aushebeln. Auch das ist nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Diese Einführung der Präklusion durch die Hintertür lehnen wir entschieden ab.

Die Fraktionen von SPD und CDU/CSU setzen dem Ganzen allerdings mit ihrem Änderungsantrag jetzt noch die Krone auf. Sie wollen die Klagerechte durch einen Änderungsantrag, der gestern im Umweltausschuss schon beschlossen wurde, noch weiter einschränken. So sollen bestimmte Verwaltungsakte nach zwei Jahren nicht mehr beklagt werden können. Dies soll sogar gelten, wenn die Kläger gar keine Chance hatten, davon zu erfahren, selbst wenn sie widerrechtlich verschwiegen wurden. Damit öffnen Sie Missbrauch Tür und Tor. Auch das ist nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Bei der Klagebegründungsfrist wird noch einmal sehr deutlich, dass Sie Umweltorganisationen gegenüber Verwaltung und Industrie benachteiligen wollen. Während Sie dem Gericht für die Kläger eine Fristsetzung von zehn Wochen vorschreiben, gelten für Beklagte und Beigeladene keinerlei Fristen für Stellungnahmen.

Die Linke lehnt den Beschlussvorschlag der Bundesregierung und der Großen Koalition ab. Wir fordern eine rechtskonforme Überarbeitung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, wie es der Århus-Konvention entspricht. Wir fordern Sie daher auf, Ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen, denn der gehört tatsächlich in den Mülleimer.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

1. Mai in Münster mit MdB Hubertus Zdebel: Gute Perspektiven, ohne Angst vor Armut muss drin sein!

Bundesweite Demonstrationen am 1. Mai, natürlich auch in Münster und mit dabei die LINKE und der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel. DIE LINKE will Befristung und Leiharbeit stoppen, sie fordert eine existenzsichernde Mindestsicherung ohne Sanktionen und lehnt Hartz IV ab. DIE LINKE will Arbeit umverteilen als Alternative zu Dauerstress und Existenzangst. Wohnraum und Energie müssen bezahlbar sein. Mehr Personal für Bildung, Pflege und Gesundheit zu guten Löhnen. Ein Leben mit guten Perspektiven, ohne Angst vor Armut im Alter muss drin sein. Das sind Forderungen, für die wir auch am 1. Mai auf die Straße gehen!

„Die so gut wie gar nicht strahlen“ – Erdaushub aus dem AKW Krümmel darf auf Deponie

(Update, Überarbeitet) Vattenfall-AKW Krümmel: „Es geht um 1.500 Kubikmeter Erdaushub und Kies. Nach Angaben des Ministeriums handelt es sich um Abfälle, die so gut wie gar nicht strahlen. Die Abfälle sollen auf der Sondermüll-Deponie in Wiershop gelagert werden“ (NDR). Die Abfälle, für die jetzt die Deponie Wiershop grünes Licht gibt, stammen aus dem Erdaushub, der für die laufenden Terror-Schutzmaßnahmen am dortigen Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle anfällt. Die Bergedorfer Zeitung ergänzt: 500 bis 1000 Tonnen Schutt und Aushub sollen in den kommenden Monaten auf dem Recycling-Gelände der Firma Buhck eingelagert und verarbeitet werden. Das entspricht beim Ladevolumen eines Muldenkippers von 24 Kubikmetern rund 40 Lkw-Ladungen. Bei dem Material handelt es sich um Abfall aus dem Überwachungsbereich des Kraftwerkes. Dieser ist im Vergleich zum Kontrollbereich beim Betrieb nur minimalen Strahlenbelastungen ausgesetzt. Im Überwachungsbereich lässt Kraftwerksbetreiber Vattenfall aktuell Leitungen verlegen, das Dach der heißen Werkstatt austauschen und eine neue Wache bauen. Diese entsteht am Zwischenlager mit den Castoren, die hochradioaktive Brennstäbe enthalten.“ Material bzw. Abfälle aus dem Kontrollbereich sind nicht von dieser Maßnahme betroffen!

  • Dieser Text wurde nach Erstveröffentlichung noch mal wesentlich bearbeitet. Danke für die eingegangenen Hinweise, die zu der Überarbeitung führten.

Der NDR erklärt auf seiner Homepage: „Die Nachbargemeinde Wiershop (Kreis Herzogtum Lauenburg) hat nun den Entschluss gefasst, dafür ihre Deponie bereitzustellen. Der für die Atomaufsicht zuständige Energiewendeminister Robert Habeck (Grüne) bezeichnete die Entscheidung der Gemeinde als „mutigen Entschluss“. Es ist das erste Mal, dass eine Gemeinde sich freiwillig bereit erklärt, Abfälle zu übernehmen, die aus dem Umfeld eines Atomreaktors stammen.“

Bei dem Erdaushub, der hier zur Rede steht, dürfte es sich vor allem um Material handeln, dass nichts mit dem Abfall aus dem Rückbau der Atomanlage zu tun hat und insofern direkt mit der Freigabe-Problematik gar nichts zu tun hat. Der Erdaushub im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Errichtung z.B. einer Schutzmauer am Zwischenlagergebäude, die gegen panzerbrechende Waffen helfen soll, ist vermutlich nicht einmal gering radioaktiv, sondern möglicherweise „nur“ chemisch belastet, weil das AKW Krümmel auf dem ehemaligen Gelände der Dynamit-Nobel errichtet wurde, die hier jahrzehntelang Sprengstoff produzierte. Deswegen spricht Habeck nach dem obigen Zitat auch nur vom „Umfeld eines Atomreaktors“, nicht aber direkt von Abrissmaterial des Reaktors! Abfälle, die am AKW Krümmel auch aus der Sanierung von Gebäuden der eigentlich Atomanlage angefallen sind, sind zwar offenbar Gegenstand der Gespräche, die in der Region geführt werden, aber noch nicht zur Deponierung in Wiershop freigegeben.

Die Bergedorfer Zeitung berichtet mit Darum 29. April: „Mit einer Gegenstimme hat die Gemeindevertretung Wiershop den Weg dafür frei gemacht, eine Vorlage verabschiedet: „Der Firma Buhck wird empfohlen, bis zum genehmigten Rückbau des Kernkraftwerkes Krümmel im Rahmen von Instandsetzungen und Bauveränderungen anfallende, auf Anordnung des Landes Schleswig-Holstein freigemessene Baustoffe und Abfälle anzunehmen und je nach Anforderung zu deponieren, sofern sie nicht aus dem Kontrollbereich stammen.“

Auf diesen Wortlaut hatte sich zuvor die regionale Arbeitsgruppe Geesthacht, Wiershop , Umland verständigt. Zu ihr gehören Vertreter aus den umliegenden Kommunen, von Politik, Verwaltung, Naturschutzverbänden und der Recycling-Firma. Nimmt die Firma Buhck solche Aufträge von Vattenfall an, muss sie laut Beschluss den inneren Zirkel der Arbeitsgruppe – die Lenkungsgruppe – informieren. Unbedingt nötig wäre dieses Vorgehen nicht. Die Firma könnte auch ohne diese Zustimmung den Abfall auf seinem Gelände lagern.“

Was mit den Abfällen, die gering kontaminiert sind und die in den nächsten Jahren beim Rückbau der Atommeiler in großen Mengen anfallen werden, ist also weiterhin noch unklar.

Die Deponiebetreiber haben in Schleswig-Holstein bislang allesamt die Annahme von Abfälle der Atomkraftwerke abgelehnt. Die Firma Buhck gehört dazu und hat immer wieder betont, dass es einen Konsens mit den BürgerInnen und der Gemeinde braucht. In der Bergedorfer Zeitung heißt es daher: „Wir sehen uns in einer Verantwortung für die gesamte Region und wollen diesen Prozess mit größtmöglicher Transparenz durchführen“, sagt Geschäftsführer Thomas Buhck im Gespräch mit unserer Zeitung. 2016 hatte es der Recycling-Chef so formuliert: „Wir werden kein Gramm Abfall aus Krümmel annehmen, solange nicht mit allen Beteiligten vor Ort darüber Einigkeit erzielt ist.“ Und diese Aussage stehe nach wie vor – auch bei dem Schutt, um den es jetzt geht. „Es handelt sich um gewöhnliche Bauabfälle“, betont Buhck, „nur dass sie die Adresse des Kernkraftwerks tragen.“

Zum Umgang mit den Abrissabfällen gibt es in nahezu allen Deponiestandorten in der Republik Proteste von BürgerInnen und Kommunen. Unstrittig ist, dass Abrissabfälle, die keinerlei radioaktive Kontamination aufweisen (was nachzuweisen ist), einfach in den Bereich der Abfallwirtschaft abgegeben werden. Strittig sind diejenigen Abfälle, die im Rahmen der sogenannten Freigabe einfach in den normalen Wertstoffkreislauf „freigegeben“ werden, obwohl ein Teil davon zwar gering, aber eindeutig vom AKW-Betrieb her radioaktiv ist. Und strittig sind die Abfälle – überwiegend Beton und Stahl – die deponiert werden müssen.

Mit Blick auf Schleswig-Holstein und die dortigen Proteste berichtet der NDR weiter: „Nun werden weitere Gemeinden in Schleswig-Holstein gesucht, die den Bauschutt auf ihren Mülldeponien lagern können und wollen. „Vielleicht kann man die Hoffnung haben, dass auch nächste Schritte gelingen, weil eine ruhige Diskussion den Menschen ermöglicht, ungewöhnliche Schritte zu gehen“, sagte Habeck dem Schleswig-Holstein Magazin. Allerdings gilt das erst einmal nur für Erdaushub, der außerhalb des Kernkraftwerks im Überwachungsbereich angefallen ist.“

Gerrit Pfennig von der Bergedorfer Zeitung ergänzt richtigerweise in seinem Artikel außerdem: „Die Mengen, um die es dann gehen wird, sind
wesentlich größer. Vattenfall schätzt den Schutt auf etwa 540 000 Tonnen – also bis zum Tausendfachen der aktuellen Menge. Wie diese dann gelagert wird, wird weiterhin diskutiert.“ Dabei verweist er auch darauf: „Eine Idee der grünen Vertreterin Bettina Boll sorgt weiterhin für Diskussionsstoff. Ihre Idee: Den Krümmel-Schutt in das benachbarte Pumpspeicherbecken kippen und dann diese „Deponie“ mit einer Betondecke versiegeln.“

Das Thema der fehlenden Deponien für derartige kontaminierte Abfälle beschäftigt die Kieler Landesregierung und den Minister Habeck schon längere Zeit. In einer ersten Initiative hatte Habeck versucht, Entsorger, Umweltverbände und Gemeinden unter eine festgelegte Resolution zu einem Konsens zu bringen. Dieser Versuch scheiterte, weil Habeck sich nicht auf einen Alternativenvergleich zum Umgang mit diesen Abfällen einlassen wollte. Das soll nun in einem zweiten Anlauf versucht werden.

Allerdings tagt die dazu gebildete Arbeitsgruppe in einem handverlesenen Kreis von TeilnehmerInnen, bei der für die Anti-Atom-Gruppen lediglich der BUND und der Nabu und noch ein dritter Landesverein zugelassen sind. Die Initiativen, die an ihren Deponien eine Ablagerung ablehen, sind nicht mit am Tisch.

(Gemeindeinformation Mai 2017, PDF) Gemeinde Wiershop befasst sich mit der Entsorgung von Bauabfällen aus dem KKW Krümmel

Von der schleswig-holsteinischen Landesregierung und dem Betreiber Vattenfall angestoßen gibt es derzeit im Lande eine intensive Diskussion, wie und wo die Abfälle aus dem zukünftigen Rückbau kerntechnischer Anlagen entsorgt werden sollen. Diese Suche nach dem besten Vorgehen wird sicherlich noch längere Zeit in Anspruch nehmen. In einer regionalen Arbeitsgruppe aus Vertretern der umliegenden Gemeinden, Ämter, dem Kreis, der örtlichen Umwelt- und Naturschutzverbände und lokaler Initiativen sowie Fa. Buhck als Betreiberin des Abfallwirtschaftszentrums in Wiershop wird die Entwicklung vor Ort diskutiert und konstruktiv begleitet.

In diesen Gesprächen hat die Fa. Buhck zugesagt, keine Abfälle aus dem KKW Krümmel ohne Abstimmung und ausdrückliche Einwilligung der regionalen Arbeitsgruppe und der Standortgemeinde anzunehmen. Die aufgeführten Gremien haben sich darauf verständigt, dass derzeit keinerlei Abfälle aus dem Reaktorbereich in das Abfallwirtschaftszentrum oder an andere Entsorgungsanlagen verbracht werden sollen, lediglich Umbauabfälle aus den umgebenden Bereichen des Kraftwerksgeländes können nach Überprüfung der Schadlosigkeit dort entsorgt werden. Mit der Entsorgung der Abfälle aus dem Reaktorrückbau, in welcher Form und an welcher Stelle auch immer, wird schwerpunktmäßig erst ab dem Jahre 2020 zu rechnen sein.

Die Gemeindevertretung Wiershop hat sich in ihrer Sitzung am 24.04.2017 konkret mit der Entsorgung von Umbauabfällen aus dem umgebenden Werksgelände des Kernkraftwerks Krümmel befasst. Es geht um Bauschutt, Straßenaufbruch und Boden aus Baumaßnahmen, die bei wichtigen baulichen Sicherungsmaßnahmen anfallen und abgefahren werden müssen, um die Baumaßnahmen fortsetzen zu können.

Rückbauabfälle und Stoffe aus dem Reaktorbereich sind nicht darunter. Vorsorglich führt das Landesumweltministerium eine behördliche Freigabe dieser Abfälle durch, bevor die Entsorgung stattfinden kann. Die Gemeinde Wiershop ist einverstanden mit einer Entsorgung der Bauabfälle, die

sämtlich nicht aus dem nuklearen Kontrollbereich stammen, im Abfallwirtschaftszentrum Wiershop. So wird die Entsorgungssicherheit für das Kraftwerk gewahrt und die sicherheitstechnisch wichtigen Baumaßnahmen auf dem Werksgelände können stattfinden.

Die Gemeinde

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