Braunkohle: LINKE fordert gesetzlich fixierten Abschaltplan für den sofortigen Kohleausstieg

Zdebel (DIE LINKE): „Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) auf RWE-Kurs/ Auf Grüne kein Verlass“

„DIE LINKE fordert einen verbindlichen Plan für einen sofortigen Kohleausstieg, der durch einen Strukturwandelfonds für die betroffenen Regionen von Bund und Ländern in Höhe von jährlich 250 Millionen Euro begleitet wird“, erklärt der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Bundesumweltausschuss, angesichts der aktuellen Äußerungen aus der SPD-Grünen-Landesregierung zum Braunkohleabbaus in NRW. „Für uns ist klar: RWE steht als Profiteur des Kohleabbaus in der finanziellen Verantwortung für den Strukturwandel.“

Zdebel weiter: „NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und die SPD wollen sich ihrer Verantwortung nicht stellen. Die Ziele des Pariser Klimaabkommens können nie und nimmer erreicht werden, wenn der Braunkohleabbau in NRW wie geplant bis 2045 weiterläuft. Als am vergangenen Freitag Klima-AktivistInnen ihr in Düsseldorf über 33 000 Unterschriften zum Stopp des Braunkohleabbaus übergeben wollten, war sie nicht erreichbar. Das ist typisch. Mit den Konzern-Bossen von RWE trifft sich Kraft gerne. Die Sorgen derjenigen, die vom Braunkohleabbau im Rheinischen Revier und insbesondere am Hambacher Forst betroffen sind, will sich die SPD-Landesvorsitzende jedoch nicht persönlich anhören.

Erst vor wenigen Tagen hatte Kraft erneut behauptet, dass ohne Kohlestrom eine sichere Energieversorgung nicht gewährleistet sei. Das stimmt einfach nicht. Zahlreiche Studien belegen, dass Deutschland aus der Kohlewirtschaft aussteigen kann, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Arbeitsplätze gehen außerdem dort verloren, wo der Kohleausstieg schleichend und unkontrolliert von den Energiekonzernen auf Kosten der Belegschaften vorgenommen wird. Deshalb wollen wir LINKEN einen geordneten Kohleausstieg bis zum Jahre 2035. Dafür braucht es einen gesetzlich fixierten Abschaltplan für die einzelnen Kraftwerksblöcke, der noch dieses Jahr beginnt. Nach unserem Konzept müssen bis 2025 alle Kraftwerke vom Netz gehen, die älter als 40 Jahre sind. Danach kämen schrittweise die jüngeren, bis 2035 der letzte Block stillgelegt wird. Dazu gehört auch, dass ab sofort keine Kohlekraftwerke mehr gebaut werden.

Die Äußerungen von Landesumweltminister Johannes Remmel (Die Grünen), der zuletzt eine rasche Abschaltung der zehn schmutzigsten Kraftwerke in NRW gefordert hatte, sehe ich skeptisch. In der ‚Düsseldorfer Erklärung‘ drücken sich Remmel und seine grünen MinisterkollegInnen um konkrete Aussagen, wie sie den Ausstieg sozialverträglich gestalten wollen. Und in Sachen Konzernhaftung für die Ewigkeitskosten ist auf die Grünen ohnehin kein Verlass, wie der Atomausstieg zeigt. Kurz vor Weihnachten 2016 haben sie im Bundestag gemeinsam mit SPD und CDU/CSU gegen die Stimmen der LINKEN gesetzlich geregelt, dass die Konzerne gegen eine lächerliche Summe aus den Ewigkeitskosten für den Atomausstieg entlassen werden. Einen solchen schmutzigen Deal auf Kosten von Mensch und Natur wird DIE LINKE auch in Sachen Braunkohle nicht mitmachen. Die Konzerne hatten die Profite, sie müssen in der Haftung für die Ewigkeitskosten bleiben.“

Hat URENCO noch eine Zukunft? Zdebel (DIE LINKE) in Almelo zur Urananreicherung in Gronau

Auf Einladung der niederländischen Stiftung VEDAN ((Vredes- En Duurzaamheids Activiteiten Netwerkstad= Friedens- und Nachhaltigkeitsaktivitäten Netzwerkstadt) spricht der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) am kommenden Dienstag im niederländischen Almelo über die aktuelle Situation des multinationalen Urananreicherungsunternehmens URENCO.

Die von URENCO betriebene Urananreicherungsanlage in Gronau ist bisher vom deutschen Atomausstieg ausgenommen und liefert mit Zustimmung der Bundesregierung den Brennstoff für Atomkraftwerke in der ganzen Welt, u.a. auch für die maroden belgischen AKWs in Tihange und Doel.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass die Anlage in Gronau trotz Ausstiegsbeschluss in Deutschland weiterhin Brennstoffe für ausländische Schrottreaktoren liefert, die die innere und äußere Sicherheit Deutschlands bedrohen. Gleiches gilt für die Brennelementefabrik in Lingen“, so Hubertus Zdebel.“Deshalb muss die Bundesregierung umgehend ein Exportverbot aus Gronau und Lingen nach Tihange und Doel anordnen.“

Die Veranstaltung findet am kommenden Dienstag (9.5.2017) im Theaterhotel in Almelo. (Schouwburgplein 1, Almelo) statt.

 

Vattenfall baut um: Abfallverbrennungsanlagen verkauft

Vattenfall ist dabei, den angeschlagenen Konzern umzustruktieren und die Geschäftsfelder neu auszurichten. Aus diesem Grund hat das Unternehmen nun insgesamt zwei Abfallverbrennungsanlagen an die Steag verkauft. Der grundsätzliche Beschluss dazu ist bereits Ende letzten Jahres gefallen, wie Juve seinerzeit berichtete. Jetzt meldet Vattenfall Vollzug. Bei Juve hieß es dazu: „Der Essener Energiekonzern Steag übernimmt zwei Müllverbrennungsanlagen von Wettbewerber Vattenfall. Von der deutschen Tochter des schwedischen Konzerns erwarb Steag deren Anteile an der Thermischen Abfallbehandlung Lauta und das Industriekraftwerk Rüdersdorf. Das Bundeskartellamt hat die Transaktion bereits freigegeben. Nun fehlt nur noch die Zustimmung des Vattenfall-Aufsichtsrates.“ Diese Zustimmung ist nun offenbar erteilt worden.

Auch in anderen Städten und Bundesländern hat sich Vattenfall in den letzten Jahren von Abfallverbrennungsanlagen getrennt.

Nachdem die Hamburger Müllverbrennungsanlage in der Borsigstraße und auch die Anlage VERA inzwischen verkauft sind, wurde eigentlich auch der Verkauf der Müllverbrennungsanlage am Rugenberger Damm erwartet. Dies solle, so ist Gerüchten zu entnehmen, auch immer noch im Gespräch sein. Als Käufer käme die Hamburger Stadtreinigung in Frage, die bereits als Minderheitspartner mit 45 Prozent an der Anlage beteiligt sind. Erst vor wenigen Wochen hatte die MVR erneut einen Liefervertrag mit Umlandgemeinden unter Dach und Fach gebracht.

Dokumentation: Pressemeldungen | 04-05-2017 | 15:50 PM

Vattenfall übergibt weitere Abfallverbrennungsanlage an STEAG

Die Essener STEAG GmbH hat heute die Anteile des Energieversorgers Vattenfall am Industriekraftwerk (IKW) Rüdersdorf in Brandenburg wirtschaftlich rückwirkend zum 1. Januar übernommen. Die rund 40 Mitarbeiter des Industriekraftwerks sind damit in den STEAG Konzern übergegangen.

Das IKW Rüdersdorf östlich von Berlin ist die zweite Anlage, die von Vattenfall auf STEAG übergegangen ist. Bereits im Januar hat STEAG die Thermische Abfallbehandlung Lauta (T.A. Lauta) in Sachsen übernommen. Der Verkauf beider Anlagen an die STEAG wurde im November letzten Jahres vereinbart. Über die Kaufsumme haben beide Parteien Stillschweigen vereinbart.

Vattenfall unternimmt mit dem nunmehr zweiten Eigentümerwechsel einen weiteren Schritt bei seiner strategischen Neuausrichtung, die sich in Deutschland auf den Ausbau der Windkraft, auf die Wärmewende in Städten, die Verteilnetze sowie kundennahe Energiedienstleistungen konzentriert. „Die Zahl der Kunden, die uns in Deutschland vertrauen, ist auf über drei Millionen gestiegen. Ausgehend von Berlin und Hamburg werden wir innovative und ökologisch attraktive Lösungen anbieten. Wir investieren in den nächsten fünf Jahren im Schnitt jeden Tag weit mehr als eine Million Euro in die deutsche Energiewende“, sagt Tuomo Hatakka, Vorsitzender der Geschäftsführung der Vattenfall GmbH.

AKW Brokdorf: Absturz einer A380 spielt keine Rolle – Grüner Minister Habeck lehnt Antrag auf Stilllegung ab

Das unter Leitung des grünen Ministers Robert Habeck stehende Energieministerium in Schleswig-Holstein hat wenige Tage vor den  Landtagswahlen einen Antrag auf Widerruf der Betreibsgenehmigung für das AKW Brokdorf abgelehnt. Den Antrag hatte der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit bereits im letzten Jahr im Auftrag zweier Kläger und mit Unterstützung von Greenpeace gestellt. In der Begründung wird unter anderem der Vorwurf erhoben, das AKW Brokdorf sei gegen terroristische Angriffe z.B. mit großen Flugzeugen nicht ausreichend gesichert. Der Großflieger A380 wird in den Betrachtungen nicht berücksichtigt. Zuletzt am 10. März hatte es einen Luft-Terror-Alarm über Deutschland gegeben, bei dem in den deutschen Atomkraftwerken, darunter auch Brokdorf, das Betriebspersonal teilweise evakuiert wurde. Diese Alarme werden als RENEGADE-Fall bezeichnet. Zu dem Flugzeug bestand für ca. eine Stunde kein Funkkontakt und das wurde daher als möglicherweise terroristischer Vorfall bewertet.

In einer Presseerklärung (siehe unten als Dokumentation) verweist die Initiative Brokdorf Akut zur Begründung der Klage für die Stilllegung des AKW Brokdorf auch auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, welches wegen unzureichender und fehlerhafter Nachweise die Genehmigung für das mit hochradioaktivem Atommüll bestückte Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben hatte. Bei diesem Urteil stellte das Gericht auch fest, dass die Nachweise mit Blick auf den Großflieger A380 nicht ausreichend erfolgt sind.

Empört reagieren Karsten Hinrichsen und Eilhard Stelzner von Brokdorf akut auch darauf, dass die Kieler Atomaufsicht die Ablehnung u.a. damit begründet, „dass „die nunmehr ohnehin sehr begrenzte Restlaufzeit von 56 Monaten zu berücksichtigen“ sei. Diese Verharmlosung der Gefahr, die das AKW Brokdorf für die Menschen in Schleswig-Holstein bedeutet, hat die Kläger sehr betroffen gemacht.“

Weiter heißt es in der PM: „Das MELUR missachte die aktuelle Rechtslage und behauptet in ihrem Schriftsatz, das AKW Brokdorf müsse nur gegen einen A 340-600 ausgelegt werden, der nur halb so viel Treibstoff mit sich führt wie ein A 380. Die Behörde bezieht sich dabei auf  Vorgaben des Länderausschusses für Atomkernenergie, der davon ausgeht, dass der A340 „in der Regel als exemplarischer Flugzeugtyp angesehen werden kann“.“

Dieser Länderausschuss für Atomkernenergie – Hauptausschuss – (an dem natürlich auch der Bund beteiligt ist), hat am 31. August 2016 einen Beschluss zum Thema „Rechtlicher Rahmen der Beurteilung des Szenarios ,Terroristischer Flugzeugabsturz‘ durch die Exekutive“ gefasst und im September im Amtlichen Bundesanzeiger teilweise veröffentlicht (PDF).

In dem Ausschuss sind auch die von den Grünen geführten Landesministerien Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg mit am Tisch! In den Beschlüssen wird u.a. festgestellt, das der „Terroristische Flugzeugangriff“ als Szenario NICHT in die Lastannahmen aufgenommen wurde! Der A380 spielt in den Betrachtungen ebenfalls keine Rolle – obwohl genau dieses Flugzeug beim o.g. Urteil des OVG Schleswig – bestätigt durch das Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts – zentrale Bedeutung hatte. Der Länderausschuss bezieht sich hier auf die Reaktorsicherheitskommission, ein Beratergremium der Bundesregierung, das nach Fukushima die deutschen AKWs prüfte. Statt den real existierenden A380 einzubeziehen, wird „als schwerste Verkehrsmaschine exemplarisch“ lediglich ein Airbus A340-600 betrachtet, der „vergleichbar hinsichtlich der Lasten der Einwirkungen auf Gebäude mit einer Boeing 747, sogenannter Jumbojet“ wäre.

Dokumentation:

Initiative Brokdorf-akut, c/o Karsten Hinrichsen,  Eilhard Stelzner.

 Pressemitteilung vom 4. Mai 2017: Minister Habeck will AKW Brokdorf wieder ans Netz lassen
Die Atomaufsichtsbehörde in Kiel hat die Betriebsgenehmigung für das AKW Brokdorf vor dem OVG Schleswig vehement verteidigt. Zwei Kläger hatten – unterstützt von Greenpeace – beantragt, die Betriebsgenehmigung für das AKW Brokdorf zu widerrufen, weil es u. a. nicht gegen terroristischen Flugzeugabsturz ausgelegt sei. Minister Habeck ließ nach 9 Monate langem Schweigen am 13. April 2017 beantragen, den Antrag abzuweisen.

Die Kläger begründen ihre Klage mit den temporären Maßnahmen, die an AKW-Standorten getroffen werden (sog. Renegade-Voralarm), wenn der Funkkontakt zu einem Verkehrsflugzeug abbricht: dann steigen Abfangjäger der Bundeswehr auf und Atomkraftwerke werden teilevakuiert – seit dem Jahr 2010 bereits sechsmal.

Die Kläger verweisen in diesem Zusammenhang auf das vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, das dem atomaren Zwischenlager in Brunsbüttel die Betriebsgenehmigung entzogen hatte, weil dessen Sicherheit gegen den Absturz eines Airbus A 380 nicht nachgewiesen wurde. Gleiches gelte auch für das AKW Brokdorf, das nur gegen den Absturz einer Militärmaschine vom Typ Phantom ausgelegt ist.

Das MELUR missachte die aktuelle Rechtslage und behauptet in ihrem Schriftsatz, das AKW Brokdorf müsse nur gegen einen A 340-600 ausgelegt werden, der nur halb so viel Treibstoff mit sich führt wie ein A 380. Die Behörde bezieht sich dabei auf  Vorgaben des Länderausschusses für Atomkernenergie, der davon ausgeht, dass der A340 „in der Regel als exemplarischer Flugzeugtyp angesehen werden kann“.

Weiter begründet der Minister seinen Antrag auf Abweisung der Klage damit, dass „die nunmehr ohnehin sehr begrenzte Restlaufzeit von 56 Monaten zu berücksichtigen“ sei. Diese Verharmlosung der Gefahr, die das AKW Brokdorf für die Menschen in Schleswig-Holstein bedeutet, hat die Kläger sehr betroffen gemacht.

i. A.     Karsten Hinrichsen, email: karsten-hinrichsen@web.de

Handelskammer Hamburg nach der Rebellion: Hauptgeschäftsführer Schmidt-Trenz geht

„Prof. Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz hat sein Amt als Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Hamburg niedergelegt“, heißt es kurz und knapp auf der Facebook-Seite von „Die Kammer sind WIR„. Nach den letzten Wahlen zum Plenum der Handelskammer Hamburg im Frühjahr hat die Gruppe mit einem Erdrutschsieg fast alle Sitze gewonnen. Inzwischen ist „WIR“-Chef Tobias Bergmann zum neuen Präses und insgesamt ein neues Präsidium gewählt worden, das Plenum hat beschlossen, dass künftig alle Sitzungen öffentlich sind und nun sind die Konflikte zwischen alter und neuer Führung offenbar derart verlaufen, dass auch der bisherige Geschäftsführer seinen Hut nimmt. Der umstrittene ehemalige Präses Fritz Horst Melsheimer hatte schon vor den Wahlen angekündigt, für das Amt nicht mehr anzutreten.

Schmidt-Trenz und Melsheimer waren es in den letzten Jahren, die mit ihrem Agieren an vielen Stellen immer wieder Kritik und Protest auslösten und die auf die bereits vor drei Jahren erstmals ins Plenum gewählte Gruppe „Kammer sind WIR“ mit Widerstand reagierten. Lange Auseinandersetzungen der auf Demokratisierung und Transparenz zielenden „Kammer-Rebellen“ hatte es um das Gehalt des Geschäftsführers gegeben. Dem Druck musste die damalige Kammer-Führung nachgeben und so wurde bekannt, dass Schmidt-Trenz ein Jahresgehalt von fast einer halben Million Euro aus den zwangsweise erhobenen Mitgliedsbeiträgen Hamburger Unternehmen erhielt. Eine Gehalts-Dimension, die heftig kritisiert wurde und für die WIR-Gruppe nicht zu rechtfertigen war. Mit dem Abgang von Schmidt-Trenz ist dieses Thema für den Neuanfang in der Handelskammer Hamburg damit aus der Welt.

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