Fraktion DIE LINKE stimmt gegen Standortauswahlgesetz zur Endlagersuche: Zu viele Mängel – Konsens nur mit, nicht gegen die Anti-Atom-Bewegung

Der Bundestag hat mit den Stimmen von Grünen, CDU/CSU und SPD gegen das Votum von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE heute das Standortauswahlgesetz novelliert. Ein Entschließungsantrag der Linken (PDF) wurde abgelehnt. Mit dem Gesetz sollen die Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle regeln. 40 Jahre nach dem Start in die unverantwortliche Atomenergie gibt es ein solches Dauerlager bis heute nicht, einziger Standort ist Gorleben und bleibt auch künftig im Suchverfahren. Das Gesetz, dass in erster Fassung 2013 in Kraft trat, wurde von Anti-Atom-Initiativen und Organisationen massiv kritisiert und abgelehnt.

In seiner Rede begründete der für Atomausstieg in der Fraktion DIE LINKE zuständige Abgeordnete Hubertus Zdebel, der auch in der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ mitgearbeitet hatte, die Ablehnung seiner Fraktion an der Gesetzes-Novelle:

Hier die Rede im Video:

Die Rede zum Standortauswahlgesetz im Wortlaut:

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich heute eines vorweg sagen: Auch wenn es in der Sache gravierende Differenzen gibt – für die faire und kooperative Zusammenarbeit zum Thema „Standortauswahlgesetz und Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ möchte ich bei allen Berichterstatterinnen und Berichterstattern aus den anderen Fraktionen ausdrücklich ganz herzlich bedanken. Das gilt für Sylvia Kotting-Uhl, für Matthias Miersch, aber auch für Steffen Kanitz.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Es ist ja nicht der Regelfall, dass trotz so unterschiedlicher Auffassungen sachlich gestritten wird.

In der Sache aber stehen wir als Fraktion Die Linke als einzige Opposition im Bundestag einer Koalition aus Grünen, SPD und CDU/CSU gegenüber, und wieder einmal geht es um Atomfragen. Zuletzt haben im Dezember die Grünen gemeinsam mit den Regierungsfraktionen den Atomkonzernen eine milliardenschwere Last abgenommen und die Risiken für die Finanzierung der Atommülllagerung den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland aufgeladen. Jetzt soll ein weiterer vermeintlicher Atomkonsens auf den Weg gebracht werden, der aber nicht hält, was Regierung und die Fraktionen der Grünen, SPD und CDU/CSU versprechen.

Natürlich sind die jetzt zur Abstimmung stehenden Veränderungen eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Gesetz zur Endlagersuche. In der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ haben meine Fraktion und ich selbst in den letzten Jahren aktiv daran mitgearbeitet.

(Beifall bei der LINKEN)

Wichtig ist aber auch: Die grundsätzlichen Mängel an diesem Gesetz werden mit dieser Gesetzesnovelle nicht beseitigt. Wer den jahrzehntelangen Großkonflikt um die Atomenergie und die hochradioaktiven Hinterlassenschaften beenden will, der muss aus der Vergangenheit Konsequenzen ziehen, um verlorengegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Dem hier zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf ist das bis heute nicht gelungen. Es sollte doch zu denken geben, dass das Verfahren zu diesem Gesetz und seine Ergebnisse bis heute von nahezu allen Teilen der Antiatombewegung und ihren Organisationen heftig bzw. massiv kritisiert werden. Nur mit ihnen als ein entscheidender Vertrauenspartner, aber nicht gegen sie kann das Ziel eines gesellschaftlichen Konsenses beim Neustart der Endlagersuche gelingen.

(Beifall bei der LINKEN)

Es mag einen Fraktionskonsens zwischen Grünen, SPD und CDU/CSU geben, aber selbst in Bezug auf diesen wissen wir Linken, dass er sehr brüchig – um nicht gleich „faul“ zu sagen – ist. Dieser Konsens beruht nämlich darauf, dass Gorleben als einziger Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle im Rennen bleibt. Statt hier im Bundestag politisch einen klaren Schlussstrich unter Gorleben zu ziehen und damit ein überzeugendes Signal für einen tatsächlichen Neustart zu geben, wird der Streit um Gorleben erneut in das Verfahren zur Endlagersuche verschoben. Das, meine Damen und Herren, schafft kein Vertrauen, sondern begründet erneut Zweifel. Deswegen lehnen wir Linken dieses Gesetz und diese Novelle weiterhin ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Wie brüchig bzw. belastet das Vertrauen in der Bevölkerung beim staatlichen Umgang mit den radioaktiven Abfällen ist, können wir auch bei der Umsetzung des Exportverbots sehen. Statt klipp und klar in das Gesetz zu schreiben „Exporte von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA wird es nicht geben“, findet sich im Gesetzentwurf eine derart kryptische Formulierung, dass zu Recht Hintertüren vermutet werden können. Auch das trägt nicht dazu bei, Vertrauen zu schaffen.

(Beifall bei der LINKEN – Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU): Gnadenlosigkeit ist da fehl am Platze!)

Der vorliegende Gesetzentwurf beansprucht, die Empfehlungen der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ eins zu eins umzusetzen. Er greift auch dabei an vielen Stellen noch zu kurz. Die Klagerechte für Bürger bleiben auch nach der Neuregelung unzureichend. Wir sind der Meinung, dass den Bürgerinnen und Bürgern bereits bei der Entscheidung zur Auswahl der obertägig zu erkundenden Regionen eine gerichtliche Prüfung ermöglicht werden muss.

(Beifall bei der LINKEN)

Das soll aber nun nicht erfolgen.

Auch die in der Kommission deutlich benannte Tatsache, dass die nun wieder im Gesetz genannte Frist für eine Standortentscheidung im Jahre 2031 und die Inbetriebnahme eines Endlagers später kommen werden – womit die Zwischenlagerung deutlich, vermutlich über Jahrzehnte, länger dauern wird, als bislang genehmigt -, bleibt weitgehend ausgeblendet. Das ist eines der Kern- bzw. Kardinalprobleme auch der Arbeit in der Kommission gewesen. Diese defizitäre Umsetzung des Kommissionsberichts durch den Gesetzentwurf hat die Fraktion Die Linke während der parlamentarischen Beratungen durch einen Änderungsantrag zu beheben versucht, der aber gestern von den anderen Fraktionen leider abgelehnt wurde.

Für uns ist sonnenklar: Die Halbwertzeit dieser Gesetzesnovelle wird nicht besonders lang sein, denn die Probleme bleiben. Für einen tatsächlichen Neustart bei der Endlagersuche mit dem Ziel eines gesellschaftlichen Konsenses muss das Verfahren vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Es braucht eine möglichst sichere Lösung, und diese muss in Deutschland gefunden werden. Dafür setzen wir Linke uns weiterhin ein.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

BUND: Gravierende Mängel im neuen Standortauswahlgesetz gefährden die Atommülllager-Suche

Der Bundestag hat mit den Stimmen von Grünen, CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Fraktion DIE LINKE heute das Standortauswahlgesetz novelliert. Ein Entschließungsantrag der Linken (PDF) wurde abgelehnt. Das Gesetz soll die Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle regeln. 40 Jahre nach dem Start in die unverantwortliche Atomenergie gibt es ein solches Dauerlager bis heute nicht, einziger Standort ist Gorleben und bleibt auch künftig im Suchverfahren. Das Gesetz, das in erster Fassung 2013 in Kraft trat, wurde von Anti-Atom-Initiativen und Organisationen massiv kritisiert und abgelehnt. Der BUND, der trotz dieser Kritik an der Kommission „Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ mitgearbeitet hat, die das Standortauswahlgesetz überprüfen und Vorschläge zur Verbesserung erarbeiten sollte, stellt heute zur Verabschiedung des Gesetzes fest: „Gravierende Mängel im neuen Standortauswahlgesetz gefährden die Atommülllager-Suche„. Auch die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg reagierte mit einer PM: „Endlagersuche: Protest ist vorprogammiert

In der PM des BUND heißt es: „Gegenüber dem bisherigen ist das neue Standortauswahlgesetz zwar deutlich verbessert worden, hat aber nach wie vor gravierende Mängel. Ein lückenhaftes Exportverbot, das Festhalten am ungeeigneten Standort Gorleben und nicht ausreichende Rechtsschutzmöglichkeiten belasten das Verfahren. Deshalb ist völlig unklar, ob der nötige Vertrauensaufbau für das beginnende Standortauswahlverfahren gelingen kann“, so bewertet Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), das neue Standortauswahlgesetz zur Atommüll-Lagerung, das heute im Bundestag beschlossen werden soll.

Das Gesetz setze zwar auch wesentliche  Vorschläge der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ um. Nicht umgesetzt worden sei aber die Regelung eines generellen Exportverbots, das die Kommission gefordert hatte. So sei im Gesetz der Export von Atommüll aus dem Atomkraftwerk AVR Jülich in die USA nicht eindeutig ausgeschlossen worden. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks habe allerdings erklärt, der Export aus Jülich könne trotzdem verhindert werden. „Sollte die Bundesregierung den Atommüllexport von Jülich in die USA zulassen, wäre dies ein klarer Wortbruch“, sagte Weiger.

Das Gesetz ermögliche jetzt die Endlagersuche in ganz Deutschland in den drei in Frage kommenden geologischen Formationen Granit, Ton und Salz. „Jahrzehntelang wurde Salzgestein in Deutschland bevorzugt. Und aktuell wehren sich Bayern und Sachsen dagegen, Granit in das Suchverfahren einzubeziehen. Es muss im Auswahlverfahren zu einem fairen Vergleich von Standorten mit allen drei Gesteinsarten kommen, sonst wird das Verfahren scheitern. Dazu braucht es eine verbindlich festgelegte Zahl von Erkundungen in allen geologischen Formationen“, forderte Weiger.

Problematisch sei auch, dass der Standort Gorleben weiterhin nicht ausgeschlossen werde. „Ein neues unbelastetes Suchverfahren unter Einbeziehung von Gorleben ist schwer möglich. Alle Seiten werden jeden Schritt und jede Maßnahme an diesem bereits bekannten Standort messen“, so der BUND-Vorsitzende.

Klare Verbesserungen im Gesetz seien bei der Bürgerbeteiligung und beim Rechtsschutz Betroffener im Suchverfahren erreicht worden. Die Regelungen zur Transparenz im Verfahren blieben aber hinter dem Vorschlag der Kommission zurück. „Die Auswahl der Standorte zur obertägigen Erkundung ist für die Betroffenen nicht gerichtlich überprüfbar. Damit fehlt im Gesetz eine Rechtsschutzmöglichkeit nach der ersten wichtigen Entscheidung“, kritisierte Weiger.

Positiv bewertete der BUND-Vorsitzende, dass das neue Gesetz jetzt eindeutig allein das Auswahlverfahren für einen Lager-Standort für hochradioaktiven Müll regelt. Dies hatte der BUND lange gefordert. „Für nicht hochradioaktive Abfälle wie den Asse-Müll und den Müll aus der Urananreicherung in Gronau muss jetzt ein separates Standort-Suchverfahren mit eigenen Kriterien gestartet werden“, forderte Weiger.

Eine BUND-Stellungnahme zum Entwurf des neuen Standortauswahlgesetzes (Stand: 1. März 2017) finden Sie im Internet unter: www.bund.net/standag-novelle

 

RENEGADE-Luftterror-Atomalarm: Alle AKWs am 10. März betroffen

Am 10. März waren vom dem Luftterror-Atomalarm alle deutschen AKWs betroffen. Andere Atomanlagen waren wie z.B. die Uranfabriken in Gronau und Lingen waren nicht einbezogen. In den AKWs kam es zu einer Teilräumung des Personals. Das teilte die parlamentarische Staatssekretärin im BMUB, Rita Schwarzelühr-Sutter, heute in der Fragestunde des Bundestags dem Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) auf Anfrage mit. Der Alarm wurde ausgelöst, weil eine Boeing der Air India den Funkkontakt über eine Zeitraum von fast einer Stunde verloren hatte und ein terroristischer Hintergrund nicht ausgeschlossen werden konnten.

Siehe hier das Video der Fragestunde, Minute 4 bis 10:

Die Staatssekretärin gab auf Nachfrage von Hubertus Zdebel außerdem an, dass es in den letzten fünf Jahrens insgesamt acht solcher Voralarme auf Basis des Renegade-Rahmenplans KKW gegeben hat.

Auf die Frage, ob auch in diesen Fällen Teilräumungen durchgeführt wurden, ging die Staatsekretärin ebensowenig ein wie auf die die Frage, welche weiteren Maßnahmen über die Teilevakuierung der Belegschaft hinaus ergriffen wurden.

Anders als oftmals unterstellt, erfolgt die Teilevakierung der Belegschaft in Atomkraftwerken nicht um diese Mitarbeiter im Falle eines Angriffs zu schützen, sondern um die Zahl möglicher Innentäter in den Anlagen zu reduzieren.

Der Abgeordnete Zdebel hatte die mündliche Frage gestellt:
„Welche Atomkraftwerke und sonstigen Atomanlagen in Deutschland waren am 10. März 2017 von dem „Renegade“-Vorfall nach dem Abbruch des Funkkontakts zu einer Passagiermaschine der Air India betroffen (siehe z. B. www. presseportal.de/pm/7899/3586471), und welche Schutz- bzw. Sicherungsmaßnahmen sind dort jeweils ergriffen worden?“

Strahlende Angelegenheiten im Bundestag

Jede Menge Atomenergie und Atommüll im Bundestag. Uranfabriken, Euratom-Vertrag, die Endlager-Suche und Atomwaffen. Sonst mache ich das ja eher nicht, aber weil es einfach so viel ist und auch hier nicht unbeachtet bleiben darf, poste ich über die Anträge in Sachen Atomenergie, die mein Arbeitgeber Hubertus Zdebel in dieser Sitzungswoche im Bundestag eingebracht bzw. zu debattieren hat mal in einer Sammelmeldung zur freundlichen Kenntnisnahme, wie es so in Sachen Atomausstieg steht. Da gibt es noch jede Menge Arbeit, wie man sehen kann.

  • Uranfabriken Gronau und Lingen stilllegen – Uranexporte für störanfällige AKWs im Ausland stoppen – Euratom-Vertrag beenden!
    Mit einem Antrag im Deutschen Bundestag fordern Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE die Bundesregierung auf, die noch am Netz befindlichen deutschen Atomkraftwerke und die Uranfabriken in Gronau und Lingen endlich stillzulegen. Außerdem sollen Ausfuhrgenehmigungen für Uranbrennstoff aus Gronau und Lingen für den Betrieb störanfälliger Atommeiler wie in Tihange, Doel, Fessenheim, Cattenom, Beznau und Leibstadt nicht mehr erteilt werden. Mehr »
  • Neues Strahlenschutzgesetz: Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages am 27. März
    Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie steht das neue Strahlenschutzgesetz am kommenden Montag (27. März 2017) mit einer öffentlichen Anhörung auf der Tagesordnung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages. Lediglich 90 Minuten nimmt sich der Ausschuss dafür Zeit. Der Entwurf umfasst 477 Seiten und soll zahlreiche bislang auf Verordnungsebene geregelte Strahlenschutzbelange nunmehr in einem Gesetz zusammenfassen. Mehr »
  • Atommülllager-Suche und Export-Verbot: Mängel bleiben – LINKS-Fraktion drängt auf Änderungen
    Mit einem Änderungsantrag zur Novellierung des Standortauswahl-Gesetzes für die Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle haben der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE heute im Umweltausschuss bei den Abschlussberatungen wesentliche Korrekturen verlangt. Außerdem wird die Fraktion DIE LINKE einen Entschließungsantrag zur morgigen Beschlussfassung über die Novelle zum Standortauswahlgesetz vorlegen. Mehr »
  • LINKE fordert Große Koalition auf, Atomwaffen zu ächten
    Am kommenden Donnerstag stimmt der Bundestag über den Antrag der LINKEN und Grünen ab, welcher die Bundesregierung auffordert, sich einer UN-Resolution anzuschließen, die sich für ein weltweites Verbot von Atomwaffen ausspricht. Eine überwältigende Mehrheit von Staaten hatte dieser Resolution in der UN zugestimmt, nur wenige Staaten – darunter die USA, Russland und Deutschland – stimmten dagegen. Mehr »

Uranfabriken Gronau und Lingen stilllegen – Uranexporte für störanfällige AKWs im Ausland stoppen – Euratom-Vertrag beenden!

Mit einem Antrag im Deutschen Bundestag fordern Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE die Bundesregierung auf, die noch am Netz befindlichen deutschen Atomkraftwerke und die Uranfabriken in Gronau und Lingen endlich stillzulegen. Außerdem sollen Ausfuhrgenehmigungen für Uranbrennstoff aus Gronau und Lingen für den Betrieb störanfälliger Atommeiler wie in Tihange, Doel, Fessenheim, Cattenom, Beznau und Leibstadt nicht mehr erteilt werden. In einem weiteren Antrag fordert die Fraktion: „EU-Förderung von Atomenergie stoppen – EURATOM-Vertrag beenden“.

Die Anträge stehen morgen (23. März 2017) als Top 9 auf der Tagesordnung des Bundestages:

Der Konflikt um die Uranfabriken nimmt an Schärfe zu, stellte die FAZ jüngst in einem Artikel fest. Die Uranfabriken in Gronau und Lingen sind bis heute vom Atomausstieg ausgenommen, verfügen über unbefristete Betriebsgenehmigungen und versorgen Atommeiler in aller Welt mit dem erforderlichen Brennstoff. Nach Atomgesetz braucht es für den Export von Uranbrennstoff eine Zustimmung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Weitere Informationen zum Thema Ausfuhrgenehmigungen von Uranbrennstoff aus Gronau und Lingen:

Zum 60 jährigen Bestehen von EURATOM fordert die Bundestagsfraktion DIE LINKE erneut, diese EU-Atom-Förder-Organisation endlich zu stoppen und durch eine Organisation für die Förderung der sozialverträglichen Erneuerbaren Energien zu ersetzen.

 

 

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