RENEGADE-Luftterror-Atomalarm: Alle AKWs am 10. März betroffen

Am 10. März waren vom dem Luftterror-Atomalarm alle deutschen AKWs betroffen. Andere Atomanlagen waren wie z.B. die Uranfabriken in Gronau und Lingen waren nicht einbezogen. In den AKWs kam es zu einer Teilräumung des Personals. Das teilte die parlamentarische Staatssekretärin im BMUB, Rita Schwarzelühr-Sutter, heute in der Fragestunde des Bundestags dem Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) auf Anfrage mit. Der Alarm wurde ausgelöst, weil eine Boeing der Air India den Funkkontakt über eine Zeitraum von fast einer Stunde verloren hatte und ein terroristischer Hintergrund nicht ausgeschlossen werden konnten.

Siehe hier das Video der Fragestunde, Minute 4 bis 10:

Die Staatssekretärin gab auf Nachfrage von Hubertus Zdebel außerdem an, dass es in den letzten fünf Jahrens insgesamt acht solcher Voralarme auf Basis des Renegade-Rahmenplans KKW gegeben hat.

Auf die Frage, ob auch in diesen Fällen Teilräumungen durchgeführt wurden, ging die Staatsekretärin ebensowenig ein wie auf die die Frage, welche weiteren Maßnahmen über die Teilevakuierung der Belegschaft hinaus ergriffen wurden.

Anders als oftmals unterstellt, erfolgt die Teilevakierung der Belegschaft in Atomkraftwerken nicht um diese Mitarbeiter im Falle eines Angriffs zu schützen, sondern um die Zahl möglicher Innentäter in den Anlagen zu reduzieren.

Der Abgeordnete Zdebel hatte die mündliche Frage gestellt:
„Welche Atomkraftwerke und sonstigen Atomanlagen in Deutschland waren am 10. März 2017 von dem „Renegade“-Vorfall nach dem Abbruch des Funkkontakts zu einer Passagiermaschine der Air India betroffen (siehe z. B. www. presseportal.de/pm/7899/3586471), und welche Schutz- bzw. Sicherungsmaßnahmen sind dort jeweils ergriffen worden?“

Dse4Zdebel

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