Anhörung Strahlenschutzgesetz: Bei Dosiswerten schon jetzt veraltet

Auf der Homepage des Bundestages wird nach der Anhörung im Umweltausschuss zum Entwurf eines Gesetzes zum Strahlenschutz von „überwiegender Zustimmung“ gesprochen. Doch es gab auch deutliche Kritik, z.B. von dem Sachverständigen des BUND, der auf Einladung von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE an der Anhörung teilnahm.

Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann erläuterte für den BUND und auch die internationale Ärzteorganisation IPPNW auf Fragen von Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, warum die beiden Oranisationen die Absenkung der Dosiswerte im Strahlenschutzgesetz-Entwurf um einen Faktor 10 fordern (siehe Statement hier, PDF).

Die Umsetzung des Gesetzes basiere auf eine Empfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission IRCP von 2007, die laut Hoffmann schon damals einige Mängel zeigte. Jüngere Studien, die vor allem im Bereich niedriger Strahlung und ihrer Gesundheitsauswirkungen wichtige neue Ergebnisse aufzeigen, wären überhaupt nicht berücksichtigt.

Berichtet wird auf der Bundestagsseite: „Kritisch äußerte sich Dr. Wolfgang Hoffmann vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Die Novelle hängt den wissenschaftlichen Erkenntnissen zehn bis 15 Jahre hinterher“, sagte er. Hoffmann forderte unter anderem, die Schutzziele auf die Unversehrtheit nachfolgender Generationen zu erweitern und die Schutzvorschriften für Schwangere zu erhöhen. Die Regelungen für den Radonschutz seien begrüßenswert, sollten aber von 300 auf 50 Bequerel pro Kubikmeter reduziert werden, sagte er.“

Zuvor hatte sich Hoffmann zur Freigabe von gering strahlenden Abfällen aus der Stilllegung der Atomkraftwerke geäußert. Diese dürften angesichts der großen Mengen nicht einfach unkontrolliert an die Umwelt abgegeben werden, sondern müssten auf besonders gesicherten Deponien langfristig kontrolliert gelagert werden. Dies wäre auch unter Kostengesichtspunkten kein großes Problem.

Mit einer unkontrollierten Freigabe dieser Abfälle z.B. von Beton im Straßenbau oder vom Stahl in Brillen, würden die vorhandene Hintergrundstrahlung weiter erhöht.

Hoffmann verwies darauf, dass schon heute ein Anstieg bei der radioaktiven Hintergrundstrahlung vorläge und dies Probleme bereite. Als Beispiel nannte er den Neubau einer Personen-Kontroll-Schleuse, mit der die radioaktive Belastung überprüft werden sollte. Dafür musste Stahl von einem versenkten Kriegsschiff geborgen werden, weil schon heute normaler Stahl eine zu hohe Radioaktivität hätte und den Alarm in einer solchen Schleuse immer auslösen würde.

Atommüll und Standortauswahlgesetz: Sachsen beantragt Vermittlungsausschuss

Atommülllager-Suche? Das Bundesland Sachsen und auch Bayern haben damit irgendwie Probleme. Letzte Woche ist das Gesetz zum Standortauswahlverfahren für ein Lager für hochradioaktive Atomabfälle mit den Stimmen der CDU/CSU, Grünen, SPD und gegen die LINKE im Bundestag beschlossen worden. Am 31. März muss auch noch der Bundesrat abstimmen. Nun soll aber das Land Sachsen im Bundesrat den Antrag gestellt haben, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth ist empört und nennt das auf Twitter „unverschämt und verantwortungslos“.

UPDATE 28/3/17: Nicht überraschend sind Bayern und Sachsen mit ihren Anträgen im Bundesrat gescheitert, meldet die Junge Welt.

Über Sachsens Probleme mit der Atommülllager-Suche schreibt die Freie Presse. Und schon vor der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes ging es im Landtag in Sachsen hoch her. Bereits in der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, auf deren Bericht die jetzige Gesetzesnovellierung des StandAG im Wesentlichen basiert, hatten die Länder Sachsen und Bayern ein Sondervotum formuliert. Vor allem die Regelungen, mit denen der dortige Granit in das Suchverfahren einbezogen werden soll, halten die beiden Bundesländer nicht für korrekt.

Aber nicht nur in Sachen Granit als Wirtsgestein für ein zu findendes „Endlager“ gibt es Widerspruch. Auch die Regelungen zur so genannten Veränderungssperre, mit der verhindert werden soll, dass geeignete Standorte durch Bohrungen verhindert werden, gibt es Bedenken.

Bestätigungen dafür, dass Sachsen einen solchen Antrag im Bundesrat gestellt hat, sind bislang online nicht zu finden. Weder auf der Seite des Bundesrats noch bei der sächsischen Staatsregierung sind Antrag oder Meldungen online. Der Vermittlungsausschuss ist zuständig, wenn ein zustimmungspflichtiges Gesetz im Bundesrat keine Mehrheit findet: „Findet ein Gesetzesbeschluss nicht die Billigung des Bundesrates, so kann dieser nach Artikel 77 Absatz 2 Satz 1 GG binnen drei Wochen nach Eingang des Gesetzesbeschlusses die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen“, heißt es auf der Homepage des Ausschusses. Ob ein Antrag aus Sachsen, vielleicht mit Unterstützung aus Bayern, jedoch eine Mehrheit bekommt, ist sicherlich fraglich. (Siehe auch hier zur Anrufung des Vermittlungsausschusses durch Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung)

Sachsen hat ein weiteres Problem: Hochradioaktiver Atommüll aus dem ehemaligen Forschungsreaktor Rossendorf aus DDR-Zeiten wollte das Bundesland vertragsgemäß nach Russland zur „Endlagerung“ schicken. So war das seinerzeit mit der Sowjetunion vereinbart. Doch gegen die Pläne, das hochradioaktive Material in eine der abenteuerlichsten Nuklearanlagen in Majak zu verschieben, regte sich massiver Protest, der schließlich zu einer Art Export-Verbot führte. Das Bundesland Sachsen wurde vom Bund dazu gezwungen, die radioaktiven Abfälle in das Zwischenlager Ahaus zu transportieren. Dafür, so heißt es aus Regierungskreisen in Sachsen, müsse das Bundesland nun Jahr für Jahr runde 100.000 Euro an Zwischenlagergebühren zahlen.

Auf diese Problematik reagierte die „Endlager-Kommission“ und sprach seinerzeit an die Adresse der Bundesregierung die Empfehlung aus, mit dem Bundesland Sachsen in dieser Sache Gespräche zu führen. Ein Vorschlag, der es zwar nicht in das Standortauswahlgesetz schaffte, der aber im Haushaltsausschuss in der letzten Woche aufgegriffen und mit einer Aufforderung an die Bundesregierung bekräftigt wurde: Demnach solle die Bundesregierung mit Sachsen hier zu einer Kompensationslösung kommen.

Doch nicht nur die Kosten für die Zwischenlagerung sind für Sachsen ein Ärgernis. Da das Zwischenlager in Ahaus nur bis 2036 genehmigt ist, müssten die Sachsen bis dahin eine andere Lösung finden und gar ein eigenes Atommülllager in Sachsen errichten.

Strahlenschutzgesetz: Dosisgrenzwerte senken – Keine Freigabe für gering radioaktive Reststoffe

Auf fast 500 Seiten legt die Bundesregierung einen Entwurf für ein Strahlenschutzgesetz (PDF) vor. Lediglich 90 Minuten haben Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) und die Mitglieder des Umweltausschusses des Bundestages morgen, am 27. März 2017, Zeit, die sieben Sachverständigen zu diesem überaus wichtigen und komplexen Gesetzentwurf zum Schutz vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlen in öffentlicher Anhörung zu befragen.

Der Gesetzentwurf basiert auf einer EU-Richtlinie (2013/59/Euratom), die 2014 in Kraft getreten ist und die laut Bundesregierung jetzt lediglich 1 zu 1 umgesetzt werden soll. Insgesamt über 30 Gesetze oder Verordnungen sind von dieser Neuregelung betroffen.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Das Strahlenschutzgesetz ist in vielerlei Hinsicht wenig ambitioniert und muss an vielen Stellen, vor allem auch bei den zu hohen geltenden Dosiswerten, nachgeregelt werden.“

Betroffen von dieser Neuregelung sind unter anderem die Bereiche Medizin (Röntgen, CT, etc.), Forschung, Radon und der radiologische Notfallschutz zur Bewältigung von Katastrophen in kerntechnischen Anlagen auf Grundlage der Erfahrungen von Fukushima. Außerdem geht es um die Problematik der Freigabe von gering radioaktiven Reststoffen, die bei der Stilllegung und dem Rückbau von Atomanlagen anfallen. Bedeutsam sind natürlich auch Regelungen hinsichtlich der Dosisgrenzwerte für die radioaktive Belastung der Bevölkerung und der beruflich Strahlenexponierten.

Grundsätzlich ist die Zusammenfassung bisherigen Regelungen und Verordnungen in einem Strahlenschutzgesetz zu begrüßen. Nicht ausreichend ist, dass sich hinsichtlich der Schutz-Werte die Umsetzung jetzt im Wesentlichen auf Empfehlungen der „Internationalen Strahlenschutzkommission“ (ICRP) aus dem Jahr 2007 stützt und selbst neuere IRCP-Publikationen aus 2010 und 2012 keine Anwendung finden.

Weiterhin werden viele Studien, die zum Ergebnis kommen, dass geringere Strahlendosen mindestens ebenso Bedeutsam sind, wie höhere Dosen, nicht herangezogen. Auch Studien zu den Wirkungen niedriger Strahlendosen z.B. für Kinder (KiKK-Studie) oder bei Beschäftigten der Nuklear-Wirtschaft in Frankreich, Großbritannien und den USA, werden zu wenig beachtet.

Die Strahlenschutzkommission des BUND sowie die internationale Ärzteorganisation IPPNW haben ein umfassendes Positionspapier zur Gesetzesnovelle vorgelegt.(Hier als PDF.) Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE haben deshalb Prof. Dr. med. Wolfgang Hoffmann vom Institut für Community Medicine, Universitätsmedizin Greifswald als Sachverständigen des BUND für die Anhörung eingeladen.

In der Stellungnahmen fordern BUND und IPPNW u.a. aufgrund von Änderungen bei den Gewebe- und Strahlungswichtungsfaktoren eine Neuberechnung der effektiven Dosen, was im Wesentlichen zu einer Absenkung vieler Strahlenschutzwerte um den Faktor 10 führen sollte. Außerdem kritisieren die beiden Verbände in ihrer Stellungnahme zum Strahlenschutzgesetz viele weitere Regelungen, z.B. hinsichtlich der Freigabeverfahren für gering radioaktive  Abfallstoffe aus dem Rückbau von Atomanlagen, zur Radon-Belastung in Wohnungen und Arbeitsstätten und anderes mehr.

Zdebel: Rückzug von Wintershall aus NRW in Sachen Fracking ist ein wichtiger Etappensieg

Als wichtigen Etappensieg der Anti-Fracking-Bewegung und der LINKEN im Kampf gegen Fracking hat der Bundestagsabgeordnete der LINKEN und Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss den einstweiligen Rückzug der Wintershall Holding GmbH beim Gasbohren in NRW bezeichnet: „Die 100 prozentige BASF-Tochter ist vor dem gesellschaftlichen Widerstand zurückgewichen. Wintershall hat auf die Klage gegen die Versagung der Verlängerung der Aufsuchungserlaubnisse für die riesigen Felder Rheinland und Ruhr verzichtet. Die Schiefergaspläne von Wintershall in NRW sind damit vorläufig gescheitert. Das ist die gute Nachricht.“

Doch Zdebel weist auch auf den Hintergrund des Klageverzichts hin: „Wintershall will derzeit keinen Zwei-Fronten-Krieg führen und sich stattdessen auf Fracking in Niedersachsen konzentrieren. Gerade mit Blick auf dieses Bundesland hat die Koalition aus SPD und CDU/CSU Fracking in bestimmten Sandgesteinen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, freigegeben. Damit werden die Umwelt- und Gesundheitsgefahren in diesem Bundesland dramatisch zunehmen.“

„Und auch die Menschen in Nordrhein-Westfalen können nicht völlig sicher sein. Wintershall hat Ministerpräsidentin Kraft, Wirtschaftsminister Duin und Umweltminister Remmel den Gefallen getan, die Auseinandersetzung um die beiden Claims aus dem NRW-Landtagswahlkampf herauszuhalten. Doch nach der Wahl könnte der Konzern die Gegenleistung einfordern. Vor dem Hintergrund, dass das Verbot von Fracking im Schiefergestein 2021 fallen könnte und der Landesentwicklungsplan NRW kein umfassendes Fracking-Verbot vorsieht, könnte Wintershall neue Aufsuchungserlaubnisse in den alten Gebieten beantragen. Dagegen hilft nur ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen, das im Bundesberggesetz festgeschrieben werden muss.“

Endlager-Suche und neues Gesetz: Miersch (SPD) und Zdebel (DIE LINKE) im Phoenix-Interview

Das Gesetz zur Suche für ein dauerhaftes Atommülllager für hochradioaktive Abfälle ist heute im Bundestag gegen die Stimmen von Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE von Grünen, SPD und CDU/CSU novelliert worden. Kurz vor der Abstimmung stellte sich Hubertus Zdebel mit Matthias Miersch von der SPD-Fraktion einem Interview von Phoenix. Hier das Video ansehen und hören:

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