Atommüll: Schlupflöcher für Exporte – Anti-Castor-Bündnis kritisiert Novelle zum StandAG

Anti-Atom-Initiativen aus dem „Bündnis gegen Castor-Transporte“ mit Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben heute in einer Stellungnahme die Regelungen zum Atommüll-Export-Verbot in der geplanten Novelle zum Standortauswahlgesetz kritisiert. Die Novelle, die von Grünen, SPD und CDU/CSU, aber ohne die Fraktion DIE LINKE in den Bundestag eingebracht werden soll, will die Empfehlungen der so genannten Endlager-Kommission umsetzen.

Die Kommission hatte mit Blick vor allem auf 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll in der ehemaligen Atomforschungsanlage in Jülich für ein Export-Verbot plädiert. Damit sollten Pläne gestoppt werden, diesen Atommüll in die USA zu exportieren. Der jetzige Kompromiss-Vorschlag im Entwurf der Novelle würde jedoch dieses Anliegen nicht umsetzen, sondern erhebliche Schlupflöcher lassen, die einen Export nicht ausschließen.

Der hochradioaktive Atommüll in Jülich lagert seit Jahren unzureichend gesichert und ohne ausreichende atomrechtliche Genehmigung. Der Betreiber und das Bundesforschungsministerium favorisieren einen Export dieses Atommüll in die USA und führen seit Jahren entsprechende Verhandlungen. Dabei steht im Koalitionsvertrag von Grünen und SPD in NRW, dass es aus Jülich keinerlei Atomtransporte mehr geben dürfe, Ausnahme wäre ein Endlager, das es aber nicht gibt. Dennoch wird nicht mit Hochdruck an Sicherheits-Nachrüstungen oder dem Neubau einer Lagerhalle in Jülich gearbeitet. Neben der US-Export-Variante gibt es die Option, den Atommüll quer durch NRW in das Zwischenlager Ahaus zu verfrachten. Die Endlager-Kommission hatte sich intensiv mit diesen Vorgängen befasst. Auf dem Weg zu einer Endlager-Suche für hochradioaktive Abfälle in nationaler Verantwortung wäre es kein Weg, Teile dieser strahlenden Abfälle ins Ausland zu verschieben. Nach intensiver Diskussion, an denen auch die betroffenen Ministerien beteiligt waren, hatte die Kommission sich für ein generelles Exportverbot, speziell für die Abfälle aus Jülich ausgesprochen. Die Anti-Atom-Initiativen kritiseren obendrein, dass die Atomabfälle aus Jülich im Grunde ohnehin rechtswidrig wären, da sie aus einem kommerziellen Reaktor stammen und daher unter das bestehende Export-Verbot fallen. Betreiber und Behörden würden aber versuchen, den Status des ehemaligen AVR-Reaktors, aus dem der Müll stammt, umzudefinieren und ihn zu einem Forschungsreaktor zu erklären. Genau darauf hat die Endlager-Kommission mit dem zusätzlichen Verbots-Vorschlag für ein Export-Verbot auch für Forschungsreaktoren reagiert.

Letzte Woche wurde der von den Grünen, SPD und CDU/CSU ohne die LINKS-Fraktion vorgelegte Entwurf zur Umsetzung der Empfehlungen der „Endlager“-Kommission in das Standortauswahl- und Atomgesetz bekannt. Die Einbringung in den Bundestag hatte sich verzögert, weil einerseits in der Frage der Behandlung der „Endlager“-Suche im Granit/Kristallin Differenzen bestanden und schließlich die Frage eines generellen Export-Verbots nur unter Beteiligung des Kanzleramts (siehe Süddeutsche Zeitung)  zu einem von drei der vier Berichterstattern des Bundestags getragenen Kompromiss führte. Der jetzt vorliegende Entwurf soll in der nächsten Woche in den Bundestag in erster Lesung eingebracht werden. Am 8. März findet auch eine vierstündige Anhörung dazu im Umweltausschuss des Bundestages (PDF) statt. Eine Verabschiedung soll dann in zweiter und dritter Lesung noch vor dem 31. März erfolgen, damit der Bunderat an diesem Tag noch abstimmen kann.

Der Vorschlag zur Umsetzung der Export-Verbots-Empfehlung der Endlager-Kommission führt jetzt zu Kritik aus Reihen von Anti-Atom-Gruppen, die in dem Vorschlag zahlreiche Möglichkeiten bemängeln, nach denen ein Export des Atommülls aus Jülich weiterhin möglich wäre und obendrein auch noch andere Abfallmengen durch die Schlupflöcher gehen könnten. UmweltFAIRaendern dokumentiert im folgenden die PM des Bündnis gegen Castortransporte. Die Stellungnahme, die die Initiativen an die Bundestagsfraktionen und an das Nationale Begleitgremium übermittelt haben, ist hier online (PDF).

Dokumentation: Bündnis gegen Castor-Exporte: Pressemitteilung, 27.02.2017

Atomkraftgegner besorgt über Standortauswahlgesetz-Novelle: Exportverbot enthält Schlupflöcher für über 450 Castorbehälter! Atomkraftgegner schreiben an Bundestagsabgeordnete

Das Bündnis gegen Castor_Exporte, ein bundesweiter Zusammenschluss von Anti-Atom-Initiativen, betrachtet die jüngste Novellierung des Standortauswahlgesetzes im Hinblick auf das Jülicher Atommüll-Debakel mit großer Sorge. Im Rahmen der Novellierung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) soll das Atomgesetz (AtG) um ein Exportverbot für Atommüll aus Forschungsreaktoren ergänzt werden. Diese Ergänzung enthält aber eine neuartige, ungenaue Definition von Forschungsreaktoren sowie gravierende Ausnahmen, die den Export der Jülicher Castoren in die USA erlauben könnten.

Ihre Bedenken haben sie heute den Bundestagsabgeordneten in Form eines Positionspapiers mitgeteilt, in dem sie erhebliche Nachbesserungen fordern.

Dazu Hartmut Liebermann von der BI-Ahaus: „Auf den ersten Blick steht auf dieser Novelle `Exportverbot, aber es ist offenbar kein Exportverbot mehr drin. Wir appellieren dringend an die Bundestagsabgeordneten, nur ein eindeutig formuliertes Exportverbot in das Gesetz aufzunehmen.“

Mit der neuen Formulierung im Atomgesetz könnten die Leistungsreaktoren AVR Jülich und THTR Hamm zu Forschungsreaktoren umdefiniert werden. Ebenso sind mehrere Ausnahmen für den Atommüllexport enthalten. Damit konterkariert das Gesetz die Empfehlung der Endlagerkommission sowie den rot-grünen Koalitionsvertrag der NRW-Landesregierung, der Castor-Exporte aus Jülich ausschließt!

So soll Atommüll aus Jülich (und später auch aus Hamm) unter dem Deckmantel der endlagerfähigen Konditionierung ins Ausland verbracht werden können. Rainer Moorman, Experte für Kugelhaufenreaktoren: „Man will in den USA den eigentlichen Brennstoff vom Trägermaterial Graphit trennen und das mit C-14 Isotopen radioaktiv belastete Graphit verbrennen oder vergasen. Gemessen an bundesdeutschen Umweltstandards, die bislang maßgeblich für ein Exportverbot sprachen, ist dies völlig unakzeptabel.“

Marita Boslar (Aktionsbündnis „Stop Westcastor“)

Hartmut Liebermann (BI Kein Atommüll in Ahaus)

Uranfabriken URENCO Gronau und AREVA Lingen in den Atomausstieg einbeziehen

„Steter Tropfen höhlt den Stein. Wir LINKEN fordern schon lange die Stilllegung der URENCO-Uranfabrik im westfälischen Gronau“, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Sprecher für den Atomausstieg, die Zusage des Bundesumweltministeriums, endlich die Voraussetzungen der Schließung der Anlage durch ein Rechtsgutachten prüfen zu lassen. Eine Schließung müsse auch für die Brennelementefabrik in Lingen erfolgen. „Es ist ein Skandal, dass die beiden Uranfabriken nicht schon längst in den Atomausstieg einbezogen worden sind.“

Zdebel weiter: „URENCO stellt in der Urananreicherungsanlage (UAA) in Gronau Uranbrennstoff für Atomkraftwerke her. Die Anlage ist vom Atomausstieg ausgenommen. Die UAA könnte auch das Material für eine Uran-Atomwaffe produzieren; sie ist der deutsche Griff nach der Atombombe.

E.ON und RWE sowie Großbritannien wollen ihre jeweils Drittel an der URENCO zu Geld machen. In meiner letzten Kleinen Anfrage Drucksache 18/10782 (PDF) dazu, hatte die Bundesregierung bestätigt, dass die Pläne für einen Börsengang der URENCO, den Großbritannien sowie E:ON und RWE ins Spiel gebracht hatten, nicht weiter verfolgt werden. Damit ist aber der Verkauf der URENCO nicht vom Tisch; entsprechende Modelle jenseits eines Börsengangs wurden schon geprüft. Mit einem Verkauf würden die Risiken der Weiterverbreitung von Atomwaffen-Technik erhöht. Ich lehne das ab. Die Uranfabrik in Gronau muss endlich stillgelegt werden, ebenso die Anlage in Lingen!

Es ist unverantwortbar, dass der Brennstoff für die maroden Meiler im belgischen Tihange und Doel in Grenznähe zu NRW aus den Uranfabriken in Gronau und Lingen stammt. Wir fordern, dass die Ausfuhrgenehmigungen, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt werden, durch die Bundesregierung untersagt werden!“

 

Vattenfall hochradioaktiv in Brunsbüttel: Einwendungen zum Neuantrag für Castor-Lager

Zwischenlagerung von hochradioaktivem Atommüll am AKW Brunsbüttel. Im ersten Anlauf ist Vattenfall damit gescheitert, Gerichte haben die Genehmigung aufgehoben, weil Sicherheitsnachweise nicht erbracht oder unzureichend waren. Nun will Vattenfall im zweiten Anlauf versuchen, das Atommülllager zu legalisieren. Noch bis zum 10. März liegen die Antragsunterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Bis dahin können Einwendungen erhoben werden, die später im Erörterungstermin behandelt werden. umweltFAIRaendern.de stellt eine von der Initiative Brokdorf akut entworfene Sammeleinwendung hier online.

Vorschlag für eine Sammeleinwendung zum Antrag nach §6 Atomgesetz von Vattenfall bzw. der „Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH und Co oHG“ hier als WORD-Datei und hier als PDF. Es können auch weitere Einwendungen persönlich ergänzt werden.

Die Antragsunterlagen sind online auf der Homepage des Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit verfügbar. Den Beginn der Auslegung der Antragsunterlagen hatte das Bundesamt hier angekündigt.

Weitere Informationen zum Zwischenlager Brunsbüttel und Atommüll:

Ölkavernen: Es braucht eine bundeseinheitliche Regelung

„Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung.“ Für den Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Die Linke) steht außer Frage, dass die Bundesregierung mit Blick auf den sicheren Betrieb von Kavernen als Untertagespeicher weitere Schritte einleiten muss-“ Mit diesen Worten zitieren die Westfälischen Nachrichten den Obmann der Fraktion die Linke im Umweltausschuss des Bundestages.

Am vergangenen Montag was Zdebel zu Gast auf einer Veranstaltung der Ratsfraktion DIE LINKE Gronau (Facebook), auf der er zu den Themen Atomenergie, Fracking und auch das Kavernen-Probleme informierte.

Nach einem Öl-Austritt der Kavernen iim Eper Amtsvenn im Frühjahr 2014 soll dort nun auf eine sicherere Doppelverrohrung umgerüstet werden. Gegenüber der WN sagte Zdebel: Dass Begrüße ich ausdrücklich“, fügte aber hinzu: „Allerdings ist festzuhalten, dass diese Regelung nur für Nordrhein-Westfalen gilt und nicht bundesweit. Insofern würden nach dem Ölaustritt im Amtsvenn keine Konsequenzen für den Betrieb von Kavernen in anderen Bundesländern gezogen.“ Das sei aus Sicht von Zdbel „irritierend“, denn die rein auf das Bundesland NRW bezogene Nachrüstung der Kavernen ist für ihn eine unter umweltpolitischen Gesichtspunkten fatale Regelung.

 

Risiko AKW Philippsburg 2: Ministerium bestätigt BUND-Warnungen

„Die Atomaufsicht im Umweltministerium hat Vorwürfe des BUND wegen gravierender Sicherheitsrisiken bei Block II in Philippsburg bestätigt. Und sorgt sich nun: Wie erdbebensicher ist der Atommeiler?“ Das berichtet der SWR. Der Regionalverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) spricht von einem „Skandal“. Geschäftsführer Hartmut Weinrebe bekräftigte deshalb die Forderung nach Abschaltung aller Kernkraftwerke im Land: „Das Restrisiko ist nicht vertretbar.“ Die kaputten Bolzen zeigten, dass Störfälle nicht sicher beherrschbar gewesen wären.

Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein des BUND berichtet auf seiner Homepage hier über die Hintergründe. Auch hier wird über die Vorwürfe des BUND berichtet: „Kernkraftwerk Philippsburg: Keine Störfallbeherrschung bei Erdbeben oder Flugzeugabstürzen?“

umweltFAIRaendern.de dokumentiert die Darstellung des BUND hier:

Störfallbeherrschung im Atomkraftwerk Philippsburg Block 2 seit Inbetriebnahme nicht sichergestellt – Bericht in Infokommission bestätigt BUND: Restrisiko durch konstruktive, technische und menschliche Fehler auch in Deutschland weiter unterschätzt

10. Sitzung der Informationskommission zum Kernkraftwerk Philippsburg – Bild: Landratsamt Karlsruhe

Philippsburg/Karlsruhe. Vermeintlich harmlos klangen Berichte über ein meldepflichtiges Ereignis im Atomkraftwerk Philippsburg im Dezember 2016, in denen von defekten Bolzen an Halterungen von Lüftungskanälen die Rede war. Die zum 10. Mal am 20. Februar tagende Infokommission zum Atomkraftwerk Philippsburg kam jetzt ihrer Bestimmung „aktiv und in institutionalisierter Form über Sicherheitsfragen der kerntechnischen Anlagen am Standort Philippsburg zu informieren“ in vorbildlicher Weise nach: Das Umweltministerium als zuständige Atomaufsichtsbehörde informierte darüber, dass bei der Aufarbeitung des meldepflichtigen Ereignisses entdeckt wurde, dass die Störfallbeherrschung im Falle eines Erdbebens oder eines Flugzeugabsturzes seit Inbetriebnahme des AKWs nicht sichergestellt war. Nicht nur die Hälfte, wie von der EnBW dargestellt, sondern alle vier redundanten Systeme der Notspeiseversorgung, die zur Sicherstellung der Kühlung bei verschiedenen Störfällen dient, seien betroffen.

„Wir begrüßen nachdrücklich das konsequente und sicherheitsgerichtete Handeln des Umweltministeriums. Es fordert nicht nur eine Behebung der festgestellten Mängel am Notspeisesystem. Zusätzlich muss die EnBW einen umfangreichen Fragenkatalog abarbeiten, mit dem nachgewiesen werden soll, dass vergleichbare Mängel nicht auch anderswo im Kraftwerk versteckt sind“, so Hartmut Weinrebe, BUND-Regionalgeschäftsführer und Mitglied der Infokommission. Erst nach erfolgreicher Prüfung der von der EnBW einzureichenden Antworten werde ein Wiederanfahren des Atomkraftwerks durch das Umweltministerium zugelassen, so der BUND. „Wir haben es also derzeit nicht mit einer üblichen Revision zu tun, wie es die EnBW nennt, sondern das AKW Philippsburg ist abgeschaltet, weil eine Störung der Kategorie „Sofortmeldung“ aufgetreten ist und im Nachgang aufgedeckt wurde, dass die Genehmigungsvoraussetzungen des Atomkraftwerks nicht nachgewiesen sind“, ergänzt Weinrebe.

Unverantwortbares Restrisiko der Atomenergienutzung wird deutlich

Für den BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein wurde damit einmal mehr bestätigt, dass kein Anlass dazu besteht, den Betrieb von Atomkraftwerken mit einer vermeintlichen technologischen oder organisatorischen Vorreiterrolle Deutschlands zu begründen: Nicht nur irgendwo in der Welt, sondern auch in Deutschland werde es immer konstruktive, technische und menschliche Fehler in Atomanlagen geben. „Das Abschalten der Atomanlagen ist damit der einzig verantwortbare Weg, um das nicht zu verantwortende Restrisiko der Atomenergienutzung auszuschalten“, ergänzt Harry Block als Mitglied des Vorstands des BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein und langjähriger Anti-Atom-Aktivist.

Details zum meldepflichtigen Ereignis vom 20.12.2016 [ergänzt am 28.12.2016]:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/kernenergie-und-radioaktivitaet/aktuelle-informationen/meldepflichtige-ereignisse/meldepflichtige-ereignisse-philippsburg/
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Für Rückfragen:
Hartmut Weinrebe, Regionalgeschäftsführer
Tel. 0721 35 85 82, bund.mittlerer-oberrhein@bund.net

 

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