Deutsche Uran-Lieferungen für marode AKWs im Ausland gehen weiter – Bundesregierung sieht keine rechtliche Handhabe

be-lieferungenlingen2015-16
Lieferungen von Uran-Brennelementen aus Lingen seit 2015. Auszug aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von MdB Hubertus Zdebel

Die Versorgung maroder AKWs mit Uran-Brennstoff aus Deutschland im grenznahen Ausland geht weiter: Die Bundesregierung sieht keine belastbare rechtliche Handhabe, um z.B. über die Verweigerung von Ausfuhrgenehmigungen derartige Lieferungen zu unterbinden. Das teilt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (PDF), Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE, jetzt mit. Zdebel hatte die Bundesregierung befragt, nachdem ein Rechts-Gutachten im Auftrag der Ärzteorganisation IPPNW zu der Auffassung gelangt war, Ausfuhrgenehmigungen von Uran auf Basis des Atomgesetzes verweigern zu können.

Uran-Brennelemente aus Lingen gehen u.a. an die maroden AKWs im belgischen Doel und im französischen Fessenheim. Angereichertes Uran aus Gronau – so hatte der Geschäftsführer der URENCO gegenüber dem WDR jüngst eingeräumt – würde nach Belgien (Doel und Tihange) geliefert.

 

In ihrer Stellungnahme für die IPPNW legt die Anwältin Cornelia Ziehm dar, dass Ausfuhrgenehmigungen für Uran-Brennstoff laut Atomgesetz verweigert werden könnten, wenn durch den Uran-Brennstoff-Einsatz im Ausland eine Gefährdung für Leib und Leben von BundesbürgerInnen ausgeht. Genau dies wäre mindestens bei den mit tausenden Rissen behafteten (grenznahen) AKWs Tihange 2 und Doel 3 der Fall. Hier hat selbst die Bundesregierung von nicht ausgeräumten Sicherheitsbedenken gesprochen und die Abschaltung gefordert.

be-lieferungenlingen2009-2014-1
Urananlieferungen aus Lingen von 2009 – 2014, Teil 1 der Tabelle.

In der Antwort des BMUB wird allerdings hingewiesen, dass diese Rechts-Interpretation nicht mit der „Entstehungsgeschichte und Systematik“ des Atomgesetzes in Einklang stünde. Nach Auffassung des BMUB wäre die im Atomgesetz als Bedingung für die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung genannte „äußere / innere Sicherheit“ nicht auf den Schutz der Bevölkerung bezogen, sondern solle „Gefährdungen durch die missbräuchliche Verwendung von Kernenergie verhindern“. Gemeint ist damit offenbar der militärische Missbrauch.

Genau dieser Rechts-Auffassung hatte die Anwältin Ziehm in ihrer Stellungnahme bereits zuvor ausdrücklich widersprochen: „Eine Beschränkung auf eine militärische Perspektive gibt es nicht. Etwas anderes wäre auch mit den Zwecksetzungen des § 1 Atomgesetz, an denen § 3 Abs. 3 Nr. 2 Atomgesetz ausgerichtet ist, nicht vereinbar. Erforderlich ist nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 Atomgesetz zudem ein Handeln bereits aus Vorsorgegründen und nicht erst zur Gefahrenabwehr“, heißt es dort. (Siehe dazu auch die Ausführungen ab Seite 10 der Stellungnahme, die hier bei IPPNW online ist, PDF)

Hubertus Zdebel: „Oberstes Handlungsgebot auch im Atomgesetz muss der Schutz der Menschen sein. Bereits seit Anfang der 2000er Jahre („Atomkonsens“) und vor allem nach Fukushima ist das Atomgesetz von einem Förder- zu einem Ausstiegsgesetz gemacht worden. Der Bundesgesetzgeber hat sich also gegenüber dem früheren Verständnis im Atomgesetz deutlich gewandelt und dies sollte jetzt auch vom BMUB aktiv weiter entwickelt werden. Es ist höchste Zeit, dass das Atomrecht von einem Betreiberrecht zu einem Schutzsystem für die Menschen weiter entwickelt wird.“

be-lieferungenlingen2009-2014-2
Urananlieferungen aus Lingen von 2009 – 2014, Teil 2 der Tabelle.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage teilt die Bundesregierung zu diesem Aspekt mit: „Die Genehmigungen zur Ausfuhr von Kernbrennstoffen gemäß § 3 AtG sind gebundene Genehmigungen, d. h. sie sind bei Vorliegen der  Genehmigungsvoraussetzungen nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 und 2 zu erteilen. Nach  Entstehungsgeschichte und Systematik des AtG soll die Genehmigungsvoraussetzung nach § 3 Absatz 3 Nummer 2 AtG („äußere / innere Sicherheit“) Gefährdungen durch die missbräuchliche Verwendung von Kernenergie verhindern.Bei Ausfuhrgenehmigungen gemäß § 3 Absatz 3 Nummer 2 AtG gibt es daher keine rechtlich belastbare Grundlage, die Erteilung einer Genehmigung von Sicherheitsfragen abhängig zu machen, die einen genehmigten Betrieb von Atomkraftwerken in einem Nachbarstaat betreffen, für deren Sicherheit die Behörden des Nachbarstaats verantwortlich sind. Ein Widerruf vorhandener Genehmigungen kann auf dieser Rechtsgrundlage ebenfalls nicht erfolgen.“

Insgesamt 7.300 Brennelemente sind aus Lingen seit 2009 ausgeliefert worden. Das ergibt sich aus den Angaben der Bundesregierung zu zwei Kleinen Anfragen des Abgeordneten Zdebel (siehe nebenstehende Auszüge). Darunter auch die Atommeiler in Fessenheim und Doel.

  • Die Daten über die BE-Lieferungen von 2009 – 2014 entstammen der Kleinen Anfrage von Hubertus Zdebel, Drucksache 18/3771

Uranlieferungen für Risiko-Reaktoren aus Gronau: 231 erteilte Ausfuhrgenehmigungen seit 2011

Insgesamt 231 Ausfuhrgenehmigungen für tausende Tonnen angereichertes Uran aus der Uranfabrik in Gronau sind seit 2011 bis Anfang 2016 im Zusammenhang mit Exporten von Spaltmaterial für den Betrieb von Atomkraftwerken vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt worden. Darunter als „Zwischenkunde“ oder vermeintlicher „Endkunde“ alle namhaften Unternehmen zur Herstellung von Brennelementen in den USA, Schweden, Frankreich, China, Korea, Großbritannien oder Spanien. Das geht aus einer Übersicht der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des linken Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel hervor (18/8582, PDF). Laut Angaben des Gronau-Betreibers URENCO (hier WDR) beliefert das Unternehmen auch die maroden Reaktoren Doel und Tihange in Belgien.

Erst vor wenigen Wochen hat die Ärzteorganisation IPPNW in einer Rechts-Studie (PDF) aufgezeigt, dass die Bundesregierung mit Blick auf das Atomgesetz Ausfuhrgenehmigungen an Atomanlagen verweigern kann, wenn von ihnen eine Gefährdung für Leib und Leben von Bundesbürgern ausgeht. Mindestens im Fall von Tihange fordert das Bundesumweltministerium eine Stilllegung, bis weitere Prüfungen ergeben, dass die vorgefundenen Risse im Reaktor keine erhöhten Super-GAU-Gefahren bergen.

„Die Liste der Ausfuhrgenehmigungen zeigt nur ein unvollständiges Bild, macht aber dennoch deutlich, in welch großem Stil die Uranfabrik in Gronau für den weltweiten Betrieb von Atomkraftwerken weiterhin unbegrenzt im Einsatz ist“, kritisiert Zdebel. „An welche AKWs das zu Brennelementen verarbeitete Uran aus Gronau am Ende konkret ausgeliefert wird, geht aus den Daten nicht hervor. Wenn dort als „Endkunde“ eine Brennelementefabrik genannt wird, ist das irreführend. Endkunde sind die Atomkraftwerke, die diese Brennelemente dann zu Atomrisiken und Atommüll verarbeiten. Rund jedes zehnte AKW in der Welt erhält seinen Uran-Brennstoff aus Gronau.“ Zdebel kündigte an, die Bundesregierung zu diesem Thema weiter zu befragen und dabei auch zu klären, warum von der Möglichkeit, Ausfuhrgenehmigungen zu verweigern, kein Gebrauch gemacht wird.

Hinweis: Zusätzlich zu den genannten Informationen des WDR haben Recherchen des Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Bundestag gezeigt, dass der Block 2 von Tihange mit Brennelementen von Westhinghouse aus den USA beliefert wird. Das geht aus einer Information über die „Columbia Plant“ von Westinghouse hervor (siehe hier, PDF) Block 3 in Tihange und Doel 4 werden mit Brennelementen aus Spanien von der „Enusa“ in Kooperation mit Westinghouse beliefert. Tihange 3 wird seit 2009 von dort mit frischem Brennstoff beliefert. Insgesamt 240 Tonnen Uran sollen zwischen 2016 und 2021 an die Reaktoren geliefert werden, teilte das Unternehmen in dieser Meldung mit. Mindestens Teile des dafür nötigen angereicherten Urans dürfte Westinghouse aus Gronau erhalten. Erst vor wenigen Wochen berichtete die Osnabrücker Zeitung, dass die Uranfabrik in Lingen auch den Pannenmeiler im belgischen Doel mit fertigen Brennelementen versorgt. Siehe auch hier:

Urantransporte aus Lingen für marode AKWs in Belgien und Frankreich – Hubertus Zdebel (DIE LINKE) fordert Exportstopp für Brennelemente

Hubertus-Zdbel-Kommission2016-2„Bislang hat die Bundesregierung auch auf Nachfragen von mir im Umweltausschuss immer wieder behauptet, sie könne Atomtransporte mit Uran-Brennstäben von der bundesdeutschen Hersteller-Firma in Lingen zu den maroden AKWs in Doel (Belgien), Fessenheim und Cattenom (Frankreich) nicht untersagen. Das steht im eklatanten Widerspruch zu dem von der Ärzteorganisation IPPNW in Auftrag gegebenen Gutachten, wonach Ausfuhrgenehmigungen für Brennelemente in diese AKWs mit geltendem Recht nicht vereinbar seien und vom insoweit zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nicht erteilt werden dürfen“, erklärt der aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. „Ich fordere die Bundesregierung auf, umgehend die Anordnung eines Exportstopps zu prüfen sowie die weitere Belieferung der Atomkraftwerke in Doel, Fessenheim und Cattenom mit in Deutschland hergestellten Brennelementen zu unterbinden.“

Zdebel weiter: „Der Bund und die Bundesländer haben aufgrund von Sicherheitsbedenken gegenüber Belgien und Frankreich bereits die Stilllegung der grenznahen, maroden Anlagen in Cattenom, Doel und Fessenheim gefordert. Trotz dieser grundlegenden Sicherheitsbedenken untersagt die Bundesregierung die Belieferung dieser Standorte mit Brennelementen aus Lingen bislang nicht, obwohl diese überhaupt erst den Betrieb u.a. der genannten Atomkraftwerke ermöglicht haben und ermöglichen. Die Begründung der Bundesregierung: Sie habe keine Handhabe dagegen.

Wie Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm in dem aktuell vorgelegten Gutachten ausführt, sei zwingende Genehmigungsvoraussetzung für die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung laut Atomgesetz, dass die Verwendung der Kernbrennstoffe nicht die ‚innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland‘ gefährde. Dabei seien grundsätzlich alle aus der Anwendung von Kernenergie resultierenden Risiken zu erfassen. Eine Beschränkung auf eine militärische Perspektive gebe es nicht. Erforderlich sei nach dem Atomgesetz zudem ein Handeln bereits aus Vorsorgegründen und nicht erst zur Gefahrenabwehr. Da objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen würden, dass die Anlagen in Doel, Fessenheim und Cattenom nach dem Atomgesetz nicht mehr betrieben werden dürfen, dürften neue Ausfuhrgenehmigungen vom zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nicht mehr erteilt werden, schlussfolgert Frau Dr. Ziehm in ihrem Gutachten. Bereits erteilte Ausfuhrgenehmigungen könnten bzw. müssten widerrufen werden. Das wiederum bedeute einen Exportstopp für Brennelemente aus Deutschland in die Atomkraftwerke in Doel, Fessenheim und Cattenom.

Über 5 Jahre nach Fukushima und 30 Jahre nach Tschernobyl ist Deutschland nach wie vor von alternden Atomkraftwerken und einer weiterhin aktiven Nuklearindustrie bedroht. Während die verbleibenden acht deutschen Atomkraftwerke bis Ende 2022 abgeschaltet werden sollen, bleibt die nukleare Infrastruktur unangetastet. Sowohl die Brennelementefabrik in Lingen als auch die Urananreicherungsanlage in Gronau, die den Brennstoff anreichert, bevor er zu Brennelementen verarbeitet wird, verfügen weiterhin über eine unbefristete Betriebsgenehmigung. Das ist völlig inakzeptabel. Deshalb fordere ich, dass sowohl die Brennelementefabrik als auch die Urananreicherungsanlage in den Atomausstieg einbezogen werden.“

Das Rechtsgutachen von Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm findet sich unter: https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Exportstopp_Brennelemente_Lingen.pdf

 

Uran-Transporte aus Lingen für marode AKWs können gestoppt werden!

Herstellung von Uran-Brennelementen in Lingen. Hier ein Foto, als die Anlage noch zu Siemens gehörte. Heute ist der französischen Konzern AREVA Eigentümer der Anlage. Foto: Dirk Seifert
Herstellung von Uran-Brennelementen in Lingen. Hier ein Foto aus den 1990er Jahren. Heute ist der französische Konzern AREVA Eigentümer der Anlage. Foto: Dirk Seifert

Atomtransporte mit Uran-Brennstäben von der bundesdeutschen Hersteller-Firma in Lingen zu den maroden AKWs wie in Belgien und Frankreich können aus Sicht der internationalen Ärzte-Organisation IPPNW und zahlreicher andere Organisationen und Initiativen von der Bundesregierung gestoppt werden. Das ergibt sich aus einem heute vorgestellten Rechtsgutachten. Bislang behauptet die Bundesregierung, sie könne die Lieferungen mit Uran-Brennstoff aus deutschen Fabriken nicht untersagen. Nicht nur für die Uranfabrik in Lingen dürfte diese Studie Folgen haben. Auch die Uranfabrik in Gronau, die den Brennstoff anreichert, bevor er zu Brennelementen verarbeitet wird, könnte betroffen sein.

  • Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel reagiert auf die Initiative und Studie von IPPNW und anderen zum Thema „Exportstopp für Brennelemente aus Lingen“: „Erst kürzlich hat die Umweltministerkonferenz gefordert, die Produktion von Brennelementen in den Atomausstieg einzubeziehen. Wenn es eine Option dafür gibt, die Lieferung von Brennelementen an Atomkraftwerke über das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle zu unterbinden, muss die Bundesregierung ‎diesen Weg ernsthaft prüfen.“  Hinweis zum Statement von Umweltminister Stefan Wenzel zu der Aufforderung der Länderumweltminister an die Bundesregierung, die Urananreicherung in Gronau und die Brennelementefabrik in Lingen zu schließen vom Juni 2016: http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/brennelementefertigung-in-lingen-144881.html

Dokumentation:

IPPNW-Presseinformation – Rechtsgutachten zum Export von Brennelementen aus Lingen Bundesregierung muss Brennstofflieferungen in die AKWs Doel, Fessenheim und Cattenom stoppen

22.07.2016 – Trotz grundlegender Sicherheitsbedenken gegen die grenznahen, maroden Atomkraftwerke Cattenom, Fessenheim und Doel untersagt die Bundesregierung die Belieferung dieser Standorte mit Brennelementen aus Lingen bislang nicht. Laut einem Gutachten der Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm, das die Ärzteorganisation IPPNW in Auftrag gegeben hat, dürfen Ausfuhrgenehmigungen für Brennelemente in diese AKWs gemäß § 3  Atomgesetz nicht mehr erteilt werden. Bereits erteilte Genehmigungen können oder müssen sogar widerrufen werden.

Die Brennelemente aus Lingen ermöglichten und ermöglichen den Betrieb u. a. der genannten Atomkraftwerke. Die Bundesregierung und die Bundesländer haben aufgrund von Sicherheitsbedenken gegenüber Belgien und Frankreich bereits die Stilllegung der Anlagen gefordert. “Die weitere Belieferung der Atomkraftwerke in Doel, Fessenheim und Cattenom mit in Deutschland hergestellten Brennelementen ist in hohem Maße widersprüchlich und nicht mit geltendem Recht vereinbar”, erklärt Dr. Angelika Claußen, Vizepräsidentin Europa der IPPNW.

Wie Dr. Ziehm in dem Gutachten ausführt, ist nach § 3 Atomgesetz auch die beabsichtigte Verwendung der zu exportierenden Brennelemente relevant. Zwingende Genehmigungsvoraussetzung sei laut Atomgesetz, dass die Verwendung der Kernbrennstoffe nicht die “innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland”  gefährdet. Dabei würden grundsätzlich alle aus der Anwendung von Kernenergie resultierenden Risiken erfasst. Eine Beschränkung auf eine militärische Perspektive gebe es nicht. Erforderlich sei nach dem Atomgsetz zudem ein Handeln bereits aus Vorsorgegründen und nicht erst zur Gefahrenabwehr. Da objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen würden, dass die Anlagen in Doel, Fessenheim und Cattenom nach dem Atomgesetz nicht mehr betrieben werden dürfen, dürften neue Ausfuhrgenehmigungen vom zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nicht mehr erteilt werden. Bereits erteilte Ausfuhrgenehmigungen könnten bzw. müssten widerrufen werden. “Das wiederum bedeutet einen Exportstopp für Brennelemente aus Deutschland in die Atomkraftwerke in Doel, Fessenheim und Cattenom”, schlussfolgert Dr. Ziehm in ihrem Guachten.

2012 hatte die belgische Regierung beschlossen, dass Doel 1 und Doel 2 im April 2015 stillgelegt werden sollen. Dieser Beschluss wurde im Dezember 2014 widerrufen. Die Laufzeiten von Doel 1 und Doel 2 sollen stattdessen um zehn Jahre bis 2025 verlängert werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Hinblick auf die Laufzeitverlängerung für Doel 1 und Doel 2 wurde nicht durchgeführt. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben deswegen Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. Immer wieder kam es in den Doel-Reaktoren zu Störfällen. Im Oktober 2014 wurde bekannt, dass ein polizeibekannter Dschihadist bis November 2012 für rund drei Jahre im Hochsicherheitsbereich des Atomkraftwerks als Sicherheitstechniker gearbeitet hatte.

Über 5 Jahre nach Fukushima und 30 Jahre nach Tschernobyl ist Deutschland nach wie vor von alternden Atomkraftwerken und einer weiterhin aktiven Nuklearindustrie bedroht. Während die verbleibenden acht deutschen Atomkraftwerke bis Ende 2022 abgeschaltet werden sollen, bleibt die nukleare Infrastruktur unangetastet. Sowohl die Brennelementefabrik in Lingen als auch die Urananreicherungsanlage in Gronau verfügen weiterhin über eine unbefristete Betriebsgenehmigung. Anti-Atomkraft-Initiativen aus Niedersachsen und NRW fordern, dass sowohl die Brennelementefabrik als auch die Urananreicherungsanlage in den Atomausstieg einbezogen werden. Für den 29. Oktober 2016 ist dazu eine überörtliche Demonstration in Lingen geplant, bei der auch grundlegend die sofortige Stilllegung aller Atomkraftwerke und Atomanlagen gefordert wird.

Das Rechtsgutachen finden Sie unter https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Exportstopp_Brennelemente_Lingen.pdf
Weitere Informationen zur Demonstration unter www.lingen-demo.de und zur Lingen-Resolution http://bbu-online.de/AK%20Energie/Aktuelles%20AK%20Energie/Lingen-Resolution.pdf

Kontakt: Angelika Wilmen, Pressesprecherin Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung, Email: wilmen@ippnw.de, www.ippnw.de

HerausgeberInnen dieser Pressemitteilung
: Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) e.V., Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V., Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen (LBU), AntiAtomBonn, Arbeitskreis Umwelt Schüttorf, Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau, Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen, Grohnde-Kampage, Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad, SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster, AntiAtomEuskirchen, Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie, Nucléaire Stop Kernenergie (Belgien), Elternverein Restrisiko Emsland, Landesarbeitskreis Atom des BUND NRW,
Enschede voor Vrede, Stichting Vredes en Duurzaamheidsactiviteiten Netwerkstad (Vedan), Documentatieen onderzoekscentrum kernenergie (Laka), Amsterdam

Atomausstiegs-Debatte am Freitag im Bundestag

Bundestagsdebatte zum Atomausstieg am Freitag, 29. April. Vor dem Hintergrund des 30. Jahrestages der Katastrophe von Tschernobyl ist u.a. ein Antrag von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Risiko-Reaktoren abschalten – Atomausstieg in Europa beschleunigen“ auf der Tagesordnung. Außerdem gibt es Anträge der Bundesregierung und der Grünen zum Thema.

Auf der Homepage der Fraktion werden die LINKEN-Themen dieser Parlaments-Woche angekündigt. Zum Antrag „Risiko-Reaktoren abschalten“ heißt es dort: „Die Atomkatastrophen von Fukushima und Tschernobyl und die aktuell bekannt gewordenen Sicherheitsmängel bei Reaktoren in Frankreich (Fessenheim, Cattenom) und Belgien (Tihange, Doel) mahnen, den Atomausstieg in Deutschland zu forcieren und auch in Europa voranzubringen. Die Atomgefahren machen nicht an Grenzen halt. Auf EU-Ebene muss der bisherige Atom-Fördervertrag EURATOM abgeschafft und eine Förderung der Energiewende mit Erneuerbaren und Energieeinsparung durchgesetzt werden.

  • TOP 24.b) Antrag: „Risiko-Reaktoren abschalten – Atomausstieg in Europa beschleunigen“, Drs. 18/7875

Auf der Homepage des Bundestages werden in einer Übersicht die Debattenthemen angekündigt und dort auch neben dem Antrag der LINKEN die weiteren Anträge der großen Koalition und der Grünen angesprochen: „Risiken der Atomkraft: Das Thema Atomkraft steht ab 9 Uhr auf der Tagesordnung. Den Abgeordneten liegt ein Antrag der Koalitionsfraktionen vor mit dem Titel: „Tschernobyl und Fukushima mahnen – Verantwortungsbewusster Umgang mit den Risiken der Atomkraft und weitere Unterstützung der durch die Reaktorkatastrophen betroffenen Menschen“. Im Anschluss an die einstündige Debatte stimmen die Parlamentarier über einen Antrag der Linksfraktion (18/7875) ab, in dem gefordert wird, „Risiko-Reaktoren“ unter anderem in Frankreich und Belgien schnellstmöglich abzuschalten. Ebenfalls abgestimmt wird über zwei Anträge der Grünen, 30 Jahre nach Tschernobyl und fünf Jahre nach Fukushima den Atomausstieg konsequent durchzusetzen (18/7656) und das französische Atomkraftwerk Cattenom sofort abzuschalten (18/7668).

×