Tihange – Gronau – Lingen: Beauftragtes BMUB-Gutachten zur Stilllegung soll in dieser Legislatur folgenlos bleiben

Wie lassen sich die Uranfabriken in Gronau und Lingen rechtssicher abschalten? Massiver Druck hat inzwischen dazu geführt, dass das Bundesumweltministerium ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hat, mit dem diese Frage geklärt werden soll. Auf Initiative von Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) war das Thema am Mittwoch im Umweltausschuss. Fazit: Das Gutachten liegt Ende Juni vor – eine Umsetzung noch in dieser Legislatur wird aber nicht erfolgen.

Nach der Sitzung des Umweltausschusses stellte Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE fest: “Marode AKWs wie in Tihange bleiben am Netz und deutsche Uranfabriken liefern dafür den Brennstoff. Ein schwerer Unfall in Tihange hätte auch für große Teile von NRW verheerende Folgen. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Zwar ist das Bundesumweltministerium aufgrund des wachsenden Drucks inzwischen etwas in die Gänge gekommen, aber konkrete Maßnahmen, den Nachschub für die Brennstoffversorgung aus Deutschland zu unterbinden und den unbefristeten Betrieb der deutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen endlich zu beenden, gibt es immer noch nicht. Auch das macht klar, wie wichtig solche Aktionen wie die Menschenkette am 25. Juni ist.”

Seit Monaten wächst der Druck auf die Bundesregierung, die deutsche Unterstützung bei der Uran-Brennstoffversorgung solch maroder Atomreaktoren wie in Tihange oder Fessenheim endlich zu beenden. Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE haben einen entsprechenden Antrag im Bundestag eingebracht. Die IPPNW zeigte rechtliche Möglichkeiten auf, die Genehemigungen für Ausfuhren von Uran-Brennstoff zu verhindern. Greenpeace legte mit einer rechtlichen Stellungnahme nach, wie die verantwortlichen Uranfabriken in Gronau und Lingen endgültig stillgelegt werden könnten.

Über den Umweltausschuss hatte Hubertus Zdebel umgehend eine Stellungnahme zu den Vorschlägen von Greenpeace-Anwalt Ulrich Wollenteit vom BMUB angefordert (siehe dazu den Link oben). Doch eine Bewertung mochte das BMUB auch in der Umweltausschusssitzung am gestrigen 31. Mai nicht abgeben. Das Ministerium wolle nun das Ergebnis des bei den Anwälten Prof. Dr. Wolfgang Ewer und Dr. Sabine Konrad in Auftrag gegebenen Gutachtens abwarten. Ende Juni soll es vorliegen. Nachfragen von Zdebel machten aber klar: Eine Änderung des Atomgesetzes werde es aber nicht mehr in dieser Legislaturperiode geben.

Das vom BMUB in Auftrag gegebene Gutachten hat die folgende Fragestellung: „Ist eine rechtssichere Beendigung des Betriebs der Urananreicherungsanlage in Gronau sowie der Brennelementefertigung durch den Bundesgesetzgeber im Einklang mit dem Verfassungsrecht, mit dem Völkerrecht und mit dem Europarecht und unter vertretbaren schiedsverfahrensrechtlichen Risiken möglich?“

Dse4Zdebel

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