Uranlieferungen für marode Reaktoren: Umweltausschuss lehnt Exportverbot ab
Ein Exportverbot für Uranlieferungen zum Betrieb von maroden Atomkraftwerken in Belgien, Frankreich und der Schweiz wird es vorerst nicht geben. Die Vertreter der Regierungsfraktionen lehnten am Mittwoch die Initiative von Grünen und LINKS-Fraktion ab, die Ausfuhrgenehmigungen für derartige Brennstofflieferungen in Reaktoren wie Tihange, Doel oder Cattenom künftig zu verweigern.
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Schon seit längerem engagieren sich die LINKE und die Grünen im Bundestag für ein solches Ausfuhrverbot. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mehrere Anfragen von Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE und jetzt der Antrag der Grünen-Fraktion (PDF) haben zum Ziel, dass die Bundesregierung es nicht nur bei Worten belässt, sondern endlich auch Taten erfolgen. Zuvor hatte die internationale Ärzteorganisation IPPNW in einem Rechtsgutachten aufgezeigt, dass ein Ausfuhrstopp über das Atomgesetz möglich ist.
Zdebel: „Deutsche Uranfabriken dürfen nicht dafür sorgen, dass marode Atommeiler jenseits der Grenze betrieben werden. Ein solcher Atomausstieg ist nicht glaubhaft und hier gilt es zu handeln. Als eine erste Maßnahme ist es richtig, mindestens diejenigen Lieferungen in die Anlagen zu unterbinden, die ganz offenkundig besonders riskant sind. Darüber hinaus müssen aber endlich auch die Uranfabriken in Gronau und Lingen unter das Dach des Atomausstiegs und ihr Betrieb beendet werden.
Wir brauchen endlich in Deutschland auch eine Politik, die den Anspruch erhebt, den Atomausstieg auch in Europa voranzubringen. Atomkraftwerke in Deutschland für gefährlich zu erklären und abzuschalten, aber den Betrieb rund um unsere Grenzen achselzuckend hinzunehmen oder gar indirekt über z.B. Euratom zu fördern ist im wahrsten Sinne ein brandgefährliches Spiel mit dem atomaren Super-GAU. Und die radioaktiven Wolken werden nicht an den Grenzen halt machen.“
In einem Gutachten für die Ärzteorganisation IPPNW kommt die Anwältin Cornelia Ziehm zu der Aussage, dass diese Ausfuhrgenehmigungen mit Blick auf das Atomgesetz zu verweigert sind, wenn mit der Ausfuhr eine Gefährdung für die Bundesrepublik daraus folge. Dies wäre mit dem Einsatz von Brennstoff in auch vom BMUB als unsicher kritisierten Reaktoren in Belgien der Fall.
Ziehm schreibt: „Zwingende Genehmigungsvoraussetzung ist es nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 Atomgesetz, dass die auszuführenden Kernbrennstoffe nicht in einer die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdenden Weise verwendet werden. Dabei werden grundsätzlich alle aus der „Anwendung von Kernenergie“ resultierenden Risiken erfasst. Eine Beschränkung auf eine militärische Perspektive gibt es nicht. Etwas anderes wäre auch mit den Zwecksetzungen des § 1 Atomgesetz, an denen § 3 Abs. 3 Nr. 2 Atomgesetz ausgerichtet ist, nicht vereinbar“ (vgl. Dr. Cornelia Ziehm, 2016: „Anordnung eines Exportstopps für Brennelemente aus der Brennelementefabrik Lingen in die Atomkraftwerke Doel (Belgien), Fessenheim und Cattenom (beide Frankreich)“, S. 1).
Mit dem Hinweis auf die „militärische Perspektive“ ist gemeint, dass das BMUB die Auffassung vertritt, dass diese Regelung im ATG nur im Sinne der militärischen Risiken der Weiterverbreitung von Uran gemeint ist, nicht aber im Sinne „Schutz der Bevölkerung“. Eine Auffassung, der die Anwältin Ziehm auch in einer zweiten Stellungnahme nachhaltig widersprochen hat.