AKWs stilllegen – Vattenfalls AKW Brunsbüttel auf dem Weg zum Rückbau – und einige Probleme dabei

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Castor-Behälter im AKW Brunsbüttel. Foto: Vattenfall

In Sachen Rückbau des Vattenfall-AKW Brunsbüttel ist gestern ein weiterer Verfahrensschritt im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren über die Bühne gegangen. Auf dem Scoping-Termin wurde über den Umfang der Untersuchungsthemen für die Umweltverträglichkeitsprüfung (Info der Atomaufsicht Schleswig-Holstein) beraten. Vattenfall will den nach Fukushima endgültig abgeschalteten Atomreaktor zurückbauen. Um das auf den Weg zu bringen, ist der Stilllegungsantrag im Oktober 2012 gestellt worden. Rund ein Jahr danach hatte Vattenfall einen Sicherheitsbericht (siehe unten) vorgelegt, der auf dem Scoping-Termin als Grundlage für die weitere Vorgehensweise diente. Einen Pressebericht über den Termin gibt es hier.

Vattenfall erklärte auf dem Termin u.a., dass noch nicht entschieden sei, ob für den Rückbau eine neue Lagerhalle für die leicht- und mittelaktiven Atomabfälle auf dem Reaktorgelände gebaut werden müsse. Allerdings sei das eher die wahrscheinliche Variante, da derzeit nicht absehbar sei, wann das für diese Abfälle geplante Endlager im Schacht Konrad zur Verfügung stehe.

Probleme könnte es beim Rückbau auch noch mit den hochradioaktiven Abfällen in Form der abgebrannten Brennelemente geben. Nicht nur, dass es ein Endlager für diese Abfälle bis heute nicht gibt. Noch immer gibt es keine ausreichende Anzahl von Castor-Behältern, um die Brennelemente aus dem Reaktor zu entfernen. Schwieriger aber: Das OVG Schleswig urteilte jüngst, dass der Sicherheitsnachweis für das Atommüll-Zwischenlager am Standort nicht erbracht sei und hatte die Genehmigung für den Betrieb des Lagers aufgehoben. Nur durch das Einlegen von Rechtsmitteln ist das Urteil derzeit noch nicht verbindlich.

Siehe dazu: Still und Leise: Einsprüche gegen das Urteil des OVG Schleswig in Sachen Atommülllager Brunsbüttel sind erhoben

Trotz der vom OVG festgestellten fehlenden Sicherheitsprüfungen, hat die zuständige Atomaufsichtsbehörde in Kiel bereits erklärt, was passiert, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Nämlich fast nichts. Auf der Homepage des zuständigen grünen Ministers Robert Habeck ist zu lesen:

„Was täte die Atomaufsicht, wenn die Genehmigung für das Zwischenlager rechtskräftig aufgehoben würde?

Mit einer atomaufsichtlichen Anordnung würde das Land eine vorläufige Regelung treffen. Damit wäre sichergestellt, dass bei der Lagerung die mit der ursprünglich erteilten Genehmigung vorgeschriebenen Schutzstandards und Aufbewahrungsmodalitäten weiterhin wirksam bleiben. Somit wäre für einen Übergangszeitraum ein rechtssicherer Zustand geschaffen. Entscheidend dabei ist, dass die Castoren im Standortzwischenlager Brunsbüttel bleiben müssen. Denn unabhängig davon, ob das aktuelle OVG-Urteil rechtskräftig wird oder nicht, gibt es für die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe aktuell jedenfalls keine geeignetere Lagerstätte als das Standort-Zwischenlager. In diesem Zusammenhang ist nochmals zu betonen, dass das Urteil des OVG keine Aussage dazu trifft, dass das Standortzwischenlager Brunsbüttel nicht sicher ist. Das Urteil trifft die Aussage, dass das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde nicht ausreichend ermittelt hat, welchen Einwirkungen das Standortzwischenlager Brunsbüttel standhalten kann.“

Es gibt also keinen Sicherheitsnachweis und damit ist zumindest unklar, ob das Lager als wahrscheinlich anzusehenden Unfällen „begegnen“ kann, aber das macht aus Sicht der Atomaufsicht nichts. Weil es schlicht keine andere Möglichkeit der Aufbewahrung gibt, bleibt es eben, wie es ist. Das nannten auch die Grünen vor noch nicht allzu langer Zeit Entsorgungs-Notstand.

Und es dürfte sicherlich spannend werden, ob es zulässig wäre, neue Castor-Behälter – wenn sie denn endlich zur Verfügung stünden – angesichts dieser fragwürdigen Rechtslage einzulagern.

Weitere Informationen:

Zu den Sicherheitsproblemen im Schacht Konrad:

Zur Stilllegung des AKW Brunsbüttel auf dieser Seite:

Dirk Seifert

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