Vattenfall und das AKW Brunsbüttel: Neue Genehmigung für Castor-Zwischenlager beantragt
Vattenfall hat heute für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel einen neuen Genehmigungsantrag beim Bundesamt für Strahlenschutz auf den Weg gebracht. Im Januar hatte das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig bestätigt, nach dem die erste Genehmigung rechtswidrig erteilt worden war. Seitdem lagern die neun Castorbehälter nur noch auf Basis einer Duldung durch die Landesregierung in Kiel. Das Ministerium teilt mit, dass der jetzt von Vattenfall gestellte neue Antrag nicht die Aufnahme von Castoren aus der Wiederaufarbeitung beinhalte. Einige der insgesamt 26 Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus der Aufarbeitung in Sellafield (GB) waren für eine Zwischenlagerung in Brunsbüttel in der Diskussion.
Der NDR berichtet hier über den Antrag. Vattenfall hat dazu eine Pressemeldung veröffentlicht, die unten vollständig dokumentiert ist. Wie es aus Sicht von Vattenfall zur Aufhebung der Genehmigung kam, erklärt das Unternehmen hier.
Die Kieler Atomaufsicht und ihr grüner Minister Robert Habeck reagierte mit einer PM. Darin heißt es: „Seit dem Verlust der Genehmigung duldet die Atomaufsicht des Landes die Lagerung der neun Castorbehälter im Zwischenlager per befristeter Anordnung, damit kein rechtloser Raum besteht. Das ist aber kein Dauerzustand. Zwischenlager müssen mit rechtssicheren Genehmigungen betrieben werden. Insofern entspricht der Schritt Vattenfalls den rechtlichen Erfordernissen.
“ Die Duldung ist bis 2018 befristet und gilt nicht für weitere Brennelemente aus dem Reaktordruckbehälter.“
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Der Minister betonte: „Ich erwarte, dass im Genehmigungsverfahren des BfS allen Anforderungen, die das Oberverwaltungsgerichts formuliert hat, Rechnung getragen wird. Das gilt insbesondere für den Sicherheitsnachweis für den A 380 und panzerbrechende Waffen.
“ Das Oberverwaltungsgericht hatte 2013 unter anderem bemängelt, dass die vom BfS erteilte Genehmigung wegen Ermittlungs- und Bewertungsdefiziten in Bezug auf den Schutz des Standortzwischenlagers vor Terroreinwirkungen rechtswidrig war. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Gerichtsentscheidung Anfang 2015.“
Das Oberverwaltungsgericht hatte die Genehmigung aufgehoben, weil nach Auffassung der Richter zahlreiche Sicherheitsnachweise nicht ausreichend oder gar falsch erbracht worden wären. Auch stellte das Gericht höhere Schutzanforderungen für die betroffene Bevölkerung. Im Zentrum stehen dabei Auseinandersetzungen um den Geheimschutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, kurz SEWD.
Immer mehr Maßnahmen zum Schutz von Terroranschlägen finden im Bereich dieses Geheimschutzes statt und werden so der Überprüfung selbst durch Gerichte entzogen.
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In der PM nimmt Habeck auch zu dem Zusammenhang mit dem Rückbau des AKW Brunsbüttel Stellung. Ohne neue Genehmigung darf Vattenfall derzeit keine Castorbehälter mit den hochradioaktiven Brennelementen aus dem Reaktorgebäude in das Zwischenlager stellen. Das könnte zu Verzögerungen führen. Allerdings: Noch ist der Rückbau nicht genehmigt und es hat zahlreiche Proteste gegen den Umgang des Ministeriums mit dem Verfahren gegeben.
Seitens der Atomaufsicht in Kiel heißt es: „Nach Einschätzung der Atomaufsicht ist es aufgrund der weggefallenen Genehmigung nicht auszuschließen, dass sich der Rückbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel im Vergleich zu den bisherigen Planungen des Betreibers verzögert. Der Abbau kann erst beginnen, wenn die 517 Brennelemente aus dem Reaktordruckbehälter entfernt und zwischengelagert sind. Das ist aber nur in einem genehmigten Zwischenlager möglich. „Ein zügiges Verfahren für eine neue Genehmigung ist daher von hoher Bedeutung
„, sagte Habeck.“
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Unklar bleibt auch, wie es mit der Rücknahme des Atommülls aus den Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague und Sellafield weiter geht. Schleswig-Holstein hatte angeboten, einen Teil der Behälter aus Sellafield in das Castor-Lager in Brunsbüttel aufzunehmen. Dazu wäre aber eine weitere Genehmigung erforderlich, denn bislang dürfen die Castor-Lager ausschließlich für den Atommüll vor Ort genutzt werden.
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Die Atomaufsicht weiter: „Vermutlich wäre es mit geringerem Zeitaufwand verbunden, den Kernbrennstoff aus Brunsbüttel im Zwischenlager in Brokdorf aufbewahren zu lassen. Das würde voraussetzen, dass die e.on-Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brokdorf beim Bundesamt für Strahlenschutz einen entsprechenden Antrag stellt. Diese Entscheidung liegt aber einzig und allein beim Betreiber. Erschwert werde ein solches Vorgehen auch, weil auf Bundesebene die Frage der Zwischenlagerung von Castoren aus der Wiederaufbereitung nach wie vor nicht gelöst sei, sagte Habeck. „Jetzt haben wir fast ein ganzes Jahr verloren. Das ist ärgerlich.“ Nach einem Konzept des Bundesumweltministeriums soll ein Teil der WAA-Castoren nach Brokdorf, wie die Pläne aber umgesetzt werden, ist aber offen. „Hier muss es endlich Klarheit geben
„, forderte der schleswig-holsteinische Umweltminister.“
Dokumentation
Vattenfall stellt Antrag auf Neugenehmigung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel
Vattenfall hat heute (16.11.2015) für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel einen Antrag auf Neugenehmigung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Strahlenschutz, eingereicht. „Wir wollen beim Standort-Zwischenlager den rechtmäßigen Zustand wiederherstellen. Der Antrag ist für uns auch deshalb wichtig, weil wir den Rückbau des Kernkraftwerks zügig vorantreiben wollen und dafür das Zwischenlager benötigen“, so Pieter Wasmuth, Geschäftsführer der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH. Anfang dieses Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht die Aufhebung der Aufbewahrungsgenehmigung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel endgültig bestätigt. „Wichtig ist dabei, dass beide Gerichte – weder das Oberverwaltungsgericht Schleswig noch das Bundesverwaltungsgericht – nicht über eine tatsächlich unzureichende Sicherheit des Zwischenlagers befunden haben“, so Pieter Wasmuth weiter. „Sie beanstandeten Mängel im Genehmigungsverfahren.“
Vattenfall wird in den kommenden Monaten die erforderlichen Genehmigungsunterlagen erstellen und beim Bundesamt für Strahlenschutz einreichen. Der Antrag auf Neugenehmigung umfasst nicht die Lagerung von Castorbehältern aus der Wiederaufbereitung.
Zum Standort-Zwischenlager Brunsbüttel
Mit der Novelle des Atomgesetzes im Jahr 2002 wurden die Betreiber von Kernkraftwerken verpflichtet, an den jeweiligen Kraftwerksstandorten Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente aus dem Kraftwerksbetrieb zu errichten. Deutschlandweit wurden in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt 12 sogenannte standortnahe Zwischenlager in Betrieb genommen.
Das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel wurde im Jahr 2003 vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt. 2006 wurde das Lager in Betrieb genommen. Als Konsequenz auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom Januar 2015 hat das für die Atomaufsicht zuständige Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eine atomrechtliche Anordnung getroffen, mit der die Lagerung des Kernbrennstoffs im Zwischenlager Brunsbüttel bis Anfang 2018 vom Land Schleswig-Holstein vorgegeben wird.