Ärtzeorganisation warnt: Unzureichender Katastrophenschutz im Falle eines Atomkraftwerksunfalls mit atomaren Freisetzungen

03122012-akw-grohnde-97.jpgDie Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) informiert über die Probleme mit dem mangelhaften Katastrophenschutz im Falle eines schweren Atomunfalls und schreibt: „Die Innenminister der Länder wollten auf ihrer Herbsttagung vom 5. – 7. Dezember 2012 Konsequenzen aus einer Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz vom April 2012 bezüglich des Katastrophenschutzes im Falle eines schweren Atomunfalls ziehen.

Dem Vernehmen nach ist aber bis auf die Bildung von Arbeitsgruppen und der Einholung von Gutachten nichts geschehen. Ein Schreiben der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW an die zuständigen Ministerien blieb bisher unbeantwortet. Siehe:
http://www.ippnw.de/presse/presse-2012/artikel/294f88c291/innenminister-tatenlos-und-katastrop.html

Angesichts der fortgesetzten Untätigkeit und der fehlenden dringlichen Anpassungen des Katastrophenschutzes wandten sich Dr. med. Angelika Claußen und Reinhold Thiel im Namen des IPPNW-Vorstandes heute erneut schriftlich an die Innenminister bzw. Staatsminister der 16 Bundesländer.

Bitte nehmen Sie hier eines der gleichlautendenden Schreiben an die Minister vom 30. Januar 2013 zur Kenntnis:
http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Dokumente/Atomenergie/Katastrophenschutz/2013-01-30_Katastrophenschutz_Atomunfall_Innenministerium_Baden-Wuerttemberg.pdf“

Risiko Rückbau Atomkraftwerk Lingen 1 – jetzt Einwendung unterschreiben!

Radioaktiv-09.jpgDas seit Jahrzehnten stillgelegte AKW Lingen 1 soll zurück gebaut werden. Das Genehmigungsverfahren dazu ist seit längerem im Gange. Jetzt liegen die Unterlagen öffentlich aus. Hier der Download für eine Einwendung gegen die Planungen der Betreiber für Lingen 1 (PDF). Den Einwendungstext finden sie auch unten! Der Einspruch muss bis zum 12.02.2013 beim zuständigen Ministerium eingereicht werden. Was passiert mit dem ganzen Atommüll beim Rückbau? Lesen sie hier: Atommüll und Ausstieg: Alles hängt an Konrad?

In einer PM hat das Umweltministerium in Niedersachsen im Dezember mitgeteilt: „Im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren zum Abbau des Kernkraftwerks Lingen, in dem auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, leitet das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz nun die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den §§ 4 bis 7 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) ein. Interessierte können den Antrag und die auszulegenden Unterlagen − Sicherheitsbericht, Umweltverträglichkeitsuntersuchung und Kurzbeschreibung − vom 13.12.2012 bis 12.02.2013 im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, sowie im Dienstgebäude der Stadt Lingen, Bürgerbüro, Neue Straße 5, 49808 Lingen (Ems), einsehen.

Einwendungen gegen den Antrag können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Genehmigungsbehörde oder bei der Stadt Lingen (Ems) vorgebracht und dann zu einem späteren Zeitpunkt mündlich erörtert werden. Die ausführliche Bekanntmachung ist am heutigen Mittwoch, 05. Dezember 2012, im Niedersächsischen Ministerialblatt und in den regionalen Tageszeitungen veröffentlicht.
Das Kernkraftwerk Lingen war von 1968 bis 1977 in Betrieb. Nach der Stilllegung wurde es mit atomrechtlichem Genehmigungsbescheid vom November 1985 in den Sicheren Einschluss überführt; Nebengebäude (z. B. das Maschinenhaus) wurden bereits aus der atomrechtlichen Aufsicht entlassen und abgebaut bzw. werden anderweitig genutzt. Der Betreiber RWE hat den Antrag für den Rückbau im Dezember 2008 gestellt. Der Abbau der verbliebenen Anlage soll in drei Teilprojekten − die ersten beiden auf Grundlage atomrechtlicher Genehmigungen − erfolgen; das dritte Teilprojekt beinhaltet den konventionellen Gebäudeabriss. Das Gesamtvorhaben ist in den ausliegenden Unterlagen beschrieben.“

Gegen die Planungen kann Einspruch erhoben werden, damit über die Sicherheitsrisiken im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung diskutiert werden muss:

Hiermit erhebe ich Einspruch gegen den Rückbau des AKW Lingen 1!

Die Sicherheitsmaßnahmen beim Rückbau des AKW Lingen 1 sind vorrangig an einer möglichst geringen radioaktiven Belastung der Umgebung auszurichten. Es gibt derzeit jedoch kein plausibles Entsorgungskon­zept und es ist zu befürchten, dass kontaminierte Materialien unsachgemäß „entsorgt“ werden. Weiterhin ist zu befürchten, dass radioaktive Stoffe beim Rückbau des AKW mit der Luft verbreitet werden können. In beiden Fällen bin ich gefährdet. Grundsätzlich fordere ich die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen.

Sammeleinwendung zum Rückbau des AKW Lingen 1 zum download und ausdrucken (PDF).

 

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