SPD-Senat und Vattenfall: Umweltbehörde machte vor dem Volksentscheid die Wegerechte frei für Vattenfall

Vattenfall - von der Umweltbehörde bislang bevorzugt. Foto: Dirk Seifert
Vattenfall – von der Umweltbehörde bislang bevorzugt. Foto: Dirk Seifert

Spiegel online berichtet über Vattenfall, die Netze und die Politik des Hamburger Senats: „Die Bürger stimmten für den Rückkauf durch die Stadt – doch das lukrative Fernwärmenetz in Hamburg könnte nach SPIEGEL-Informationen noch viele Jahre fast komplett von Vattenfall betrieben werden. Grund sind Zugeständnisse des SPD-Senats an den Konzern – sie verstoßen wohl gegen geltendes Recht.“ Die Vorwürfe richten sich offenbar gegen die Hamburger Umweltbehörde und die Senatorin Jutta Blankau.

Nach der Regierungsübernahme durch die SPD Mitte 2011 ist die ehemalige Chefin der IG Metall Küste in ihr neues Amt gekommen. Der Spiegel berichtet jetzt: „Im Jahr 2011 gewährte der Senat dem Konzern das Recht, von 2015 bis 2034 öffentlichen Grund und öffentliche Wege für Errichtung, Betrieb und Unterhaltung des Fernwärmenetzes zu nutzen.“ Damit hätte Vattenfall einen deutlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Bewerbern bekommen. Der Spiegel schreibt: „Merkwürdig ist, wie Vattenfall an diese Konzession kam, die dem Konzern das Netz de facto bis 2034 sichert: ohne Ausschreibung oder ein anderes förmliches Vergabeverfahren.“

Eine solche Ausschreibung sei „nicht zwingend vorgeschrieben“ gewesen – aber offenbar möglich. Doch die Behördenleitung entschied sich für den kurzen Dienstweg, immerhin war man bei der SPD bereits auf dem Weg, die von dem Bündnis Unser Hamburg – Unser Netz angestrebte vollständige Rekommunalisierung durch eine Minderheitsbeteiligung an den Vattenfall-Netzgesellschaften zu blockieren. Dem Spiegel zufolge muss es sowohl innerhalb der Behörde als auch von beteiligten Anwälten massive Bedenken gegen das Vorgehen der Behördenleitung gegeben haben. Doch laut Spiegel erteilte die Behördenleitung am 20. Oktober 2011 die Zustimmung zu diesem Wegerechts-Deal, obwohl dieser nach europäischem Recht möglicherweise rechtswidrig wäre.

Der Spiegel bilanziert: „Dieser Vattenfall-Linie bleibt die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt auch nach dem (erfolgreichen) Volksentscheid treu. Eine Sprecherin erklärte auf Anfrage, „ein Sondernutzungsvertrag“ sei „keine Dienstleistungskonzession“. Deshalb brauche man auch kein „transparentes Verfahren“.“

Es wird sich nun bei der Umsetzung des Volksentscheids zeigen müssen, welche Bedeutung dieser Deal der Umweltbehörde mit Vattenfall haben wird. Nach dem Volksentscheid werden nun die Energienetze für Strom und Fernwärme von Vattenfall und das Gasnetz von E.on zu 100 Prozent in öffentliches Eigentum überführt. Siehe: Volksentscheid Hamburg: Rahmen für Zusammenarbeit abgesteckt – auch Arbeitnehmer-Vertreter werden beteiligt

Die neben dem Finanzsenator zuständige Umweltsenatorin fällt seit Monaten vor allem dadurch auf, dass ihr Haus erstaunlich still bei der Debatte zum Volksentscheid war. Öffentlich war aus dem Hause Blankau kaum etwas zu hören. Auch Veranstaltungen zum Thema mit ihr waren eher die Ausnahme. Als der Volksentscheid von den Initiativen am letzten Sonntag gewonnen war und also die SPD und ihr Senat die Auseinandersetzung verloren hatte, sagte Jutta Blankau laut Abendblatt: “Ein Rückschlag für den Hamburger Senat ist das nicht”… “Es sei klar gewesen, dass es in dieser Frage zwei deutlich abweichende Auffassungen in der Stadt gebe – es hätte daher auch knapp anders ausgehen können.” Aha! Schlacht verloren, alles läuft anders, als die SPD und der von ihr allein gestellte Senat es wollten, aber kein Rückschlag. Ok!

Siehe auch: Volksentscheid Energienetze Hamburg: Vattenfall wird Votum ignorieren

 

Dirk Seifert

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