Bundesgerichtshof urteilt zur Rekommunalisierung von Energienetzen.

Strommast-HetlinerSchanze0015Der Bundesgerichtshof hat in Sachen Kommunen und Energienetze geurteilt. Darin wird betont, dass Kommunen eine diskriminierungsfreie Ausschreibung der Konzessionen für die Energienetze vornehmen müssen, auch wenn sie selbst das Netz künftig betreiben wollen. Angesichts zahlreicher Verfahren zur Rekommunalisierung von Energienetzen, ist das Urteil für die weiteren Verfahren von großer Bedeutung.

Attac Hamburg hatte noch vor wenigen Tagen in einer Erklärung die Ausschreibung der Konzessionen für die Rekommunalisierung nach dem Volksentscheid “Unser Hamburg – Unser Netz” kritisiert und geschrieben: “Ausschreibung der Netze widerspricht dem Volksentscheid. Senat und Bürgerschaft haben den Auftrag, den Beschluss der Bevölkerung ohne Umwege umzusetzen.”(PDF, der Text steht bislang nicht auf der Seite von Attac Hamburg). Nach dem erfolgreichen Volksentscheid vom 22. September muss die Stadt Hamburg nun die bislang von E.on und Vattenfall betriebenen Energienetze für Gas, Strom und Wärme zu 100 Prozent in die öffentliche Hand überführen.

Zu den Reaktionen der betroffenen Gemeinden siehe hier und hier.

Mehr zu dem Urteil des BGH ist auf der Homepage der Kanzlei “Becker, Büttner und Held” nachzulesen und natürlich auch bei den Klimarettern.

Dort ist zu erfahren: “Eine Erschwerung für die Rekommunalisierung durch Städte und Gemeinden sehen die beiden Experten Kurt Berlo und Oliver Wagner vom Wuppertal-Institut nach dem Urteil nicht. Im Gegenteil: “Kommunale Unternehmen haben ungeachtet dieses BGH-Urteils gute Argumente und weiter aussichtsreiche Möglichkeiten, sich in einem wettbewerbsrechtlich konformen Verfahren durchzusetzen”, sagen die Experten auf Nachfrage von klimaretter.info.”

Dirk Seifert

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