Hochradioaktiver Atommüll aus Jülich spaltet auch in den USA: Gouverneurin gegen Atomtransporte

Hier im AVR in Jülich ist der Atommüll erzeugt worden, dessen Lagerung heute nicht gesichert ist. Foto: Betreiber
Hier im AVR in Jülich ist der Atommüll erzeugt worden, dessen Lagerung heute nicht gesichert ist. Foto: Betreiber

Nicht nur in Deutschland gibt es Streit über einen möglichen Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA. Die Gouverneurin des betroffenen Bundesstaats South Carolina lehnt die Einfuhr von deutschem Atommüll ab. Das teilt der Deutschlandfunk heute mit. Und der WDR meldete vor wenigen Tagen, dass es auch von AnwohnerInnen an der us-amerikanischen Anlage, der Savannah River Site, Ärger gibt (siehe unten). In Jülich lagern 152 hochradioaktive Castor-Behälter unter sicherheitstechnisch fragwürdigen Bedingungen. Daher hatte Anfang Juli das zuständige Wirtschaftsministerium als Atomaufsicht angeordnet, dass die Jülich-Betreiber ein Konzept zur Räumung des Lagers vorlegen sollen. Doch wohin mit der hochradioaktiven Hinterlassenschaft?

Eine der möglichen Alternativen soll der Export in die USA sein. Bereits seit rund zwei Jahren wird zwischen Bundesregierung, der Landesregierung in NRW einerseits und den zuständigen Stellen in den USA darüber verhandelt, die hochradioaktiven Brennelemente-Kugeln aus dem Reaktor AVR zur Wiederaufarbeitung in die Atomschmiede Savannah River Site zu verschiffen.

Der Deutschlandfunk berichtet über die Auseinandersetzungen in den USA heute auf seiner Homepage folgendermaßen: „Die Wiederaufbereitung von deutschem Atommüll in den USA ist weiter umstritten. US-Energieminister Moniz bekräftigte beim Besuch einer Anlage im US-Bundesstaat South Carolina das Angebot, mehr als 150 Castor-Behälter aus dem nordrhein-westfälischen Forschungsreaktor Jülich aufzunehmen. Eine abschließende Entscheidung sei aber noch nicht gefallen. Die Gouverneurin des Bundesstaates, Haley, betonte dagegen, man wolle keinen deutschen Atommüll, solange es kein Endlager für die eigenen Nuklear-Abfälle gebe. Die nordrhein-westfälische Atomaufsicht hatte Anfang des Monats verfügt, dass die Castor-Behälter wegen nicht nachgewiesener Erdbeben-Sicherheit aus Jülich entfernt werden müssen. Die Brennelemente stammen ursprünglich aus den USA.“

Und letzte Woche berichtete der WDR, dass auch die AnwohnerInnen rund um die Savannah River Site den Atommüll aus Deutschland nicht sonderlich schätzen: „Der Atommüll in Jülich sorgt weiter für Ärger. Nachdem das NRW- Wirtschaftsministerium angeordnet hat, das Zwischenlager zu räumen, wird jetzt mit dem US-Energieministerium über den Rücktransport der Brennelementkugeln nach South-Carolina verhandelt. Aber dort gibt es Widerstand. Die Anwohner der nationalen Forschungsanlage Savannah River Site werfen Deutschland vor, mit dem Verschieben des Atommülls in die USA gegen Gesetze zu verstoßen. Und sie nennen weitere Gründe, warum der Müll besser in Deutschland bleiben sollte: Der lange Transportweg über das Meer sei nicht sicher genug, das Forschungslabor in South-Carolina sei für diese Art Atommüll nicht geeignet und zudem sei der Standort erdbebengefährdet. Bis September muss nun das Jülicher Forschungszentrum ein Konzept erarbeiten, was mit dem Atommüll passieren soll.“

Da passt es doch ganz gut, dass auch hiesige AtomkraftgegnerInnen bereits angekündigt haben, dass sie sich querstellen werden, sollte es zu Atomtransporten aus Jülich Richtung USA oder in ein anderes Zwischenlager geben.

Atomtransporte mit Uranerz aus Kasachstan – Hamburger Senat antwortet der Links-Fraktion

14072014_Uranzug4
Uranerz aus Kasachstan über Russland – Nord-Ostsee-Kanal – Hamburg und von hier auf der Schiene Richtung Frankreich – mit Mängeln. Foto: Tim Christensen

„Die „Sheksna“ hat am 11. Juli 2014 21 Container mit insgesamt 756 Stahlfässern (Behältertyp IP1) mit der UN-Nummer 2912 (radioaktiver Stoff mit geringer spezifischer Aktivität) in Hamburg gelöscht. Die Brutto-Gesamtmasse (das Gewicht einschließlich der Verpackung) belief sich auf 389.033,54 kg. Radioaktive Stoffe als Transitladung befanden sich nicht an Bord; in Hamburg wurden keine radioaktiven Güter geladen.“ Das ist die Antwort des Hamburger SPD-Senats auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bürgerschaftsfraktion über einen der letzten Atomtransporte mit Uranerzkonzentrat durch den Hamburger Hafen, bei dem es zu Beförderungsverboten gekommen ist. Die Anfrage mit der Drucksachen-Nummer 20/12462 steht hier als PDF zum download bereit.

Zuletzt war in diesem Blog und in anderen Medien von 17 Containern gesprochen worden, die an Bord der Sheksna gewesen sein sollen. Nun bestätigt der Senat Meldungen von AtomkraftgegnerInnen, dass es insgesamt 21 Container waren. Der Hamburger Senat teilt nun mit: „Bei den vier in Rede stehenden Containern hat die Wasserschutzpolizei im Rahmen einer Gefahrgutkontrolle festgestellt, dass an diesen Containern die o.g. CSC-Plakette fehlte. Der Weitertransport der Container wurde durch die Wasserschutzpolizei vorläufig untersagt und die für diesen Sachverhalt zuständige Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) informiert.“

Nach der Prüfung wurde der Weitertransport erlaubt und noch am selben Tag fand dieser statt. „Für die zwischenzeitige Lagerung auf dem Süd-West-Terminal liegt eine Genehmigung gemäß § 7 Strahlenschutzverordnung vor.“

Außerdem gab es weitere Vorkommnisse: „Nach den Feststellungen der Wasserschutzpolizei anlässlich einer Gefahrgutkontrolle der in Rede stehenden 21 Container, die von der Sheksna entladen wurden, hatte sich an acht Containern die Plakettierung gelöst. Die Mängel wurden sofort vor Ort behoben.Ein neunter Container wies zwei Kerben am vorderen oberen Querträger auf. Nach Rücksprache mit der für die Containersicherheit zuständigen BGV wurde ein Weitertransport mit der Auflage erlaubt, den Container vor einer erneuten Beladung Instand zu setzen.“

Und der Senat teilt mit, dass es seit Anfang 2012 insgesamt 24 Kontrollen bei Atomtransporten mit der Sheksna gegeben hat. Bei 11 dieser Transporte hat es Beanstandungen gegeben. In dem Zeitraum sind ingesamt 341 „Beförderungseinheiten“ kontrolliert worden, 71 dieser Einheiten wurden beanstandet.

Dazu stellt der Senat fest: „Die Beanstandungen im Zusammenhang mit den Beförderungseinheiten betrafen in 70 Fällen formale Mängel und in einem Fall einen sicherheitsrelevanten Mangel, der nicht zu einer Gefährdung führte.“

Der Anfrage ist eine umfangreiche Tabelle mit den durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnissen seit Anfang 2012 beigefügt.

×