Hochangereichertes Uran: Kuriose Logik der Bundesregierung bei atomwaffenfähigem Uran
„Kuriose Logik der Bundesregierung beim Umgang mit hochangereichertem Atommüll aus Uran-Brennelementen. Angeblich hochangereicherter Uran-Atommüll aus Jülich soll nach den Planungen der Bundesregierung unbedingt in die USA exportiert werden, um die Risiken für die Weiterverbreitung von atomwaffenfähigen Kernbrennstoffen (Proliferation) zu reduzieren. Die deutlich höher angereicherten und in jedem Fall waffenfähigen Brennelemente aus dem Forschungsreaktor Garching aber sollen einfach in Deutschland bleiben.“ Mit diesem Fazit reagiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Links-Fraktion, auf die jetzt vorliegende Antwort der Bundesregierung auf seine Kleine Anfrage (BT-Drs.18/3244). Ein Castor-Behälter mit fünf abgebrannten Brennelementen aus dem Forschungsreaktor Garching wird rund 300 Kg hochangereichertes und damit waffenfähiges Uran enthalten, aus dem mehrere Bomben gebaut werden könnten.
Die Bundesregierung bestätigt in der Antwort auf die Anfrage von Zdebel, dass ab 2018 weiterer hochradioaktiver Atommüll mit hochangereichertem Uran aus dem Forschungsreaktor Garching per Castor-Transport in das Zwischenlager Ahaus in NRW gehen soll.
Zdebel: „Der Umgang mit dem waffenfähigen Uran aus den Brennelementen von Garching sollte die Richtschnurr auch für den Umgang mit dem Atommüll aus Jülich sein: Wir müssen die Probleme damit in der Bundesrepublik lösen und sie nicht anderen Staaten vor die Tür stellen. Dabei müssen Atomtransporte vermieden werden und Lösungen jeweils vor Ort geprüft werden.“
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Der hochradioaktive Atommüll aus dem Forschungsreaktor Garching ist besonders riskant, weil er aus atomwaffenfähigem – hochangereichertem – Uran besteht. Der Betrieb des Forschungsreaktors mit diesen Brennelementen ist bis heute international umstritten. Die USA hatten sich massiv gegen den Betrieb mit derartigen Brennelementen ausgesprochen und sich geweigert, den Reaktor in Garching zu beliefern. Weltweit wird im Zuge der Minimierung von Risiken für den militärischen Missbrauch von Kernbrennstoffen versucht, auch Forschungsreaktoren nur noch mit Brennelementen unterhalb einer Anreicherung von 20 Prozent des spaltbaren Uran 235 zu beliefern. Dies soll vor allem nukleare „Newcomer“ davon abhalten, mit atomwaffenfähigem Material zu hantieren. Für den Betrieb von Garching wurden diese Bemühungen schließlich ignoriert und Verträge mit Russland für die Lieferung von hochangereichertem waffenfähigen Uran für die Brennelemente abgeschlossen.
Das jeweils 53 Kilogramm schwere Brennelement enthält insgesamt jeweils 8,1 kg hochangereichertes Uran (93 Prozent U-235, 7 Prozent U-238). Derzeit verbleibt ein solches Kompaktbrennelement 60 Tage im Reaktor (früher 52 Tage). Vier solcher Brennelemente kommen pro Jahr zum Einsatz. Die Kosten je Brennelement belaufen sich für Brennstoffbeschaffung, Lagerung sowie Fertigung und Transport auf 1,1 Millionen Euro. Die Herstellung erfolgt laut Aussagen der Bundesregierung in Frankreich. Nach dem Einsatz im Reaktor soll das abgebrannte Brennelement nach 60 Tagen Volllast noch einen Anreicherungsgrad von 88 Prozent Uran 235 haben.
In Garching ist lediglich eine „Abklinglagerung“ vorgesehen. Bereits vor dem Betriebsbeginn in Garching soll eine Zwischenlagerung des hochradioaktiven Atommülls im Zwischenlager in Ahaus vertraglich geregelt worden sein. Eine Zwischenlagerung vor Ort ist offenbar nie geprüft worden.
Ausdrücklich hatte Zdebel die Bundesregierung nach den Proliferationsrisiken der hochangereicherten Uran-Brennelemente aus Garching (Frage 6) und einen möglichen späteren Export in die USA (Frage 8) gefragt. Die Bundesregierung verweist lediglich auf Kontrollen durch die IAEO und Euratom. Mit keinem Wort geht sie auf die Frage zur Möglichkeit eines späteren US-Export ein. Sie stellt aber fest: „Nach der Zwischenlagerung ist eine Endlagerung der bestrahlten Brennelemente als wärmeentwickelnde, radioaktive Abfälle geplant. Eine Konditionierung ist bislang nicht vorgesehen.“ (Antwort auf Frage 9)
„Transporte hochradioaktiver Brennelemente aus der Atomforschungsanlage Garching II in das Zwischenlager Ahaus“, BT-Drs.18/3244