Konzern-Haftung für Kosten der Atommülllagerung – Anhörung zum Gesetzentwurf

Am Montag, den 23. November, findet ihm Wirtschaftsausschuss des Bundestags die Anhörung zum Gesetzentwurf über die „Nachhaftungs-Sicherung“ der Atomkonzerne statt. Das Gesetz soll verhindern, dass sich die Konzerne mit Aufspaltungen und Abtrennungen in Bad-Bank-Konstrukute aus der Verantwortung für die Finanzierung der Kosten der Atommülllagerung entziehen. In der zweistündigen Anhörung sind sieben Sachverständige geladen, die sich über den vorliegenden Gesetzentwurf äußern werden.

Als Sachverständige werden gehört:

  • Dr. Gert Brandner, HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte
  • Dr. Herbert Posser, Freshfields Bruckhaus Deringer
  • Dr. Marc Ruttloff, Gleiss Lutz
  • Dr. Olaf Däuper, Becker Büttner Held
  • Prof. Dr. Wolfgang Irrek, Hochschule Ruhr West
  • Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin
  • Prof. Dr. Georg Hermes, Goethe-Universität Frankfurt am Main

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