Konzern-Haftung für Kosten der Atommülllagerung – Anhörung zum Gesetzentwurf
Am Montag, den 23. November, findet ihm Wirtschaftsausschuss des Bundestags die Anhörung zum Gesetzentwurf über die „Nachhaftungs-Sicherung“ der Atomkonzerne statt. Das Gesetz soll verhindern, dass sich die Konzerne mit Aufspaltungen und Abtrennungen in Bad-Bank-Konstrukute aus der Verantwortung für die Finanzierung der Kosten der Atommülllagerung entziehen. In der zweistündigen Anhörung sind sieben Sachverständige geladen, die sich über den vorliegenden Gesetzentwurf äußern werden.
- Alle Stellungnahmen der Sachverständigen befinden sich in dieser PDF.
- Atommüll-Kosten und Konzerne: Regierung bringt endlich Nachhaftungsgesetz in den Bundestag
- Wagenknecht und Zdebel – Keine Rabatte für die Atomkonzerne
Als Sachverständige werden gehört:
- Dr. Gert Brandner, HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte
- Dr. Herbert Posser, Freshfields Bruckhaus Deringer
- Dr. Marc Ruttloff, Gleiss Lutz
- Dr. Olaf Däuper, Becker Büttner Held
- Prof. Dr. Wolfgang Irrek, Hochschule Ruhr West
- Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin
- Prof. Dr. Georg Hermes, Goethe-Universität Frankfurt am Main