„Endlager“-Kommission: BUND mahnt fehlende Antworten zu Atommüll aus ASSE und Gronau an
Der BUND verweist in einer aktuellen Stellungnahme im Rahmen der „Endlager“-Kommission auf ein Atommüll-Problem, mit dem sich vor allem die AG3 zu den Kriterien seit langem schwer tut und im bisher vorliegenden Bericht im Grunde nichts aussagt. Nicht nur hochradioaktiver Atommüll muss dauerhaft sicher gelagert werden. Mit dem „Nationalen Entsorgungsprogramm“ (NaPro) vom August 2015 hat die Bundesregierung die Kommission ersucht, auch darzulegen, wie mehr als 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Atommüll aus der ASSE II und dem Betrieb der Uranfabrik in Gronau zusammen mit dem hochaktiven Abfall gemeinsam gelagert werden könnten. Die Bundesregierung will damit Konflikte am geplanten „Endlager“ im Schacht Konrad in Salzgitter vermeiden. Für die genannten Abfälle ist der Schacht Konrad nicht genehmigt und die Atommüllmenge würde in etwa verdoppelt. Der BUND kritisiert in seinem Papier die bisherigen Aussagen der AG3 zu diesem Thema. Nicht zuletzt auch deshalb, weil zu Beginn der „Endlager“-Suche klar sein muss, was für ein Lager eigentlich gebraucht wird.
- Mehr Atommüll im Programm der Kommission
- Atommüll ante portas: Mehr Müll – Eingangslager, dauerhafte Zwischenlager, ein drittes Endlager?
- Das für den BUND von Klaus Brunsmeier und Thorben Becker verfasste Papier ist als Kommission-Drucksache 245a zur gestrigen Sitzung eingebracht, aber noch nicht diskutiert worden. Es wird vermutlich heute hier online gestellt und ist hier als PDF.
UmweltFAIRaendern dokumentiert das Papier hier:
Anforderungen an eine Einlagerung weiterer radioaktiver Abfälle weiter offen
BUND zu Kap. 6.6. (Drucksache 245)
Berlin, 14.6. 2016
Mit dem Standortauswahlgesetz wurde das Ziel festgelegt, ein Endlager ..insbesondere“ für hoch radioaktive Abfälle zu suchen. Im Nationalen Entsorgungsprogramm sind folgende Abfallarten und grob abgeschätzte Mengen an schwach- und mittelradioaktiven Abfällen angegeben, für die der Schacht Konrad nicht zur Verfügung steht und für die daher eine Lagerung am Standort des Lagers für hoch radioaktive Abfälle geprüft werden soll:
- Abfälle aus der Urananreicherung (> 100.000 m3)
- rückzuholende Abfälle aus der Schachtanlage Asse II (bis zu 220.000 m3)
- sonstige Abfälle, die nicht in das Endlager Konrad eingelagert werden können (>19 6.000 m3)
Die Kommission hat dazu in ihrer 17. Sitzung am 19.11. 2015 folgenden Beschluss gefasst:
„Im Bericht werden insbesondere die Auswahlkriterien für einen Standort für HAW-Abfälle dargestellt. Er wird sich auch mit Empfehlungen für die Lagerung der Asse-Abfälle, von Abfällen aus der Urananreicherung sowie der sonstigen ..nicht Konrad-gängigen“ schwach und mittelradioaktiven Abfälle beschäftigen. Dazu gehören auch Aussagen, welche Randbedingungen erfüllt sein müssen, damit sie mit den HAW-Abfällen endgelagert werden können.“
Die mit K-Drs. 245 jetzt sehr spät eingebrachte Vorlage der AG 3 zu dieser zentralen Fragestellung erfüllt dieses selbst gesteckte Ziel nicht. Sie beschäftigt sich lediglich mit Fragen der ..Ouerbeeinflussung“ zwischen hoch radioaktiven und anderen Abfällen und empfiehlt einer Stellungnahme der ESK folgend diese durch räumliche Trennung der Lagerung und die Konditionierung der Abfälle zu vermeiden. Sie definiert aber keine Anforderungen an die Lagerung dieser weiteren Abfälle selbst und gibt auch keine Empfehlung für den Umgang mit diesen Abfällen. Sie empfiehlt, diese Erweiterung der Suche von Anfang an zu kommunizieren und nach jeder Phase des Suchverfahrens zu entscheiden, ob weiter die Möglichkeit einer gemeinsamen Lagerung besteht oder eine andere Lösung gesucht werden muss.
Probleme des Vorschlags:
- Wenn es eine gemeinsame Suche geben soll, muss vor Beginn des Suchverfahrens positiv definiert werden, welche Anforderungen an die Lagerung dieser Abfälle zu stellen sind (Kriterien, Rückholbarkeit usw.). Die AG3 weist lediglich darauf hin, dass diese Abfälle ..stofflich sehr komplex zusammen gesetzt“ sind.
- Die Aussage, die Lagerung am gleichen Standort wie HAW sei möglich aber kompliziert und aufwendig und könne erst im Laufe des Auswahlverfahrens entschieden werden, wird auch dann zu einer nicht hinnehmbaren Belastung des Suchverfahrens, wenn sie frühzeitig kommuniziert wird. Es ist ka um vorstellbar, dass sich irgendein Standort positiv auf das Suchverfahren einlassen kann, wenn völlig offen ist, wieviel Atomanlagen mit welcher Ausdehnung, Transport Frequenz und täglicher Belastung durch den Betrieb über einen unbestimmbar langen Zeitraum letztendlich drohen. Hierzu gehört auch das im NaPro als .,Eingangslager“ bezeichnete zentrale ZwischenIager.
- Die Kommission hat ihre zentralen Vorschläge zu den Entscheidungsgrundlagen, dem Prozessweg und der Öffentlichkeitsbeteiligung an einer ausschließlichen Suche nach einem Lager für hochradioaktiven Müll ausgerichtet. Gerade die Öffentlichkeitsbeteiligung müsste für den Fall eines gemeinsamen Suchverfahrens neu konzipiert werden.
- Wenn in der Abwägung zwischen verschiedenen Standorten bei einigen auch die Lagerung der weiteren Abfälle möglieh ist, dürfte der politische Druck groß sein, zugunsten dieser Standorte zu entscheiden. Denn die Alternative wäre, dass in einigen Jahren oder Jahrzehnten ein neues Suchverfahren für den weiteren Müll gestartet werden müsste. Es ist somit zweifelhaft, ob der Vorrang der sicheren Einlagerung des hochradioaktiven Mülls in der Praxis wirklich durchzuhalten ist.
- Fraglich ist schließlich auch, ob die exklusive Stellung geowissenschaftlicher Kriterien im Suchverfahren noch vertretbar ist, wenn sie an dem betroffenen Standort zu einer langfristigen und vielfältigen obertägigen Belastung führt.
Der vorgeschlagene Weg, einen Standort für hoch radioaktive Abfälle zu suchen und dabei dann vielleicht auch einen Standort für die weiteren Abfälle zu finden, ist weder fachlich ausgewiesen noch gesellschaftlich akzeptabel.
Die Kommission sollte sich gegen die Lagerung am gleichen Standort und auch gegen eine Erweiterung der Genehmigung von Schacht-Konrad aussprechen.
Die Kommission sollte die eigenständige Suche nach einem Standort für die weiteren radioaktiven Abfälle nach vorher festgelegten Kriterien empfehlen.
Informationen und Rückfragen bei:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Klaus Bru nsmeier
stellv. BUND-Vorsitzender
Heesfelder Mühle 2
58553 Ha Iver
02353 /2794 klaus.brunsmeier@bund.net
Thorben Becker
Leiter Atompolitik
Am Köllnischen Park 1
10179 Berlin
030-27586-421 thorben.becker@bund.net
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