Offshore-Gesetzespaket völlig ungenügend – Offshore-Fracking ausnahmslos verbieten!

Trotz der Proteste aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE und deren zuständigen Abgeordenten Hubertus Zdebel hat der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD und den Stimmen der GRÜNEN heute in zweiter und dritter Beratung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung berg-, umweltschadens- und wasserrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2013/30/EU über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und Erdgasaktivitäten Drucksache 18/8703 (PDF) beschlossen. Entsprechend einer Vereinbarung sind die Reden lediglich zu Protokoll gegeben worden. Die Abstimmung hier als Video.

Die Rede (zu Protokoll) von MdB Hubertus Zdebel, Fraktion DIE LINKE in der 179. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 23.06.2016

Frau Präsidentin/ Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

heute diskutieren wir erneut über die Umsetzung der Richtlinie 2013/30/EU vom 12.6.2013  über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und –Erdgasaktivitäten. Ziel der Richtlinie ist, „die Häufigkeit von schweren Unfällen im Zusammenhang mit Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten so weit wie möglich zu verringern und ihre Folgen zu begrenzen, …“.

Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt dabei nicht nur über gesetzliche Vorschriften, sondern auch über eine Verordnung. Am 25.5. dieses Jahres hat die Bundesregierung die Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften beschlossen. Sie liegt jetzt dem Bundesrat zur Beschlussfassung vor. Über die gesetzlichen Änderungen kann nicht gesprochen werden, ohne sich mit der Änderungsverordnung auseinanderzusetzen.

Ich hätte erwartet, dass wir eine intensive Debatte darüber führen, wie wir einen hohen Standard der Anlagensicherheit für Offshore- Aktivitäten erreichen. Stattdessen haben sich SPD und CDU/CSU in der ersten Lesung lediglich selbst gelobt und nichts zu einer Fachdebatte beigetragen. Die Kollegin von den Grünen hat es vorgezogen, auf das Thema „internationaler Meeresschutz“ auszuweichen.

Dies hätten Sie in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am letzten Mittwoch korrigieren können. Doch stattdessen gab es von Ihnen keine einzige Wortmeldung zu diesem Thema. Diese Sprachlosigkeit wird der großen Bedeutung des Themas Störfallvorsorge nicht gerecht.

Demonstratives Desinteresse am Thema Offshore Öl- und Gasförderung haben wir Ende letzten Jahres schon bei der Bundesregierung festgestellt. So hatte die Firma Maersk Oil beantragt, in der dänischen Nordsee im Grenzgebiet zum deutschen Entenschnabel mit neuen Bohrungen Öl und Gas zu fördern. Im Rahmen des GORM-Projekts will die Firma dabei die umweltzerstörende Fördermethode Fracking anwenden. Während Fracking bereits an Land unverantwortbar ist, wären die Folgen eines Offshore-Frackings noch weniger beherrschbar. Die notwendigen Aktivitäten der Bundesregierung, um dieses Projekt zu verhindern, hat es jedoch nie gegeben.

Bereits am 9. Juni habe ich darauf hingewiesen: Offshore Fracking kombiniert die Gefahren des Frackings an Land mit den klassischen Gefahren der Öl- und Gasgewinnung im Meer. Durch die eingesetzten Frackflüssigkeiten, deren Zusammensetzungen nicht veröffentlicht werden, kann es zu Wasserkontaminationen kommen. Das Aufbrechen des Untergrundgesteins und das Wiederverpressen des Flowbacks kann Erdbeben hervorrufen. Und durch Leckagen kann in erheblichem Maß das klimaschädliche Treibhausgas Methan entweichen.

Während der Sondierungs-, Förder- und Außerbetriebnahmeaktivitäten kann es außerdem zu schweren Unfällen kommen. Dazu gehören Öl- und Chemikalienfreisetzungen im Falle einer Schiffskollision oder von Pipelineleckagen. Größere Gasfreisetzungen können aufgrund eines Blowouts erfolgen. Eine mögliche größere Ölpest hätte erhebliche negative Auswirkungen auf das empfindliche marine Ökosystem.

Angesichts dieser möglichen Folgen ist Offshore-Fracking nicht verantwortbar. Fracking auf hoher See muss auf jeden Fall verboten werden. Das sieht die Bundesregierung im vorliegenden Offshore-Regelungspaket jedoch nicht vor.

Dies ist nicht der einzige Kritikpunkt. DIE LINKE fordert, Offshore-Aktivitäten unter den Geltungsbereich der Störfall-Verordnung fallen zu lassen, um einen einheitlichen und hohen Sicherheitsstandard zu erreichen. Die nun vorgesehenen Sicherheitsanforderungen sind jedoch bedeutend geringer als im üblichen Recht der Anlagensicherheit.

Die betrifft nicht nur die Einführung des undefinierten Begriffs des „vertretbaren Risikos“ mit dem der in Deutschland übliche auswirkungsorientierte Ansatz verlassen wird. Die Öl- und Gaskonzerne können so selbst bestimmen, was sie für vertretbar halten und welchen Gefahren sie Mensch und Umwelt aussetzen.

Dies gilt auch für die in der Störfall-Verordnung klar festgelegte Hierarchie, dass Störfälle zu verhindern sind, und nur dann, wenn dies nicht möglich sein sollte, ihre Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. In § 3 der o.g. Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften verwischt diese Hierarchie, die Anforderungen werden auf eine Ebene gestellt.

Zudem kritisieren wir, dass Leitfäden zu bewährten Verfahren für die Beherrschung ernster Gefahren bei Aktivitäten für die gesamte Auslegungs- und Betriebsphase der Offshore-Erdöl- und Erdgasaktivitäten nicht von unabhängigen Stellen erstellt werden sollen. Stattdessen formuliert der jeweiligen Unternehmer oder sein Unternehmensverband diese selbst. Damit wird dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Aus diesen Gründen fordert die LINKE, dieses Paket zurückzuziehen und grundlegend zu überarbeiten.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

 

 

Dse4Zdebel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert