HZG-Dialog zur Stilllegung einer Atomanlage veröffentlicht Einwendungen der Begleitgruppe

Im laufenden Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren zur Stilllegung der Atomanlagen im ehemaligen Forschungszentrum GKSS sind nun auch die von der Begleitgruppe erhobenen Einwendungen auf der Dialog-Seite des Betreibers HZG veröffentlicht. Am 21. März wird der Erörterungstermin stattfinden.

Neben inhaltlichen Kritikpunkten hat sich die Begleitgruppe zu dieser Einwendung auch deshalb veranlasst gesehen, weil sie sonst im atomrechtlichen Verfahren eigentlich trotz eines vier Jahre andauernden konsensorientierten Dialogs mit dem Betreiber Helmholtz-Gesellschaft Geesthacht „nicht existent“ wäre. Nur über diese Einwendung erhalten die Gruppen-Mitglieder im Verfahren überhaupt eine Rechtsstellung. „Die Argumentation der mangelnden Rechtsstellung der Begleitgruppe und die damit verbundenen Einwendungen können wir nachvollziehen“, erklärt Dr. Torsten Fischer, Leiter der HZG-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. „Über weitere Bedenken der Gruppe wird im Rahmen des bevorstehenden Erörterungstermins gemeinsam mit dem Ministerium diskutiert“, so Fischer weiter.

Auf der Seite des HZG-Dialogs mit der Begleitgruppe sind zahlreiche Informationen, Vorträge und Gutachten über den bislang vierjährigen Prozess online gestellt. Darunter auch weitergehende Informationen zur laufenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Anders als bei den meisten anderen Stilllegungsprojekten von Atomanlagen hatten sich Betreiber HZG und Begleitgruppe darauf verständigt, auch die zahlreichen Status-Berichte als Hintergrund und weitergehende Information zum Verfahren zu veröffentlichen. Erst nach kontroversen Gesprächen mit der Atomaufsicht in Schleswig-Holstein wurde diese Verbesserung erreicht. Siehe dazu: Stilllegung Atomanlage Geesthacht: Trotz Druck der Atomaufsicht – Kompromiss für mehr und bessere Informationen für Öffentlichkeitsbeteiligung

Der vollständige Text von der Seite HZG-Dialog hier als Dokumentation:

Einwendung trotz positiven Dialogs

Die Begleitgruppe im HZG-Dialog zum Rückbau der Atomanlagen der ehemaligen Forschungsanlage GKSS hat im Rahmen der Auslegungsfrist für die Genehmigungsunterlagen bis zum 6. Februar eine Einwendung verfasst. Nur wer bis zu diesem Zeitpunkt Einwendungen erhoben hat, kann beim Ende März stattfindenden Erörterungstermin der Genehmigungsbehörde, dem schleswig-holsteinischen Umweltministerium (MELUR), seine Bedenken äußern und hat im weiteren Verlauf ein Klagerecht gegen den Genehmigungsbescheid.

Im Grundsatz zieht die Begleitgruppe ein durchaus positives Resümee aus dem bisherigen Verlauf des Dialogprozess. Einige wesentliche Punkte, die bei anderen Stilllegungsanträgen zu Kritik aus der Bevölkerung führten, konnten so schon im Vorfeld ausgeräumt werden. Einzelne Einwendungen der Begleitgruppe sollen zudem die Genehmigungsbehörde dazu auffordern, den Plänen des HZG in der vorliegenden Form zu folgen und hier keine Änderungen vorzunehmen.

Dennoch hat die Begleitgruppe auch weiterhin Bedenken an verschiedenen Details der HZG-Pläne und am weiteren Verlauf des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens. „Hier sehen wir Nachbesserungsbedarf, um die Strahlenbelastung durch den Rückbau möglichst gering zu halten“, stellt Bernd Redecker, Sprecher der Begleitgruppe fest. Auch wenn die bisherigen Erfahrungen dafür sprechen, dass im Dialog für viele der in der Einwendung der Begleitgruppe angesprochenen Themen eine Lösung gefunden wird.

Eine Einwendung musste die Begleitgruppe auch deshalb stellen, weil sie bislang im (freiwilligen) Dialog-Verfahren mit HZG keine eigene Rechtsstellung besitzt. Das formale, atomrechtliche Genehmigungsverfahren räumt Begleitprozessen, wie er mit dem HZG-Dialog erfolgt, keinen rechtlichen Status ein. Im Konfliktfall gibt es für die Begleitgruppe kein Klagerecht und auch keine nachträgliche Möglichkeit, die Stilllegungsgenehmigung anzufechten.

Dieses Recht eröffnet nur die Einwendung im formalen Genehmigungsverfahren. In diesem Sinn versteht die Begleitgruppe die Einwendung als einen Beitrag, ein mehr „Augenhöhe“ im Dialogprozess zu erreichen. Insofern ist es der Begleitgruppe wichtig, einerseits die inhaltlichen Bedenken zu äußern, aber andererseits auch deutlich zu machen, dass diese den bislang überaus konstruktiven HZG-Dialog an sich nicht in Frage stellen.

„Die Argumentation der mangelnden Rechtsstellung der Begleitgruppe und die damit verbundenen Einwendungen können wir nachvollziehen“, erklärt Dr. Torsten Fischer, Leiter der HZG-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. „Über weitere Bedenken der Gruppe wird im Rahmen des bevorstehenden Erörterungstermins gemeinsam mit dem Ministerium diskutiert“, so Fischer weiter.

Weitere Infos auch unter

Atommüll und Novelle Stand AG: Besser, aber nicht ausreichend

„Atommüll dauerhaft möglichst sicher im gesellschaftlichen Konsens lagern? Grüne, SPD und CDU/CSU haben nach teils auf der Kippe stehenden Verhandlungen, an denen ich für die Bundestagsfraktion DIE LINKE beteiligt war, jetzt einen Entwurf für eine Novelle des Standortauswahlgesetzes vorgelegt. Ziel der Verhandlungen zur Novelle war jedoch lediglich, die Empfehlungen der Kommission ‚Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe‘ umzusetzen“, stellt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE und ehemaliges Mitglied dieser Kommission, fest. “Den Bericht der Kommission hatten wir als Fraktion DIE LINKE für unzureichend befunden und in einem Sondervotum dargelegt, dass wesentliche Anforderungen für eine gelingende Suche nach einem solchen Atommülllager nicht erfüllt sind.“

Hubertus Zdebel weiter: „Ich habe mich bei den Verhandlungen für die jetzige Novelle mit meiner Fraktion DIE LINKE dafür eingesetzt, dass die Verbesserungsvorschläge der Endlager-Kommission dem Bundestag vorgelegt werden können. Richtig ist aber auch, dass die Kommission vieles unbeantwortet gelassen hat, was für eine gelingende Endlager-Suche im gesellschaftlichen Konsens erforderlich ist. Die Frage, für welche Abfälle eigentlich ein Endlager gesucht wird, ist ungeklärt; das wird das Verfahren massiv belasten. Klagerechte im Suchverfahren bleiben immer noch begrenzt. Fehler der Vergangenheit wurde nicht aufgearbeitet und Gorleben bleibt weiterhin im Spiel. Auch im Sinne einer 1zu1-Umsetzung der Kommissions-Empfehlungen gibt es noch Überarbeitungsdebarf. Z.B. sind die Regelungen zum Export-Verbot sehr mangelhaft und lassen viele Schlupflöcher für Atomtransporte aus Jülich in die USA.

Wir LINKEN werden unsere Kritik in den nächsten Wochen noch einmal zum Thema der Beratungen über die Novelle zur Umsetzung der Kommissions-Empfehlungen machen und in den Bundestag einbringen sowie auch die geplante Anhörung im Umweltausschuss am 8. März gründlich auswerten. Es wird sich zeigen, ob hier noch deutliche Verbesserungen möglich sind und wie wir das dann am Ende bewerten.“

 

Atommüll: Schlupflöcher für Exporte – Anti-Castor-Bündnis kritisiert Novelle zum StandAG

Anti-Atom-Initiativen aus dem „Bündnis gegen Castor-Transporte“ mit Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben heute in einer Stellungnahme die Regelungen zum Atommüll-Export-Verbot in der geplanten Novelle zum Standortauswahlgesetz kritisiert. Die Novelle, die von Grünen, SPD und CDU/CSU, aber ohne die Fraktion DIE LINKE in den Bundestag eingebracht werden soll, will die Empfehlungen der so genannten Endlager-Kommission umsetzen.

Die Kommission hatte mit Blick vor allem auf 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll in der ehemaligen Atomforschungsanlage in Jülich für ein Export-Verbot plädiert. Damit sollten Pläne gestoppt werden, diesen Atommüll in die USA zu exportieren. Der jetzige Kompromiss-Vorschlag im Entwurf der Novelle würde jedoch dieses Anliegen nicht umsetzen, sondern erhebliche Schlupflöcher lassen, die einen Export nicht ausschließen.

Der hochradioaktive Atommüll in Jülich lagert seit Jahren unzureichend gesichert und ohne ausreichende atomrechtliche Genehmigung. Der Betreiber und das Bundesforschungsministerium favorisieren einen Export dieses Atommüll in die USA und führen seit Jahren entsprechende Verhandlungen. Dabei steht im Koalitionsvertrag von Grünen und SPD in NRW, dass es aus Jülich keinerlei Atomtransporte mehr geben dürfe, Ausnahme wäre ein Endlager, das es aber nicht gibt. Dennoch wird nicht mit Hochdruck an Sicherheits-Nachrüstungen oder dem Neubau einer Lagerhalle in Jülich gearbeitet. Neben der US-Export-Variante gibt es die Option, den Atommüll quer durch NRW in das Zwischenlager Ahaus zu verfrachten. Die Endlager-Kommission hatte sich intensiv mit diesen Vorgängen befasst. Auf dem Weg zu einer Endlager-Suche für hochradioaktive Abfälle in nationaler Verantwortung wäre es kein Weg, Teile dieser strahlenden Abfälle ins Ausland zu verschieben. Nach intensiver Diskussion, an denen auch die betroffenen Ministerien beteiligt waren, hatte die Kommission sich für ein generelles Exportverbot, speziell für die Abfälle aus Jülich ausgesprochen. Die Anti-Atom-Initiativen kritiseren obendrein, dass die Atomabfälle aus Jülich im Grunde ohnehin rechtswidrig wären, da sie aus einem kommerziellen Reaktor stammen und daher unter das bestehende Export-Verbot fallen. Betreiber und Behörden würden aber versuchen, den Status des ehemaligen AVR-Reaktors, aus dem der Müll stammt, umzudefinieren und ihn zu einem Forschungsreaktor zu erklären. Genau darauf hat die Endlager-Kommission mit dem zusätzlichen Verbots-Vorschlag für ein Export-Verbot auch für Forschungsreaktoren reagiert.

Letzte Woche wurde der von den Grünen, SPD und CDU/CSU ohne die LINKS-Fraktion vorgelegte Entwurf zur Umsetzung der Empfehlungen der „Endlager“-Kommission in das Standortauswahl- und Atomgesetz bekannt. Die Einbringung in den Bundestag hatte sich verzögert, weil einerseits in der Frage der Behandlung der „Endlager“-Suche im Granit/Kristallin Differenzen bestanden und schließlich die Frage eines generellen Export-Verbots nur unter Beteiligung des Kanzleramts (siehe Süddeutsche Zeitung)  zu einem von drei der vier Berichterstattern des Bundestags getragenen Kompromiss führte. Der jetzt vorliegende Entwurf soll in der nächsten Woche in den Bundestag in erster Lesung eingebracht werden. Am 8. März findet auch eine vierstündige Anhörung dazu im Umweltausschuss des Bundestages (PDF) statt. Eine Verabschiedung soll dann in zweiter und dritter Lesung noch vor dem 31. März erfolgen, damit der Bunderat an diesem Tag noch abstimmen kann.

Der Vorschlag zur Umsetzung der Export-Verbots-Empfehlung der Endlager-Kommission führt jetzt zu Kritik aus Reihen von Anti-Atom-Gruppen, die in dem Vorschlag zahlreiche Möglichkeiten bemängeln, nach denen ein Export des Atommülls aus Jülich weiterhin möglich wäre und obendrein auch noch andere Abfallmengen durch die Schlupflöcher gehen könnten. UmweltFAIRaendern dokumentiert im folgenden die PM des Bündnis gegen Castortransporte. Die Stellungnahme, die die Initiativen an die Bundestagsfraktionen und an das Nationale Begleitgremium übermittelt haben, ist hier online (PDF).

Dokumentation: Bündnis gegen Castor-Exporte: Pressemitteilung, 27.02.2017

Atomkraftgegner besorgt über Standortauswahlgesetz-Novelle: Exportverbot enthält Schlupflöcher für über 450 Castorbehälter! Atomkraftgegner schreiben an Bundestagsabgeordnete

Das Bündnis gegen Castor_Exporte, ein bundesweiter Zusammenschluss von Anti-Atom-Initiativen, betrachtet die jüngste Novellierung des Standortauswahlgesetzes im Hinblick auf das Jülicher Atommüll-Debakel mit großer Sorge. Im Rahmen der Novellierung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) soll das Atomgesetz (AtG) um ein Exportverbot für Atommüll aus Forschungsreaktoren ergänzt werden. Diese Ergänzung enthält aber eine neuartige, ungenaue Definition von Forschungsreaktoren sowie gravierende Ausnahmen, die den Export der Jülicher Castoren in die USA erlauben könnten.

Ihre Bedenken haben sie heute den Bundestagsabgeordneten in Form eines Positionspapiers mitgeteilt, in dem sie erhebliche Nachbesserungen fordern.

Dazu Hartmut Liebermann von der BI-Ahaus: „Auf den ersten Blick steht auf dieser Novelle `Exportverbot, aber es ist offenbar kein Exportverbot mehr drin. Wir appellieren dringend an die Bundestagsabgeordneten, nur ein eindeutig formuliertes Exportverbot in das Gesetz aufzunehmen.“

Mit der neuen Formulierung im Atomgesetz könnten die Leistungsreaktoren AVR Jülich und THTR Hamm zu Forschungsreaktoren umdefiniert werden. Ebenso sind mehrere Ausnahmen für den Atommüllexport enthalten. Damit konterkariert das Gesetz die Empfehlung der Endlagerkommission sowie den rot-grünen Koalitionsvertrag der NRW-Landesregierung, der Castor-Exporte aus Jülich ausschließt!

So soll Atommüll aus Jülich (und später auch aus Hamm) unter dem Deckmantel der endlagerfähigen Konditionierung ins Ausland verbracht werden können. Rainer Moorman, Experte für Kugelhaufenreaktoren: „Man will in den USA den eigentlichen Brennstoff vom Trägermaterial Graphit trennen und das mit C-14 Isotopen radioaktiv belastete Graphit verbrennen oder vergasen. Gemessen an bundesdeutschen Umweltstandards, die bislang maßgeblich für ein Exportverbot sprachen, ist dies völlig unakzeptabel.“

Marita Boslar (Aktionsbündnis „Stop Westcastor“)

Hartmut Liebermann (BI Kein Atommüll in Ahaus)

Uranfabriken URENCO Gronau und AREVA Lingen in den Atomausstieg einbeziehen

„Steter Tropfen höhlt den Stein. Wir LINKEN fordern schon lange die Stilllegung der URENCO-Uranfabrik im westfälischen Gronau“, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Sprecher für den Atomausstieg, die Zusage des Bundesumweltministeriums, endlich die Voraussetzungen der Schließung der Anlage durch ein Rechtsgutachten prüfen zu lassen. Eine Schließung müsse auch für die Brennelementefabrik in Lingen erfolgen. „Es ist ein Skandal, dass die beiden Uranfabriken nicht schon längst in den Atomausstieg einbezogen worden sind.“

Zdebel weiter: „URENCO stellt in der Urananreicherungsanlage (UAA) in Gronau Uranbrennstoff für Atomkraftwerke her. Die Anlage ist vom Atomausstieg ausgenommen. Die UAA könnte auch das Material für eine Uran-Atomwaffe produzieren; sie ist der deutsche Griff nach der Atombombe.

E.ON und RWE sowie Großbritannien wollen ihre jeweils Drittel an der URENCO zu Geld machen. In meiner letzten Kleinen Anfrage Drucksache 18/10782 (PDF) dazu, hatte die Bundesregierung bestätigt, dass die Pläne für einen Börsengang der URENCO, den Großbritannien sowie E:ON und RWE ins Spiel gebracht hatten, nicht weiter verfolgt werden. Damit ist aber der Verkauf der URENCO nicht vom Tisch; entsprechende Modelle jenseits eines Börsengangs wurden schon geprüft. Mit einem Verkauf würden die Risiken der Weiterverbreitung von Atomwaffen-Technik erhöht. Ich lehne das ab. Die Uranfabrik in Gronau muss endlich stillgelegt werden, ebenso die Anlage in Lingen!

Es ist unverantwortbar, dass der Brennstoff für die maroden Meiler im belgischen Tihange und Doel in Grenznähe zu NRW aus den Uranfabriken in Gronau und Lingen stammt. Wir fordern, dass die Ausfuhrgenehmigungen, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt werden, durch die Bundesregierung untersagt werden!“

 

Vattenfall hochradioaktiv in Brunsbüttel: Einwendungen zum Neuantrag für Castor-Lager

Zwischenlagerung von hochradioaktivem Atommüll am AKW Brunsbüttel. Im ersten Anlauf ist Vattenfall damit gescheitert, Gerichte haben die Genehmigung aufgehoben, weil Sicherheitsnachweise nicht erbracht oder unzureichend waren. Nun will Vattenfall im zweiten Anlauf versuchen, das Atommülllager zu legalisieren. Noch bis zum 10. März liegen die Antragsunterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Bis dahin können Einwendungen erhoben werden, die später im Erörterungstermin behandelt werden. umweltFAIRaendern.de stellt eine von der Initiative Brokdorf akut entworfene Sammeleinwendung hier online.

Vorschlag für eine Sammeleinwendung zum Antrag nach §6 Atomgesetz von Vattenfall bzw. der „Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH und Co oHG“ hier als WORD-Datei und hier als PDF. Es können auch weitere Einwendungen persönlich ergänzt werden.

Die Antragsunterlagen sind online auf der Homepage des Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit verfügbar. Den Beginn der Auslegung der Antragsunterlagen hatte das Bundesamt hier angekündigt.

Weitere Informationen zum Zwischenlager Brunsbüttel und Atommüll:

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